Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 19.01.2012

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11.OVG (https://dejure.org/2011,1367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.2011 - 1 A 10597/11.OVG (https://dejure.org/2011,1367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 1 A 10597/11.OVG (https://dejure.org/2011,1367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 10 S 2 BauO RP
    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Notwendigkeit der exakten Festlegung des Standortes der genehmigten Anlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genaue Prüfung von Nachbarrechtsverstößen bei Genehmigung einer Windkraftanlage in einer die Beachtung des § 8 LBauO in Frage stellenden Nähe zum Nachbargrenze; Festlegung einer geringeren Tiefe der Abstandsfläche gem. § 8 Abs. 10 S. 2 LBauO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 8 Abs. 10 S. 2; BImSchG § 10
    Genaue Prüfung von Nachbarrechtsverstößen bei Genehmigung einer Windkraftanlage in einer die Beachtung des § 8 LBauO in Frage stellenden Nähe zum Nachbargrenze; Festlegung einer geringeren Tiefe der Abstandsfläche gem. § 8 Abs. 10 S. 2 LBauO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standort unklar, Genehmigung nachbarrechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • gsk.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergieanlage: Standort unklar, Genehmigung nachbarrechtswidrig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergieanlage: Standort unklar, Genehmigung nachbarrechtswidrig! (IBR 2012, 173)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 373
  • BauR 2012, 684
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit der dem Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Beklagten zur Errichtung der Windkraftanlage T2, nachdem der Rechtsstreit bezüglich weiterer Windkraftanlagen - u.a. auch des Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens - durch Urteile des Senates vom 29. Oktober 2008 (1 A 11930/08.OVG) und vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) abgeschlossen worden ist.

    Ebenso wenig ist eine Verletzung eigener Rechte des Klägers deshalb anzunehmen, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in ihrer letztendlich durch die Ergänzungen in der mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 2008 erlangten Fassung der Gefährdung durch Eiswurf nicht hinreichend Rechnung tragen würde, wie der Senat in dem ebenfalls den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) ausgeführt hat, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

    Wie im Einzelnen die Abstandsfläche einer Windkraftanlage zu ermitteln und wo sie in Richtung auf das Grundstück des jeweils klagenden Nachbarn anzusetzen ist, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) im Einzelnen erläutert, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • VG Koblenz, 04.05.2006 - 1 L 633/06

    Windenergieanlagen bei Gebhardshain

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11
    Einen gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2006 (1 L 633/06.KO) mit der Begründung ab, drittschützende Beteiligungsrechte seien nicht verletzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (10 Ordner, 1 Hefter) und die Gerichtsakte 1 L 633/06.KO Bezug genommen.

    Der vorstehend erläuterte Verstoß gegen § 8 LBauO kann entgegen der Auffassung des Beigeladenen auch nicht mit der Argumentation beiseitegeschoben werden, der Beklagte habe mit der gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO vorgenommenen Verringerung der Tiefe der Abstandsfläche auf 0, 32H letztlich nichts anderes bezweckt, als die tatsächlich errichtete Windkraftanlage mit § 8 LBauO in Einklang zu bringen, weshalb es letztlich nicht darauf ankomme, ob tatsächlich eine Abstandsfläche von 0, 32H eingehalten werde, sondern das entsprechende Schreiben des Beklagten vom 28. April 2006 (Bl. 129 GA, 1 L 633/06.KO) entsprechend auszulegen sei.

  • VGH Bayern, 24.06.1999 - 1 B 96.2372
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11
    Eine Baugenehmigung ist jedoch als nachbarrechtswidrig anzusehen, wenn Bauschein und genehmigte Unterlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist (vgl. OVG NRW Urteil vom 13. Mai 1994, BRS 56, 139 und Beschlüsse vom 29. September 1995, BRS 57, 230 und vom 02. Oktober 1998, BRS 60, Nr. 207; BayVGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - 1 B 96.2372 - in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11
    Zwar bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) ausgeführt hat, erhebliche Zweifel daran, ob die Voraussetzungen für das von dem Beklagten durchgeführte vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG vorlagen.
  • VG Koblenz, 26.06.2007 - 1 K 1792/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11
    unter Abänderung des dem Kläger am 11. Juli2007 zugestellten Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juni 2007 (1 K 1792/06.KO) die dem Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 17. November 2005 in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 23. Januar 2006, des Widerspruchsbescheides vom 02. November 2006 und der nachträglichen Auflage vom 29. Oktober 2008 insoweit aufzuheben, als auf den Grundstück Flur 7, Parzelle ** die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage (T2) genehmigt wird.
  • VG Mainz, 13.04.2016 - 3 K 508/15

