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   BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06   

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BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06 (https://dejure.org/2010,1164)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 1 BvR 170/06 (https://dejure.org/2010,1164)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 (https://dejure.org/2010,1164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 46 SGB_VI
    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine rückwirkende Einbeziehung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Anwendungsbereich des § 46 SGB 6 (Gewährung von Hinterbliebenenrente) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung - Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens selbst bei Verfassungswidrigkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 46 SGB 6 vom 19.02.2002
    Nichtannahmebeschluss: Keine rückwirkende Einbeziehung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Anwendungsbereich des § 46 SGB 6 (Gewährung von Hinterbliebenenrente) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung - Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens selbst bei ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtgewährung von Hinterbliebenenrente an einen überlebenden eingetragenen Lebenspartner aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 2005; Pflicht des Gesetzgebers zur rückwirkenden Beseitigung eines mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine rückwirkende Einbeziehung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Anwendungsbereich des § 46 SGB 6 (Gewährung von Hinterbliebenenrente) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung - Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens selbst bei ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine rückwirkende Einbeziehung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Anwendungsbereich des § 46 SGB 6 (Gewährung von Hinterbliebenenrente) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung - Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens selbst bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 58
  • FamRZ 2010, 1309
  • DVBl 2010, 1098
  • DÖV 2010, 821
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Es würde nicht zuletzt an einer Ansprüche des Beschwerdeführers begründenden Norm fehlen (vgl. BVerfGE 18, 288 ) und damit eine Rechtslage eintreten, für dessen Erreichen der Beschwerdeführer kein Rechtsschutzbedürfnis hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 8).

    Das Bundesverfassungsgericht wäre daher - einen Verfassungsverstoß im vorliegenden Fall unterstellt - darauf beschränkt, die Unvereinbarkeit des § 46 SGB VI in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz festzustellen und dem Gesetzgeber die Neuregelung der Norm aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 18, 288 ; 22, 349 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Liegt die Verfassungswidrigkeit in einem gesetzgeberischen Unterlassen, ist grundsätzlich nur eine Unvereinbarkeitserklärung möglich (vgl. BVerfGE 116, 96 ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Die bloße Unvereinbarkeitserklärung erfolgt namentlich dann, wenn eine Personen- oder Fallgruppe in eine begünstigende Regelung nicht einbezogen worden ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfGK 7, 283 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1996 - 1 BvR 1474/88 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998, S. 2043 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, NJW 1998, S. 2043; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1999 - 2 BvR 1313/93 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, NJW 2000, S. 797 ).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe in der betrieblichen Altersversorgung bezieht sich nur auf den Zeitraum seit dem 1. Januar 2005 (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 -, NJW 2010, S. 1439 ff.).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Beruht die Verfassungswidrigkeit ausschließlich auf einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, so ist jedoch die Unvereinbarkeit die Regelfolge, während die Nichtigkeit die Ausnahme darstellt (BVerfGE 110, 94 ).
  • BVerfG, 13.12.1996 - 1 BvR 1474/88

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Höchstbeträge für

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfGK 7, 283 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1996 - 1 BvR 1474/88 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998, S. 2043 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, NJW 1998, S. 2043; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1999 - 2 BvR 1313/93 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, NJW 2000, S. 797 ).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Das Bundesverfassungsgericht wäre daher - einen Verfassungsverstoß im vorliegenden Fall unterstellt - darauf beschränkt, die Unvereinbarkeit des § 46 SGB VI in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz festzustellen und dem Gesetzgeber die Neuregelung der Norm aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 18, 288 ; 22, 349 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte nicht angezeigt, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u. a. -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
    Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte nicht angezeigt, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u. a. -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 1997/08

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen um 0,25 % erhöhten

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

  • BVerfG, 11.07.1999 - 2 BvR 1313/93

    Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des BVerfGG 93a Abs 2 Buchst a und b nicht

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 1872/94

    Keine verfassungsrechtlich erhebliche Benachteiligung nichtehelicher

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1167/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem "Solidaritätszuschlag"

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Anders als in dem Fall aus dem Sozialversicherungsrecht, der dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2010 (1 BvR 170/06, juris) zugrunde lag und in dem nur noch über die Frage einer nachträglich zu zahlenden Hinterbliebenenrente für Lebenspartner während eines kürzeren, abgeschlossenen Zeitraums zu entscheiden war, kann hier für den Bereich des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts angesichts der offenkundig unterschiedlichen Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen eine ungeklärte Verfassungsrechtslage, deretwegen dem Gesetzgeber ausnahmsweise eine Übergangsfrist zur Nachbesserung zugebilligt werden müsste, nicht festgestellt werden.
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Der Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2010 (- 1 BvR 170/06 -, DVBl 2010, S. 1098 ff.) stehe einer Pflicht des Gesetzgebers zur rückwirkenden Neuregelung des Familienzuschlags nicht entgegen.

    Die Konstellation sei vergleichbar mit der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2010 (- 1 BvR 170/06 -, a.a.O.) zugrunde liegenden.

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen muss, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ; 120, 125 ; 125, 175 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 -, FamRZ 2010, S. 1309 ).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Da die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden ist, gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06).

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009, a.a.O., hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.) zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe in der betrieblichen Altersversorgung hat nicht erst für den Entscheidungszeitpunkt eine "normative Vergleichbarkeit" hergestellt, sondern bezieht sich auch in der Sache auf den Zeitraum seit dem 01.01.2005 (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.06.2010 - 1 BvR 170/06 -, DVBl 2010, 1098).
  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10

    Zeitpunkt der analogen Anwendung von § 40 Abs 1 S 1 BBesG auf eingetragene

    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).
  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a. a. O.) zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe in der betrieblichen Altersversorgung hat nicht erst für den Entscheidungszeitpunkt eine "normative Vergleichbarkeit" hergestellt, sondern bezieht sich auch in der Sache auf den Zeitraum seit dem 01.01.2005 (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.06.2010 - 1 BvR 170/06 -, DVBl 2010, 1098).
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

    Ein Anspruch auf rückwirkende Einbeziehung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Anwendungsbereich von auf Ehegatten beschränkte Leistungsgesetze besteht deshalb bei bislang nicht hinreichend geklärter Verfassungsrechtslage grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 1 BvR 170/06 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2013 - L 2 R 139/13
    Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, etwaige Verfassungsverstöße auch für vergangene Zeiträume zu beseitigen (vgl. BVerfG, B.v. 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - SozR 4-2600 § 46 Nr. 7).
  • VG Koblenz, 26.04.2012 - 7 K 1116/11

    Verfassungswidrige, aber einstweilen weiter anwendbare Norm

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