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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1976 - I A 10/76   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1976 - I A 10/76 (https://dejure.org/1976,10376)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.06.1976 - I A 10/76 (https://dejure.org/1976,10376)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juni 1976 - I A 10/76 (https://dejure.org/1976,10376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1977, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Einen - ersten - Ansatz zur Lösung der aufgeworfenen Frage bietet das Urteil des Senats vom 9. Juni 1976 (I A 10/76 - BRS 30 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Einen - Ersten - Ansatz zur Lösung der aufgeworfenen Frage bietet das Urteil des Senats vom 9. Juni 1976 (I A 10/76 - BRS 30 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    Einen - ersten - Ansatz zur Lösung der aufgeworfenen Frage bietet das Urteil des Senats vom 9. Juni 1976 (I A 10/76 - BRS 30 Nr. 10 ).
  • StGH Bremen, 22.08.1983 - St 1/82

    Zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit des Landesraumordnungsprogramms vom

    Dabei kann offen bleiben, wie die Ziele der Raumordnung verfassungs- und verwaltungsrechtlich einzuordnen sind, wenn der Landesgesetzgeber - wie in Bremen - über ihre Rechtsnatur keine Entscheidung getroffen hat (vgl. dazu Bielenberg, DÖV 1969, 376, 382; Brosche, DVBl. 1980, 216; Brohm, DVBl. 1980, 658; NJW 1980, 861; Ernst/Hoppe, Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht, 3. Aufl. 1978 Rdn. 83; Klein, Zur Rechtsnatur und Bindungswirkung der Ziele der Landesplanung 1972; Schultze, Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung als Rechtsbegriff, 1973, S. 82 ff; Evers, Das Recht der Raumordnung, 1973, S. 82 ff.; OVG Lüneburg DVBl. 1973, 151; OVG Lüneburg DVBl. 1977, 212; VGH Bad.-Württ. DÖV 1981, 269).
  • VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696

    Landesplanung: Mitwirkung einer Gemeinde bei Aufstellung eines Regionalplans

    Bei einer - wie hier - wesentlichen Zieländerung erfordert es der Sinn und Zweck des Art. 8 Abs. 5 Satz 2 BayLplG , daß die hiervon betroffene Gemeinde vor der abschließenden Verbandsversammlung nochmals "beteiligt", also zumindest individuell angehört und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (vgl. Bielenberg/ Erbguth/Söfker a.a.O. RdNr. 61; ähnlich OVG Lüneburg vom 9. Juli 1976 DVBl 1977, 212; VGH Baden-Württemberg vom 28. März 1980 VBlBW 1981, 45/49); andernfalls wäre die Möglichkeit einer effektiven Einflußnahme auf den landesplanerischen Abwägungsprozeß und Entscheidungsprozeß nicht sichergestellt.
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