    Baugenehmigung für Kaffeerösterei in Eich aufgehoben

    Fehlt es dagegen in dieser Hinsicht an einer hinreichenden Bestimmtheit der Baugenehmigung und ist insoweit eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, so steht dem betroffenen Nachbarn ein Abwehrrecht hiergegen zu (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26.9.2013 - 8 A 10587/13.OVG -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 2.5.2013 - 1 A 11021/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 794 und juris Rn. 38 m.w.N.; Urteil vom 7.12.2011 - 1 A 10597/11 -, DVBl 2012, 373 und juris Rn. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 1 A 11021/12

    Betrieb eines Boots- und Kanuverleihs in einer Gemengelage

    Sie werden durch dessen Unbestimmtheit jedoch nur dann in ihren Rechten verletzt, wenn sich diese gerade auf die Merkmale eines Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um die Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 2011 - 1 A 10597/11.OVG m.w.N. und Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2012 - 1 B 11447/11.OVG -).
  • VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau

    In der Nebenbestimmung Nr. 1 zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 29. August 2013 sind die genauen Standortkoordinaten angegeben (zur Notwendigkeit solcher Angaben im Hinblick auf den Nachweis, dass die Errichtung der Windenergieanlage Nachbarrechte nicht verletzt s. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 2012, 373).
  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Baurecht, Denkmalschutzrecht

    Der Drittbetroffene wird durch die Unbestimmtheit jedoch nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn sich diese gerade auf die Merkmale eines Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um die Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 1 A 11152/15.OVG - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Dezember 2011 - 1 A 10597/11.OVG - und Beschluss vom 07. Februar 2012 - 1 B11447/11.OVG - Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 37 Rn. 4).
  • VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung

    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn die Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 CS 09.221 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 1 A 10597/11 -, DVBl 2012, 373, juris Rn. 30; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Weimar, 15.10.2013 - 7 K 1366/11

    Immissionsschutzrecht; Biogasanlage; Klagebefugnis; Einwirkungsbereich;

    Den immissionsschutzrechtlichen Verfahrensvorschriften kommt keine drittschützende Wirkung zu, weshalb der Kläger zu 2. deren Verletzung nicht als die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 07.12.2011 - 1 A 10597/11 - juris Rdnr. 25; anders ggf. für Umweltverbände nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, vgl. VG Weimar, Urteil vom 27.02.2011 - 7 K 224/11.We - juris).
  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Die Unbestimmtheit - sofern sie ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft - kann grundsätzlich auch eine Verletzung von Nachbarrechten bei der Ausführung des Bauvorhabens zur Folge haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 CS 09.221 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2013 - 1 A 11021/12 -, juris und 7. Dezember 2011 - 1 A 10597/11 -, DVBl 2012, 373, juris Rn. 30; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 925/14

    Zum Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Deshalb kann der Antragsteller deren etwaige Verletzung von vornherein nicht als Verletzung eigener Rechte geltend machen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 07.12.2011 - 1 A 10597/11 - juris Rdnr. 25).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 923/14

    Errichtung und Betrieb einer Biomethangasanlage in Nordhausen

    Deshalb kann die Antragstellerin deren etwaige Verletzung von vornherein nicht als Verletzung eigener Rechte geltend machen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 07.12.2011 - 1 A 10597/11 - juris Rdnr. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Über die näher zu den vorgenannten Grundstück des Klägers stehende Windkraftanlage T 2 des Beigeladenen zu 2) wird in dem aus dem vorliegenden Verfahren abgetrennten Verfahren (1 A 10597/11.OVG) zu entscheiden sein.
  • VG Würzburg, 22.01.2013 - W 4 K 12.481

    Drittanfechtungsklage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11   

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https://dejure.org/2012,13
OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolleilverfahren gegen einen Bebauungsplan für eine Universität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB; § 16 BauNVO; § 46 Abs. 1 S. 2 NBauO; § 47 NVStättVO
    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

  • rechtsportal.de

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

  • ibr-online

    Nebeneinander zwei dominanter Gebäude zulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Angriff der Landeskrankenhilfe gegen geplantes Zentralgebäude der Leuphana Universität Lüneburg erfolglos

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebeneinander zweier dominanter Gebäude zulässig! (IBR 2012, 1080)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 373
  • BauR 2012, 836
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es nur, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448, u. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026).

    Soweit die Anlegung einer Tiefgarage mit unmittelbarer Zufahrt u.a. zur Uelzener Straße nicht näher in Betracht gezogen wurde, wäre einer darauf bezogenen Rüge nur näher nachzugehen, wenn die Antragstellerin substantiiert darlegte, dass sich eine solche Alternative zur Prüfung aufdrängte (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris; in DVBl. 2011, 1026 und ZfBR 2011, 690 jeweils nicht vollständig abgedruckt).

    Jedenfalls bei einer großräumigen, isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan legt der Senat Anforderungen an die Alternativenprüfung zugrunde, die denjenigen des Fernstraßenplanungsrechts entsprechen (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11

    Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    Es ist zudem nicht dargetan, dass der Rat im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11.OVG -) Anlass zu Zweifeln an der Finanzierbarkeit haben musste.

    Zunächst dürften sich solche Großveranstaltungen - wenn sie denn realisiert werden sollen - als "seltene Ereignisse" darstellen (vgl. zu denen Stellenwert in der Abwägung ebenfalls Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl. 2011, 16; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11 -).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    Erst im Baugenehmigungsverfahren geht es darum, ob ein bestimmtes Vorhaben realisiert werden kann; hier liegt das Risiko beim Bauherrn (vgl. Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl 2011, 16 ).

    Zunächst dürften sich solche Großveranstaltungen - wenn sie denn realisiert werden sollen - als "seltene Ereignisse" darstellen (vgl. zu denen Stellenwert in der Abwägung ebenfalls Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl. 2011, 16; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11 -).

  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Denn Bebauungspläne sind ihrer Natur nach nicht auf eine sofortige Umsetzung angelegt, sondern stellen - von Ausnahmen wie einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesehen - ein Angebot dar, das der Bauherr zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt annehmen kann (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2012, NordÖR 2012, 185; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.5.2012, OVG 2 A 11.10, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer der vom Plan erfassten Flächen ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Planung; etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststeht, dass die Fläche nicht verfügbar werden wird, insbesondere eine Enteignung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185, RdNr. 62 in Juris, m.w.N.).

    Zwar ist eine Planung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie in absehbarer Zeit nicht finanzierbar ist (vgl. zur Straßenplanung: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 [241]), RdNr. 12 in Juris; NdsOVG, Urt. v. 19.01.2012, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; OVG NW, Urt. v. 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, Juris, RdNr. 102).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Zwar kann eine Verletzung des Abwägungsgebots gerügt werden, wenn ein Bebauungsplan Bebauungsmöglichkeiten zulässt, von denen eine erdrückende Wirkung auf Nachbargrundstücke ausgeht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185 = juris Rn. 94; VGH BW, Urt. v. 15.9.2015 - 3 S 975/14 -, BRS 83 Nr. 178 = BauR 2015, 1984 = juris Rn. 27 m.w.N.).

    Sollten die Antragsteller mit diesem Einwand den Gesichtspunkt ansprechen wollen, dass eine Gemeinde ihr Planungsermessen im Falle einer (teilweisen) Planänderung nicht mehr so frei ausüben kann, wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, juris Rn. 72 m.w.N.), so lässt sich ein Abwägungsfehler ebenfalls nicht erkennen.

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

    Wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung eines Bebauungsplanes für diejenigen regelmäßig hat, welche seine Festsetzungen auszunutzen gewillt sind, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1998 - 4 VR 2/98 -, NVwZ 1998, 1065 = juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185 = juris Rn. 50; vgl. auch Jäde, UPR 2009, 41).

    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, a.a.O., v. 21. März 1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u. v. 30. August 2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 2002, 109).

  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen auch davon abhängt, inwieweit sie bislang realisiert worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11, NordÖR 2012, 185 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den

    Nicht zutreffend ist der Einwand, die Antragsgegnerin habe keine Alternativenprüfung (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, juris Rn. 86 = NordÖR 2012, 185) vorgenommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiete; Sportanlagen; Freibad; öffentliche

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09

    Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

    Der zugrunde liegende Stand der Bauleitplanung ist im Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Normenkontrolleilverfahren (- 1 MN 93/11 -) dargestellt; darauf nimmt er Bezug.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2022 - 1 MN 132/21

    Einseitige Planung; Einsichtnahmemöglichkeiten; Grundstücksgröße; innerörtliche

    Zwar kann eine Verletzung des Abwägungsgebots gerügt werden, wenn ein Bebauungsplan Bebauungsmöglichkeiten zulässt, von denen eine erdrückende Wirkung auf Nachbargrundstücke ausgeht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185 = juris Rn. 94; VGH BW, Urt. v. 15.9.2015 - 3 S 975/14 -, BRS 83 Nr. 178 = BauR 2015, 1984 = juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 MN 125/19

    Erforderlichkeit

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 1 KN 165/20

    Abwägungserheblich; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Verkehrslärm;

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