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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,2873
OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG (https://dejure.org/2007,2873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG (https://dejure.org/2007,2873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG (https://dejure.org/2007,2873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Kommunen zur Konstitution sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen ihres Gebietes zu öffentlichen Einrichtungen; Verknüpfung zwischen einer Abgabenlast und einem Sondervorteil; Satzungsrechtliche Festsetzung einer Abrechnungseinheit; ...

  • Judicialis

    KAG § 10; ; KAG § 10a

  • RA Kotz

    Strassenbaukosten - Umlage auf Grundeigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke umgelegt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt werden - "KAG neu" nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
  • DÖV 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Ob § 10a KAG die notwendige Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil gewährleistet, entscheidet sich nicht auf der Grundlage des bislang bei der Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge geltenden Vorteilsbegriffs; maßgebend ist vielmehr, dass der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner gerade im Abgabenrecht und bei der Bildung öffentlicher Einrichtungen weitreichenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689) durch § 10a KAG den Sondervorteil der Beitragspflichtigen abweichend von dem bisherigen als rechtlich und tatsächlich gesicherte Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage innerhalb einer grundsätzlich aus allen Straßen bestehenden einheitlichen öffentlichen Einrichtung festgelegt hat.

    Der Gesetzgeber, der den Gemeinden schon mit Rücksicht auf deren Selbstverwaltungsrecht einen Spielraum bei der Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen einräumen durfte (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689; BVerwG, 10 C 3/04, NVwZ 2005, 332), hat diese Möglichkeit der Aufteilung des Gemeindegebiets als Ausnahme von der Regel ausgestaltet und wollte damit besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (LT-Drucks. 15/318, S 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entstand nicht allein durch das Vorhalten eines - räumlich oder funktional nicht zusammenhängenden - Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Vielmehr war ein funktionaler Zusammenhang (schon) bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bot, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen waren (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Anders als eine Steuer, die den Abgabenpflichtigen von einem bestimmten Zweck unabhängig ("voraussetzungslos") zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben auferlegt wird (vgl. BVerfG, 2 BvL 1/99 u.a., BVerfGE 108, 186 ), dient der wiederkehrende Beitrag nach § 10a KAG der Deckung tatsächlich angefallener Kosten für den Straßenausbau, indem eine Gegenleistung für die dadurch entstehenden Sondervorteile erhoben wird.

    § 10a KAG verstößt nicht gegen die durch Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 17 LV gebotene Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (vgl. BVerfG, 2 BvL 1/99 u.a., BVerfGE 108, 186 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entstand nicht allein durch das Vorhalten eines - räumlich oder funktional nicht zusammenhängenden - Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Vielmehr war ein funktionaler Zusammenhang (schon) bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bot, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen waren (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandeten vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, müsste die ABS insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 12 A 11979/00

    Beitragsmaßstab für Kommunalabgabe - Pauschalierung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Denn die den Gemeinden zustehende Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung lässt auch die Anwendung von Beitragsmaßstäben zu, die nicht in allen Anwendungsfällen eine den abgabenrechtlichen Anforderungen entsprechende Bemessung der jeweiligen Abgabe gewährleisten, wenn die Zahl dieser Fälle gering ist, was angenommen werden kann, wenn sie nicht mehr als 10 v.H. ausmachen (vgl. OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Zwar sieht sie eine Begrenzung der erschlossenen Fläche auch für solche Grundstücke vor, die aufgrund der Umgebungsbebauung im jenseits der Tiefenbegrenzung von 40 m gelegenen Teil selbständig baulich oder in ähnlicher nutzbar sind, und wird damit der Rechtsprechung des Senats (6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP) nicht ohne Weiteres gerecht.
  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Der Gesetzgeber, der den Gemeinden schon mit Rücksicht auf deren Selbstverwaltungsrecht einen Spielraum bei der Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen einräumen durfte (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689; BVerwG, 10 C 3/04, NVwZ 2005, 332), hat diese Möglichkeit der Aufteilung des Gemeindegebiets als Ausnahme von der Regel ausgestaltet und wollte damit besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (LT-Drucks. 15/318, S 8).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Dies stimmt mit den erschließungsbeitragsrechtlichen Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (9 C 15.03, BVerwGE 121, 365) überein, wonach es nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verstößt, den die (schlichte) Tiefengrenze überschreitenden, aber nicht tatsächlich baulich oder gewerblich genutzten Teilen auch von "zentralen" Grundstücken keinen Vorteil beizumessen, soweit die (schlichte) satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die in § 7 Abs. 2 S. 1 KAG allgemein normierte Möglichkeit der Beitragserhebung zur Abgeltung des Vorteils, öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können, im Straßenausbaubeitragsrecht durch die Bestimmung des § 10 Abs. 6 KAG a.F. (und nunmehr des § 10 Abs. 5 KAG) in ähnlicher Weise qualifiziert ist wie dies im Erschließungsbeitragsrecht durch den Begriff des "Erschlossenseins" (§§ 131 Abs. 1 S. 1, 133 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch - BauGB -) geschehen ist (so bereits OVG RP, 6 A 11508/01, AS 29, 386, KStZ 2002, 237, ESOVGRP).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - 6 A 11246/03

    Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Ausbau, Feldweg, Waldweg,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1997 - 6 A 10700/96

    Kommunalabgabengesetz; Inkrafttreten; Zeitliche Geltung; Wirtschaftswegebeitrag;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209; Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS RP-SL 36, S. 195), wonach § 10a KAG RP verfassungsgemäß und insbesondere mit den kompetenzrechtlichen Bestimmungen und dem Gleichheitssatz vereinbar sei.

    Anders als eine Steuer, die den Abgabenpflichtigen unabhängig von einem bestimmten Zweck zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben auferlegt werde, diene der wiederkehrende Beitrag nach § 10a KAG RP der Deckung tatsächlich angefallener Kosten für den Straßenausbau als Gegenleistung für die dadurch entstehenden Sondervorteile (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ).

    Dementsprechend dürfe der Blick nicht - wie bisher - allein auf die auszubauende Straße, sondern müsse gleichzeitig auf die Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Gesamtstraßensystems gerichtet werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ).

    Durch den Straßenausbau werde die Zugänglichkeit des Grundstücks gesichert und damit der Fortbestand der qualifizierten Nutzbarkeit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ).

    Die Beschwerdebegründung werfe keine beachtlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 10a KAG RP auf (Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209; Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS RP-SL 36, S. 195).

    Durch den Straßenausbau wird die Zugänglichkeit des Grundstücks gesichert und damit der Fortbestand der qualifizierten Nutzbarkeit (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ; Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS RP-SL 41, S. 218 ).

    Vielmehr wird der Anschluss an das übrige Straßennetz meist erst über mehrere Verkehrsanlagen vermittelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, AS RP-SL 39, S. 331 ; Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS RP-SL 40, S. 4 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Dass die öffentlichen Straßen - wie vom Kläger betont wird - von jedermann kostenfrei benutzt werden dürfen, ändert nichts an dem Umstand, dass sie den anliegenden Grundstücken mit Baulandqualität Sondervorteile vermitteln, indem durch Herstellung und Erhaltung der verkehrlichen Erreichbarkeit deren qualifizierte Nutzungsmöglichkeit gesichert wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris; OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS 41, 69, juris).

    Neben Straßen, denen eine solche Funktion aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans zukommt, können zum Anbau bestimmt nur Straßen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i. S. d. § 34 Baugesetzbuch - BauGB - sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris).

    d) Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. März 2010 im Verfahren 6 A 10070/10.OVG bereits entschieden hat, ist mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage allerdings § 6 Abs. 6 ABS zu beanstanden, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris).

  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    Weder unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten [aa)] noch solchen der Abgabengerechtigkeit als spezifischer Ausprägung des Gleichbehandlungsgebots [bb)] ergeben sich durchschlagende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 7a Abs. 1 ThürKAG (vgl. zur nahezu identischen Regelung in § 10a KAG RP: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG - Juris Rdnr. 20 und vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - Juris Rdnr. 9 sowie Beschluss vom 24.02.2012 - 6 B 11492/11 - Juris Rdnr. 2 ; VG Trier, Urteil vom 14.08.2008 - 2 K 236/08.TR - Juris Rdnr. 16; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - Juris Rdnr. 4; a.A. VG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO - Juris Rdnr. 32 ff.).

    Die Anknüpfung an die Zugangsmöglichkeit zu der ausgebauten Verkehrsanlage beim einmaligen Beitrag lässt unberücksichtigt, dass zur verkehrlichen Erreichbarkeit eines bestimmten Grundstücks die Straße, an der es gelegen ist, keineswegs ausreicht, sondern erst über andere Verkehrsanlagen der Anschluss ans übrige Straßennetz vermittelt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2007 a.a.O., Rdnr. 22).

    Soweit in diesem Zusammenhang eine "Verwässerung" des Vorteilsbegriffs gegenüber dem Beitragsrecht vor der Neuregelung des § 7a ThürKAG angenommen wird (vgl. zu dieser Einwendung gegen die Regelung des § 10a Abs. 1 KAG RP OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2007, a.a.O. unter Hinweis auf Kube, LKRZ 2007, 93f.), folgt dem die Kammer nicht (1).

