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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überplanung überwiegend unbebauter und in Bahnhofsnähe liegender und teilweise an ein Gewerbegebiet angrenzender Innenbereichsflächen als allgemeines Wohngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überplanung überwiegend unbebauter und in Bahnhofsnähe liegender und teilweise an ein Gewerbegebiet angrenzender Innenbereichsflächen als allgemeines Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 186
  • DVBl 2012, 186 DÖV 2012, 246 (Leitsatz) BRS 78 Nr. 41 (2011) (Ls.)
  • DÖV 2012, 246
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante Ermittlungs-/Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Insofern liegt ein Abwägungsfehler in Form eines Ermittlungsdefizits vor Dieser Ermittlungsfehler war gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch offensichtlich, weil bei der gebotenen Prüfung erkennbar, und betraf auch "wesentliche Punkte", da er in der konkreten Abwägungssituation - bei Bemessung der Bebauungsdichte - auch abwägungsbeachtlich war (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Entbehrlichkeit vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Konfliktbewältigung kann, wie der Senat mehrfach entschieden hat, abwägungsfehlerfrei auch dadurch geschehen, dass den durch Betriebslärm über die Gebietsrichtwerte hinaus betroffenen nächstgelegenen Wohngebäuden im Bebauungsplan zumutbare passive Lärmschutzmaßnahmen auferlegt werden, durch die Abwehransprüche gegen den Betrieb entfallen (vgl. Urteile vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls], und vom 09.06.2009 - 3 S 1108/07 -, DÖV 2009, 1010 [Ls] - Verbot öffenbarer Aufenthaltsraumfenster in Dachgeschossen der vordersten Gebäudereihe -, sowie Urteil vom 20.06.2007 - 3 S 2528/05 - keine öffenbaren Türen und Fenster an bestimmten Fassaden und in bestimmten Geschossen -).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Dabei besitzen die Gemeinden bei der Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, grundsätzlich ein weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204).

    Haften in diesem Sinn beachtliche Mängel einer oder mehreren Einzelfestsetzungen eines Bebauungsplans an, so führt deren Nichtigkeit dann nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, BRS 73 Nr. 22, sowie Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58 ff.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmende Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.), oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Des Weiteren ist - hinsichtlich des Vollgeschossbegriffs, aber auch hinsichtlich geschossflächenbezogener Gestaltungsvorschriften - das Landesrecht in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1999 - 4 CN 17.98 -, NVwZ 2000, 813 ff.).

    Insofern kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 3 BauNVO Bezug genommen, wonach eine Überschreitung der Obergrenzen eine städtebauliche Ausnahmesituation voraussetzt (Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 17.98 -, NVwZ 2000, 813 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante Ermittlungs-/Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Mit diesem normativ verbindlichen - und nicht nur hinweisenden - Inhalt sind die Schallschutzvorkehrungen geeignet, die Lärmproblematik zu lösen und bilden die für eine Umsetzung im Rahmen des Planvollzugs erforderliche Rechtsgrundlage (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2010, 97 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg kann es ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit darstellen, wenn eine Gemeinde ein neues Wohngebiet plant und Teilen des Baugebiets eine Überschreitung der Lärmorientierungswerte der DIN 18005 zumutet, sich aber keine Gedanken über die Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen macht (Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, BauR 2011, 80 ff., Urteil vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 ff.).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Dafür ist bei nicht öffentlich zugänglichen DIN-Normen/technischen Regelwerken erforderlich, aber auch ausreichend, dass diese bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hingewiesen wird (BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, ZfBR 2010, 689 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09

    Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Entbehrlichkeit vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Inhalt des Beschlusses des

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

  • BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96

    Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2000 - 7a D 47/99

    Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94

    Bebauungsplan: Welche Rolle spielen Klimaveränderungen?

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Maßgeblich ist, ob der Bebauungsplan auch ohne Angaben zum Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet eine geordnete städtebauliche Nutzung bewirkt und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (std. Rspr. s. BVerwG, Beschluss vom 11.8.2016 - 4 BN 23.16 - BauR 2017, 55, juris Rn. 5; zu einem Fall der Unwirksamkeit von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Teilnichtigkeit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Unter Berücksichtigung der Baugenehmigung vom 20. Dezember 2004 und im Hinblick darauf, dass die konkrete Art der vorhandenen Maschinen und Betriebsabläufe der Antragstellerin zu 2 mangels substantiierter Angaben der Antragsteller nicht weiter bekannt war, wäre bereits die Zugrundelegung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels für Gewerbelärm für deren Betriebshof von 60 dB(A) / m 2 methodisch nicht zu beanstanden (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 49).

    Darüber hinaus kann die Bewältigung des Konflikts zwischen Gewerbe und Wohnen abwägungsfehlerfrei auch dadurch geschehen, dass den durch Betriebslärm über die Gebietsrichtwerte hinaus betroffenen nächstgelegenen Wohngebäuden im Bebauungsplan zumutbare - TA Lärm konforme - "passive Lärmschutzmaßnahmen", wie zum Beispiel nicht zu öffnende Fenster oder die Anordnung schutzbedürftiger Räume, auferlegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2012 - 4 BN 6.12 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 50, 56).

