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   VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99   

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https://dejure.org/2000,6219
VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99 (https://dejure.org/2000,6219)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2000 - 9 S 1195/99 (https://dejure.org/2000,6219)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2000 - 9 S 1195/99 (https://dejure.org/2000,6219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung ärztlicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Werbeverboten für freie Berufe; Führen der Bezeichnung "Apotheker" bei Ausübung einer Tätigkeit als Arzt; Abgrenzung zwischen dem beruflichen Verkehr mit Patienten und dem Kontakt von Ärzten untereinander; Bestehen einer hinreichenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 205
  • NJW 2001, 1810
  • NVwZ 2001, 830 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1067
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Hoheitliche Maßnahmen aber, die geschäftliche oder berufliche Werbung beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 - 3 C 44.96 -, DVBl. 1998, 532 = Buchholz 418.00 Nr. 98 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden (Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.); hieran ist festzuhalten, zumal die Beteiligten insoweit Einwände nicht erheben (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 -, BVerfGE 71, 162 (S. 172f.); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 a.a.O.).

    Das Werbeverbot ist auch verhältnismäßig, sofern dem Arzt nicht jegliche Werbung verboten, vielmehr die sachliche Information über seine berufliche Tätigkeit gestattet ist (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a.a.O. (S. 173f.); Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248 (259f.); Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372 (392); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997, a.a.O. (533)).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1985 - 9 S 223/84

    Werbeverbot für Ärzte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Im Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 (9 S 223/84, MedR 1985, 238 = MedR 1986, 215 = VBlBW 1985, 303) hat er lediglich ausgesprochen, dass für Klagen gegen eine derartige Untersagungsverfügung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, hat sich jedoch zur Frage ihrer Rechtmäßigkeit nicht geäußert.

    Für sie ist ebenfalls der allgemeine Verwaltungsrechtsweg gegeben; dass disziplinarische Maßnahmen wegen eines Berufsordnungsverstoßes nur durch das Berufsgericht verhängt werden könnten, begründet dessen Zuständigkeit nicht auch für andere als disziplinarische Streitigkeiten (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1991 - 3 CB 89.90 -, NJW 1992, 1579; Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.).

    Das hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden (Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.); hieran ist festzuhalten, zumal die Beteiligten insoweit Einwände nicht erheben (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 -, BVerfGE 71, 162 (S. 172f.); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Das hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden (Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.); hieran ist festzuhalten, zumal die Beteiligten insoweit Einwände nicht erheben (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 -, BVerfGE 71, 162 (S. 172f.); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 a.a.O.).

    Das Werbeverbot ist auch verhältnismäßig, sofern dem Arzt nicht jegliche Werbung verboten, vielmehr die sachliche Information über seine berufliche Tätigkeit gestattet ist (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a.a.O. (S. 173f.); Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248 (259f.); Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372 (392); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997, a.a.O. (533)).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Damit braucht der Senat nicht näher auf die Frage einzugehen, ob und aus welchen Gründen die ärztliche Berufsordnung Ärzten, die sich auch um Patienten aus einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft bemühen, bestimmte Werbungen verbieten darf (vgl. EuGH, Urt. vom 10.05.1995 - C-384/93 -, Slg. I-1141 (Alpine Investments)).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 3 CB 89.90

    Rechtsweg - Feststellungsklage Apotheker - Werbemaßnahmen - Verstoß gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Für sie ist ebenfalls der allgemeine Verwaltungsrechtsweg gegeben; dass disziplinarische Maßnahmen wegen eines Berufsordnungsverstoßes nur durch das Berufsgericht verhängt werden könnten, begründet dessen Zuständigkeit nicht auch für andere als disziplinarische Streitigkeiten (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1991 - 3 CB 89.90 -, NJW 1992, 1579; Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.03.1985 a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Das Werbeverbot ist auch verhältnismäßig, sofern dem Arzt nicht jegliche Werbung verboten, vielmehr die sachliche Information über seine berufliche Tätigkeit gestattet ist (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a.a.O. (S. 173f.); Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248 (259f.); Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372 (392); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997, a.a.O. (533)).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1988 - 8 A 45/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Insgesamt ist die Beklagte damit nicht befugt, Untersagungsverfügungen zur Erzwingung eines berufsordnungsgemäßen Verhaltens gegen ihre Mitglieder zu erlassen (wie hier OVG Lüneburg, Urt. vom 15.08.1988 - 8 A 45/87 -, DVBl. 1989, 48 = MedR 1989, 99).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Damit bedarf keiner Entscheidung, welchen Voraussetzungen eine Eingriffsermächtigung durch Satzungsrecht ihrerseits genügen müsste, insbesondere ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Berufsordnung (§ 10 Nr. 15, § 31 KammerG) - etwa mit Blick auf die der Beklagten eingeräumte Autonomie - als hinreichende Grundlage zur Schaffung einer Eingriffsermächtigung durch Satzung angenommen werden könnte (vgl. dazu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, BVerfGE 33, 125 (Facharzt), sowie Kluth, Funktionelle Selbstverwaltung, 1997, S. 487ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
    Das Werbeverbot ist auch verhältnismäßig, sofern dem Arzt nicht jegliche Werbung verboten, vielmehr die sachliche Information über seine berufliche Tätigkeit gestattet ist (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a.a.O. (S. 173f.); Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248 (259f.); Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372 (392); BVerwG, Urt. vom 13.11.1997, a.a.O. (533)).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2001 - 9 S 2320/00

