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   BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95   

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BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95 (https://dejure.org/1997,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 11 A 62.95 (https://dejure.org/1997,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 11 A 62.95 (https://dejure.org/1997,1389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Eisenbahn-Ausbaustrecke Zapfendorf-Ebensfeld - Einwendungen im Verwaltungsverfahren - Erhebung der Einwendungen durch eine Gemeinde "bei sich selbst" - Insichgeschäft - Schriftformerfordernis - Eigenhändige Unterschrift des Ersten Bürgermeisters - ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 73 VwVfG, § 73 VwVfG, § 20 AEG, Art. 36 BayGO, Art. 38 BayGO
    Planfeststellung ; Eisenbahn-Ausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; Einwendungen im Verwaltungsverfahren; Erhebung der Einwendungen durch eine Gemeinde "bei sich selbst"; Insichgeschäft; Schriftformerfordernis; eigenhändige Unterschrift des Ersten Bürgerme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1
    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 79
  • NVwZ 1997, 997
  • NJ 1997, 549
  • DVBl 1997, 725
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Zur Schriftform gehört nämlich grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. BVerwGE 81, 32 (33) [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]); diese fehlt auf der Stellungnahme des Klägers.

    Sie war hier auch nicht ausnahmsweise verzichtbar (vgl. dazu BVerwGE 58, 359 (365 ff.) [BGH 30.04.1979 - OGB 1/78]; 81, 32 (34 ff. [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 18/88])).

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Sie war hier auch nicht ausnahmsweise verzichtbar (vgl. dazu BVerwGE 58, 359 (365 ff.) [BGH 30.04.1979 - OGB 1/78]; 81, 32 (34 ff. [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 18/88])).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Bei dieser Beurteilung ist auch zu berücksichtigen, daß die Erhebung gemeindlicher Einwendungen bei der Gemeinde selbst ein Insichgeschäft ist und daß insoweit - wie allgemein bei derartigen Geschäften (vgl. dazu z.B. BGH, NJW 1980, 932 (933) [BGH 19.11.1979 - II ZR 197/78]; 1991, 1730) [BGH 21.01.1991 - II ZR 144/90]- im Interesse der Rechtssicherheit gewisse Anforderungen an die Publizität gestellt werden müssen.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Sie war hier auch nicht ausnahmsweise verzichtbar (vgl. dazu BVerwGE 58, 359 (365 ff.) [BGH 30.04.1979 - OGB 1/78]; 81, 32 (34 ff. [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 18/88])).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Bei dieser Beurteilung ist auch zu berücksichtigen, daß die Erhebung gemeindlicher Einwendungen bei der Gemeinde selbst ein Insichgeschäft ist und daß insoweit - wie allgemein bei derartigen Geschäften (vgl. dazu z.B. BGH, NJW 1980, 932 (933) [BGH 19.11.1979 - II ZR 197/78]; 1991, 1730) [BGH 21.01.1991 - II ZR 144/90]- im Interesse der Rechtssicherheit gewisse Anforderungen an die Publizität gestellt werden müssen.
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Bei dieser Beurteilung ist auch zu berücksichtigen, daß die Erhebung gemeindlicher Einwendungen bei der Gemeinde selbst ein Insichgeschäft ist und daß insoweit - wie allgemein bei derartigen Geschäften (vgl. dazu z.B. BGH, NJW 1980, 932 (933) [BGH 19.11.1979 - II ZR 197/78]; 1991, 1730) [BGH 21.01.1991 - II ZR 144/90]- im Interesse der Rechtssicherheit gewisse Anforderungen an die Publizität gestellt werden müssen.
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Mit der dort vorgesehenen materiellen Präklusion sind die Einwendungen in der Sache verwirkte so daß der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine klagefähige Rechtsposition hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - UPR 1996, 236).
  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Behörde eingeht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 - BVerwG 11 A 24.95 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4 = UPR 1996, 226).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Die verkehrspolizeiliche Anordnung vom 29. Januar 2018 ist ein sog. "In-sich-Verwaltungsakt", den die Beklagte gegenüber sich selbst erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 11 A 62/95 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Einfachrechtlich wird eine Gemeinde, wenn sie Einwendungen gegen ein Vorhaben erhebt, die sich auf die eigenen Rechte beziehen, d.h. ihrer Selbstverwaltungsgarantie entspringen, wie die Öffentlichkeit behandelt; es gilt der Einwendungsausschluss gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG (Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - BVerwGE 104, 79 ; vgl. auch Gurlit, EurUP 2006, 224, 226).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    In ihrer Eigenschaft als Träger der gemeindlichen Planungshoheit sind Gebietskörperschaften nicht im Rahmen der Behördenanhörung zu beteiligen, sondern müssen, wie jeder andere in eigenen Rechten Betroffene auch, ihre Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - BVerwGE 104, 79 ).
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