    Eine Gesamtsummierung von Gewerbelärm und Verkehrslärm ist wegen unterschiedlicher Regelwerke nicht zulässig (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.2015 - 15 N 12.2124 - juris Rn. 35; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 52; vgl. auch DIN 18005-1, Beiblatt 1 Nr. 1.2).

    Demgegenüber werden von den Antragstellern keine Anhaltspunkte aufgezeigt, die eine darüberhinausgehende Gesamtlärmbelastung oder das Überschreiten kritischer Werte nahelegen, zumal auch eine Addition zweier gleich lauter Lärmquellen lediglich eine Erhöhung um 3 dB(A) nach sich zieht (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 52).

    Zudem beschränkt sich die Schutzwürdigkeit im Wesentlichen auf die üblichen Nutzungszeiten am Tag, weil diese Bereiche nachts nicht zum Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 54; HessVGH, U.v. 22.4.2010 - 4 C 306/09.N - juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 28.4.2017 a.a.O. Rn. 92).

  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

    Diese Ausnahmen müssen nicht nur gegeben sein, sondern dazu muss sich der Satzungsgeber auch verhalten haben, d.h. dem Gemeinderat muss das Erfordernis einer solchen ausnahmsweisen Gestaltung bewusst gewesen sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, Juris Rn. 26, 60 f.).

    Die Missachtung der maximal zulässigen GFZ stellt nicht nur einen Fehler bei der Ermittlung oder Bewertung des für die Abwägung tatsächlich oder rechtlich bedeutsamen Abwägungsmaterials nach § 214 Abs. 1 BauGB dar (hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, Juris Rn. 26 und 59), sondern sie macht auch die Angaben zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung materiell rechtswidrig, da sie im Widerspruch zu § 17 Abs. 7 BauNVO [1968] stehen.

    Dies führt dazu, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, soweit sie das SO-Gebiet betreffen, insgesamt unwirksam sind, denn es muss offen bleiben, wie der Gemeinderat der Beklagten hinsichtlich der weiteren Parameter zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung reagiert hätte, wäre ihm das Überschreiten der maximal zulässigen Geschossflächenzahl bewusst gewesen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., Juris Rn. 66; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09.N -, Juris Rn. 98; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2015 - 3 S 276/15 -, VBlBW 2016, 27-31 und Juris, dort Rn. 31ff, zu den Folgen der Nichteinhaltung einer in § 17 Abs. 1 BauNVO enthaltenen GFZ-Obergrenze).

    Die Festsetzungen zur GFZ spielten in diesem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., Juris Rn. 67).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 5 S 3193/21

    Bebauungsplan; Ergänzung eines Begründungselements; Zweck der Ausfertigung;

    Unterlässt die Gemeinde Erwägungen zu der Frage, ob die Obergrenzen des § 17 BauNVO in der Fassung vom 1. Oktober 2017 überschritten sind und ob eine solche Überschreitung nach Abs. 2 dieser Norm gerechtfertigt werden kann, liegt ein Ermittlungsfehler vor (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris).

    Unterlässt er derartige Erwägungen, liegt ein Ermittlungsfehler vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 26, 60 f. m. w. N.).

    Geht man davon aus, dass sich die Geschoßflächenzahl aus dem Produkt der nach den jeweiligen Höhen zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der Grundflächenzahl ermitteln lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 62), wird die gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO 2017 geltende Obergrenze für die Geschoßflächenzahl in Höhe von 2, 4 bereits im GE 4a und GE 4b erheblich überschritten.

    Die oben dargelegten Ermittlungsfehler und Festsetzungsfehler im Zusammenhang mit § 17 BauNVO 2017 führen bereits für sich genommen zur Unwirksamkeit der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im gesamten Plangebiet (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 67).

  • OVG Bremen, 10.09.2018 - 1 B 20/18

    Sondergebiet Technologiepark - Baumassenzahl; Bebauungsplan; Konflikttransfer;

    Ob diese Obergrenze überschritten wird, ist bei nicht ausdrücklich festgesetzter BMZ auf der Grundlage des § 21 BauNVO anhand der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans und sonstiger einschlägiger baurechtlicher Vorschriften, insbesondere derjenigen des Landesbaurechts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 25.11.1999 - 4 CN 17.98 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 8 = juris Rn. 17 f.) Abzustellen ist somit auf die "faktische" GRZ, wie sie sich aus der Kumulation der übrigen als Berechnungsfaktoren relevanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nach § 16 Abs. 2 BauNVO ergibt (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Mai 2018, § 17 Rn. 11; König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO , 3. Aufl. 2014, § 17 Rn. 2 m.w.N.; vgl. für die GFZ auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60 m.w.N.; OVG Saarl., Urt. v. 12.3.2009 - 2 C 312/08 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Fall einer Überschreitung muss die Gemeinde in der Begründung des Bauleitplans (§ 5 Abs. 5 , § 9 Abs. 8 BauGB ) aber im Einzelnen darlegen, dass die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Mai 2018, § 17 Rn. 36).

    Sollten die Obergrenzen hinsichtlich der BMZ tatsächlich nicht eingehalten sein, führt dies dazu, dass jedenfalls die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung insgesamt unwirksam sind, denn es ist offen, wie der Plangeber hinsichtlich der weiteren Parameter zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung reagiert hätte, wäre ihm das Überschreiten der maximal zulässigen Geschossflächenzahl bewusst gewesen ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 66).

    Es ging um die Ausweisung der Art der baulichen Nutzung, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung spielen in dem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 66).

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht

    - ob die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 45 für die "HGR 2" von den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB gedeckt ist und / oder ob insofern die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung (§ 2 Abs. 3 BauGB) bzw. an die Abwägung (§ 1 Abs. 7, Abs. 8 BauGB) hinreichend beachtet worden sind (vgl. HessVGH, U.v. 22.4.2010 - 4 C 306/09.N - ZfBR 2010, 588 = juris Rn. 103 f.; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.9.2011 - OVG 2 A 8.11 - BauR 2012, 1612 = juris Rn. 69 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2019, zu § 17 BauNVO Rn. 36; Wirth, BauR 2016, 758/761) und - ob sonstige von der Antragstellerin behauptete Verstöße gegen § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsfehler) bzw. Verstöße gegen § 2 Abs. 3 (Ermittlungs- / Bewertungsdefizite) etwa hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung (einzelfallabhängig, vgl. einerseits: BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 35 ff.; B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 16, 23 ff.; andererseits: BayVGH, U.v. 23.4.2012 - 1 N 11.986 - juris Rn. 17 ff.; U.v. 14.12.2016 - 15 N 15.1201 - juris Rn. 55 ff.; U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 110 ff.; VGH BW, U.v. 16.10.2018 - 8 S 2368/16 - ZfBR 2019, 47 = juris Rn. 62 ff. m.w.N.) oder der Auswirkungen auf den Straßenverkehr vorliegen, 40 sind aufgrund der Erwägungen zu 2. nicht mehr entscheidungserheblich.
  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Die Bildung eines Summenpegels aus den Einzelpegeln verschiedener Lärmquellen - hier: einerseits Verkehrs- und andererseits Gewerbelärm - ist bereits aufgrund der unterschiedlichen Lärmcharakteristik und der der unterschiedlichen technischen Regelwerke (TA Lärm, 16. BImSchV, DIN 18005) grundsätzlich nicht zulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, juris Rn. 52, mit weiterer Erläuterung und Nachweisen im Bereich der Bauleitplanung; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 390, für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung).
  • OVG Bremen, 13.02.2019 - 1 D 19/18

    Bebauungsplan 2487 - Antragsbefugnis; Baumassenzahl; Bebauungsplan; Ermittlung

    Abzustellen ist somit auf die "faktische" Baumassenzahl, wie sie sich aus der Kumulation der übrigen als Berechnungsfaktoren relevanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nach § 16 Abs. 2 BauNVO ergibt (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Okt. 2018, § 17 Rn. 11; König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO , 3. Aufl. 2014, § 17 Rn. 2 m.w.N.; vgl. für die GFZ auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.10.2017 - 5 S 1003/16 - juris Rn. 39; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60 m.w.N.; OVG Saarl., Urt. v. 12.03.2009 - 2 C 312/08 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen in A12 ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, BRS 78 Nr. 41 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Der Text der DIN-Norm selbst ist nicht veröffentlicht (anders offenbar in Baden-Württemberg, vgl. VGH BW, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 S 942/10 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19

    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20

    Bebauungsplan; Höhe; Maß der baulichen Nutzung; Teile baulicher Anlagen

  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 D 392/20

    Normenkontrollantrag, Plannachbar, Geltendmachung von einer Verletzung des

  • VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 5668/17

    Kein Verkündungsmangel bei Erlass eines Bebauungsplans, in dem auf technische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 15 N 12.2124

    Rechtsmäßigkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 31.08.2012 - 14 CS 12.1373

    Festsetzung eines "eingeschränkten GE" in Nachbarschaft zu WA;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 8 S 1207/18

    Verkündungsmangel eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

  • VG Bayreuth, 11.12.2014 - B 2 K 14.117

    Gebot der Rücksichtnahme; unzumutbare Lärmbetroffenheit (verneint)

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,878
OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 (https://dejure.org/2011,878)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 (https://dejure.org/2011,878)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 (https://dejure.org/2011,878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines überwiegend achtgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses inklusive einer Dachterrasse; Rücksichtslosigkeit einer heranrückenden Wohnbebauung bei einem Immissionskonflikt

