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   BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65   

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https://dejure.org/1965,461
BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65 (https://dejure.org/1965,461)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1965 - IV C 133.65 (https://dejure.org/1965,461)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1965 - IV C 133.65 (https://dejure.org/1965,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Inhalt des Erfordernisses des Einvernehmens mit der Gemeinde bei der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Baugesuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 181
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
    Über die rechtlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung liege eine von der Rechtsmeinung des Oberverwaltungsgerichts wesentlich abweichende Grundsatzentscheidung in BVerwGE 19, 75 vor.

    Die in diesem Zusammenhang gegebene rechtliche Beurteilung des Inhalts des Rechtsbegriffs "... einem landwirtschaftlichen Betrieb ... dient ..." erweist sich gegenüber der rechtsgrundsätzlichen Auslegung dieses Rechtsbegriffs in BVerwGE 19, 75 als zu eng.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
    Dies ist für die Beteiligungsform der Zustimmung in BVerwGE 16, 116 (zum Zustimmungserfordernis des § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz) und vom erkennenden Senat in seinem (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen) Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 30.65 - (zum Zustimmungserfordernis der Luftfahrtbehörde gemäß § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz) rechtsgrundsätzlich entschieden worden.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
    Dies ist für die Beteiligungsform der Zustimmung in BVerwGE 16, 116 (zum Zustimmungserfordernis des § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz) und vom erkennenden Senat in seinem (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen) Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 30.65 - (zum Zustimmungserfordernis der Luftfahrtbehörde gemäß § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz) rechtsgrundsätzlich entschieden worden.
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
    Der Senat hat in seinem am selben Tage verkündeten rechtsgrundsätzlichen Urteil BVerwG IV C 184.65, das ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen ist, sowohl aus dem Sprachgebrauch wie aus der Entstehungsgeschichte der streitigen Norm den Gehalt der Mitwirkungsrechte der Gemeinde bestimmt, von dem die streitentscheidende Frage der Rechtsgültigkeit des angefochtenen Verwaltungshandelns der beklagten Widerspruchsbehörde entscheidungserheblich abhängt.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Danach führt allein die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. auch Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 133.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 2).
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Danach führt allein die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Genehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1965 - 4 C 133.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Allerdings steht diese Ansicht im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (so vor allem Urteile vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 133.65 - (DVBl 1966, 181) und - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342 ) sowie vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - (BVerwGE 28, 145 )), nach der es sich bei dem Einvernehmen nach § 36 BBauG um eine lediglich innerbehördliche Beteiligung der Gemeinde handelt und die Befugnis zum Erlaß des Verwaltungsakts über das streitige Rechtsverhältnis gegenüber dem Bürger allein der Bauaufsichtsbehörde zukommt.
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Der erkennende Senat hat schon in dem bereits erwähnten Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 184.65 - (a.a.O.) rechtsgrundsätzlich entschieden, daß die Gemeinde in ihrem in § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG festgelegten, aus der Planungshoheit abgeleiteten Recht, bei der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren über Vorhaben in nicht beplanten Gebieten mitzuwirken, verletzt ist, wenn eine Baugenehmigung ohne ihr Einvernehmen erteilt wird (vgl. auch Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 133.65 - ).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Sie darf jedoch Rechte aus ihrer Planungshoheit nur insoweit geltend machen, als die jeweils geltende materiellrechtliche Ausgestaltung der Rechte des Bürgers auf bauliche Nutzung seines Grundstücks ihm nicht einen Rechtsanspruch auf Genehmigung seines Baugesuchs einräumt (BVerwGE 22, 342 = DVBl 1966, 177, 180; BVerwG DVBl 1966, 181; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, § 36 Rdn 3).
  • VG Trier, 18.01.2016 - 6 K 1669/15

    Keine Windkraftanlage in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung

    Die Rechtslage ist vergleichbar mit den in der Vergangenheit aufgetretenen Fällen, in denen sich eine Baugenehmigungsbehörde über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BBauG bzw. BauGB hinweggesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25/08 -, NVwZ 2008, 1347; BVerwG, Urteil vom 19. November 1965 - IV C 133.65 -, DVBl 1966, 181, jew. m.w.N.).

    Die Rechtslage ist vergleichbar mit den in der Vergangenheit aufgetretenen Fällen, in denen sich eine Baugenehmigungsbehörde über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BBauG bzw. BauGB hinweggesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25/08 -, NVwZ 2008, 1347; BVerwG, Urteil vom 19. November 1965 - IV C 133.65 -, DVBl 1966, 181, jew. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Jede Genehmigung von Vorhaben engt die planerische Gestaltungsfreiheit ein, da sie Festpunkte für die zukünftige Planung schafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1965, DVBl. 1966, 181; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.07.1989 - 10 S 2687/88).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 10 S 2687/88

    Veränderungssperre - Sicherungszweck - Sicherungsbedürfnis - Beachtlichkeit im

    Jede Genehmigung von Vorhaben engt die planerische Gestaltungsfreiheit ein, da sie Festpunkte für die zukünftige Planung schafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1965, DVBl. 1966, 181; Schlichter, a.a.O., § 36 RdNr. 3).
  • VG Aachen, 04.10.2011 - 6 K 2332/09

    Genehmigung der Biogasanlage verletzt Stadt Mechernich in ihren

    Danach führt allein die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. auch Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 133.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 2).
  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB bei einem Vorbescheid mit der von der Gemeinde

    (Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.11.1965 - 4 C 133.65 -, Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 2 = BRS 16 Nr. 90) Der Gesetzgeber habe in dem Konflikt zwischen Planungshoheit und Baufreiheit eine eindeutige Regelung getroffen, der zufolge gegen den Willen der Gemeinde in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB bis zu einer gerichtlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auf die Verpflichtungsklage des Bauwerbers hin keine Baugenehmigung erteilt werden dürfe.
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 1 ZB 14.1286

    Feststellungsklage betreffend Genehmigungspflicht der Umnutzung eines Kur- und

  • VG Trier, 18.01.2016 - 6 K 1674/15

    Genehmigung einer Windkraftanlage unter Missachtung einer Entscheidung des

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 16.04.1973 - IV B 153.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209

    Antrag auf Zulassung der Berufung; isolierte Anfechtung eines

  • VG Berlin, 22.07.1996 - 35 A 934.96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für Ausländer aus Kriegs- oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1967 - V A 433/65
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