Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
AtG § 1 Nr. 2, Nr. 3; § 6 Abs. 1; § 6 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4; § 6 Abs. 3; § 7 Abs. 1; § 7 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 5; § 9a Abs. 2 Satz 3; § 12 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 10; StrlSchV § 3 Abs. 1 Nr. 28 Satz 1; § 47; § 49; AtVfV § 1; § 3 Abs. 1
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz; Schadensvorsorge; Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter; Auslegungsstörfall; auslegungsüberschreitendes Ereignis; Restrisiko; gezielter Flugzeugabsturz; Hohlladungsbeschuss von Castorbehältern; Drittschutz; Kontrolldichte - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Die Gefährdung eines atomaren Zwischenlagers durch terroristischen Flugzeugabsturz gehört nicht dem Restrisi- ko-, sondern dem Gefahrenbereich an
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Atomrecht: Individualrechtsschutz durch § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG , Abwehranspruch des Drittbetroffenen, Schutz gegen terroristische Anschläge auf ein Standortzwischenlager
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Drittschutz der Schadensvorsorge-Regelungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz; Schadensvorsorge; Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter; Auslegungsstörfall; auslegungsüberschreitendes Ereignis; Restrisiko; gezielter Flugzeugabsturz; Hohlladungsbeschuss von Castorbehältern; Drittschutz; Kontrolldichte
Kurzfassungen/Presse (5)
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.4.2008)
Rechte der Anwohner von Atomlagern gestärkt // Klage wegen möglicher Terror-Gefahren zulässig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Schutzanspruch Drittbetroffener gegen Anschläge auf ein atomrechtliches Zwischenlager
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Schutzanspruch Drittbetroffener gegen Anschläge auf ein atomrechtliches Zwischenlager
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Anwohner hat Schutzanspruch gegen potenzielle Anschläge auf Standortzwischenlager
- anwalt.de (Kurzinformation)
Drittbetroffene: Können Schutzanspruch gegen Anschläge auf ein atomrechtliches Zwischenlager haben
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 10.04.2008, Az.: 7 C 39.07 (AtG: Schadensvorsorge gegen Störmaßnahmen Dritter und Drittschutz)" von Dr. Cornelia Ziehm, original erschienen in: ZUR 2008, 367 - 368.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Terroristische Flugzeugangriffe auf Kernkraftwerke (Schadensvorsorge - Restrisiko - Drittschutz)" von RA Prof. Dr. Klaus- Peter Doldehttps://www.wkdis.de/administration/ae_bibliographie.php?bewertung=Der%20Beitrag%20von%20Dolde%20stellt%20die%20wesentliche%20Erw%E4gung%20der%20Entscheidung%20des%20BVerwG%20sowie%20des%20OVG%20Schleswig%20vor.%20Auch%, original erschienen in: NVwZ 2009, 679 - 686.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Drittschutz und Restrisiko im Atomrecht" von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt, original erschienen in: RdE 2012, 81 - 88.
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04
- BVerwG, 25.04.2007 - 7 C 39.07
- BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 131, 129
- DVBl 2008, 853
- BauR 2008, 1427
- NVwZ 2008, 1012
Wird zitiert von ... (19)
- OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03
Drittanfechtung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von …
Zur Befugnis der Genehmigungsbehörde, bei der Bestimmung des Maßes des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Angriffe auf Standort-Zwischenlager innerhalb bestimmter Terrorszenarien zu differenzieren und zum Maßstab für die gerichtliche Prüfung bei Anfechtung der Genehmigung durch Dritte (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129).Für den mit dieser Vorschrift übereinstimmenden Genehmigungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG gilt nichts anderes (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 18 f.).
Dasselbe gilt für die gleichlautende Vorschrift des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG und ihr Verhältnis zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 , Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, 515 ).
Kriegsbedingte Einwirkungen sind aus völkerrechtlicher Sicht, aus faktischen Gründen und mangels klarer begrifflicher Differenzierungskriterien mit terroristischen Anschlägen nicht ohne weiteres gleichzustellen (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 , Rn. 17).
Das Individualrisiko wird durch die Zahl der von diesem Risiko betroffenen Personen weder erhöht noch vermindert (BVerwG, Urteil v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256 ; Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 23).
Wenngleich ein absoluter Schutz gegen terroristische Anschläge auf atomrechtliche Anlagen unmöglich ist, schließt das nicht den nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schutz aus (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 23).