  • Justiz Hamburg

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines überwiegend achtgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses inklusive einer Dachterrasse; Rücksichtslosigkeit einer heranrückenden Wohnbebauung bei einem Immissionskonflikt

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Terrasse auf dem Dach eines niedrigeren Gebäudeteils bei Erfüllen der Funktion eines Balkons für eine Wohneinheit eines höheren Gebäudes nur unter Zustimmung eines Nachbarn

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Terrasse auf dem Dach eines niedrigeren Gebäudeteils bei Erfüllen der Funktion eines Balkons für eine Wohneinheit eines höheren Gebäudes nur unter Zustimmung eines Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehr heranrückender Bebauung aufgrund Kaminöfen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwehr heranrückender Bebauung aufgrund Kaminöfen? (IBR 2012, 1193)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heranrückende Wohnbebauung: Nachbar muss Schornsteinanlage umbauen! (IBR 2012, 418)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 186
  • BauR 2012, 542
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Der Antragsteller hat zu Recht geltend gemacht, dass bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO die Frage zu würdigen ist, ob und inwieweit architektonische Schutzmaßnahmen dem Bauherrn der heranrückenden Wohnbebauung bei einem Immissionskonflikt möglich und zumutbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235 und Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314; ebenso OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).

    Dies beurteilt sich nach der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke, die auch zur Pflichtigkeit desjenigen führt, der sich den Wirkungen bestandsgeschützter Immissionen aussetzt (BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235).

    Ein gegebenenfalls aufgrund früherer Nutzungen bestehender immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz ist mit der längerfristigen Aufgabe der Nutzung erloschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.).

    Ob die im Januar 2011 installierten Öfen für feste Brennstoffe, deren Nutzung gemäß § 4 Abs. 3 1. BImSchVO erst nach der Abnahme durch den Schornsteinfeger am 5. November 2011 formell rechtmäßig wurde, und deren Unbedenklichkeit im Hinblick auf die umgebungsbezogenen Abstandsvorschriften zur Abgasemission gemäß §§ 14 Abs. 1, 19 Abs. 1 Nr. 2 1. BImSchVO eben nicht bescheinigt wurde, als schutzwürdig anzusehen sind, kann im Ergebnis dahinstehen (für das Ausreichen der vorherigen materiellen Genehmigungsfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 11.7.1994, BRS 56 Nr. 164; a.A. im Rahmen von § 15 BauNVO BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009, BauR 2010, 195, OVG Münster, Beschl. v. 24.6.2010, BauR 2011, 252 und VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, a.a.O.).

    Denn im Rahmen der Konfliktlösung ist darauf zu achten, dass beide Nutzungen so aufeinander Rücksicht zu nehmen haben, dass sowohl die bestehende als auch die nach dem Bebauungsplan zulässige Nutzung ausgeübt werden können (BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Der Antragsteller hat zu Recht geltend gemacht, dass bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO die Frage zu würdigen ist, ob und inwieweit architektonische Schutzmaßnahmen dem Bauherrn der heranrückenden Wohnbebauung bei einem Immissionskonflikt möglich und zumutbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235 und Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314; ebenso OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).

    Rücksichtslos ist ein Bauvorhaben bei einem durch eine heranrückende Wohnbebauung entstehenden Immissionskonflikt z.B. dann, wenn der Bauherr bei seiner Verwirklichung auf naheliegende, technisch mögliche und wirtschaftlich vertretbare Gestaltungsmittel oder bauliche Vorkehrungen verzichtet, welche die Immissionsbetroffenheit der Bewohner spürbar mindern würden (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314).

    In einem solchen Fall kann angesichts des Prinzips der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O.) und des auch im öffentlichen Baurecht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412) ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ausscheiden.

    Diese dürften auch im Hinblick auf die erhöhten Duldungspflichten der hinzuziehenden Nachbarn (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314; OVG Koblenz, Urt. v. 24.3.2010, a.a.O.), welche die Beigeladene nicht in Abrede stellt, und die voraussichtlich nicht dauerhaft Störungen verursachenden Windrichtungen allein verhältnismäßig sein.

    (5) Zwar verpflichtet das Rücksichtnahmegebot auch den Bauherrn der heranrückenden Wohnbebauung zu naheliegenden, technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Gestaltungsmitteln oder baulichen Vorkehrungen, welche die Immissionsbetroffenheit der Bewohner spürbar mindern würden (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Ob die im Januar 2011 installierten Öfen für feste Brennstoffe, deren Nutzung gemäß § 4 Abs. 3 1. BImSchVO erst nach der Abnahme durch den Schornsteinfeger am 5. November 2011 formell rechtmäßig wurde, und deren Unbedenklichkeit im Hinblick auf die umgebungsbezogenen Abstandsvorschriften zur Abgasemission gemäß §§ 14 Abs. 1, 19 Abs. 1 Nr. 2 1. BImSchVO eben nicht bescheinigt wurde, als schutzwürdig anzusehen sind, kann im Ergebnis dahinstehen (für das Ausreichen der vorherigen materiellen Genehmigungsfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 11.7.1994, BRS 56 Nr. 164; a.A. im Rahmen von § 15 BauNVO BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009, BauR 2010, 195, OVG Münster, Beschl. v. 24.6.2010, BauR 2011, 252 und VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, a.a.O.).

    Es können auch keine Maßnahmen gefordert werden, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinausgehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Sie käme nicht umhin zu prüfen, in welchem Umfange dem Interesse, eine vorhandene emittierende Anlage künftig zu erweitern oder weitere hinzuzufügen, Rechnung zu tragen ist, und sich u.a. darüber schlüssig zu werden, ob eine angekündigte Erweiterung oder Umstellung schon dann berücksichtigungsfähig ist, wenn sie vom Anlagenbetreiber gewünscht wird oder Beachtung erst dann verdient, wenn sie geboten ist (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, BauR 1993, 445 zu der Frage, inwieweit geplante Erweiterungen eines landwirtschaftlichen Betriebs bei heranrückender Wohnbebauung zu würdigen sind; ebenso OVG Münster, Urt. v. 22.3.2011, 2 A 371/09, juris).

    Sämtliche in der Abwägung zu berücksichtigenden Emissionen müssen zudem legal sein (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Denn abweichend vom Grundsatz, dass für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung abzustellen ist, ist eine nachträgliche Sachverhaltsänderung zu Gunsten des Bauherrn zu berücksichtigen, wenn diese die Rechtsverletzung des Nachbarn entfallen lässt (BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995 und OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, NordÖR 2004, 396).

    Diese Anlagen sind nicht nur materiell, sondern auch formell legal, da die Abnahme durch den Schornsteinfeger zum maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung (BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995 und OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, NordÖR 2004, 396), nämlich vor dem 11. Juli 2011, durchgeführt worden war.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Allerdings müssen Beschränkungen, die lediglich der Minderung erheblicher Belästigung dienen, verhältnismäßig sein; auch ist zu berücksichtigen, welche Nutzung eher vorhanden war (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989, a.a.O.).

    Ein mit schädlichen Umwelteinwirkungen verbundener sozialadäquater Anlagenbetrieb ist auch dann grundsätzlich zulässig, wenn er nicht - z.B. im Rahmen eines Gewerbebetriebs - notwendig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989, BVerwGE 81, 197).

  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11

    Wann ist ein Bauvorhaben rücksichtlos?

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Für einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme genügt nicht bereits die bloße Möglichkeit, dass dem Emittenten immissionsschutzrechtliche Maßnahmen drohen, vielmehr kann hiervon erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 2 Bs 178/11; Urt. v. 17.1.2001, NordÖR 2002, 454 m.w.N.).

    Denn schutzwürdig sind emittierende Nutzungen nur, soweit die emittierenden Anlagen gegenwärtig betrieben werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 2 Bs 178/11).

  • OVG Hamburg, 29.04.2004 - 2 Bf 132/00

    Windenergieanlage: Berücksichtigung des Schattenwurfs

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Denn abweichend vom Grundsatz, dass für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung abzustellen ist, ist eine nachträgliche Sachverhaltsänderung zu Gunsten des Bauherrn zu berücksichtigen, wenn diese die Rechtsverletzung des Nachbarn entfallen lässt (BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995 und OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, NordÖR 2004, 396).

    Diese Anlagen sind nicht nur materiell, sondern auch formell legal, da die Abnahme durch den Schornsteinfeger zum maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung (BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995 und OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, NordÖR 2004, 396), nämlich vor dem 11. Juli 2011, durchgeführt worden war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 2 A 1058/09

    Folgen einer fehlenden Abwägung des Konfliktpotentials der Ansiedlung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Der Antragsteller hat zu Recht geltend gemacht, dass bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO die Frage zu würdigen ist, ob und inwieweit architektonische Schutzmaßnahmen dem Bauherrn der heranrückenden Wohnbebauung bei einem Immissionskonflikt möglich und zumutbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, BVerwGE 98, 235 und Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314; ebenso OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, 2 A 1058/09, juris).

    (1) Das in § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO verankerte Gebot der Rücksichtnahme ist anwendbar, da der hier streitige Immissionskonflikt nicht von der planerischen Abwägung im Bebauungsplanentwurf B. 33 abschließend bewältigt und von der planerischen Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB aufgezehrt worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Münster, Urt. v. 1.6.2011, a.a.O., Rn. 47 ff. m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 2 Bs 215/10 und v. 10.6.2005, 2 Bs 144/05, juris m.w.N.) berechtigt in der Regel bereits die formelle Illegalität einer baurechtlich relevanten Nutzung die Bauaufsichtsbehörde, die Nutzung auf der Grundlage des § 76 Abs. 1 Satz 2 HBauO sofort vollziehbar zu untersagen.
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 371/09
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2001 - 10 S 141/01

    Schädliche Umwelteinwirkungen durch Betrieb eines Backhauses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09

    Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig

  • BVerwG, 25.08.1999 - 4 B 55.99
  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2010 - 10 A 2616/08

    Berufung auf einen gegebenen Verstoß der Baugenehmigung gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 13/10

    Wirksamkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses: Anforderungen an die

  • OVG Hamburg, 16.12.1993 - Bf II 74/91
  • OVG Hamburg, 11.03.2008 - 4 Bf 106/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - 2 L 69/15

    Anspruch auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen eine Feuerungsanlage

    Die Grundpflichten des § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sind nicht nur im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage, sondern in der gesamten Betriebsphase zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - BVerwG 4 C 20.94 -, juris RdNr. 26; HambOVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, juris RdNr. 70).

    Vor diesem Hintergrund leuchtet es nicht ein, weshalb die vor dem Stichtag (22.03.2010) errichteten Anlagen von den in § 19 Abs. 1 der 1. BImSchV geregelten Anforderungen auszunehmen sein sollen (vgl. HambOVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, a.a.O. RdNr. 68; a.A. OVG NW, Urt. v. 09.03.2012 - 2 A 2732/10 -, juris RdNr. 43).

    Zwar ist bei Beschränkungen nach § 24 BImSchG, die lediglich der Minderung erheblicher Belastungen dienen, die Verhältnismäßigkeit zu beachten, wobei zu berücksichtigen ist, welche Nutzung eher vorhanden war (vgl. HambOVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, a.a.O. RdNr. 70).

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Eine solche liegt vor, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35; siehe auch, konkret zu Dachterrassen, Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 46; Beschl. v. 18.6.2015, 2 Bs 99/15, n.v.).

    Nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist grundsätzlich auch vor Dachterrassen nach § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 HBauO ein Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2, 50 m freizuhalten (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2021, 2 Bs 192/21, BauR 2022, 626, juris Rn. 20; Beschl. v. 19.5.2015, 2 Bs 255/14, NordÖR 2016, 21, juris Rn. 22; Beschl. v. 14.6.2013, 2 Bs 126/13, NordÖR 2013, 478, juris Rn. 11; Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, BauR 2012, 542, juris Rn. 42).

    Denn es handelt sich bei ihr um eine gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abzugebende empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Erklärung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 43).

    Da die Zustimmungserklärung selbst der Schriftform bedarf (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 43), wäre dies jedoch erforderlich gewesen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist gegeben, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. HambOVG, Urt. v. 14.07.2008 - 2 Bf 277/03 -, juris RdNr. 35; Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, juris RdNr. 46).
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Bs 255/14

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Frage der Einhaltung eines Grenzabstandes zum

    Grundsätzlich müssen auch Dachterrassen nach § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 HBauO einen Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2, 50 m freihalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.6.2013, a.a.O., 479; Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 42; Urt. v. 11.3.2008, 4 Bf 106/05).

    Die Wirkungen einer Dachterrasse sind aus der Sicht des Nachbarn mit denen einer ebenerdigen Terrasse nicht vergleichbar, so dass sie abstandsflächenrelevant sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O.; Urt. v. 11.3.2008, a.a.O.).

    Sie kann jedoch dann teilweise aufgehoben werden, wenn die Teile, auf die sich die Aufhebung bezieht, hinweggedacht werden können, ohne dass die übrigen Teile des Bauvorhabens bautechnisch und funktionell diesem Zustand angepasst werden müssen (OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O.; Urt. v. 14.7.2008, NordÖR 2008, 533, 535) und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht.

  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

    aa) In der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist geklärt, dass eine an die Bestandsbebauung heranrückende Wohnbebauung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO rücksichtslos sein kann, wenn durch diese der Bestandsbebauung immissionsschutzrechtliche Maßnahmen drohen, die für den Eigentümer der Bestandsbebauung in Abwägung mit der Intensität der Beeinträchtigungen und Schutzwürdigkeit der Betroffenen sowie der Interessen des Bauherrn an der Neubebauung billigerweise unzumutbar sind (siehe dazu im Einzelnen OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 54 ff.).

    Es ist zwar zutreffend, dass die südliche und jedenfalls teilweise auch die östliche Verglasung mit Türen oder Fenstern im Staffelgeschoss des Vorhabens im Einwirkungsbereich der beiden Schornsteine der Antragstellerin liegt, weil diese mit ca. 5,8 bzw. 6,7 m den gebotenen Mindestabstand von 8 bis 10 m, wie er sich zumindest aus § 9 Abs. 1 Nr. 4b BayFeuV 2007 bei Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe und aus Nr. 2.4.1 der VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 vom November 1980 für alle Feuerstätten unabhängig vom verwendeten Brennstoff ergibt (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O., Rn. 69), zu Oberkanten von Fenstern oder Türen nicht einhalten.