    Zusatzbezeichnung eines Zahnarztes nach Weiterbildung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass nach der Konzeption des Gesetzes das Publikum über besondere ärztliche Qualifikationen durch Facharztbezeichnungen unterrichtet wird, die durch die Gebietsfestlegungen in der Weiterbildungsordnung standardisiert sind, und dass sich damit das Vertrauen des Publikums in die Aussagekraft der ärztlichen Berufsbezeichnungen verbindet (Senat, Urt. vom 28.03.2000 - 9 S 1195/99 -, ESVGH 50, 205 = NJW 2001, 1810 = DVBl 2000, 1067 = ArztR 2000, 252).

    Das Werbeverbot ist auch verhältnismäßig, sofern dem Arzt nicht jegliche Werbung verboten, vielmehr die sachliche Information über seine berufliche Tätigkeit gestattet ist (BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ; 94, 372 ; BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 - 3 C 44.96 -, DVBl 1998, 532 = Buchholz 418.0 Nr. 98 m.w.N.; Senat, Urt. vom 28.03.2000 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15

    Zulässigkeit der Feststellungsklage betreffend die Genehmigungsbedürftigkeit nach

    Soweit bereits ein (feststellender) Verwaltungsakt erlassen worden ist, der der Rechtsauffassung des Klägers widerspricht, kann die hiergegen erhobene Anfechtungsklage mit einer Feststellungsklage kombiniert werden, wenn die Rechtskraftwirkung eines Sachurteils über die Anfechtungsklage nicht ebenso weit reicht wie ein Sachurteil über die Feststellungsklage und der Kläger eine positive, nicht durch Verwaltungsakt erfolgende Feststellung begehrt (vgl. VGH BW, Urt. v. 28.03.2000 - 9 S 1195/99 -, juris RdNr. 23; Pietzcker, a.a.O., § 43 RdNr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03

    Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft

    Da die Klägerin mit der Beklagten um die aktuelle Berechtigung streitet, diesen Zusatz zu führen, ist auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage abzustellen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 28.3. 2000 - 9 S 1195/99 -, NJW 2001, 1810 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Dementsprechend lassen auch der VGH Mannheim (Urteil vom 28. März 2000, ESVGH 50, 205 ff.) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.) die gesetzliche Normierung der Kammeraufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen, nicht als Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in diesem Aufgabenbereich genügen.

    Sinnvoll kann eine solche Überwachungsaufgabe auch dadurch wahrgenommen werden, dass die in § 11 HeilbG vorgesehenen Reaktionen, nämlich die Erteilung einer Rüge und die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie die Möglichkeit der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 43 HeilbG), ergriffen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O. und VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung

    So hat der Senat bereits festgestellt, dass die Facharztbezeichnungen durch die Gebietsfestlegungen in der Weiterbildungsordnung standardisiert sind und dass sich damit das Vertrauen des Publikums in die Aussagekraft der ärztlichen Berufsbezeichnungen verbindet (vgl. Senat, Urt. vom 28.03.2000 - 9 S 1195/99 -, ESVGH 50, 205 = NJW 2001, 1810 = DVBl 2000, 1067 = ArztR 2000, 252).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 B 1143/10

    Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für approbationsrechtliche Maßnahmen

    OVG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 EO 793/05 -, ThürVBl 2006, 257 (zu § 69 AMG); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28 März 2000 - 9 S 1195/99 -, DVBl. 2000, 1067.
  • VG Würzburg, 29.02.2012 - W 6 K 11.384

    Keine fristgerechte Anfechtungsklage gegen gaststättenrechtlichen Bescheid

    Eine Anfechtungsklage ist mit der Feststellungsklage zu kombinieren, wenn ein Kläger den Verwaltungsakt für rechtswidrig hält und eine positive nicht durch Verwaltungsakt erfolgende Feststellung begehrt (BVerwG, U.v. 09.05.2001, Az.: 3 C 2/01, BVerwGE 114, 226; VGH BW, U.v. 28.03.2000, Az.: 9 S 1195/99, NJW 2001, 1810; Pietzcker in Schoch/Schmidt-Aßmann-Pietzner, VwGO, 22. Ergänzungslieferung 2011, § 43 VwGO, Rd.Nr. 46).
  • VG Magdeburg, 16.07.2020 - 7 A 74/19

    Gesondertes Anerkennungsverfahren bei der Erweiterung eines bereits bestehenden

    Soweit bereits ein (feststellender) Verwaltungsakt erlassen worden ist, der der Rechtsauffassung der Klägerin widerspricht, kann die hiergegen erhobene Anfechtungsklage mit einer Feststellungsklage kombiniert werden, wenn die Rechtskraftwirkung eines Sachurteils über die Anfechtungsklage nicht ebenso weit reicht wie ein Sachurteil über die Feststellungsklage und die Klägerin eine positive, nicht durch Verwaltungsakt erfolgende Feststellung begehrt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.2000 - 9 S 1195/99 - zitiert nach juris).
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