    (2) Ob § 7a Thür KAG n.F. die notwendige Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil gewährleistet, entscheidet sich nicht auf der Grundlage des bislang bei der Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge geltenden Vorteilsbegriffs; maßgebend ist vielmehr, dass der Landesgesetzgeber in Wahrnehmung seiner gerade im Abgabenrecht und bei der Bildung öffentlicher Einrichtungen weitreichenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1/00 - Juris Rdnr. 23) durch § 7a ThürKAG n.F. den Sondervorteil der Beitragspflichtigen abweichend von dem bisherigen als rechtlich und tatsächlich gesicherte Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage innerhalb einer grundsätzlich aus allen Straßen des Gemeindegebiets bestehenden einheitlichen öffentlichen Einrichtung festgelegt hat (vgl. zu § 10a KAG RP OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2007, a.a.O. Rdnr. 24).

    Dieser Besonderheit des einheitlichen Straßensystems trägt jedoch § 7a Abs. 3 ThürKAG n.F. Rechnung, wonach ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags außer Ansatz bleibt, der dem Verkehrsaufkommen entsprechen muss, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.11.2007, a.a.O. Rdnr. 25; Gramlich, a.a.O.).

    Keinesfalls kann sich die Bedeutung der Errichtung einer einheitlichen Verkehrseinrichtung in der Erleichterung der Abgabenerhebung erschöpfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2007, a.a.O. Rdnr. 28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

    Insbesondere hält der Senat an seiner bereits in den Urteilen vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) und vom 10. Juni 2008 (6 C 10255/08, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die in § 10a KAG getroffene Neuregelung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen verfassungsgemäß ist.

    Dabei darf - worauf der Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) bereits hingewiesen hat - nicht übersehen werden, dass die Zugänglichkeit zu einem Grundstück keineswegs allein durch die Straße, an der es gelegen ist, vermittelt wird, sondern zusätzlich durch andere Verkehrsanlagen, die den Anschluss ans übrige Straßennetz herstellen.

    Das vom Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) in diesem Zusammenhang erwähnte Beispiel einer mehr als 100 m langen, selbständigen Sackgasse belegt diese Abhängigkeit ungeachtet der Frage, unter welchen Umständen eine Erschließungseinheit aus einer solchen Sackgasse und der Hauptstraße, auf die sie angewiesen ist, gebildet werden kann.

    Abgesehen davon war der durch die räumlich und funktional zusammenhängende Abrechnungseinheit nach bisherigem Beitragsrecht vermittelte Vorteil nicht "konkreter" als der Sondervorteil, den die einheitliche öffentliche Einrichtung gemäß § 10a KAG in ihrer Gesamtheit als einheitliches Straßensystem bietet (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Der Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden und hält daran fest, dass der mit der Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung verbundene Sondervorteil auch in der grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde zum Ausdruck kommt, diese Einrichtung funktionsfähig zu halten.

    So lässt die bloße Anknüpfung an die Zugänglichkeit zu der ausgebauten Verkehrsanlage beim einmaligen Beitrag unberücksichtigt, dass zur wegemäßigen Erschließung eines bestimmten Grundstücks allein die Straße, an der es gelegen ist, keineswegs ausreicht, sondern erst über andere Verkehrsanlagen der Anschluss an das übrige Straßennetz vermittelt wird (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass durchschlagende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 10a KAG nicht bestehen, insbesondere weil der Gesetzgeber dem § 10a KAG einen neuen Anlagen- und Vorteilsbegriff zugrunde gelegt hat, der vom bisherigen in wesentlicher Hinsicht abweicht und nicht mehr vom Vorliegen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit abhängt.

    Ungeachtet dessen hat die Antragsgegnerin überzeugend dargelegt, dass die Ortslagen von Daaden und Biersdorf gleichsam "zusammengewachsen" seien, so dass es unter räumlich-tatsächlichen Gesichtspunkten (vgl. OVG R-P, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP) keine Veranlassung zur Bildung mehrerer öffentlicher Einrichtungen bzw. Abrechnungseinheiten gab.

    Die im Abgabenrecht aus Gründen der Praktikabilität allgemein eröffnete Möglichkeit, bei der Bemessung einer Abgabe zu typisieren und pauschalieren, lässt auch die Anwendung von Beitragsmaßstäben zu, die nicht in allen Anwendungsfällen eine den abgabenrechtlichen Anforderungen entsprechende Bemessung der jeweiligen Abgabe gewährleisten, wenn die Zahl dieser Fälle gering ist, was angenommen werden kann, wenn sie nicht mehr als 10 v.H. ausmachen (OVG R-P, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP).