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass eine Teilung der baulichen Anlage bautechnisch möglich und mit ihrer vom Bauherrn bestimmten Funktion zu vereinbaren ist (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O., Rn. 46; Urt. 14.7.2008, Nord-ÖR 2008, 533, 535 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7609/17

    Schutz des Nachbarn vor Luftverunreinigung durch Kaminofen

    So kann z.B. ein Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich auch nachträglich zur Erhöhung seines Schornsteins verpflichtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1988 - 7 B 34.88 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 - juris Rn. 70).

    Daher kommen in atypischen Fällen auch dann Maßnahmen nach §§ 24, 25 BImSchG in Betracht, wenn die Vorgaben der 1. BImSchVO die Verhältnisse nicht angemessen bewältigen (vgl. nur OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 - juris Rn. 36; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 - juris Rn. 66).

  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung;

    Die Mikrowohnungen in den beiden ersten Geschossen können von dem verbleibenden Vorhaben nicht hinweggedacht werden, ohne dass dieses bautechnisch und funktionell diesem Zustand angepasst werden müsste (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 46; Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Bf 438/18

    Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Tiefgarage; Lüftungsanlage;

    Zu diesen Schutzzielen gehören eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht nur des zu errichtenden Gebäudes bzw. Vorhabengrundstücks, sondern auch der Nachbargebäude und Nachbargrundstücke, sowie der Brandschutz und die Wahrung eines Sozialabstandes (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.5.2012, 2 Bf 180/10, n.v.; Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 49; v. 19.4.2018, 2 Bs 36/18, n.v.; Niere, a.a.O., § 6 Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 20.12.2011 - 2 Bs 205/11

    Zulässigkeit einer suchttherapeutischen Einrichtung in einem Geschäftsgebiet

    Zudem kommt im Hinblick auf die dem Rücksichtnahmegebot immanente Gegenseitigkeit nachbarlicher Rücksichtnahmepflichten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris) auch in Betracht, dass die Antragstellerin Veranlassung haben kann, ihr eigenes, bisher anscheinend frei zugängliches Grundstück in angemessener Weise gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

    Die Antragstellerin legt bereits nicht dar, dass die bisherigen Emissionen der Autogastankstelle und der Schlosserei auf ihrem Grundstück durch die neu genehmigte Nutzung des Grundstücks V.straße 15 ein immissionsschutzrechtliches Einschreiten der zuständigen Aufsichtsbehörden zu ihren Lasten rechtfertigen könnten (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, a.a.O.) oder dass es in der Vergangenheit zu Störungen der Verwaltungstätigkeiten in den als Büros genutzten Räumlichkeiten in der näheren Umgebung gekommen ist.

  • VG Magdeburg, 14.04.2015 - 4 A 184/14

    Abstandsanforderungen für vor dem 22. März 2010 errichtete Kleinfeuerungsanlagen

    In atypischen Fällen kommen aber auch dann Maßnahmen nach § 24 BImSchG in Betracht, wenn die Vorgaben der 1. BImSchV oder andere verbindliche Rechtsvorschriften die Verhältnisse nicht angemessen bewältigen (OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, NJOZ 2012, 1015; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

  • OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz - Stützmauer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze

  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21

    Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle;

  • OVG Hamburg, 14.06.2013 - 2 Bs 126/13

    Baugenehmigung; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19

    Baurechtliches Einschreiten und Beseitigungsverfügung

  • OVG Bremen, 14.04.2015 - 1 A 214/13

    Immissionsrechtliche Bedenken gegen die Erhöhung des Schornsteins eines

  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

  • OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20

    Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2012 - 3 M 204/11

    Nachweis der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2020 - 9 L 39/20

    Baugenehmigung Grenzbebauung Länge Gesamtlänge Winkel Grundstücksgrenze

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,390
VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10 (https://dejure.org/2011,390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.2011 - 5 S 2436/10 (https://dejure.org/2011,390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 2011 - 5 S 2436/10 (https://dejure.org/2011,390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten Bahnübergangs für ein landwirtschaftliches Grundstück

  • Wolters Kluwer

    Privater Belang durch Verlust einer Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz eines landwirtschaftlichen Grundstücks i.R.d. Planung eines ersatzlosen Rückbaus eines Privatwegbahnübergangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AEG § 18 S. 2
    Privater Belang durch Verlust einer Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz eines landwirtschaftlichen Grundstücks i.R.d. Planung eines ersatzlosen Rückbaus eines Privatwegbahnübergangs

  • ibr-online

    Privatwegbahnübergang: Kann Bahn Rückbau verlangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückbau eines privaten Bahnübergangs

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 227
  • DVBl 2012, 186
  • DÖV 2012, 206
  • ZfBR 2012, 175 (Ls.)
  • ZfBR 2012, 175 DÖV 2012, 206 (Leitsatz) NVwZ-RR 2012, 227 (Leitsatz) UPR 2012, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10
    Nr. 10159 an das öffentliche Straßennetz verfügbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, DVBl. 2004, 658).

