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   BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66   

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BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66 (https://dejure.org/1970,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1970 - IV C 39.66 (https://dejure.org/1970,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1970 - IV C 39.66 (https://dejure.org/1970,1349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellung nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) - Einholung der Weisung des Bundesverkehrsministers - Einbeziehung der Meinungsverschiedenheiten zwischen der Planfeststellungsbehörde und einer Gemeinde im Bereich des eigenen Wirkungskreises ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 578
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66
    Eine Gemeinde hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Einholung der Weisung des Bundesverkehrsministers durch die Planfeststellungsbehörde; dies gilt auch dann, wenn sich die Gemeinde aus ortsplanerischen Überlegungen gegen die Planfeststellung wendet und daher nach den Urteilen vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 und vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - klagebefugt ist.

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist der Kreis der Personen, die im Anhörungsverfahren Einwendungen erheben können, nicht mit dem Kreis der klagebefugten Personen identisch (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [267/68]).

    Die Klagebefugnis, ergibt sich vielmehr aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Februar 1969 (a.a.O. S. 266) zu § 316 des Bundesbahngesetzes und in dem Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - zu § 17 FStrG angestell hat.

  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 104.68

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66
    Eine Gemeinde hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Einholung der Weisung des Bundesverkehrsministers durch die Planfeststellungsbehörde; dies gilt auch dann, wenn sich die Gemeinde aus ortsplanerischen Überlegungen gegen die Planfeststellung wendet und daher nach den Urteilen vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 und vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - klagebefugt ist.

    Die Klagebefugnis, ergibt sich vielmehr aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Februar 1969 (a.a.O. S. 266) zu § 316 des Bundesbahngesetzes und in dem Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - zu § 17 FStrG angestell hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1967 - X B 627/67
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66
    Es mag offenbleiben, ob sich bei einer Vorschrift wie § 37 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbaugesetzes eine Schutzfunktion zugunsten der Gemeinden annehmen läßt (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 24. November 1967 - X B 627/67 - in DVBl. 1968, 526 [528] mit Anm. v. Schack S. 528 f.); denn das dort vorgesehene Zustimmungsverfahren ist - anders als hier - auf das Erfordernis eines Einvernehmens speziell der Gemeinde zugeschnitten.
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 55.67

    Rechtsanspruch einer Gemeinde oder anderer Verfahrensbeteiligter auf Einholung

    Ebensowenig wie eine Gemeinde haben andere Verfahrensbeteiligte einen Rechtsanspruch auf Einholung der Weisung des Bundesverkehrsministers durch die Planfeststellungsbehörde (im Anschluß an das Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 -).

    Dies ergibt sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs freilich nicht aus § 18 Abs. 1 FStrG, sondern aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in dem Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - (BVerwGE 31, 263 [266]) zu § 36 des Bundesbahngesetzes und in dem Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - (DÖV 1970, 387 = DVBl. 1970, 577 [578] = BauR 1970, 104 [105]) zu § 17 FStrG angestellt hat (vgl. weiter Urteil des Senats vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578).

    Das hat der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - (DVBl. 1970, 578 [579]) näher begründet; darauf wird verwiesen.

    Ob von ihm jede auch noch so untergeordnete Detailfrage erfaßt wird, kann hier ebenso wie in dem erwähnten Urteil des Senats vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - offenbleiben.

    Auch insoweit wird auf das Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Die Weisungsbefugnis hat keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1970 - IV C 39.66 -, DVBl. 1970, 578; Beschl. v. 1.9.1976 - VII B 101.75 -, NJW 1977, 118).
  • LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 458/14

    Kammer weist Schadensersatzklage der EnBW Baden-Württemberg AG ab

    Darüber hinaus ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass das Weisungsrecht des Bundes im Rahmen des Art. 85 Abs. 3 GG keinen Drittschutz vermittelt (BVerwG, Urteil vom 16. März 1970 - IV C 39.66; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1970 - IV C 55.67).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Die zuvor dargelegten Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, daß die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, daß die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8. Juli 1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 [72/73], sowie Urteil vom 4. November 1960 - BVerwG VI C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 [205/206]; andererseits Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [269/270]; Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 [579 f.].
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Die Weisungsbefugnis hat keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1970 - IV C 39.66 -, DVBl. 1970, 578; Beschl. v. 1.9.1976 - VII B 101.75 -, NJW 1977, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 5 S 1412/88

    Planfeststellung; Einholung einer Weisung der Planfeststellungsbehörde;

    Die Einschaltung des Bundesverkehrsministers nach § 18 a Abs. 1 FStrG soll dem Umstand Rechnung tragen, daß die Verwaltung der Bundesfernstraßen nach Art. 90 Abs. 2 GG Bundesauftragsverwaltung ist und damit die Landesbehörden nach Art. 85 Abs. 2 GG den Weisungen der zuständigen obersten Bundesbehörden unterstehen (BVerwG, Urt.v. 16.3.1970 -- IV C 39.66 -- DVBl. 1970, 578).

    Da somit keine Meinungsverschiedenheiten i.S. des § 18 a Abs. 1 FStrG vorlagen, kann offen bleiben, ob der Kläger durch eine zu Unrecht unterbliebene Einholung einer Weisung nach § 18 a Abs. 1 FStrG überhaupt in seinen Rechten verletzt worden wäre; das Verwaltungsgericht hat dies im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 16.3.1970 (a.a.O.) verneint.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1982 - 9 G 7/81
    Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.1969 - IV C 82.66, DVBl. 1969, 362 ff. und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.03.1970 - IV C 39.66, DVBl. 1970, 577.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1970, a.a.O. Die Klage ist jedoch nicht begründet.

  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Denn daß Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 17 FStrG auch zulässig sind, wenn und soweit die Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und das Vorhaben damit ortsplanerische Interessen berührt, folgt unmittelbar aus dem Gesetz und ist überdies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 13]; Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - [Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 4]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 159.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Denn daß Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 17 FStrG auch dann zulässig sind, wenn und soweit die Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und das Vorhaben damit ortsplanerische Interessen berührt, folgt unmittelbar aus dem Gesetz und ist überdies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 13]; Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - [Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 4]).
  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Geltendmachung von

    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02221

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Zweifel an

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02224

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Zweifel an

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