Legt ein Kläger einen Geschehensablauf dar, der eine Lücke im Konzept zur Beherrschung sonstiger Einwirkungen Dritter aufzeigt, der zugleich so wahrscheinlich ist, dass er nicht mehr dem Restrisiko zugerechnet werden darf und dessen Folgen geeignet sind, die äußerste Grenze der erforderlichen Schadensvorsorge zu überschreiten, darf er die Gewährleistung des entsprechenden Schutzniveaus verlangen (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 23).
Mit der Neuregelung ist klargestellt, dass ein Zwischenlager im Sinne des § 6 Abs. 3 AtG, in dem Kernbrennstoffe in Transport- und Lagerbehältern in einem gesonderten Lagergebäude trocken aufbewahrt werden, kein Teil der genehmigten Kernkraftanlage ist und damit keiner Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG bedarf (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 10).
a) Unter einem "gesonderten Lagergebäude" im Sinne des § 6 Abs. 3 AtG ist ein als Lager bestimmtes Gebäude zu verstehen, das baulich nicht in den Gebäudekomplex der Kernkraftanlage integriert und deshalb einer eigenständigen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 11).
Demgegenüber ist Gegenstand der Aufbewahrungsgenehmigung die trockene Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente in Transport- und Lagerbehältern innerhalb eines von der Kernkraftanlage gesonderten Lagergebäudes, welche nicht mehr als Teil des Spaltungsvorgangs, sondern als ein erster Schritt der Entsorgung anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 Rn. 11; Koch/Roßnagel , NVwZ 2000, 1 ).
Wechselwirkungen dieser Art sind im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, eröffnen aber für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in dem Standort-Zwischenlager keine andere Rechtsgrundlage als die des § 6 AtG (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, 1012 , Rn. 12 - in BVerwGE 131, 129 ff. nicht abgedruckt -).
3 AtG vgl. BVerwG, Urteil v. 22.01.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 36 ; zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG vgl. BVerwG, Urteil v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG vgl. BVerwG , Beschluss vom 05.01.2005 - 7 B 135/04 -, NVwZ 2005, 817 ; zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 21).
Abzustellen ist vielmehr auf das Individualrisiko des Einzelnen, das durch die Zahl der von diesem Risiko betroffenen Personen weder erhöht noch vermindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, 515 ; BVerwG , Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 23).
Die Exekutive ist für die Risikoermittlung und -bewertung, also auch für die Entscheidung über Art und Ausmaß von Risiken, die hingenommen oder nicht hingenommen werden, allein verantwortlich (BVerwG, Urteil v. 14.01.1998 - 11 C 11.96 -, BVerwGE 106, 115 ; Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 25 ).
Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (BVerwG, Urteil v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177 ; Beschluss v. 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, NVwZ 1999, 654 ; Urteil v.10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 Rn. 25 ).
Das Gericht ist deshalb auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Genehmigungsbehörde willkürfrei annehmen durfte, dass der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Leben oder Gesundheit Drittbetroffener möglicherweise gefährdenden Freisetzung ionisierender Strahlen nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet ist und damit die Risiken "praktisch ausgeschlossen" sind (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008, a.a.O. Rn. 34).
Der Unterschied zwischen den genannten Unterfällen des § 6 Abs. 2 AtG liegt darin, dass § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG Gefahren und Risiken betrifft, die sich unmittelbar aus der Aufbewahrung der Kernbrennstoffe ergeben können, während § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG Gefahren und Risiken erfasst, die sich aus Einwirkungen Dritter auf die Anlage und damit - mittelbar - ebenfalls aus der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ergeben können (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 21) .
Auch wenn ein absoluter Schutz gegen terroristische Anschläge unmöglich ist, schließt das einen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schutz nicht aus (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 23) .
(BVerwG, Urteil v. 14.01.1998 - 11 C 11.96 -, BVerwGE 106, 115 ; Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 25 ).
Demgemäß unterliegen die behördliche Risikoermittlung und -bewertung einschließlich des hinzunehmenden Restrisikos auch im Bereich des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Anschläge auf ein Zwischenlager einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung dahingehend, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (BVerwG, Urteil v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177 ; Beschluss v. 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, NVwZ 1999, 654 ; Urteil v.10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 Rn. 25, 34 ).
