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   BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00   

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BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00 (https://dejure.org/2000,1701)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2000 - 1 C 24.00 (https://dejure.org/2000,1701)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 1 C 24.00 (https://dejure.org/2000,1701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; AuslG §§ 22, 23; BVFG §§ 1 ff., 6, 8 Abs. 2, §§ 27, 100; BVFG a. F. § 94
    Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige; Familienzusammenführung; Spätaussiedler; Vertrauensschutz; Zuzugsgenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Aufnahmebescheid - Aussiedler - Familienangehörige - Spätaussiedler - Zuzugsgenehmigung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AuslG § 22; ; AuslG § 23; ; BVFG § 1 ff.; ; BVFG § 6; ; BVFG § 8 Abs. 2; ; BVFG § 27; ; BVFG § 100; ; BVFG a.F. § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige; Familienzusammenführung; Spätaussiedler; Vertrauensschutz; Zuzugsgenehmigung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 664
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Die Klägerin konnte nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber die in § 94 BVFG a.F. geregelten - im Übrigen bereits durch das Eingliederungsanpassungsgesetz vom 22. Dezember 1989 deutlich enger gefassten - Voraussetzungen des Familiennachzugs nicht für die Zukunft modifizieren würde (vgl. auch zum Fehlen von Vertrauensschutz hinsichtlich der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz geänderten Voraussetzungen für den Erwerb eines Rechtsstatus nach dem Bundesvertriebenengesetz Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Soweit im Übrigen Besserstellungen der Angehörigen von Spätaussiedlern bestehen, beziehen sie sich auf ein neues Regelungssystem, mit dem der Gesetzgeber den Veränderungen in den früheren Ostblockstaaten Rechnung getragen und die Aufnahme der dort lebenden deutschen Volkszugehörigen auf eine neue Grundlage gestellt hat (vgl. Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 3.97 - BVerwGE 106, 191 ).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Aus dem Umstand, dass das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz einerseits in Art. 1 Nr. 32 § 94 BVFG a.F. aufhebt, andererseits aber gleichzeitig in Art. 1 Nr. 40 durch § 100 BVFG grundsätzlich die Weitergeltung des bisherigen Rechts für Personen im Sinne der §§ 1 bis 3 BVFG anordnet, bedarf es einer Auslegung in der Weise, dass sowohl Art. 1 Nr. 32 KfbG als auch § 100 BVFG ein Sinn zukommt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1997 - BVerwG 9 C 46.96 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 54 = NVwZ-RR 1998, 400 zu § 18 BVFG a.F.).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Dieses Vorbringen übersieht, dass bereits in der Begründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung des § 6 BVFG die wesentliche Bedeutung der Beherrschung der deutschen Sprache für die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit hervorgehoben wird (BTDrucks 12/3212, S. 23) und die in Rede stehende Rechtsprechung zu § 6 BVFG n.F. nur die Vorstellungen des Gesetzgebers nachvollzogen hat (vgl. Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Es spricht vieles für die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Klage schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil die Beklagte als Rechtsträgerin der Ausländerbehörde für den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer sog. Zuzugsgenehmigung nach § 94 BVFG a.F. (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ) nicht zuständig und schon aus diesem Grunde nicht passiv legitimiert ist.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    Die Klägerin kann im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, durch die Unterlassung der Erteilung der begehrten Genehmigung in dem von ihr behaupteten Recht aus § 94 BVFG in der Fassung des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl I S. 2398)- im Folgenden: § 94 BVFG a.F. - verletzt zu sein, da dieses nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihr nicht zustehen kann (vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2000 - 10 S 3032/98

    Entscheidungszuständigkeit für Aufenthaltsgenehmigung bzw Zuzugsgenehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
    BVerwG 1 C 24.00 VGH 10 S 3032/98.
  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.1224

    Statusdeutscher; Aufnahme; Abkömmling; Vertriebener; Aussiedler; Spätaussiedler

    Deshalb gilt § 94 BVFG a.F. auch nicht etwa wegen der Übergangsregelung in § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 bis 3 BVFG fallenden, früher begünstigten Personenkreis weiter (BVerwG, U.v. 5.12.2000 - 1 C 24.00, DVBl. 2001, 664).