    Zwar hat der Anlieger einer Straße regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass eine ihm durch einen Bahnübergang vermittelte günstige Verkehrslage beibehalten wird, allerdings sind seine diesbezüglichen Belange in die Abwägung einzustellen und zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 28.01.2004, a.a.O.; Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 u.a. -, NVwZ 2006, 603).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10
    Die Planrechtfertigung ist daher praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen eine wirksame Schranke der Planungshoheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1971 - 4 C 64.70 -, BVerwGE 38, 152; Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110; Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166; Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123; Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142).

    Das Abwägungsgebot verlangt, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet, dass an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt und der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110; BVerwG, Urt. v. 28.03.2007 - 9 A 17.06 -, NuR 2007, 488).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10
    b) Die auf Erlass einer Plangenehmigung gerichtete Klage ist als Verpflichtungsklage statthaft, welche konkludent den Antrag auf Aufhebung bereits ergangener und dem geltend gemachten Anspruch entgegen stehender Ablehnungsbescheide einschließt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.04.2000 - 5 S 1136/98 -, NVwZ 2001, 1o1, juris Rdnr. 23; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. § 42 Rdnr. 6 und 29).

    Sofern einem Vorhaben unter dem Blickwinkel der - die Vorstellungen des Vorhabenträgers nachvollziehenden - planerischen Abwägung keine rechtlichen Hindernisse entgegen stehen, kommt der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsbehörde kein eigenständiges Versagungsermessen mehr zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v.13.04.2000 - 5 S 1136/98 -, NVwZ 2001.101, juris und BVerwG, Urt. v. 24.11 1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Einer solchen Prüfung war der Beklagte auch nicht deshalb enthoben, weil eine zur Planfeststellung vorgelegte Planung - aufgrund der Antragsbindung bzw. des Vorhabenbezugs - teilweise nur nachvollziehend abgewogen werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143, juris Rn. 20 u.21; Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 6.84, 4 C 7.84 -, BVerwGE 72, 365; Senatsurt. v. 13.04.2000 - 5 S 1136/98 - u. v. 10.11.2011 - 5 S 2436/10 - Steinberg/Wickel/Müller, a.a.O., S. 191 Rn. 1; Wickel in: HK-VerwR § 72 Rn. 31, 33 f.; krit. zu diesem Begriff Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG 2014, § 74 Rn. 34; Vallendar/Wurster, in Beck"scher AEG Komm., 2. A. 2014, § 18 Rn. 140).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Das Benehmen wird hergestellt, indem die Landesregierung dem Ausschuss unter Beifügung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 9 VR 15/04 -, juris Rn. 11 zu § 18 AEG; VGH BW, Urteil vom 10. November 2011 - 5 S 2436/10 -, DVBl. 2012, 186, juris Rn. 29; BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 83/95 -, juris Rn. 16 zu § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2019 - 7 KS 78/17

    Deponie; Neuntöter; Standarddatenbogen; Verträglichkeitsprüfung;

    Der Zeitpunkt des Ergehens der Planungsentscheidung ist für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit regelmäßig auch dann maßgeblich, wenn es sich - wie hier - um eine negative Entscheidung handelt, d. h. der begehrte Planfeststellungsbeschluss abgelehnt wird (vgl. Urteil des Senats vom 31.01.2017 - 7 KS 97/16 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 S 2436/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger genannten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.11.2011 DVBl. 2012, 186.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

    Die auf Neubescheidung des Antrags der Klägerin vom 21. Dezember 2015 auf Erteilung einer Plangenehmigung für das Vorhaben "Bf. Ronnenberg: Rückbau der Weichen 724 und 725 jeweils mit Lückenschluss" gerichtete Klage ist als Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage statthaft, welche den Antrag auf Aufhebung bereits ergangener und dem geltend gemachten Anspruch entgegenstehender Ablehnungsbescheide - hier des Bescheides vom 09. August 2016 - einschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 S 2436/10 -, juris).
  • BVerwG, 04.06.2013 - 7 B 5.13

    Prüfung eines Eingriffs in das Eigentum oder ein eigentumsgleiches Recht über

    Eine verdeckte Abweichung vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. November 2011 - 5 S 2436/10 - (juris) liegt darin nicht, denn auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Rahmen der Abwägung darauf abgestellt, ob der Landwirt auf die Zufahrtsmöglichkeit über den bisherigen Bahnübergang angewiesen ist (juris Rn. 54).
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4004/17

    Entwurf; Ermessensreduzierung auf Null; Zusicherung; Kein strikter Rechtsanspruch

    Das gilt ungeachtet der Frage, ob für das Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht (vgl. Bay VGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 A 08.40016 -, Rn. 29, juris; Decker, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1. Oktober 2021, § 113 VwGO, Rn. 74) oder auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der Ablehnungsentscheidung abgestellt wird (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Mai 2019 - 7 KS 78/17 -, Rn. 55, juris; Nds. OVG, Urteil vom 31. Januar 2017 - 7 KS 97/16 -, Rn. 32, juris; VGH BaWü, Urteil vom 10. November 2011 - 5 S 2436/10 -, Rn. 26, juris).
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