Das Gericht ist deshalb auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Genehmigungsbehörde willkürfrei annehmen durfte, dass der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Leben oder Gesundheit Drittbetroffener möglicherweise gefährdenden Freisetzung ionisierender Strahlen durch einen gezielten Flugzeugabsturz auf das Zwischenlager oder durch Beschuss der Castorbehälter mit verfügbaren panzerbrechenden Waffen nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet ist und damit diese Risiken "praktisch ausgeschlossen" sind (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 a.a.O., Rn. 34).
Für sie gelten die Störfallplanungswerte des § 49 StrlSchV nicht, wie sich aus der Definition des Störfalls in § 3 Abs. 2 Nr. 28 StrlSchV und der Anknüpfung des § 49 StrlSchV an die Störfall-Leitlinien sowie aus der Tatsache ergibt, dass terroristische Anschläge nicht allein dem von der Anlage ausgehenden Betriebsrisiko zuzurechnen sind, sondern maßgebend durch zielgerichtetes und schwer berechenbares Verhalten von Terroristen bestimmt werden (vgl. im Einzelnen dazu BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 26 f.).
(2) Der inzwischen für das Atomrecht zuständige 7. Senat des BVerwG hat sich der Ansicht, dass Vorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse generell als Restrisikominimierung einzustufen sei, nicht angeschlossen (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 28 ff.).
Dies gelte umso mehr, als Risikovorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse auch im Rahmen der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zu treffen sei und die hierfür maßgebliche Vorschrift des § 6 AtG ein Versagungsermessen nicht vorsehe (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 32).
Nach den bereits unter B. III. 1. und B. III. 3 a. dargestellten Grundsätzen gilt hinsichtlich einer möglichen Verletzung des Schutzanspruchs der Kläger mit Blick auf § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG der gleiche Prüfungsmaßstab wie bei § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG: Über das Maß des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Einwirkungen Dritter auf ein Zwischenlager entscheidet die Genehmigungsbehörde in eigener Verantwortung (BVerwG, Urteil v. 14.01.1998 - 11 C 11.96 -, BVerwGE 106, 115 ; Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 , Rn. 25 ).
Das Gericht darf nicht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung durch die Behörde setzen, sondern hat nur eine eingeschränkte Prüfungskompetenz dahingehend, ob "die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (st. Rechtsprechung des BVerwG, zuletzt Urt. v. 10.04.2008, a.a.O. ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Brunsbüttel-Entscheidung (BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 129 ).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem - nach der Beschlussfassung durch das Oberverwaltungsgericht ergangenen - Urteil vom 10. April 2008 (BVerwG 7 C 39.07, DVBl 2008, S. 853 ) ausdrücklich festgestellt.Auch die Vorgabe der bestmöglichen Gefahrenabwehr gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG entfaltet Drittschutz (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 623 ; zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG BVerwG…, Beschluss vom 5. Januar 2005 - BVerwG 7 B 135.04 -, NVwZ 2005, S. 817 ; vgl. zuletzt auch BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, DVBl 2008, S. 853 ).
In seinem Urteil vom 10. April 2008 geht das Bundesverwaltungsgericht im Gegenteil davon aus, dass das Individualrisiko des Einzelnen durch die Zahl der von diesem Risiko betroffenen Personen weder erhöht noch vermindert werde (vgl. auch BVerwGE 61, 256 ) und daher nicht in einem möglichen, seinerseits nicht wehrfähigen Kollektivrisiko untergehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, DVBl 2008, S. 853 ).
Die - zwischenzeitlich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 (BVerwG 7 C 39.07, DVBl 2008, S. 853 ) höchstrichterlich entschiedene - Frage, ob § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG Drittschutz auch mit Blick auf terroristische Angriffe gewährt, erfüllte diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Oberverwaltungsgericht.
- BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07
Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen
Die darin liegende Beschränkung des Schutzanspruchs Drittbetroffener auf den Ausschluss von Gefahren und Risiken nach dem Maßstab "praktischer Vernunft" entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 und 5 AtG (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG BVerwGE 104, 36 ; zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwGE 81, 185 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ) und genügt gemessen an den oben (vgl. 3. a) aa)) dargestellten Maßstäben, die auch für die Auslegung und Anwendung der genannten Vorschriften gelten (…vgl. zu § 6 Abs. 2 AtG BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 -, a.a.O.), den verfassungsrechtlichen Anforderungen.Ein Anspruch auf weitergehende Minimierung der Strahlenexposition steht dem Beschwerdeführer nicht zu (vgl. BVerwGE 61, 256 ; 72, 300 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ).
Ein grundrechtlich verbürgter Anspruch auf "Restrisikominimierung" besteht nicht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ).
Zwar erscheint die Vereinbarkeit dieser von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ) abweichenden Auffassung mit den Grundrechten des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG fraglich.
Die Gerichte seien darauf beschränkt, zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trage, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (vgl. grundlegend BVerwGE 72, 300 ; 78, 177 ; 80, 207 ; 81, 185 ; 101, 347 ; 106, 115 ; auch zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ;… instruktiv zu der Entwicklung der Rechtsprechung Sellner, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 2003, S. 741).
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk
Die Exekutive ist für die Risikoermittlung und -bewertung, also auch für die Entscheidung über Art und Ausmaß von Risiken, die hingenommen oder nicht hingenommen werden müssen, allein verantwortlich (BVerwG…, Urteil vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - a.a.O.; Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129).Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177; Beschluss vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 - NVwZ 1999, 654; Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.).
Insbesondere gibt es keinen Anspruch eines Dritten auf weitergehende Minimierung der Strahlenexpositionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.; Urteil vom 22.12.1980 - 7 C 84.78 - BVerwGE 61, 256).
Die erforderliche Vorsorge dafür, dass bestimmte Strahlendosen bei den zu betrachtenden Störfallereignissen nicht überschritten werden, wird durch den anwendbaren Störfallplanungswert abschließend konkretisiert; auch insoweit gibt es keinen Anspruch eines Dritten auf weitergehende Minimierung der Strahlenexposition bei den zu betrachtenden Störfallereignissen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.1997 - 11 C 7.95 - BVerwGE 104, 36; sowie vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.).
In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe einer kerntechnischen Anlage wohnenden Drittbetroffenen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter dient, sofern diese nicht dem Bereich des Restrisikos zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.; …sowie vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).
Auch ist der nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche Drittschutz gegen Störeinwirkungen von außen nicht auf die erforderliche Vorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt (vgl. näher Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 58/09
Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte
Da der Kläger nicht Adressat, sondern allenfalls mittelbar Betroffener der Beförderungsgenehmigung ist, ist er gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nur dann klagebefugt, wenn die Vorschrift, deren Verletzung er rügt, drittschützenden Charakter hat und er dem durch die Vorschrift geschützten, bestimmten und abgrenzbaren Personenkreis angehört (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 -, Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 = NJW 1983, S. 1507 (1508); Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 = NVwZ 2008, 1012 Rn. 19 ).Dieses auf Einzelpersonen bezogene Schutzkonzept ist Begründung für die Drittschutz für Anwohner von Kernkraftwerken und Zwischenlagern bejahende Rechtsprechung (…vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG unter Hinweis auf die drittschützenden Dosisgrenzwerte des § 45 Abs. 2 StrlSchV a.F. (jetzt § 47 StrlSchV): BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256 (263 ff.); zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG ebenso unter Hinweis auf § 45 StrlSchV a.F.: BVerwG, B. v. 05.01.2005 - 7 B 135.04 -, NVwZ 2005, 817 (818), unter Hinweis auf den zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gleichen Wortlaut: BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 (138) sowie Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl. 2011, 115).
Eine drittschützende Wirkung des hier anzuwendenden § 4 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz AtG kann deswegen nicht mit dem Argument eines parallelen Wortlauts zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG und der hierzu ergangenen, Drittschutz für Anwohner bejahenden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwG, B. v. 05.01.2005 - 7 B 135.04 -, BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, jeweils a.a.O.) begründet werden.
Die wortgleichen Regelungen für ortsfeste Anlagen sieht die Rechtsprechung als drittschützend an, soweit solche Ereignisse nicht dem Restrisiko zugeordnet werden dürfen (…zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG: BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, Werkschutz, BVerwGE 81, 185 (192); zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG: BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, a.a.O., S. 140).
Abgesehen davon, dass die Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung sich nicht auf die Beförderung von radioaktiven Stoffen beziehen (s.o.), gelten die Störfallplanungswerte des § 49 StrlSchV für SEWD ohnehin nicht, wie sich aus der Definition des Störfalls in § 3 Abs. 2 Nr. 28 StrlSchV und der Anknüpfung des § 49 StrlSchV an die Störfall-Leitlinien sowie aus der Tatsache ergibt, dass terroristische Anschläge nicht allein dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, sondern maßgebend durch zielgerichtetes und schwer berechenbares Verhalten von Terroristen bestimmt werden (vgl. im Einzelnen dazu BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 (141), Rn. 26 f.; Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl. 2011, 115 ).