    Der Gesetzgeber hat - wie bereits ausgeführt - mit der Aufhebung des § 94 BVFG (durch Art. 1 Nr. 32 KfBG) sehenden Auges in Kauf genommen, dass in Zukunft der Kreis der zuzugsberechtigten Abkömmlinge kleiner wird (BT-Drs. 12/3212 S. 27; vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2000 - 1 C 24.00, DVBl. 2001, 664/665 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 11 A 2754/12

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei erneuter Einreise

    Soweit die Beklagte als für ihre Auslegung streitende Auffassung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG a. F. Nr. 1 = juris - hinweist, verfängt dieses Argument nicht.

    vgl. Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG a. F. Nr. 1, S. 2 = juris, Rn. 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

    Diesem gesetzgeberischen Willen der grundsätzlichen Anwendbarkeit des bisherigen Vertriebenenrechts für Personen i. S. d. §§ 1 bis 3 BVFG mit Ausnahme der in § 100 Abs. 2 bis 8 BVFG n.F. vorgesehenen Modifizierungen und mit Ausnahme von nach dem Sinn und Zweck nicht aufrecht erhaltenen Vorschriften, vgl. zu § 94 BVFG a.F.: BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664 ff., zu denen § 6 BVFG a.F. aber nicht zählt, entspricht es, auch im Anwendungsbereich des § 9 des 1. StAngRegG die Übergangsvorschrift des § 100 BVFG n.F. hinsichtlich der Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit zugrunde zu legen.

    Dem Zweck, dass § 100 BVFG n.F. dem Personenkreis der §§ 1 bis 3 BVFG den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen erhalten will, die ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, a. a. O., wird es gerecht, Personen i. S. v. § 100 Abs. 1 BVFG n.F., die die Voraussetzungen des § 6 BVFG a.F. erfüllen, nicht vom Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 des 1. StAngRegG auszuschließen, der ausdrücklich an die vertriebenenrechtlichen Rechtsstellungen und -positionen anknüpft.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    In ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich will die Bestimmung dem Personenkreis der §§ 1 bis 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen erhalten, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.12.2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG a.F. Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -.

    Das Urteil knüpft vielmehr an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664 an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle den Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 738/09
    Dass sich die Klägerin - entgegen den Feststellungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 - (DVBl. 2001, 664) - über § 100 Abs. 1 BVFG auf § 94 BVFG in der Fassung durch Art. 4 Nr. 4 des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I, S. 2398) berufen kann, findet im Urteil des VGH Baden-Württemberg - 1 S 2002/07 - vom 21. Januar 2009, auf das sich die Klägerin bezieht, keine Grundlage.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil - 1 C 24.00 - vom 5. Dezember 2000, a.a.O., das es insoweit mit Beschluss - 5 B 20.04 - vom 22. März 2004 bestätigt und vertieft hat und dem auch die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts unter Verweisung auf den Beschluss des Senates - 12 E 1407/08 - vom 25. November 2008 und die dortige Bezugnahme letztlich folgt, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a. F. anzuwendenden Regelungen, unmißverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a. F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -.

    Das Urteil knüpft vielmehr an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664 an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle den Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -.

    Das Urteil knüpft vielmehr an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664 an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle den Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.

  • BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die

    Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 1 C 24.00 - Buchholz 412.3 § 94 BVFG a.F. Nr. 1) dahin geklärt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr für den unter §§ 1 bis 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist.

    Der Kläger verkennt auch hier, dass sich nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts aus dem Bundesvertriebenengesetz gerade kein Anspruch auf Erteilung einer (ausländerrechtlichen) Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung mehr ergibt, dies in Bezug auf § 94 BVFG a.F. gerade im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2000, a.a.O.) steht und sich im Übrigen aus der von ihm herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Gegenteiliges nicht ergibt.

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 11 B 10.1202

    Fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift von im Ausland wohnenden, anwaltlich

    Denn diese Bestimmung ist angesichts des Umstandes, dass Art. 1 Nr. 32 des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes § 94 BVFG a.F. einen vollständig anderen Inhalt gegeben hat, auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots auch zugunsten des unter § 100 Abs. 1 BVFG fallenden Personenkreises nicht mehr anwendbar (BVerwG vom 5.12.2000 DVBl 2001, 664).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09

    Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09

    Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04

    Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz

  • BVerwG, 28.03.2012 - 5 B 57.11

    Zuzug von Angehörigen Vertriebener; Anspruch auf Aufnahme außerhalb des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08

    Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - 12 A 2720/04
  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.516

    Staatsangehörigkeit, Erklärungserwerb, Statusdeutscher, Vertriebener,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10

    Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 E 1407/08

    Eintragung bzw. Einbeziehung eines nichtdeutschen Abkömmlings in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - 12 A 668/10

    Möglichkeit des Bestehens eines weiteren allgemeinen vertriebenenrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07

    Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 670/09

    Anforderungen an die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Maßgabe der §§

  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 6122/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 12 A 3357/06

    Begründetheit eines Antrags auf Zulassung einer Berufung bzgl. der erneuten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 A 3234/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Volksdeutscher; Notwendigkeit eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 2 M 27.12

    Ukraine; Visum; sonstiger Zweck; begründeter Fall; Aufnahme als Vertriebene;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 12 A 2748/05
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 10 CE 08.2303

    Befassungsgebot; Statusdeutsche; Umsiedler; Abkömmling; Familiennachzug;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 4187/05
  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 5 ZB 09.337

    Aufnahme finden

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