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   BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66   

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BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66 (https://dejure.org/1969,93)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1969 - IV C 82.66 (https://dejure.org/1969,93)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1969 - IV C 82.66 (https://dejure.org/1969,93)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Klagefrist für Nichtadressaten eines Verwaltungsaktes - Anhörung der betroffenen Gemeinde im Genehmigungsverfahren - Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch überörtliche Planung - Schranken der Planungshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 28 Abs. 2; LuftVG § 6; VwGO § 58 Abs. 2
    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1133
  • MDR 1969, 783
  • DVBl 1969, 362
  • BB 1971, Beil. 3
  • DÖV 1969, 428
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Denn jedenfalls ist dem § 6 LuftVG nichts dafür zu entnehmen, daß er eine solche Ausschaltung bewirkt hat; unentschieden kann dabei bleiben, ob dies auch für Fälle gilt, in denen - anders als hier - ein Planfeststellungsverfahren mit den für die Gemeinden damit verbundenen Anhörungsrechten gemäß § 10 LuftVG nachfolgt und in denen daher das Geltendmachen der gemeindlichen Auffassung in einem späteren Verfahrensabschnitt noch möglich ist (vgl. Urteil des Senatsvom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

    Was der Senat insoweit insbesondere für Planungen nach dem Bundesfernstraßengesetz dargelegt hat, gilt grundsätzlich auch für andere Planungsentscheidungen (vgl. für das Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

    Der Senat bemerkt weiter, daß die in § 6 Abs. 2 Satz 2 LuftVG erwähnten Gesichtspunkte nicht im Interesse der klagenden Gemeinden zu berücksichtigen sind und daher von ihnen im Verfahren nicht geltend gemacht werden können, und daß schließlich auch das Eigentum der Klägerin zu 2) an den über den vorgesehenen Landeplatz führenden Wegen eine Genehmigung nicht zu Fall bringen könnte, da die Genehmigung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird (vgl. Urteil des Senatsvom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

  • VGH Bayern, 17.04.1964 - 98 IV 62
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Die Auffassung des Beklagten, die Eröffnung eines Verwaltungsakts an den Adressaten lasse die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO auch für einen beteiligten Nichtadressaten zu laufen beginnen (so auch BayVGH in BayVBl. 1964, 265 = DVBl. 1965, 93), hat der erkennende Senat bereitsim Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV B 221.67 - abgelehnt.
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Diese Rechtsprechung setzt logisch eigene Rechte der Gemeinde voraus, und zwar gerade solche, die nicht nur im (fiskalischen) Kosteninteresse oder in privaten Rechten der Gemeinde begründet sind; dementsprechend hat der Senat u.a. in seinenEntscheidungen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342) undvom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (NJW 1966, 1530) die "Planungshoheit", das "Planungsrecht" der Gemeinden als das in Frage stehende Recht bezeichnet.
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV B 221.67

    Nachbarliche Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines "Garagenanbaues" -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Die Auffassung des Beklagten, die Eröffnung eines Verwaltungsakts an den Adressaten lasse die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO auch für einen beteiligten Nichtadressaten zu laufen beginnen (so auch BayVGH in BayVBl. 1964, 265 = DVBl. 1965, 93), hat der erkennende Senat bereitsim Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV B 221.67 - abgelehnt.
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Diese Rechtsprechung setzt logisch eigene Rechte der Gemeinde voraus, und zwar gerade solche, die nicht nur im (fiskalischen) Kosteninteresse oder in privaten Rechten der Gemeinde begründet sind; dementsprechend hat der Senat u.a. in seinenEntscheidungen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342) undvom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (NJW 1966, 1530) die "Planungshoheit", das "Planungsrecht" der Gemeinden als das in Frage stehende Recht bezeichnet.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
    Obwohl den Sachzwängen der überörtlichen Planung unterworfen, steht den Gemeinden damit wenigstens ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren zu, in dem dafür gesorgt sein muß, daß die Gemeinden von überörtlichen Planungsentscheidungen oder -maßnahmen nicht überrascht werden (siehe für einen immerhin vergleichbaren Fall im Bund-Länder-Verhältnis BVerfGE 12, 205 [255 ff.], wo auf "das procedere und den Stil der Verhandlungen" entscheidendes Gewicht gelegt wird; vgl. weiter Blümel in Festgabe für Ernst Forsthoff, 1967 S. 156) und daß ihre Einwendungen - wenn ihnen schon nicht Rechnung getragen werden kann - doch jedenfalls zur Kenntnis genommen werden, als Rechnungsposten in die Überlegungen der zur überörtlichen Planung berufenen Stelle eingehen und bei der Entscheidung erwogen werden.
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    An der schon früher dargelegten Auffassung des Senats, daß die Bekanntgabe einer Baugenehmigung an den Bauherrn als ihren Adressaten nicht zugleich die Rechtsbehelfsfristen auch für den Nachbarn als beteiligten Nichtadressaten in Lauf setzt (Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - [DVBl 1969, 362]; Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - [Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 11]), wird festgehalten.
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Die formelle Abstimmungspflicht vgl. insoweit zum Zusammenhang mit der Planungshoheit das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in DVBl. 1969, 362 [363] fällt nicht unter den vierten, sondern allein unter den fünften Absatz des § 2 (a. M. Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Bundesbaugesetz § 2 Rdnrn. 20. f. sowie Grauvogel im Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 2 Anm. IV, 3 a).

    Diese Vorschrift und ihre Auslegung müssen vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinden (§ 2 Abs. 1 BBauG) gesehen werden, die ihrerseits verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgeht (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in DVBl. 1969, 362 [363]).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Bekanntgabe einer Baugenehmigung - nichts anderes gilt für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung - an den Bauherrn als ihren Adressaten nicht zugleich die Rechtsbehelfsfristen auch für den Nachbarn als beteiligten Nichtadressaten in Lauf (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 14.02.1969 - IV C 82.66 - DVBl. 1969, 362; sowie Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).
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