Das Bundesverfassungsgericht (…B. v 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, a.a.O., Beschlussabdruck S. 15) vermisst in diesem Zusammenhang eine Risikoermittlung und -bewertung seitens des Senats, die ihm wegen der Einschätzungsprärogative der Beklagten allerdings nicht zusteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, Werkschutz, BVerwGE 81, 185 (192); Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11.96 -, BVerwGE 106, 115 (121); Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 (140) ).
Der Senat braucht nicht zu prüfen, ob diese Risikoeinschätzung der Beklagten auf einer ausreichenden Datenbasis beruht oder ob das konkret angeordnete integrierte Sicherungs- und Schutzkonzept dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 (147)) , denn mangels eines aus § 4 Abs. 2 Nr. 5 AtG ableitbaren Drittschutzes kann der Kläger dies nicht zur gerichtlichen Prüfung stellen.
- OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 59/09
Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte
Da die Klägerin nicht Adressatin, sondern allenfalls mittelbar Betroffene der Beförderungsgenehmigung ist, ist sie gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nur dann klagebefugt, wenn die Vorschrift, deren Verletzung sie rügt, drittschützenden Charakter hat und sie dem durch die Vorschrift geschützten, bestimmten und abgrenzbaren Personenkreis angehört (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 -, Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 = NJW 1983, S. 1507 (1508); Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 = NVwZ 2008, 1012 Rn. 19 ).Dieses auf Einzelpersonen bezogene Schutzkonzept ist Begründung für die Drittschutz für Anwohner von Kernkraftwerken und Zwischenlagern bejahende Rechtsprechung (…vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG unter Hinweis auf die drittschützenden Dosisgrenzwerte des § 45 Abs. 2 StrlSchV a.F. (jetzt § 47 StrlSchV): BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256 (263 ff.); zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG ebenso unter Hinweis auf § 45 StrlSchV a.F.: BVerwG, B. v. 05.01.2005 - 7 B 135.04 -, NVwZ 2005, 817 (818), unter Hinweis auf den zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gleichen Wortlaut: BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 (138) sowie Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl. 2011, 115).
Eine drittschützende Wirkung des hier anzuwendenden § 4 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz AtG kann deswegen nicht mit dem Argument eines parallelen Wortlauts zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG und der hierzu ergangenen, Drittschutz für Anwohner bejahenden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwG, B. v. 05.01.2005 - 7 B 135.04 -, BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, jeweils a.a.O.) begründet werden.
Die wortgleichen Regelungen für ortsfeste Anlagen sieht die Rechtsprechung als drittschützend an, soweit solche Ereignisse nicht dem Restrisiko zugeordnet werden dürfen (…zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG: BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 -- 7 C 31.87 -, Werkschutz, BVerwGE 81, 185 (192); zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG: BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, a.a.O., S. 140).
Abgesehen davon, dass die Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung sich nicht auf die Beförderung von radioaktiven Stoffen beziehen (s.o.), gelten die Störfallplanungswerte des § 49 StrlSchV für SEWD ohnehin nicht, wie sich aus der Definition des Störfalls in § 3 Abs. 2 Nr. 28 StrlSchV und der Anknüpfung des § 49 StrlSchV an die Störfall-Leitlinien sowie aus der Tatsache ergibt, dass terroristische Anschläge nicht allein dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, sondern maßgebend durch zielgerichtetes und schwer berechenbares Verhalten von Terroristen bestimmt werden (vgl. im Einzelnen dazu BVerwG, Urteil v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 (141), Rn. 26 f.; Nds.OVG, Urt. v. 23.06.2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl. 2011, 115 ).
Das Bundesverfassungsgericht (…B. v 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, a.a.O., Beschlussabdruck S. 15) vermisst in diesem Zusammenhang eine Risikoermittlung und -bewertung seitens des Senats, die ihm wegen der Einschätzungsprärogative der Beklagten allerdings nicht zusteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, Werkschutz, BVerwGE 81, 185 (192); Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11.96 -, BVerwGE 106, 115 (121); Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 (140) ).
