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   BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95   

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https://dejure.org/1997,1359
BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Erschließungsanlage - Natürliche Betrachtungsweise - Abschnittsbildung - Rechtmäßige Herstellung - Bebauungsplan und abweichender Planfeststellungsbeschluß - Erschließungsrechtliches Planerfordernis - Planungsrechtliche Bindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage bei aus Teilstrecken bestehendem Straßenzug, Privilegierte Fachplanungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 290
  • ZMR 1997, 615
  • DVBl 1998, 46
  • DVBl 1998, 53
  • DÖV 1998, 212
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Ob ein aus zwei unterschiedlich benannten Teilsrecken bestehender Straßenzug als eine einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage anzusehen ist, hängt von dem Gesamteindruck eines unbefangenen Beobachters bei natürlicher Betrachtungsweise ab; die gebotene Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse setzt nicht zwingend eine Augenscheinseinnahme voraus (wie Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 41 S. 11 ff.).

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 41, S. 11 ff.) nimmt das Berufungsgericht auf der Grundlage des Akteninhalts und einer ihm vorgelegten Fotografie an, die tatsächlichen Verhältnisse - in dem insoweit maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten - vermittelten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise den Eindruck, bei der Straße "Im Alten See" und dem sich daran anschließenden Schönbuchweg (bis zur Filderstraße oder bis zur Hohewartstraße) handele es sich um eine einzelne Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

    So hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. Juni 1996 (a.a.O., S. 15) entschieden, das materielle Recht verlange nicht stets die unmittelbare Gewinnung des Eindrucks vor Ort; vielmehr könnten hierfür auch andere Erkenntnisquellen ausreichen.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Privilegierte Fachplanungen gemäß § 38 BauGB schließen inhaltlich abweichende, dieselbe Fläche betreffende Festsetzungen in nachfolgenden Bebauungsplänen aus (im Anschluß an Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 ff.); derartige Bebauungspläne vermögen deshalb nicht - ebensowenig wie die in ihrer Genehmigung ggf. zu sehende Zustimmung im Sinne von § 125 Abs. 2 Satz 1 BauGB - die Rechtmäßigkeit der Straßenherstellung gemäß § 125 BauGB zu begründen.

    Insoweit tritt die gemeindliche Bauleitplanung hinter eine bereits vorhandene Fachplanung zurück; einander widersprechende Festsetzungen verschiedener Planungsträger in bezug auf ein und dieselbe Fläche sind rechtlich unzulässig (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 (116 f.) [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86]).

    Die einem wirksamen Planfeststellungsbeschluß nachfolgende Bauplanung muß daher entweder dessen Festsetzungen nachrichtlich übernehmen (Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O.; Gaentzsch, Berliner Komm. zum BauGB, 2. Auflage, § 9 Rn. 31) oder - wenn sie davon abweichen will - regelmäßig die vorherige Änderung des Planfeststellungsbeschlusses abwarten (Bielenberg, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Zwar ist die Umdeutung einer Plangenehmigung in eine solche Zustimmung grundsätzlich möglich (vgl. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 (306 f.) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]).

    der den bisher festgestellten Verlauf der Erschließungsanlage oder deren Grenzen rechtlich in Frage stellt und für die Gemeinde wie für die höhere Verwaltungsbehörde eine entsprechende neue Prüfung erforderlich macht", so ist die Umdeutung rechtlich ausgeschlossen (Urteil vom 10. Juni 1981, a.a.O., S. 307).

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Das hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 -(BVerwGE 97, 62 ff.) im einzelnen begründet; daran wird festgehalten.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Gleichwohl ist die Zurückverweisung aber auch hinsichtlich dieser Teilstrecke wegen der tatsächlich ungeklärten Frage einer beachtlichen oder unbeachtlichen Abweichung (vgl. § 125 Abs. 3 BauGB) von den maßgeblichen planerischen Festsetzungen unumgänglich (vgl. zur Heranziehung der Kriterien des § 125 Abs. 3 BauGB auch in Fällen einer Zustimmung nach § 125 Abs. 2 BauGB: Urteil vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.96 -).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Tritt ein Bebauungsplan erst nachträglich in Kraft bzw. wird eine Zustimmung erst nachträglich erteilt, wird die Herstellung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw. des Wirksamwerdens der Zustimmung rechtmäßig; ein zuvor ergangener und mangels Erfüllung der Anforderung des § 125 Abs. 1 und 2 BauGB rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid wird in diesem Zeitpunkt geheilt (vgl. einerseits Urteil vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 S. 8 (12) und andererseits u.a. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 (3 f.)).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Tritt ein Bebauungsplan erst nachträglich in Kraft bzw. wird eine Zustimmung erst nachträglich erteilt, wird die Herstellung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw. des Wirksamwerdens der Zustimmung rechtmäßig; ein zuvor ergangener und mangels Erfüllung der Anforderung des § 125 Abs. 1 und 2 BauGB rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid wird in diesem Zeitpunkt geheilt (vgl. einerseits Urteil vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 S. 8 (12) und andererseits u.a. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 (3 f.)).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Zudem ist für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eine rechtswirksame Erschließungsbeitragssatzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1973 - IV C 39.72 -, Rn. 10) sowie das Bestehen eines wirksamen Bebauungsplans erforderlich (vgl. BVerwGE 97, 62 ; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.95 -, Rn. 12).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Eines Revisionsverfahrens bedarf es dazu nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 = UPR 1997, 468 = NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Vielmehr kann die unmittelbare Gewinnung des Eindrucks vor Ort aus den Gründen des konkreten Einzelfalls entbehrlich sein, etwa wenn aufgrund anderer Erkenntnisquellen, z.B. anhand von Fotografien hinreichend sichere Feststellungen über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort getroffen werden können (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz § 130 BauGB Nr. 41 S. 14 f. und vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.95 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 35 S. 10).
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