Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-129/96   

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https://dejure.org/1997,39
EuGH, 18.12.1997 - C-129/96 (https://dejure.org/1997,39)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-129/96 (https://dejure.org/1997,39)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-129/96 (https://dejure.org/1997,39)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 91/156/EWG - Umsetzungsfrist - Wirkungen - Abfallbegriff

  • Europäischer Gerichtshof

    Inter-Environnement Wallonie

  • EU-Kommission PDF

    Inter-Environnement Wallonie ASBL gegen Région wallonne.

    Richtlinie 75/442 des Rates in der Fassung der Richtlinie 91/156, Artikel 1 Buchstabe a
    1 Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinie 75/442 - Begriff - Stoff, der in einen industriellen Produktionsprozeß einbezogen ist

  • EU-Kommission

    Inter-Environnement Wallonie / Région wallonne

  • Wolters Kluwer

    Nichtumsetzung einer Richtlinie im Rahmen der Umsetzungsfrist; Begriff des Abfalls

  • opinioiuris.de

    Inter-Environnement Wallonie

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 91/156/EWG Art. 1 Buchst. a; ; EWG-Vertrag Art. 5 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinie 75/442 - Begriff - Stoff, der in einen industriellen Produktionsprozeß einbezogen ist - [Richtlinie 75/442 des Rates in der Fassung der Richtlinie 91/156, Artikel 1 Buchstabe a]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE KEINE MASSNAHMEN ERLASSEN, DIE GEEIGNET SIND, DAS IN DIESER RICHTLINIE VORGESCHRIEBENE ZIEL ERNSTLICH IN FRAGE ZU STELLEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Conseil d'État - Auslegung der Artikel 5 und 89 EG-Vertrag - Befugnis der Mitgliedstaaten, vor Ablauf der für die Umsetzung einer Richtlinie festgesetzten Frist Vorschriften zu erlassen, die a) in offenem Widerspruch zu ihr ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2809 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 385
  • EuZW 1998, 167
  • DVBl 1998, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Zunächst ist die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, eine durch Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (vgl. Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnr. 22, vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 55).

    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und Urteil Kraaijeveld u. a., Randnr. 55).

  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Zunächst ist die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, eine durch Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (vgl. Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnr. 22, vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 55).
  • EuGH, 28.03.1990 - 359/88

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Begriff "Abfall" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442 in der geänderten Fassung nicht so zu verstehen ist, daß er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfaßt (vgl. Urteile vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Begriff "Abfall" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442 in der geänderten Fassung nicht so zu verstehen ist, daß er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfaßt (vgl. Urteile vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnrn.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Zunächst ist die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, eine durch Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (vgl. Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnr. 22, vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 55).
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    22 und 23, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und Urteil Kraaijeveld u. a., Randnr. 55).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Jedoch obliegen die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und deren Pflicht, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, Faccini Dori, Randnr. 26, vom 18. Dezember 1997, 1nter-Environnement Wallonie, C-129/96, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 40, Pfeiffer u. a., Randnr. 110, sowie vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 106).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Nach Randnummer 45 des Urteils vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96 (Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411) dürfe aber ein Mitgliedstaat, an den eine Richtlinie gerichtet sei, während der Umsetzungsfrist keine Vorschriften erlassen, die geeignet seien, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen.

    67 Erstens hat nämlich der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie keine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, die Erreichung des in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen (Urteil Inter-Environnement Wallonie, Randnr. 45).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    110 Jedoch obliegen nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 EG, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, Faccini Dori, Randnr. 26, vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 40, und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97, Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 48).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1123
BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2372
  • NJW 1998, 2373
  • NStZ 1998, 564 (Ls.)
  • StV 1998, 368
  • DVBl 1998, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1997 (BGHSt 43, 96 ff. = NStZ 1997, 540 ff.; zust. Anm. Ransiek NStZ 1997, 519 ff.; krit. Haft NStZ 1998, 29 f.) entschieden, daß der durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von Werkleistungen durch eine Gebietskörperschaft eingeschaltete Prüf- und Planungsingenieur kein Amtsträger ist, wenn kein besonderer öffentlich-rechtlicher Bestellungsakt vorliegt.

    Die Einwände der Revision des Angeklagten K. gegen die Schuldsprüche wegen Betrugs (Tatkomplex I, Tatkomplex IV Fälle 1 und 2) sind unbegründet, weil der Angeklagte in diesen Fällen das Bestechungsgeld in die Angebotssumme "angebotserhöhend" eingerechnet hat (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1997, NStZ 1997, 540, 542, insoweit in BGHSt 43, 96 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies kann vielmehr (grundsätzlich tatmehrheitlich) den Tatbestand des Betruges erfüllen (BGHSt 34, 379, 390; vgl. § 298 StGB n.F.), was verdeutlicht, daß solche Handlungen der Bestechung nicht mehr zugeordnet werden.
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies bedeutet für Bestechung, daß die Tat beendet ist, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen hat und (gegebenenfalls) der ihm dafür versprochene Vorteil in seinem letzten Stück gewährt worden ist (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Daneben stützt sich das Landgericht ausschließlich auf den erzielten Gewinn, während nach § 30 OWiG vorrangig auf den Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren Auswirkungen für den geschützten Ordnungsbereich abzuheben ist (BGH wistra 1991, 268, 269).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies bedeutet für Bestechung, daß die Tat beendet ist, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen hat und (gegebenenfalls) der ihm dafür versprochene Vorteil in seinem letzten Stück gewährt worden ist (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4 und 14).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    (ee) Die Amtsträgereigenschaft eines Vertragsarztes wird nach alldem auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass dieser seine Tätigkeit freiberuflich und bezüglich der Behandlungs- und Verordnungstätigkeit weisungsunabhängig ausübt (aA Geis, wistra 2007, 361, 364; Taschke, StV 2005, 406, 409); denn die freiberufliche Ausübung der übertragenen Aufgaben steht der Amtsträgereigenschaft jedenfalls dann nicht entgegen, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373: freiberuflich tätiger Bauingenieur).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Urteile vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff.; ferner Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513; Beschluss vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309).

    (2) Dieser rechtlichen Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Amtsdelikten der Bestechlichkeit und der Bestechung nicht entgegen, wonach nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung des Bestochenen lediglich ausnutzen, für die Beendigung des Delikts deshalb ohne Belang sind, weil sie außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung liegen (so Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vgl. auch Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 305).

    Überdies hatte der Bestechende in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, aaO) die Handlungen gerade gegenüber dritten, nicht an der Unrechtsvereinbarung beteiligten Personen vorgenommen.

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Für dieses der Bestechlichkeit spiegelbildlich gegenüberstehende Vergehen wird allgemein von einem identischen Beendigungszeitpunkt ausgegangen (vgl. BGH NJW 1998, 2373; 2006, 925, 927; Kuhlen aaO § 333 Rdn. 17, § 334 Rdn. 12; Korte aaO § 333 Rdn. 46; Lemke aaO § 78a Rdn. 4; Fischer aaO § 78a Rdn. 8; Jähnke aaO § 78a Rdn. 5; Schmid aaO § 78a Rdn. 5; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    Nur nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung ausnutzen, sind für die Beendigung der Bestechung ohne Belang; denn sie liegen außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH NJW 1998, 2373; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    In der Entscheidung NJW 1998, 2373 hat der Bundesgerichtshof, nachdem die pflichtwidrige Diensthandlung in jedenfalls verjährter Zeit vorgenommen worden und die versprochene Zahlung unterblieben war, auf den Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung abgestellt und es ausdrücklich offen gelassen, ob die Diensthandlung für den Verjährungsbeginn relevant sein könne.

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Rechtsprechung hierbei im Regelfall auch die über den einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit für die öffentliche Verwaltung alleine als Bestellung hat ausreichen lassen (vgl. BGHSt 43, 96; BGHSt 52, 290 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 25); BGH NJW 98, 2373).

    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 98, 2373) etwa die Bestellung eines freiberuflichen Ingenieurs ausschließlich auf dessen langjährige und intensive Verbindung mit einer Stadtverwaltung gestützt.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entscheidend ist, daß für den Normadressaten deutlich wird, daß mit dem Auftrag besondere Verhaltenspflichten verbunden sind (BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 - Amtsträger 4).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 29. Januar 1997 - 1 StR 64/97 (NJW 1998, 2373) steht dem schon deswegen nicht entgegen, weil anders als im hier vorliegenden Fall dort nicht aufgeklärt werden konnte, aus welchen Gründen die versprochene Zahlung an den bestochenen städtischen Angestellten unterblieb.
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Sie ist in der Heranziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sehen, wenn diese mit einer auf eine gewisse Dauer angelegten Eingliederung verbunden ist (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Im Hinblick auf seine herausgehobene Position als Geschäftsführer der Gesellschaft reicht hier für die Bestellung bereits aus, daß ihm dauerhaft Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen wurden und er demnach in die Organisation der Gesellschaft fest eingegliedert war (vgl. BGHSt 43, 370, 379 f.; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 11 Rdn. 27; Rudolphi in SK-StGB § 11 Rdn. 26; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 32; für den anders gelagerten Fall eines freiberuflich für die Verwaltung tätig werdenden Bauingenieurs vgl. BGHSt 43, 96, 105 und BGH NJW 1998, 2373 f.).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Sachkundeprüfung; Schießsportverein;

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

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