Der Senat braucht nicht zu prüfen, ob diese Risikoeinschätzung der Beklagten auf einer ausreichenden Datenbasis beruht oder ob das konkret angeordnete integrierte Sicherungs- und Schutzkonzept dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, Brunsbüttel, BVerwGE 131, 129 (147)) , denn mangels eines aus § 4 Abs. 2 Nr. 5 AtG ableitbaren Drittschutzes kann die Klägerin dies nicht zur gerichtlichen Prüfung stellen.
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
Beide Vorschriften legen die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest (vgl. hierzu BVerfGE 49, 89 ) und lassen die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG) beziehungsweise die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG) sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 5 beziehungsweise § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 623 ; zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, S. 864 ; zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG BVerwG…, Beschluss vom 5. Januar 2005 - BVerwG 7 B 135.04 -, NVwZ 2005, S. 817 ; zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, juris).Abzustellen ist vielmehr auf das Individualrisiko des Einzelnen, das durch die Zahl der von diesem Risiko betroffenen Personen weder erhöht noch vermindert wird (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, juris).
Die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss vom 24. August 2006 (vgl. S. 8 des Entscheidungsumdrucks) sind daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu zuletzt auch BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, juris).
Diese Rechtsprechung übertragen der Verwaltungsgerichtshof (vgl. S. 23 des Entscheidungsumdrucks) und das Bundesverwaltungsgericht (vgl. S. 9 des Entscheidungsumdrucks) in den angegriffenen Entscheidungen auf die atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 AtG (vgl. zuletzt auch BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, juris).
- BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; …
Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 4 Rn. 9 bis 12; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 S. 1) angenommen, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung § 6 Abs. 1 AtG ist, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Behörde tätig geworden ist und die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 AtG vorliegen.Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Vorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. LS 1).
Dies entspricht der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 34).
Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 25).
Sowohl § 7 Abs. 2 AtG als auch § 6 Abs. 2 AtG legen die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest und lassen die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage bzw. die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 21; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 - DVBl 2009, 642 ).
- BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10
Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 2 …
Aus der Einfügung der Sicherheitsebene 4 in das gestaffelte Schutzkonzept ergibt sich, dass nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik auch gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse Vorsorgemaßnahmen verlangt werden (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 32).Der im Atomrecht geltende sog. Funktionsvorbehalt, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Genehmigungsbehörde in eigener Verantwortung über das Maß des erforderlichen Schutzes entscheidet (Urteile vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 20 S. 8 f.; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1), führt zwar zu einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung der behördlichen Risikoermittlung und -bewertung einschließlich des hinzunehmenden Restrisikos.
Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen zwar ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 33).
Unterlage Nr. 8 enthält als Anlage 2 den Bericht über die Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie - Hauptausschuss - vom 3./4. Juli 2003, der im Urteil des 7. Senats vom 10. April 2008 (a.a.O. Rn. 30) inhaltlich referiert wird.
- VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07
Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig
vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 -, u. a. DVBl. 2008, 853 ff. und juris.vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, u. a. NVwZ 2010, 114 ff. und juris, Rn. 23 (Schacht Konrad); Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, u. a. BVerfGE 49, 89 ff. und juris, Rn. 119 f. (Kalkar I, Schneller Brüter); BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 -, u. a. DVBl. 2008, 853 ff. und juris.
Sofern das Bundesverwaltungsgericht bei Atomanlagen nach dem Atomgesetz besondere Sicherheitsvorkehrungen für erforderlich gehalten hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 -, u. a. DVBl. 2008, 853 ff. und juris, ist dieser Grundsatz nicht auf sonstige (exponierte) Industrieanlagen übertragbar.
- BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 7.10
Hessen muss Biblis-Sicherheitskonzept nicht vor Gericht offenlegen // Terroristen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 8 S 1281/11
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08
Oberverwaltungsgericht weist Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne ab
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 11 A 656/06
Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am linken Niederrhein durch …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11
Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen
- VG Düsseldorf, 08.03.2012 - 6 K 254/11
Kein Hausrecht eines Hafenbetreibers an öffentlichen Straßen im Hafengebiet
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
Gefahr von Eiswurf durch Windenergieanlage
- OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 13 ME 76/09
Anordnung des Ruhens einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gentechnisch …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2010 - 15 P 1/10
Aktenvorlage: Verschlusssachen und nicht-öffentliche Teile von …
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