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   BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2)   

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BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 (2) (https://dejure.org/2000,129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Berufung - Verfassungsbeschwerde - Ausländer - Asyl - Abschiebung - Haft - Inhaftierung - Rechtliches Gehör - Politische Verfolgung - PKK

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78; GG Art. 19 Abs. 4
    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Demonstrationen, Hausdurchsuchung, Festnahme, Misshandlungen, Verfolgungszusammenhang, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Rechtliches Gehör, Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 94; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 78; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; GG Art. 19 Absatz 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78
    Zulässigkeit einer Berufung im Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 293
  • NVwZ 2000, 33
  • NVwZ Beilage 2000, 33
  • DVBl 2000, 407
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.1996 - 1 L 10/95
    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Beschlussfassung hatte das Oberverwaltungsgericht die von der Beschwerdeführerin in ihrem Zulassungsantrag als grundsätzlich bezeichnete Frage zur hinreichenden Verfolgungssicherheit im Gebiet der inländischen Fluchtalternative schon durch sein Urteil vom 26. September 1996 - 1 L 10/95 - - im Sinne der Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin und entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Ansicht - grundsätzlich geklärt.

    Auch das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. September 1996 - 1 L 10/95 - die Frage der regionalen Gruppenverfolgung offen gelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1995 - 25 A 4705/94

    Staatliche Gruppenverfolgung; Kurden; Westtürkei; Sippenhaft; Nahe Angehörige;

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    b) Sämtliche angesprochenen Rechts- und Tatsachenfragen rechtfertigten auch die Zulassung der Berufung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, denn das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - die Frage bejaht, ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden sei, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten habe.

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
    Mit seiner Annahme, eine inländische Fluchtalternative sei (nur) dann nicht gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass gegen die Person eine landesweite Fahndung eingeleitet worden sei (vgl. Urteilsabdruck S. 8), hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung eine tatsächliche Feststellung mit verallgemeinerungsfähigen Auswirkungen zugrunde gelegt, die von dieser - nachträglich in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts getroffenen - verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfeststellung (vgl. BVerwGE 70, 24) abweicht.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 11.12.1995 - 2 BvR 990/95

    Erletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Zulassung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Zwar ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein zunächst mit grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründetes Rechtsmittel nicht wegen Abweichung der zur Überprüfung gestellten Entscheidung zugelassen wird, falls nachträglich eine beachtliche Divergenzentscheidung ergeht, durch die die ursprünglich grundsätzlich bedeutsam gewesene Rechtsfrage geklärt worden ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 ; DVBl 2000, S. 407 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12

    Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte

    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Lässt das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, wird es Gelegenheit haben, das verwaltungsgerichtliche Urteil gemäß § 128 VwGO umfassend zu prüfen und aufgrund einer abweichenden rechtlichen Würdigung gegebenenfalls abzuändern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl 2000, S. 407 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 104, 220 ).
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