    Dass eine solche Regelung weder auf § 2 Abs. 1 KAG noch auf eine andere Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes gestützt werden kann, hat der Senat im Urteil vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP) bereits entschieden, an dem festgehalten wird.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Die Erwartung der Grundstückseigentümer, dass die Straßen, auf deren Benutzung sie angewiesen sind, bei Bedarf in üblicher und angemessener Weise ausgebaut werden, ist bei der entsprechenden Entscheidung der Gemeinde zu berücksichtigen (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Trotz dieser Unterschiede der mit dem Straßenausbau verbundenen Sondervorteile ist es nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) weder systemwidrig noch gar widersprüchlich, den Gemeinden unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten (§ 10a Abs. 1 Satz 3 KAG) die Wahl der Beitragsart zu überlassen.

    Denn der damit verbundene Systemwechsel (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) ist durch die in § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG vorgesehene Möglichkeit, in einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen eigenständige öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen zu schaffen, relativiert.

    Hingegen wird in größeren Gemeinden und insbesondere in Großstädten die Bildung mehrerer Einrichtungen naheliegen, um eine Nähe des Beitragspflichtigen zum Aufwand zu gewährleisten (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Angesichts des Spielraums, der der Gemeinde mit Rücksicht auf ihr Selbstverwaltungsrecht eingeräumt wurde, um besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (Landtags-Drucks. 15/318, S. 8), zwingt die räumlich-tatsächliche Abgrenzbarkeit eines Gebietsteils (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) eine Gemeinde nicht, die dort gelegenen Anbaustraßen zu einer öffentlichen Einrichtung zusammenzufassen.

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Hierzu hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG - (S. 13) folgendes entschieden:.

    Dementsprechend darf der Blick nicht - wie bisher - allein auf die auszubauende Straße gerichtet werden, sondern gleichzeitig auf die Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Gesamtstraßensystems (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Dass ein beitragspflichtiger Ausbau nicht die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung in Bezug auf die gesamte öffentliche Verkehrseinrichtung voraussetzt, folgt auch aus der Parallele zum Feld-, Weinbergs- und Waldwegenetz, die der Gesetzgeber im Blick hatte, als er sich für den in § 10a KAG normierten Systemwechsel entschied (LT-Drucks. 15/318 S. 7; vgl. auch OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Dementsprechend darf der Blick nicht - wie bisher - allein auf die auszubauende Straße gerichtet werden, sondern gleichzeitig auf die Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Gesamtstraßensystems (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    c) Mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage ist allerdings § 6 Abs. 6 ABS zu beanstanden, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Denn sie unterliegen der Beitragspflicht nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2015 - 6 A 10447/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Die Festlegung des Gemeindeanteils aufgrund einer Gesamtbetrachtung des Anlieger- und Durchgangsverkehrs innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung i. S. d. § 10a KAG, also nach dem insgesamt innerhalb der öffentlichen Einrichtung bestehenden Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr, trägt der durch die gesetzliche Neuregelung erfolgten systematischen Umstellung konsequent Rechnung (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209 = DVBl 2008, 135, esovgrp, juris).

    Gleichzeitig wurde der mit dem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag abzuschöpfende Sondervorteil von dem rein "abrechnungstechnischen Verbund" (LT-Drucks. 15/318, S. 7) mehrerer einzelner öffentlicher Verkehrsanlagen gelöst und in einen ähnlichen Gesamtzusammenhang gestellt, wie dies beim Feld-, Weinbergs- und Waldwegenetz einer Gemeinde und der kommunalen Abwasserbeseitigungseinrichtung der Fall ist (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209 = DVBl 2008, 135, esovgrp, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Er hat mehrfach (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl. 2008, 135, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris; 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris) ausführlich begründet, dass die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, keinen räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Verkehrsanlagen voraussetzt und dennoch die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten bleibt.

    Soweit in der Entscheidung des Senats im Verfahren 6 C 10601/07.OVG (AS 35, 209, ESOVGRP, juris) von der Beitragspflicht der Eigentümer und der anderen in § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG aufgeführten Berechtigten gesprochen wird, dienen die vorstehenden Ausführungen der Klarstellung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

  • VG Trier, 14.08.2008 - 2 K 236/08

    Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB; Beitragspflicht für Grundstücke im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

  • VG Neustadt, 02.12.2009 - 1 K 691/09

    Straßenausbaubeiträge; Bildung mehrerer Einheiten im Gemeindegebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 6 A 11232/11

    Ausbaubeitrag für sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gelegenes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

  • VG Neustadt, 18.11.2009 - 1 K 222/09

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen nur für Ausbaumaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

  • VG Trier, 14.08.2008 - 2 K 213/08

    Straßenausbaubeitragspflicht (hier: wiederkehrende Beiträge) im Hinblick auf die

  • VG Trier, 25.02.2010 - 2 K 550/09

    Beitragserhebung für den Bereich Mariahof ist nicht rechtens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 443/15

    Bildung einer Abrechnungseinheit

  • VG Neustadt, 15.01.2015 - 1 L 1085/14

    Keine Aufrundung des Schätzungsbetrages bei Vorausleistungen auf den

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8849
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2007 - 20 A 3215/06 (https://dejure.org/2007,8849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb von Waffen der in § 14 Abs. 4 S. 1 Waffengesetz (WaffG) bezeichneten Art; Frage der Rechtserweiterung in Bezug auf die Befugnisse aus einer Waffenbesitzkarte im Rahmen einer Gestzesänderung des WaffG; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06
    Schon zur bisherigen Rechtslage hat das BVerwG - vgl. Urteil vom 13.7.1999 - 1 C 5.99 -, GewArch 1999, 483 - zum Verzicht auf einen Bedürfnisnachweis im Zusammenhang mit § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. klargestellt, dass damit kein Freibrief für den Erwerb und Besitz beliebig vieler Waffen erteilt ist, und zur Begründung auf das Anliegen des Waffenrechts verwiesen, die Anzahl der Waffen im Privatbesitz auf das unbedingt Notwendige und mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06
    BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201.
  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Mit der Neufassung des § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG durch das ÄndG vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) hat der Gesetzgeber (was vorher in der Rechtsprechung umstritten war: vgl. für eine Bedürfnisprüfung: OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2007, 11 LC 102/07, NdsVBl. 2007, 245, juris Rn. 25 ff.; OVG Münster, Urt. v. 8.11.2007, 20 A 3215/06, NWVBl. 2008, 188, juris Rn. 26, 27; a.A. OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007, 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 55 ff.) klargestellt, dass für Sportschützen eine spezifische Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG für den Erwerb der in § 14 Abs. 4 Satz 1 aufgelisteten Waffenarten nicht erfolgt.
  • VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17

    Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe zu Jagdzwecken

    Ein Schütze kann immer nur eine Waffe erhalten, deren zweckentsprechenden Einsatz er auch tatsächlich beabsichtigt,(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - 20 A 3215/06 -, Rn. 28 und 32, juris.) sodass insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu erkennen ist.
  • VG Schwerin, 10.04.2019 - 7 B 510/19

    Widerruf der Waffenbesitzkarten eines Sportschützen mangels waffenrechtlichen

    Es fehlt jedoch an den weiteren Bedürfnis-Voraussetzungen eines zu prognostizierenden künftigen regelmäßigen Betreibens des Schießsports bei künftiger Geeignetheit und Erforderlichkeit der privat besessenen Waffen hierfür (s. den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. September 2016 - OVG 11 N 62.14 -, juris Rdnr. 4, und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2007 - 20 A 3215/06 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2008, S. 188 f.).
  • VG Halle, 28.02.2008 - 3 A 213/05

    Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen zur Ausübung des

    Im Übrigen würden, folgt man der Auffassung des Klägers, die Regelungen des § 14 Abs. 3 WaffG leer laufen, wenn einem Antragsteller schon nach altem Recht eine Waffenbesitzkarte erteilt worden ist (zu einem solchen Fall: OVG NW, Urteil vom 08. November 2007 - 20 A 3215/06 -, DVBl 2008, 135 - Ls - = [...], Rdn. 20 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22394
OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07 (https://dejure.org/2007,22394)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.12.2007 - 1 O 215/07 (https://dejure.org/2007,22394)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 1 O 215/07 (https://dejure.org/2007,22394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 501
  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 3 C 07.1903

    Kostenfestsetzung; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist infolge des gerichtlichen Ausspruches nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nunmehr Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gebührenmindernd anzurechnen ist ( ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O., Beschluss vom 14. Mai 2007 a.a.O., Beschluss vom 7. März 2007, a.a.O.; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2006, a.a.O., Beschluss vom 5. Januar 2007, Beschluss vom 17. November 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; im Ergebnis letztlich ebenso: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005, a.a.O.; HessVGH, a.a.O. ).

    In beiden Fällen - Grundsatz wie Ausnahme - entspricht der Erstattungsanspruch den im Innenverhältnis geschuldeten Anwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren, die die obsiegende Partei im Falle ihres Unterliegens auch selbst zu tragen hätte ( siehe hierzu im Einzelnen: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 10 C 05.1131
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist infolge des gerichtlichen Ausspruches nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nunmehr Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gebührenmindernd anzurechnen ist ( ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O., Beschluss vom 14. Mai 2007 a.a.O., Beschluss vom 7. März 2007, a.a.O.; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2006, a.a.O., Beschluss vom 5. Januar 2007, Beschluss vom 17. November 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; im Ergebnis letztlich ebenso: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005, a.a.O.; HessVGH, a.a.O. ).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist infolge des gerichtlichen Ausspruches nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nunmehr Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gebührenmindernd anzurechnen ist ( ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O., Beschluss vom 14. Mai 2007 a.a.O., Beschluss vom 7. März 2007, a.a.O.; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2006, a.a.O., Beschluss vom 5. Januar 2007, Beschluss vom 17. November 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; im Ergebnis letztlich ebenso: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005, a.a.O.; HessVGH, a.a.O. ).

    Soweit der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu der vorstehend dargelegten Rechtsauffassung eine andere Rechtsansicht im Hinblick auf die für den Zivilprozess maßgeblichen Bestimmungen über die Kostenlast und die erstattungsfähigen Kosten vertritt ( siehe: BGH, Urteil vom 7. März 2007 - Az.: VIII ZR 86/06 -, NJW 2007, 2049 [BGH 07.03.2007 - VIII ZR 86/06] ), kann dies vorliegend auf sich beruhen, denn die Kostenfestsetzung im Verwaltungsprozess folgt ausschließlich den in der VwGO vorgegebenen Regeln, mithin den §§ 161, 162, 164 VwGO .

  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 24 C 06.2463
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist infolge des gerichtlichen Ausspruches nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nunmehr Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gebührenmindernd anzurechnen ist ( ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O., Beschluss vom 14. Mai 2007 a.a.O., Beschluss vom 7. März 2007, a.a.O.; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2006, a.a.O., Beschluss vom 5. Januar 2007, Beschluss vom 17. November 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; im Ergebnis letztlich ebenso: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005, a.a.O.; HessVGH, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist infolge des gerichtlichen Ausspruches nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nunmehr Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gebührenmindernd anzurechnen ist ( ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a.a.O., Beschluss vom 14. Mai 2007 a.a.O., Beschluss vom 7. März 2007, a.a.O.; wohl auch: BayVGH, Beschluss vom 10. Juli 2006, a.a.O., Beschluss vom 5. Januar 2007, Beschluss vom 17. November 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; im Ergebnis letztlich ebenso: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005, a.a.O.; HessVGH, a.a.O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).
  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 19 C 06.2591
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).
  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 22 C 05.1871

    Vorliegen desselben Verfahrensgegenstandes; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Unterschiedliche Gegenstände liegen demnach nur dann vor, wenn ein Vergleich des behördlichen Vorverfahrens und gerichtlichen Verfahrens ergibt, dass es in diesen Verfahren nicht im Wesentlichen um denselben Streitgegenstand geht ( vgl.: BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2007, a.a.O., Beschluss vom 25. August 2005 - Az.: 22 C 05.1871 -, zitiert nach juris ).
  • VGH Hessen, 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).
  • VGH Bayern, 05.01.2007 - 24 C 06.2052
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
    Diese Anrechnungsvorschrift betrifft als Bestimmung des RVG - wie soeben ausgeführt - allerdings prinzipiell nur das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und ist demgemäß grundsätzlich - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senates ergibt - in der Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO nicht zu berücksichtigen; sie lässt mithin in der Regel - entgegen der in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes vertretenen Auffassung - die Verpflichtung des kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr unberührt ( ebenso schon: BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - Az.: 3 C 07.1903 -, Beschluss vom 14. Mai 2007 - Az.: 25 C 07 754 -, Beschluss vom 7. März 2007 - Az.: 19 C 06.2591 - unter Aufgabe seines Beschlusses vom 6. März 2006 - Az.: 19 C 06 268, Beschluss vom 10. Juli 2006 - Az.: 4 C 06.1129-, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 24 C 06.2052-, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: 24 C 06.2463 u.a. -, jeweils zitiert nach juris [m.w.N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - Az.: 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.04.2006 - 7 E 410/06] ; a.A. wohl noch: BayVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 10 C 05.1131 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - Az.: 10 TJ 1637/05 -, NJW 2006, 1992 [VGH Hessen 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05] ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Unterschiedliche Gegenstände liegen vor, wenn ein Vergleich des behördlichen mit dem gerichtlichen Verfahrens ergibt, dass es im Wesentlichen nicht um denselben Streitgegenstand geht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.12.2007, 1 O 215/07 m.w.N.; VGH Bayern, Beschluss vom 25.08.2005, 22 C 05.1871).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - 1 O 140/10

    Festsetzung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV gemäß § 164 VwGO

    Das RVG regelt vielmehr allein, welche Gebühren der Rechtsanwalt gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - Az.: 1 O 215/07 -, veröffentlicht bei juris = NVwZ-RR 2008, 501, JurBüro 2008, 140 ).

    Die Festsetzungsmöglichkeit nur der Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 RVG-VV im Rahmen des Verfahrens nach § 164 VwGO hat auch ihren guten Sinn: Die hier maßgebliche Rechtsfrage betrifft nämlich nicht das Verhältnis zwischen den Anwaltsgebühren für die vorgerichtliche Tätigkeit einerseits und die anschließende gerichtliche Tätigkeit andererseits ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 5. Dezember 2007, a. a. O. ).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 OA 143/07

    Anteilige Anrechnung der für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen

    Sie bezwecke, den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts zu beschränken, und zwar im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber; sie ziele jedoch nicht darauf ab, dass er die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren nicht in vollem Umfang gegenüber der kostenpflichtigen Gegenseite abrechnen könne (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 S 1621/06 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 -, NJW 2007, 170; vom 5. Januar 2007 - 24 C 06.2052 -, juris; vom 7. März 2007 - 19 C 06.2591 -, juris; vom 14. Mai 2007 - 25 C 07.754 -, juris; vom 9. Oktober 2007 - 3 C 07.1903 -, juris; vom 16. Januar 2008 - 14 C 07.1808 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 O 215/07 -, juris; einschränkend Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 22 M 07.40053 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 (https://dejure.org/2007,10986)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 (https://dejure.org/2007,10986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39 Gerichtskostengesetz (GKG); Selbstständiger materieller Gehalt eines Hausverbots sowie der Entlassung von einer Schule

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 18 L 60/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70

    Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
    zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschlüsse vom 10.5.1971 - VIII C 35.68/143.70 -, Buchholz 310 § 189 VwGO Nr. 2, und vom 22.9.1981 - 1 C 23.81 -, juris.

    In diesem Sinne BVerwG, Beschlüsse vom 10.5.1971, a.a.O., vom 22.9.1981 - 1 C 23/81 -, juris, und vom 29.1.1982 - 1 B 1/82 -, juris.

  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
    In diesem Sinne BVerwG, Beschlüsse vom 10.5.1971, a.a.O., vom 22.9.1981 - 1 C 23/81 -, juris, und vom 29.1.1982 - 1 B 1/82 -, juris.
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 5 C 07.369

    Streitwert; Objektive Klagehäufung; Streitgegenstand; Zusammenrechnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
    BayVGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -, juris.
  • BVerwG, 22.09.1981 - 1 C 23.81

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
    zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschlüsse vom 10.5.1971 - VIII C 35.68/143.70 -, Buchholz 310 § 189 VwGO Nr. 2, und vom 22.9.1981 - 1 C 23.81 -, juris.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG setzt daher voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, zitiert nach juris, m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 C 07.369 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 5 S 455/06 -, zitiert nach juris).

    Bei der Prüfung eines jeweils selbständigen wirtschaftlichen Wertes oder materiellen Gehaltes als Voraussetzung für eine Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände ist sowohl das konkrete Rechtsschutzziel des Klägers als auch das materiell-rechtliche Verhältnis der prozessualen Ansprüche zueinander zu berücksichtigen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer

    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 19 A 928/10

    Regelungswirkung einer Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe nach

    OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2008 19 E 1645/08 (Schulentlassung); Beschluss vom 15. November 2007 19 E 220/07 (Schulentlassung).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den

    Ziel des Klägers ist es ersichtlich, das Prüfungszeugnis auf einen aus seiner Sicht günstigeren Zeitpunkt zu datieren, wobei sich der in dem Haupt- und Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Inhalt des begehrten Zeugnisses nur in unwesentlichen Nuancen unterscheidet (vgl. zu § 39 Abs. 1 GKG OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 -, juris = Leitsatz in DVBl. 2008, 135 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 8 OA 225/09

    Voraussetzungen für das Unterbleiben einer eigenständigen Ermittlung und

    Hierbei ist sowohl das konkrete Rechtsschutzziel des Rechtsschutzsuchenden als auch das materiell-rechtliche Verhältnis der prozessualen Ansprüche zueinander zu berücksichtigen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2008, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Bremen, 18.08.2009 - 2 S 229/09

    Streitwert; Schulzuweisung; Hilfsantrag; Schulaufnahme; Oberverwaltungsgericht

    Nach der Rechtsprechung setzt die Zusammenrechnung gemäß § 39 Abs. 1 GKG voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbstständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbstständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG Münster, B. v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 -m.w.N.; ähnlich zur früheren Rechtslage BVerwG, B. v. 22.09.1981 - 1 C 23.81 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 2 OA 312/08

    Streitwertfesetzung bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,

    Hierbei ist sowohl das konkrete Rechtsschutzziel des Rechtsschutzsuchenden als auch das materiell-rechtliche Verhältnis der prozessualen Ansprüche zueinander zu berücksichtigen (OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 -, juris Langtext Rdnr. 13 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 426/14

    Anhebung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit auf den tenorierten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris; Ziffer 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog.pdf); ähnlich auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 6. Juli 2010.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Denn eine Zusammenrechnung setzt voraus, dass mehrere Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 11 L 5.20

    Streitwert; Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände; verschiedene

    Denn eine Zusammenrechnung setzt voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris Rn 5; BayVGH, Beschluss v. 17. November 2011 - 19 C 111.1487 -, juris Rn 2; ebenso bereits zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschluss v. 22. September 1981 - 1 C 23.81 -, juris Rn 1; Beschluss v. 29. Januar 1981 - 1 B 1.82 -, juris Rn 5).
  • OVG Sachsen, 23.06.2009 - 1 E 67/09

    Streitwert; mehrere Anträge; Auffangwert

  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487

    Streitwertbeschwerde, mehrere Ansprüche auf Erlaubnis, hilfsweise Duldung des

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 7 C 08.1731

    Streitwertbeschwerde; (kein) Vertretungszwang; Zusammenrechnung der Werte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 15 E 32/21
  • VG München, 25.09.2023 - M 5 K 23.3654

    Einstellungsbeschluss nach Klagerücknahme mit nachträglicher Bewilligung von PKH

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 22.02.2007 - 1 K 1889/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14589
VG Karlsruhe, 22.02.2007 - 1 K 1889/06 (https://dejure.org/2007,14589)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2007 - 1 K 1889/06 (https://dejure.org/2007,14589)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 1 K 1889/06 (https://dejure.org/2007,14589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Anrechnung von Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts bei der Berechnung des Zeitraums nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts als Ausländer bei der Berechnung des Zeitraums nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Erlöschen von nach Art. 6 des Assozierungsabkommens der EU mit der Türkei (ARB 1/80) erworbenen Ansprüchen durch die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 9 Abs. 2; AufenthG § 38 Abs. 1; StAG § 25 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 6
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Türken, ehemalige Deutsche, Aufenthaltsdauer, Gleichheitsgrundsatz, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Einbürgerung, Stillhalteklausel

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 2399/08

    Erlöschen von Ansprüche nach Art. 6 oder Art. 7 EWGAssRBes 1/80 mit dem Erwerb

    Zunächst sind durch den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit am 22.12.1997 die sich möglicherweise aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80 ergebenden Rechte der Kläger erloschen (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 22.02.2007 - 1 K 1889/06 -, DVBl 2008, 135; VG Aachen, Beschl. v. 28.08.2006 - 6 L 328/06 -, ; VG Würzburg, Urt. v. 15.10.2008 - W 6 K 07.1028 -, ; a.A. Bayerisches Staatsministerium des Innern, vgl. dessen von den Klägern vorgelegtes Schreiben v. 20.04.2005, IA2/2080.10-178; a.A. auch Marx, Folgen des einbürgerungsrechtlichen Rücknahmebescheids für Dritte und für die erworbene assoziationsrechtliche Rechtsstellung - Teil 2 -, InfAuslR 2009, 357, 361 ff.).
  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00848

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus general- und spezialpräventiven

    Das Gericht schließt sich mit der dargestellten Betrachtungsweise der insoweit übereinstimmenden und überzeugenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Aachen (Beschluss vom 28.8.2006, 6 L 328/06 - juris -), Karlsruhe (Urteil vom 22.2.2007, 1 K 1889/06 - juris -), Würzburg (Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028 - juris -) und Freiburg (Urteil vom 19.1.2010, 3 K 2399/08 - juris -) an.
  • VG Würzburg, 15.10.2008 - W 6 K 07.1028

    Einbürgerungszusicherung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb

    Ein Wiederaufleben erloschener Ansprüche sieht ARB 1/80 nicht vor (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 22.02.2007, Az. 1 K 1889/06; VG Aachen, B.v. 28.08.2006, Az. 6 L 328/06).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12681
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06 (https://dejure.org/2007,12681)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.11.2007 - 13 A 2470/06 (https://dejure.org/2007,12681)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. November 2007 - 13 A 2470/06 (https://dejure.org/2007,12681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung für die Tötung von Schweinen bei Verstoß gegen Vorschriften der Schweinepestverordnung; Rechte und Pflichten eines Mästers bzw. einer Viehhandelsgesellschaft in Bezug auf die Führung des Betriebes

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 3 K 5147/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89

    Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06
    BVerwG, Urteil vom 29.3.1990 - 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2002 - 13 A 4225/00 -, RdL 2002, 274.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 13 A 4225/00

    Entschädigung wegen der Tötung von Hühnern aus der Tierseuchenkasse; Schuldhafte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 13 A 2470/06
    BVerwG, Urteil vom 29.3.1990 - 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2002 - 13 A 4225/00 -, RdL 2002, 274.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17
    Von jedem Gewerbetreibenden wird die Kenntnis der für seinen Tätigkeitsbereich maßgeblichen Vorschriften verlangt, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - 3 C 21/89 - OVG NRW, Urteil vom 13. November 2017 - 13 A 2470/06 - beide juris.
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