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   BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61   

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https://dejure.org/1964,32
BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61 (https://dejure.org/1964,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1964 - VII C 10.61 (https://dejure.org/1964,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1964 - VII C 10.61 (https://dejure.org/1964,32)
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Eingemeindung

§ 42 Abs. 1 VwGO, Eingemeindung kann ein Verwaltungsakt sein;

§ 42 Abs. 2 VwGO, Klagebefugnis ist gegeben, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 154
  • DVBl 1964, 191
  • DVBl 1964, 669
  • DVBl 1964, 902
  • DÖV 1964, 205
  • DÖV 1964, 346
  • DÖV 1964, 546
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1962 - II A 69/60

    Eingliederung eines gemeindefreien Gebiets nicht durch Grundeigentümer anfechtbar

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    Diese Auffassung steht im Einklang mit den Ausführungen Loschelders a.a.O. S. 33, Ules Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 42 Anm. IV 2 b, und der Rechtsprechung der übrigen Berufungsgerichte (VGH München, VerwRspr. Bd. 12 Nr. 161; OVG Münster, OVGE 5 S. 46 und 15 S. 87; OVG Lüneburg, DÖV 1963 S. 150; OVG Saarland, Urteil vom 22. März 1962 - Nr. 1 L 42/60 -).
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 22.61

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Verpflichtung einer Kommune zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    Deshalb sind auch Anfechtungsklagen gegen nichtige oder unzulässige Verwaltungsakte (BVerwG, DVBl. 1962 S. 835) oder bei Zweifeln an der öffentlich-rechtlichen Natur der umstrittenen Maßnahme (BVerwG, DÖV 1961 S. 148) zulässig.
  • BVerwG, 31.08.1960 - V C 174.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    Deshalb sind auch Anfechtungsklagen gegen nichtige oder unzulässige Verwaltungsakte (BVerwG, DVBl. 1962 S. 835) oder bei Zweifeln an der öffentlich-rechtlichen Natur der umstrittenen Maßnahme (BVerwG, DÖV 1961 S. 148) zulässig.
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 31.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Landesrecht heranzuziehen (BVerwGE 1, 263 [BVerwG 10.12.1954 - II C 31/54]).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    Der V. Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - ausgeführt, daß eine Klage nach diesen Bestimmungen unzulässig sei, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Der Kläger muss also eine durch die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts bewirkte Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts geltend machen, das nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 20. März 1964 - VII C 10.61 -, BVerwGE 18, 154, vom 16. Juni 1994 - 3 C 12.93 -, NJW 1995, 1628, und vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, BVerwGE 98, 118).
  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

    Die Klagebefugnis ist dabei nur dann auszuschließen, wenn die von den Klägern behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihnen nach keiner Betrachtungsweise zustehen können, vgl. schon grundlegend BVerwGE, Urteil vom 20.03.1964 - 7 C 10.61 - juris Rz. 21, für die Leistungsklage BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - 6 C 48/68 - BVerwGE 36, 192 (199).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Demgemäß ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die von § 42 Abs. 2 VwGO geforderte subjektive Beschwer nur dann nicht gegeben, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG 5 C 219.62 - Buchholz 310, § 42 VwGO Nr. 11; BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192, [199 f.]; 44, 1 [3]).
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