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   EGMR, 05.07.2005 - 46410/99   

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https://dejure.org/2005,7117
EGMR, 05.07.2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
EGMR, Entscheidung vom 05.07.2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien einer zulässigen Ausweisungsverfügung gegen straffällig gewordene Zuwanderer der zweiten Generation bzw. gegen sich seit der frühen Kindheit im Gastland befindliche Ausländer; Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das europarechtlich geschützte Recht auf Achtung ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ÜNER v. THE NETHERLANDS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2 MRK
    No violation of Art. 8 (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ÜNER c. PAYS-BAS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2 MRK
    Non-violation de l'art. 8 (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 688
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Darüber hinaus berücksichtigt der Gerichtshof auch die besonderen Bindungen, die diese Zuwanderer zu dem Gastland, in dem sie den größten Teil ihres Lebens verbracht haben dürften, entwickelt haben (vgl. Rechtssachen Mehemi . / . Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI, Nr. 36, und, a contrario , Baghli . / . Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, Nr. 48, EuGHMR 1999-VIII; vgl. auch Empfehlung Nr. 1504 (2001) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Nichtausweisung von Zuwanderern der zweiten Generation).
  • EGMR, 06.11.2001 - 44947/98

    KAYA v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Zwar bestreitet der Gerichtshof nicht, dass sich daraus für die Partnerin des Beschwerdeführers und seine Kinder gewisse soziale Härten ergeben könnten; er konnte jedoch keine Anhaltspunkte für unüberwindbare Hindernisse feststellen, die dagegen sprechen, dass sie sich mit ihm in der Türkei niederlassen (vgl. Rechtssachen Gül . / . Schweiz , Urteil vom 19. Februar 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-I, S. 176, Nr. 42 und Ibrahim Kaya . / . Niederlande (Entscheidung), Individualbeschwerde Nr. 44947/98, 6. November 2001).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Der Gerichtshof hat auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausweisungsverfügung nicht unbefristet war (vgl. Rechtssachen Yilmaz . /. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Nr. 48, 17. April 2003, und Radovanovic . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Nr. 37, 22. April 2004).
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Der Gerichtshof hat auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausweisungsverfügung nicht unbefristet war (vgl. Rechtssachen Yilmaz . /. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Nr. 48, 17. April 2003, und Radovanovic . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Nr. 37, 22. April 2004).
  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Er stellt ferner fest, dass die innerstaatlichen Behörden nicht der Frage nachgegangen sind, ob von der Partnerin des Beschwerdeführers und seinen Kindern, die alle die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, erwartet werden könnte, ihm in die Türkei zu folgen, und ob sie Türkischkenntnisse haben (vgl. Rechtssache Yildiz . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 37295/97, Nr. 43, 31. Oktober 2002).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Das private Bleibeinteresse der Klägerin zu 1. überwiegt das widerstreitende öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung auch nicht deshalb, weil es ihr unmöglich oder auch nur unzumutbar ist, im Land ihrer Staatsangehörigkeit, Serbien, ein Privatleben zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 54273/00 Boultif, InfAuslR 2001, 476 und vom 5. Juli 2005 46410/99 Üner, InfAuslR 2005, 450).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Erforderlich ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Beachtung der vom EGMR entwickelten Kriterien, die im Wesentlichen in den Entscheidungen Boultif und Üner zusammengefasst worden sind (vgl. EGMR, Urt. v. 02.08.2001 - 54273/00 - Boultif - InfAuslR 2001, 476 und Urt. v. 05.07.2005 - 46410/99 - Üner - InfAuslR 2005, 450).
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