Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6971
OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99 (https://dejure.org/2000,6971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.2000 - 2 L 29/99 (https://dejure.org/2000,6971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 2000 - 2 L 29/99 (https://dejure.org/2000,6971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungen zur Gefahrerforschung und Gefährdungsabschätzung; Beteiligung am Verwaltungsverfahren; Maßnahmen der Gewässeraufsicht; Wasserrechtswidriges Verhalten als Anknüpfungspunkt; Eingrenzung der Verantwortlichkeit; Lagern von wassergefährdenden Stoffen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1877
  • DVBl 2001, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Lüneburg, 01.09.1994 - 6 A 582/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Nach Erhebung der Anfechtungsklage (Az.: 6 A 582/94) wurde der angegriffene Bescheid durch den Beklagten aufgehoben, nachdem das Gericht geäußert hatte, dass die ursprüngliche Polizeipflicht der DB aufgrund Handlungsstörerschaft wohl nicht auf die Deutsche Bahn AG, sondern auf das BEV übergegangen sei.

    Aufgrund der im Verwaltungsstreitverfahren 6 A 582/94 eingeholten schriftlichen Zeugenaussagen von ehemaligen Bahnbediensteten am Güterbahnhof in S. ergebe sich, dass in dem betreffenden Gebäude ein 200-Liter-Fass mit Petroleum gestanden habe, aus welchem mittels einer Handpumpe kleinere Mengen Petroleum entnommen worden seien, um dieses zu verbrauchen.

    Diese Möglichkeit scheide hier jedoch aus, da die ehemals bestehende Eventualverbindlichkeit aus der Gründungsbilanz der Deutschen Bahn AG durch die Klagrücknahme im Verfahren 6 A 582/94 nicht mehr gegenüber der Deutschen Bahn AG existiert habe und somit auch keine gesamtschuldnerische Haftung des BEV neben der Deutschen Bahn AG möglich sei.

    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die Akte des Verwaltungsgerichts zum Verfahren 6 A 582/94 haben vorgelegen.

  • Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Da Zuordnungssubjekt der beiden zunächst getrennt verwalteten Sondervermögen jeweils die Bundesrepublik Deutschland war und sich an der Rechtsträgerschaft durch die Zusammenführung nichts geändert hat, ist zu bezweifeln, ob - wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt - das BEV Gesamtrechtsnachfolger der bisherigen Sondervermögen ist (BT-Drs. 12/4609, S. 60; a.A. Heinze, NVwZ 1994, 748).

    Mit diesen Bestimmungen sind neuere Vorstellungen zum Begriff der Gesamtrechtsnachfolge umgesetzt worden, die in den langjährigen Diskussionen über eine Fortentwicklung des Umwandlungsrechts (der Gesellschaften) entwickelt worden sind und die in dem zum 01. Januar 1995 in Kraft getretenen Umwandlungsgesetz 1994 eine weitere Ausprägung erfahren haben (vgl. Lutter in: Lutter, a.a.O., Einl. Rn. 5 ff.; siehe auch Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 12/4609, S. 77 f).

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollte der angestrebte unternehmerische Erfolg der Ausgliederung der Deutschen Bahn AG dadurch bewirkt werden, dass die in der Vergangenheit angewachsenen Schulden beim BEV verbleiben sollten (BT-Drs. 12/4609, S. 70).

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB setzen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs u.a. voraus a) das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach, b) dass der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss (BFHE 172, 456, 458 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen in einem Tank gehören sowohl das Befüllen eines solchen Tanks als auch Umfüllvorgänge (BVerwG, Urt. v. 26.06.1970 - IV C 90.69 NJW 1971, 396).
  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Sowohl im Steuerrecht als auch im Bilanzrecht werden unter Verbindlichkeiten Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten verstanden, die nach Grund und Höhe feststehen (BFHE 170, 234, 236 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1997 - 2 L 95/97

    Auswirkungen handels- / gesellschaftsrechtlicher Änderungen auf die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Insofern ist eine (Gesamt-)Rechtsnachfolge des aus der Umwandlung hervorgegangenen Unternehmens gegeben (Beschl. v. 14.10.1997 - 2 L 95/97 -, S. 9 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95

    Möglichkeiten der Kostenerstattung bei gewässeraufsichtlichen Maßnahmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Ob darüber hinaus zur Eingrenzung der Verhaltensverantwortlichkeit zu fordern ist, dass jedenfalls ein begründeter Verdacht auf unbefugte Gewässerbenutzung und/oder Verletzung wasserrechtlicher Pflichten bestand und für das Handeln der Wasserbehörde (mit-)ursächlich war (so Urt. d. Senats v. 17.06.1997 - 2 L 363/95 -), kann hier offen bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    § 85 Abs. 2 LWG soll die Wasserbehörde auch dann in die Lage versetzen, tätig zu werden, ohne letztendlich die Kosten aus allgemeinen Mitteln tragen zu müssen, soweit der Veranlasser nicht i.S.d. § 85 Abs. 1 LWG der Gewässeraufsicht unterliegt und schon deshalb die Kosten der Überwachung zu tragen hat; es sei denn, das Verhalten des Veranlassers erweist sich als nicht wasserrechtswidrig, Unerheblich ist deshalb, ob der Beklagte die Untersuchungen in Kenntnis der Wasserrechtswidrigkeit des Verhaltens der Klägerin in Auftrag gegeben hat oder erst im Nachhinein die Wasserrechtswidrigkeit festgestellt hat (Urt. d. Senats v. 26.05.1999 - 2 L 231/96 -, NordÖR 1999, 452).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 10 S 2163/95

    Haftung für Altlasten: polizeiliche Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Das gilt auch für die Anfechtung eines an das BEV adressierten Bescheides (a.A. offenbar VGH Mannheim, Urt. v. 30.04.1996 - 10 S 2163/95, NVwZ-RR 1997, 267).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
    Vielmehr ent- und besteht die Verpflichtung zur Beseitigung - sowie zur Vermeidung - eines ordnungswidrigen Zustandes unabhängig von einem sie konkretisierenden Verwaltungsakt; sie ist schon aufgrund des Gesetzes zu erfüllen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Stadie, Rechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, DVBI. 1990, 501, 505).
  • BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00

    Polizeipflicht; Verhaltensverantwortlichkeit; Verhaltenshaftung;

    BVerwG 11 C 11.00 OVG 2 L 29/99.
  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Der Ausgliederungsplan sah in Abschnitt A Ziff. V Buchst. A den Übergang aller "im Geschäftsbetrieb des Bundeseisenbahnvermögens bzw. der früheren Sondervermögen DB und DR begründeten und zum Ausgliederungszeitpunkt bestehenden Verträge, Rechte und Pflichten" vor (zitiert nach OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 2000 - 2 L 29/99 -, DVBl. 2000, 1877, 1880).
  • VG Cottbus, 12.02.2019 - 3 L 680/18

    Abfallbeseitigung; Störerauswahl; Rechtsnachfolge in abstrakte

    Dieser Rechtsauffassung hat sich auch das OVG Berlin-Brandenburg angeschlossen (Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 11 B 10.09 -, juris Rn. 48, vgl. ferner OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. August 2000 - OVG 2 L 29/99 -, juris Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - 1 A 11417/05

    Eisenbahnrecht; Beseitigung einer Kreuzungsanlage; Selbsteintrittsrecht eines

    Auch das spricht dafür, dass die Ausgliederungsverpflichtung nicht für fortbestehende Erhaltungspflichten aus einem früheren - längst aufgegebenen -Bahnbetrieb gelten sollte (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. August 2000, DVBl. 2000, 1877 ff.).Das findet schließlich auch seinen Niederschlag in dem vorgenannten Ausgliederungsplan (a.a.O.), der unter V.f regelt, dass (allein) die Rechte und Lasten übertragen werden, die nur im Zusammenhang mit den betreffenden Grundstücken übergehen können.
  • VG Gera, 12.02.2009 - 5 K 1708/07

    Berg- und Energierecht; Zustandsstörer; Verhaltensstörer; Gesamtrechtsnachfolge;

    Eine Einzelrechtsnachfolge aufgrund rechtsgeschäftlicher Übertragung ist ohne ausdrücklich gesetzliche Regelung auf dem Gebiete der Verhaltensverantwortlichkeit nicht zulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. August 2000 - 2 L 29/99 - OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 - DVBl. 1997, 570; Beckmann, S. 17 unter Hinweis auf Hoppe; Beckmann, Umweltrecht, München 1989, § 15 Rn. 60 f; Frenz, a.a.O. S. 32, 33; Wolff, Bachof, Stober, Verwaltungsrecht Band 1, 11. Aufl., § 42 VIII 3 Rn. 56 ff; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., Teil E Rn. 109 f, 114; a.A.: Nolte/Niestedt, Grundfälle zur Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht, JuS 2000, 1071, 1075 unter Berufung auf §§ 414, 415 BGB).
  • VG Gera, 01.04.2009 - 5 K 1708/07

    Berg- und Energierecht

    Eine Einzelrechtsnachfolge aufgrund rechtsgeschäftlicher Übertragung ist ohne ausdrücklich gesetzliche Regelung auf dem Gebiete der Verhaltensverantwortlichkeit nicht zulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. August 2000 - 2 L 29/99 - OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 - DVBl. 1997, 570; Beckmann, S. 17 unter Hinweis auf Hoppe; Beckmann, Umweltrecht, München 1989, § 15 Rn. 60 f; Frenz, a.a.O. S. 32, 33; Wolff, Bachof, Stober, Verwaltungsrecht Band 1, 11. Aufl., § 42 VIII 3 Rn. 56 ff; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., Teil E Rn. 109 f, 114; a.A.: Nolte/Niestedt, Grundfälle zur Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht, JuS 2000, 1071, 1075 unter Berufung auf §§ 414, 415 BGB).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2003 - 4 U 159/03

    Haftung der Deutschen Bahn AG für Altverbindlichkeiten: Grundsätze zur Haftung

    Welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen danach tatsächlich übergangsfähig waren, ist im einzelnen strittig (vgl. BVerwG, a. a. O.; vorangegangen Schleswig-Holsteinisches OVG, DVBl 2000, 1877; im Einzelnen hierzu Schall/Horn, ZIP 2003, 327).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2004 - 2 LB 136/03

    Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübertragung, Anschlussbeitrag, Schadensersatz,

    Dafür könnte sprechen, dass die Aufgabenübertragung nach § 5 Abs. 1 AmtsO eine - partielle - Gesamtrechtsnachfolge (vgl. dazu Senatsurt. v. 23.08.2000 - 2 L 29/99 -, DVBl. 2000, 1877) darstellen dürfte.
  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

    Anknüpfungspunkt ist ein Lebenssachverhalt, der für die Wasserbehörde Anlass bietet, Überwachungsmaßnahmen zu treffen, wobei unerheblich ist, durch wen oder auf welche Weise die Wasserbehörde davon Kenntnis erlangt und wann die Wasserrechtswidrigkeit des Verhaltens festgestellt wird, d.h. ob der Behörde zum Zeitpunkt ihres Tätigwerdens bewusst war, dass ein Verhalten eine Verletzung wasserrechtlicher Pflichten darstellt (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 23.08.2000 - 2 L 29/99 -, DVBl 2001, 287; Urteil v. 26.05.1999 a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht