Rechtsprechung
BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 10 MRK, § 1 RdFunk1991VtrG BB, RdFunkÄnd15StVtr HA
Ausgestaltung der ZDF-Aufsichtsgremien (Fernsehrat, § 21 ZDF-StV; Verwaltungsrat, § 24 ZDF-StV) mit Vorgaben der Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) teilweise unvereinbar - Anforderungen an Vielfaltsicherung, Staatsferne und Transparenz - Weitergeltung und Frist für ...
- Telemedicus
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
- Telemedicus
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
- R&W Online
ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig
- Wolters Kluwer
Abstrakte Normenkontrolle betreffend den staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt; Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Fernsehrats im ZDF; Notwendigkeit der Einhaltung des Gebots der Staatsferne im öffentlichen Rundfunk
- Wolters Kluwer
Abstrakte Normenkontrolle betreffend den staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt; Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Fernsehrats im ZDF; Notwendigkeit der Einhaltung des Gebots der Staatsferne im öffentlichen Rundfunk
- rewis.io
Ausgestaltung der ZDF-Aufsichtsgremien (Fernsehrat, § 21 ZDF-StV; Verwaltungsrat, § 24 ZDF-StV) mit Vorgaben der Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) teilweise unvereinbar - Anforderungen an Vielfaltsicherung, Staatsferne und Transparenz - Weitergeltung und Frist für ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstrakte Normenkontrolle betreffend den staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt; Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Fernsehrats im ZDF; Notwendigkeit der Einhaltung des Gebots der Staatsferne im öffentlichen Rundfunk
- rechtsportal.de
1. Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen ...
- datenbank.nwb.de
Ausgestaltung der ZDF-Aufsichtsgremien (Fernsehrat, § 21 ZDF-StV; Verwaltungsrat, § 24 ZDF-StV) mit Vorgaben der Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) teilweise unvereinbar - Anforderungen an Vielfaltsicherung, Staatsferne und Transparenz - Weitergeltung und Frist für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Zu wenig Staatsferne - ZDF-Staatsvertrag in derzeit geltender Form teilweise verfassungswidrig
- Telemedicus (Kurzinformation)
Zu großer Einfluss von Staat und Politik: ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
- internet-law.de (Kurzinformation)
Der politische Einfluss ist zu groß: ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
ZDF-Staatsvertrag in Teilen verfassungswidrig - Gebot der Staatsferne - Einfluss der Politik muss verringert werden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
- heise.de (Pressebericht, 25.03.2014)
Einfluss der Politik aufs ZDF eingeschränkt
- faz.net (Pressemeldung, 25.03.2014)
ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ZDF-Fernsehrat und die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- lto.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge weitgehend erfolgreich - Staatliche Einflussnahme auf ZDF eingeschränkt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
- Jurion (Kurzinformation)
Sicherstellung von Meinungsvielfalt und hinreichender Staatsferne in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- spiegel.de (Pressebericht, 25.03.2014)
ZDF-Urteil: "Ein allzu kleiner Schritt"
- bayrvr.de (Kurzinformation)
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des BayMG eingebracht
- haufe.de (Kurzinformation)
ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
- juve.de (Kurzinformation)
Rundfunkstaatsvertrag: Politik muss Einfluss auf ZDF verringern
- juraforum.de (Kurzinformation)
ZDF-Staatsvertrag: Einfluss der Politik auf ZDF verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 14.10.2013)
Mündliche Verhandlung in Sachen "ZDF-Staatsvertrag"
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.10.2013)
ZDF-Staatsvertrag: Politiker, soweit das Auge reicht
- digitalfernsehen.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.04.2011)
ZDF-Staatsvertrag auf dem Prüfstand
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
ZDF-Staatsvertrag
Besprechungen u.ä. (12)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; ZDF-StV §§ 21 Abs. 1, 3, 4, 6, 8, 10; 24 Abs. 1, 3
Verfassungswidrigkeit des ZDF-Staatsvertrages - Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
ZDF-Staatsvertrag: Ein Rundfunkurteil mit Nachhilfecharakter
- verfassungsblog.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
"Kontrolle funktioniert nicht, wenn der Kontrollierte sie beherrscht.” (Interview mit Dieter Grimm)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
ZDF-Urteil: Staatsfern, aber nicht staatsfrei
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Der lange Schatten von Art. 21 GG - Staatsferne, Staatsfreiheit und Machterhalt im ZDF-Staatsvertrag
- faz.net (Pressekommentar, 25.03.2014)
Ein guter Tag für das ZDF
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Sicherstellung von Meinungsvielfalt und hinreichender Staatsferne in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- spiegel.de (Pressekommentar, 25.03.2014)
ZDF und Parteipolitik: Korrektur eines Konstruktionsfehlers
- taz.de (Pressekommentar, 25.03.2014)
ZDF-Urteil: Naiv, aber nützlich
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein Freund, ein guter Freund!? - Ohne Politiker sieht man besser
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Weniger Staat im ZDF-Fernsehrat - Teil 1
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Weniger Staat im ZDF-Fernsehrat - Teil 2
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Nikolaus Brender
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "ZDF-Staatsvertrag"
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.03.2014)
Rundfunkurteil des Verfassungsgerichts: Alles unter Kontrolle
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 9
- NVwZ 2014, 867
- DVBl 2014, 649
- K&R 2014, 334
- DÖV 2014, 493
- ZUM 2014, 501
Wird zitiert von ... (271) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
Von diesem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgehend ist seine Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer binnenpluralistischen Struktur, bei welcher der Einfluss der in Betracht kommenden Kräfte unter maßgeblicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft intern im Rahmen von Kollegialorganen vermittelt wird, weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 83, 238 ; stRspr).
a) Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, dass nicht vorrangig amtliche und sonstige Perspektiven und Sichtweisen, die für die staatlich-politische Willensbildung maßgeblich sind, abgebildet werden, sondern maßgeblich ein breites Band von Sichtweisen vielfältiger gesellschaftlicher Kräfte zum Tragen kommt (vgl. für die Programminhalte: BVerfGE 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich so auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien an dem Auftrag auszurichten, Vielfalt über die Programmdiversifizierung des privaten Angebots hinaus zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ).
Dabei hat der Gesetzgeber auch den Gleichstellungsauftrag hinsichtlich des Geschlechts aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG zu beachten (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die Bestellung von Mitgliedern unter Anknüpfung an verschiedene gesellschaftliche Gruppen setzt diese nicht als Vertreter ihrer jeweiligen spezifischen Interessen ein, sondern dient nur als Mittel, Sachwalter der Allgemeinheit zu gewinnen, die unabhängig von den Staatsorganen sind, Erfahrungen aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einbringen und dafür Sorge tragen, dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in der Berichterstattung die Auffassungen der betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden (BVerfGE 83, 238 ).
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinigenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Vertreterinnen und Vertretern aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausfluss aus dem Gebot der Vielfaltsicherung zugleich dem Gebot der Staatsferne genügen, das das Vielfaltsgebot in spezifischer Hinsicht konkretisiert und mit näheren Konturen versieht (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarf danach - ausgehend von der geltenden Rundfunkordnung - einer institutionellen Ausgestaltung, bei der die für die rundfunkpolitischen Grundentscheidungen und damit auch für die Leitlinien der Programmgestaltung maßgeblichen Aufsichtsgremien nicht einem bestimmenden Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder unterliegen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 121, 30 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Nur wenn diese Gremien eine breite Vielfalt der Strömungen des Gemeinwesens widerspiegeln und ein bestimmender Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder wirksam ausgeschlossen ist, genügt ihre Ausgestaltung den Anforderungen der Vielfaltsicherung und dem Gebot der Staatsferne (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ; 83, 238 ).
Dies sind Mitglieder einer Regierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ), Abgeordnete (…vgl. BVerfGE a.a.O.) und politische Beamtinnen und Beamte (vgl. auch SächsVerfGH…, Urteil vom 10. Juli 1997 - Vf. 13-II-96 -, NVwZ-RR 1998, S. 345, 347;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 175;… Starck, Rundfunkfreiheit als Organisationsproblem, 1973, S. 42).
Angesichts der Weite der den Kommunen überantworteten Aufgaben kommt die Vertretung einer Kommune einem allgemeinen Mandat zumindest nahe (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob die Ausgestaltung am Maßstab der Vielfaltsicherung orientiert ist und hierauf bezogen bei realitätsgerechter Betrachtung zu einem vertretbaren Ergebnis führt (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die institutionelle Ausgestaltung muss darauf abzielen, dass die Mitglieder möglichst verschiedenartige Sichtweisen, Erfahrungen und Wirklichkeitsdeutungen in den Rundfunkanstalten einbringen können und damit ein facettenreiches Bild des Gemeinwesens ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 63 ; 83, 238 ).
Verbänderepräsentation ist aus diesem Grund immer nur ein unvollkommenes Mittel zur Sicherung allgemeiner Interessen (BVerfGE 83, 238 ).
Durch Vertreter verschiedener Gruppen sind die vielfältigen Schichtungen und Überlagerungen in einer modernen Gesellschaft somit nicht wirklichkeitsgerecht abbildbar (vgl. BVerfGE 83, 238 ;… Bethge, Verfassungsrechtliche Probleme der Reorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 1978, S. 21 f.).
Die Auswahl solcher Vertreter kann weithin nur ausschnitthaften Charakter haben und ist nur beschränkt mit aus Gleichheitskriterien ableitbaren Wertungen verbunden (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Maßgeblich ist allein, dass die gewählte Zusammensetzung erkennbar auf Vielfaltsicherung angelegt und dabei geeignet ist, die Rundfunkfreiheit zu wahren, dass sie willkürfrei sowie unter Beachtung weiterer Vorgaben des Grundgesetzes wie derjenigen des Art. 3 Abs. 2 GG erfolgt (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die gewählten Auswahlkriterien müssen dabei gleichmäßig angewandt und dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlassen werden (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Es besteht damit strukturell das Risiko, dass für die jeweiligen Bereiche nur die konventionellen Mehrheitsperspektiven der durchsetzungsstärksten Verbände Berücksichtigung finden und kleinere Verbände mit anderen Sichtweisen kaum zum Zuge kommen können (vgl. auch BVerfGE 83, 238 ).
Hierfür ist erforderlich, dass die Mitglieder hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in den Rundfunkanstalten weisungsfrei gestellt werden (vgl. auch BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ;… Hesse, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2003, 4. Kap. Rn. 82, S. 160) und nur aus wichtigem Grund abberufen werden dürfen.
Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere darauf zu achten, dass nicht vorrangig amtliche Perspektiven und Sichtweisen, die für die politische Willensbildung maßgeblich sind, gespiegelt werden, sondern ein breites Band von Sichtweisen vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen zum Tragen kommt (vgl. BVerfGE 83, 238 ; B I 3 a).
Auch das Urteil zum Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk (BVerfGE 83, 238 ), das - wiederum ohne eigenständige Diskussion - auf das erste Fernsehurteil Bezug nimmt, stellt für das vorliegende Verfahren keinen Präzedenzfall dar, weil es um Gemeindevertreter und nicht um Vertreter der staatlichen Exekutive ging.
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 119, 181 ; 121, 30 ; stRspr).Die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind somit durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt (vgl. BVerfGE 121, 30 ).
Die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind von Verfassungs wegen an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ).
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarf danach - ausgehend von der geltenden Rundfunkordnung - einer institutionellen Ausgestaltung, bei der die für die rundfunkpolitischen Grundentscheidungen und damit auch für die Leitlinien der Programmgestaltung maßgeblichen Aufsichtsgremien nicht einem bestimmenden Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder unterliegen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 121, 30 ).
c) Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll damit zugleich und zuvörderst eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 121, 30 ).
In einem solchen Instrumentalisierungsverbot liegt seit jeher ein Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 31, 314 ; 90, 60 ; 121, 30 ).
Deshalb sind sie staatsnahe politische Akteure, deren Mitwirkung in den Aufsichtsgremien begrenzt bleiben muss (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 121, 30 ;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 176 ff.;… Herrmann/Lausen, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2004, § 7 Rn. 84).
Im politischen Wettbewerb um Amt und Mandat stehen sie sich gegenüber und provozieren damit Solidarisierungs- oder Abgrenzungsprozesse, die auch Differenzen oder Gemeinsamkeiten in der Sache um des Gesamtzusammenhalts willen in erheblichem Umfang überspielen können (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 85, 264 ; 107, 339 ; 121, 30 ).
Schon letztere Formulierung legt nahe, dass das Urteil das Ideal der Staatsfreiheit (so zuerst BVerfGE 31, 314 ; zuletzt BVerfGE 121, 30 m.w.N.), das die Verfassungsrechtsprechung durchzieht, relativiert.
So formulierte das Gericht noch 2008: "Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden" (BVerfGE 121, 30 ).
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ; B I 2 des Urteils).
In den Worten der letzten Rundfunkentscheidung: "Gegen eine Gängelung der Medien durch den Staat haben sich die Kommunikationsgrundrechte ursprünglich gerichtet, und in der Abwehr staatlicher Kontrolle der Berichterstattung finden sie auch heute ein wesentliches Anwendungsfeld" (BVerfGE 121, 30 m.w.N.).
Demnach sind "Einflussmöglichkeiten insoweit auszuschalten, als sie nicht der Herstellung und Erhaltung der Rundfunkfreiheit dienen und durch Schranken des Grundrechts nicht gedeckt sind" (BVerfGE 121, 30 ).
Das Zusammenwachsen der Medien im Internet-Zeitalter stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen insgesamt vor neue Herausforderungen (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 119, 181 ; 121, 30 ; stRspr).Von diesem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgehend ist seine Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer binnenpluralistischen Struktur, bei welcher der Einfluss der in Betracht kommenden Kräfte unter maßgeblicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft intern im Rahmen von Kollegialorganen vermittelt wird, weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 83, 238 ; stRspr).
a) Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinigenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Vertreterinnen und Vertretern aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausfluss aus dem Gebot der Vielfaltsicherung zugleich dem Gebot der Staatsferne genügen, das das Vielfaltsgebot in spezifischer Hinsicht konkretisiert und mit näheren Konturen versieht (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
In einem solchen Instrumentalisierungsverbot liegt seit jeher ein Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 31, 314 ; 90, 60 ; 121, 30 ).
Die Reichweite dieser auch den Inhalt der Berichterstattung betreffenden Befugnisse steht in einer Wechselwirkung mit strengen Anforderungen an ihre plurale Zusammensetzung (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ).
Nur wenn diese Gremien eine breite Vielfalt der Strömungen des Gemeinwesens widerspiegeln und ein bestimmender Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder wirksam ausgeschlossen ist, genügt ihre Ausgestaltung den Anforderungen der Vielfaltsicherung und dem Gebot der Staatsferne (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ; 83, 238 ).
Damit die staatlichen und staatsnahen Mitglieder über derartige informelle Gremien, deren Arbeit als solche unmittelbar kaum geregelt werden kann, auch tatsächlich keinen übermäßigen Einfluss erhalten, ist schon ihr Anteil konsequent zu begrenzen (vgl. BVerfGE 12, 205 ).
Die institutionelle Ausgestaltung muss darauf abzielen, dass die Mitglieder möglichst verschiedenartige Sichtweisen, Erfahrungen und Wirklichkeitsdeutungen in den Rundfunkanstalten einbringen können und damit ein facettenreiches Bild des Gemeinwesens ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 63 ; 83, 238 ).
Seit dem ersten ZDF-Fernsehurteil vor mehr als fünfzig Jahren (BVerfGE 12, 205 ) ist allgemein anerkannt, dass die Staatsfreiheit oder zumindest Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine zentrale Bedingung für seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit darstellt.
Im ersten Fernsehurteil stellte die Bemerkung zur möglichen Zusammensetzung der Gremien (vgl. BVerfGE 12, 205 ) jedoch ein bloßes obiter dictum dar, war also nicht für die Entscheidung tragend.
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind von Verfassungs wegen an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ).Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinigenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Vertreterinnen und Vertretern aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Organisiert wird Rundfunkberichterstattung dabei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die zu einem maßgeblichen Teil staatlich finanziert wird (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Den Staat trifft hier, anders als in Wirtschaftsbereichen, die grundsätzlich privatwirtschaftlichem Handeln überlassen sind, mehr als eine nur ergänzende Regulierungsverantwortung; er ist unmittelbar Träger und Veranstalter, der mittels seiner Anstalten den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkberichterstattung selbst erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesellschaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Dies sind Mitglieder einer Regierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ), Abgeordnete (…vgl. BVerfGE a.a.O.) und politische Beamtinnen und Beamte (vgl. auch SächsVerfGH…, Urteil vom 10. Juli 1997 - Vf. 13-II-96 -, NVwZ-RR 1998, S. 345, 347;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 175;… Starck, Rundfunkfreiheit als Organisationsproblem, 1973, S. 42).
Angesichts der Weite der den Kommunen überantworteten Aufgaben kommt die Vertretung einer Kommune einem allgemeinen Mandat zumindest nahe (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ; B I 2 des Urteils).
Das Urteil zum Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz betraf die Entsendung von Repräsentanten der im Landtag vertretenen politischen Parteien in Kontrollgremien des privaten Rundfunks und nicht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 119, 181 ; 121, 30 ; stRspr).Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (BVerfGE 119, 181 ).
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und den damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
Insbesondere um die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Das Zusammenwachsen der Medien im Internet-Zeitalter stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen insgesamt vor neue Herausforderungen (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Organisiert wird Rundfunkberichterstattung dabei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die zu einem maßgeblichen Teil staatlich finanziert wird (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesellschaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
c) Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll damit zugleich und zuvörderst eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 121, 30 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
In einem solchen Instrumentalisierungsverbot liegt seit jeher ein Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 31, 314 ; 90, 60 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich so auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien an dem Auftrag auszurichten, Vielfalt über die Programmdiversifizierung des privaten Angebots hinaus zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ).Diesen Aufsichtsgremien sind weitreichende, sowohl programmgestaltende als auch die Geschäftsführung insgesamt überwachende Aufgaben übertragen, die für die Erfüllung des Funktionsauftrags der Rundfunkanstalten von grundlegender Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 60, 53 ).
Die Reichweite dieser auch den Inhalt der Berichterstattung betreffenden Befugnisse steht in einer Wechselwirkung mit strengen Anforderungen an ihre plurale Zusammensetzung (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ).
Nur wenn diese Gremien eine breite Vielfalt der Strömungen des Gemeinwesens widerspiegeln und ein bestimmender Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder wirksam ausgeschlossen ist, genügt ihre Ausgestaltung den Anforderungen der Vielfaltsicherung und dem Gebot der Staatsferne (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ; 83, 238 ).
Deshalb sind sie staatsnahe politische Akteure, deren Mitwirkung in den Aufsichtsgremien begrenzt bleiben muss (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 121, 30 ;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 176 ff.;… Herrmann/Lausen, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2004, § 7 Rn. 84).
Hierfür ist erforderlich, dass die Mitglieder hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in den Rundfunkanstalten weisungsfrei gestellt werden (vgl. auch BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ;… Hesse, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2003, 4. Kap. Rn. 82, S. 160) und nur aus wichtigem Grund abberufen werden dürfen.
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind von Verfassungs wegen an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ).a) Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausfluss aus dem Gebot der Vielfaltsicherung zugleich dem Gebot der Staatsferne genügen, das das Vielfaltsgebot in spezifischer Hinsicht konkretisiert und mit näheren Konturen versieht (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Insgesamt stellt sich die Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit im Rahmen der vom Gesetzgeber geschaffenen Rundfunkordnung nicht - wie es im Grundsatz für den privaten Rundfunk gilt (vgl. BVerfGE 57, 295 ) - als Statuierung nur eines ordnungspolitischen Rahmens zur Wahrnehmung privater Freiheit dar, sondern als staatlich gestaltete und verantwortete Organisation der Berichterstattung selbst.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ; B I 2 des Urteils).
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Auszug aus BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Gemäß Art. 21 Abs. 1 GG wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit (vgl. BVerfGE 107, 339 m.w.N.).Im politischen Wettbewerb um Amt und Mandat stehen sie sich gegenüber und provozieren damit Solidarisierungs- oder Abgrenzungsprozesse, die auch Differenzen oder Gemeinsamkeiten in der Sache um des Gesamtzusammenhalts willen in erheblichem Umfang überspielen können (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 85, 264 ; 107, 339 ; 121, 30 ).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1978 - II A 196/76
Zur Frage der Zusammensetzung eines Rundfunkrates
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
- VerfGH Bayern, 16.02.1989 - 8-VII-87
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
- BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51
Vollstreckung eines Urteils des BVerfG
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlaß einer Vollstreckungsanordnung nach …
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- EGMR, 07.06.2012 - 38433/09
CENTRO EUROPA 7 S.R.L. AND DI STEFANO v. ITALY
- EGMR, 17.09.2009 - 13936/02
MANOLE ET AUTRES c. MOLDOVA
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ).
Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Die hier angeordnete Fortgeltung verfassungswidriger Normen ist weder bis zum Ausgleich einer Ungleichheit zwingend (vgl. BVerfGE 133, 59 ; stRspr) noch zum Schutz überragender Güter des Gemeinwohls nach Abwägung geboten (vgl. BVerfGE 136, 9 ; 141, 220 m.w.N.), noch ist der dann eintretende Zustand von der verfassungsmäßigen Ordnung weiter entfernt (vgl. BVerfGE 132, 372 m.w.N.; 137, 108 ; stRspr) als die Situation seit 2010. - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Sie können eine Finanzausstattung verlangen, die sie unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung dauerhaft in die Lage versetzt, ihr Programm eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und neue Verbreitungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu nutzen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 und vom 25. März 2014 - 1 BvF 1, 4/11 - BVerfGE 136, 9 Rn. 39).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. BVerfG, Urteile vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -, DVBl. 2014, 649 = juris Rn. 44, vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, BVerfGE 119, 181 = DVBl. 2007, 129 = juris Rn. 129 ff., und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 = DVBl. 1994, 465 = juris Rn. 147 ff., Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92 -, BVerfGE 87, 181 = DVBl. 1992, 1594 = juris Rn. 71 ff., m.w.N. - VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Dieser stellt im Rahmen seines klassischen Funktionsauftrags, zur Meinungs- und Willensbildung beizutragen, zu unterhalten und zu informieren sowie eine kulturelle Verantwortung wahrzunehmen (vgl. BVerfG vom 11.9.2007 BVerfGE 119, 181/218; vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u. a. - juris Rn. 33 ff.), eine allgemein zugängliche Informationsquelle im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereit.Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (BVerfGE 119, 181/214 ff. m. w. N.; BVerfG vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u. a. - juris Rn. 33 ff.).
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 136, 9 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 136, 9 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ; stRspr).
Unter den Medien kommt dem Rundfunk wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; 136, 9 ; stRspr; zur Bedeutung des Rundfunks in der Demokratie siehe beispielsweise auch EGMR (Große Kammer), Centro Europa 7 S. r. l. u. Di Stefano v. Italy, Urteil vom 7. Juni 2012, Nr. 38433/09, § 129; Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 86-217 DC vom 18. September 1986, 11. Erwägungsgrund; Entscheidung Nr. 2009-577 DC vom 3. März 2009, 2. und 3. Erwägungsgrund).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (BVerfGE 136, 9 m.w.N.; stRspr).
Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (BVerfGE 136, 9 m.w.N.; stRspr).
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Die Rechtfertigung folgt nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aus der verfassungsrechtlich in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die zwangsläufig durch eine Finanzierungsgarantie ergänzt werden muss (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 und vom 25. März 2014 - 1 BvF 1, 4/11 - BVerfGE 136, 9 Rn. 39 sowie im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 16 ff.). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
Damit obliegt ihm die Sicherung der Meinungsvielfalt, d. h. das - durch das Gebot der Staatsferne zusätzlich konturierte - Zurgeltungbringen der verschiedenen Perspektiven des Gemeinwesens insgesamt (BVerfG, Urteil vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 u.a. -, juris Rn. 34 ff.).Um die Erfüllung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermöglichen, muss daher der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. -, BVerfGE 119, 181 [215 ff.]; Urteil vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 u.a. -, juris Rn. 34 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. BVerfG, Urteile vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -, DVBl. 2014, 649 = juris Rn. 44, vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, BVerfGE 119, 181 = DVBl. 2007, 129 = juris Rn. 129 ff., und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 = DVBl. 1994, 465 = juris Rn. 147 ff., Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92 -, BVerfGE 87, 181 = DVBl. 1992, 1594 = juris Rn. 71 ff., m.w.N. - VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …
Zu Recht habe das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 - verwiesen. - BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22
Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14
Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14
Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten - …
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Einwände gegen die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks …
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12
Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter; …
- BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
Weisungsrecht, Umsetzung, behinderungsgerechte Beschäftigung, …
- VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig
- LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21
Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11
Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 2 B 10272/18
Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des LMK-Direktors auch in zweiter Instanz …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14
Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Freiburg, 24.06.2015 - 2 K 588/14
Rundfunkbeiträge für Erst- und Zweitwohnung
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge
- VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17
Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - 12 S 15.21
Heranziehung einer Rundfunkanstalt nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz; …
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898
Rundfunkbeitragspflicht
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ
- OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- VG Köln, 20.08.2015 - 6 K 2825/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 70.17
Anspruch der Rundfunkanstalten auf Ausstattung mit den zur Erfüllung ihres …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Köln, 18.02.2016 - 6 K 6501/14
Klage gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Fehlen einer wirksamen …
- VG Köln, 18.06.2015 - 6 K 595/14
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- BGH, 13.11.2018 - AnwZ (Brfg) 35/18
Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Tätigkeit als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2018 - 2 A 1202/16
Klage des Inhabers einer Betriebsstätte gegen die Heranziehung zu …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VG Köln, 20.08.2015 - 6 K 3450/14
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2019 - 2 A 10749/19
Reichweite einer Beschwerde gegen das Fernsehprogramm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17
Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit
- BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 35.17
Rundfunkbeitrag, Umsatzsteuerpflicht, Zweitwohnung
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- VG Köln, 07.04.2016 - 6 K 673/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- BVerfG, 24.04.2023 - 1 BvR 601/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Heranziehung zu …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 11 N 95.18
Rundfunkbeitrag; Glaubens- und Gewissensfreiheit; (kein) Anspruch auf Befreiung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Gießen, 10.12.2014 - 5 K 237/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 3 K 15.1907
Bescheid, Beitragspflicht, Unterscheidungskraft, Einkommen, Wohnung, Widerspruch, …
- VG München, 12.10.2017 - M 26 K 17.3162
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht; …
- VGH Bayern, 01.09.2020 - 7 ZB 18.1183
Medienaufsichtliche Beanstandung bei Beteiligung der Freiwilligen Selbstkontrolle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Erteilung statistischer …
- VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 7638/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich (hier: Radio in einem …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung …
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.4687
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Programmkritik, Strukturelles Versagen des …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.5310
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung, Rechtsweg zu den …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3903
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 3 K 14.1130
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und Rundfunkgebühren
- VG Ansbach, 15.04.2021 - AN 6 K 19.00594
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Glaubens- und …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- VG München, 07.06.2016 - M 26 K 15.2333
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- VG München, 22.04.2015 - M 6b K 14.2446
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.1636
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 22.01.2018 - 6 C 51.16
Befreiung; Betriebsstätte in beitragspflichtiger Wohnung; Gebot der …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- VG Köln, 16.10.2014 - 6 K 7041/13
Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 2444/14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Berücksichtigung einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung bei der Erhebung des …
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 8023/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte; …
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 2 A 2949/21
Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 7 B 15.1483
Rundfunkbeitrag
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 22.02.2017 - M 26 K 16.1617
Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 22.10.2015 - 6 K 5075/14
Rechtmäßige Heranziehung eines Wohnungsinhabers zu Rundfunkbeiträgen
- VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
Zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
- VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 90/14
Verfassungsmäßigkeit des RBStV (juris: RdFunkBeitrStVtr SH)
- VG Köln, 25.06.2015 - 6 K 1413/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VGH Bayern, 06.11.2019 - 5 B 17.1997
Aufforderung zum Erteilen von Auskünften nach dem Finanz- und …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2017 - 3 LA 113/15
Berufungszulassung zu Fragen der Reichweite des Versorgungsauftrags des …
- VG Köln, 22.10.2015 - 6 K 2095/14
- VG Köln, 16.10.2014 - 6 K 6618/13
Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
- OVG Bremen, 20.09.2016 - 1 LC 24/14
Vereinbarkeit des seit dem 01.01.2013 erhobenen Rundfunkbeitrags für private …
- VG Köln, 18.08.2016 - 6 K 837/14
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betriebsstätteninhabers zu …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG Köln, 25.06.2015 - 6 K 1884/14
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 2448/14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein betriebenes Zentrallager einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2023 - 2 A 383/23
Rechtmäßigkeit des sogenannten "Rundfunkbeitrags"; Darlegung einer …
- VG München, 13.08.2014 - M 6b K 13.3958
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 6831/20
- VG Mainz, 05.04.2019 - 4 K 947/18
Fernsehrecht, Rundfunkrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2015 - 7 D 10372/15
Prozesskostenhilfe für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil dieser gegen GG …
- VG München, 02.07.2014 - M 6b K 14.1827
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 3156/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2021 - 2 A 551/21
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 8010/13
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 19.09.2014 - M 6a K 14.1156
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2023 - 2 A 158/23
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem …
- VG Berlin, 15.02.2019 - 8 K 1.18
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- VG Schleswig, 26.11.2015 - 4 A 291/13
Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 5899/13
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 11.09.2017 - M 26 K 17.3045
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG München, 03.08.2016 - M 26 K 16.60
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 6 K 14.01387
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für private Pflegeeinrichtung
- VG München, 25.09.2015 - M 6a K 14.4855
Rundfunkbeitrag - Verfassungsmäßigkeit des RBStV
- VG Augsburg, 01.06.2015 - Au 7 K 14.363
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 6006/13
Rundfunkbeitrag, Erhebung von Privaten, Verfassungsmäßigkeit
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 5644/13
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 5804/13
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 6735/13
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung einer Privatperson zu Rundfunkgebühren …
- VG Köln, 12.05.2020 - 6 K 11307/17
- VG Köln, 27.10.2016 - 6 K 6497/15
- VG Augsburg, 17.06.2016 - Au 7 K 15.1685
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen zur Rundfunkfinanzierung
- VG München, 02.03.2016 - M 6 K 15.1124
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 395/14
Rundfunkbeitrag; Erhebung von Privaten; Verfassungsmäßigkeit
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG München, 27.08.2018 - M 26 K 18.2922
Rundfunkbeitrag
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 1 K 366/17
- VG München, 27.07.2016 - M 6 K 16.1539
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung - Beitragshöhe
- VG München, 08.07.2016 - M 26 K 16.707
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich ist verfassungsgemäß
- VG München, 18.04.2016 - M 26 K 15.1591
Zur Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 14.04.2016 - M 26 K 15.4293
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 28.07.2015 - M 6b S 15.2637
Rundfunkbeitrag, Vollziehung, Vollzugsinteresse, Einstellungsbeschluss, …
- VG München, 04.02.2015 - M 6b K 14.2909
Rundfunkbeitrag für Wohnung
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 322/14
Rundfunkbeitrag, Erhebung von Privaten, Verfassungsmäßigkeit
- VG München, 21.11.2014 - M 6a K 13.5944
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG Köln, 13.11.2014 - 6 K 5839/13
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rundfunkbeitrages; Funktionsgerechte …
- VG München, 22.10.2014 - M 6b S 14.3057
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.2734
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, …
- VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- VG Bayreuth, 09.09.2016 - B 3 K 15.931
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VG München, 21.12.2015 - M 6b K 15.274
Verfassungsmäßigkeit des Rundfundbeitrags
- VG München, 25.09.2015 - M 6a K 15.4
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 28.11.2014 - M 6a K 14.3261
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.10.2014 - M 6a K 14.1116
Rundfunkbeitrag, Zweitwohnung, Hauptwohnung, Hörfunkgerät
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.49
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Programmkritik
- VG München, 25.01.2022 - M 6 K 19.6460
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, Ausgestaltung …
- VG München, 17.08.2017 - M 6 K 17.1803
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 21.03.2017 - M 26 K 17.585
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 31.08.2016 - M 26 K 15.1987
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 14.07.2016 - M 26 K 16.1050
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 07.07.2016 - M 26 K 16.1083
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich
- VG München, 14.08.2015 - M 6a K 15.3044
Popularklagen, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Verfassungsmäßigkeit, privater …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.933
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 04.02.2015 - M 6b K 14.3291
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Halle, 29.12.2022 - 1 B 388/22
Heranziehung einer Landesmedienanstalt zur Auskunftserteilung im Rahmen der …
- VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 3612/21
- VG Köln, 17.02.2021 - 6 K 1244/19
- VG Köln, 12.10.2020 - 6 K 7086/19
- VG Köln, 06.07.2017 - 6 L 2875/17
- VG München, 01.06.2016 - M 26 K 15.1739
Rechtmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG München, 26.06.2015 - M 6a K 14.5645
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …