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   BVerwG, 27.01.1978 - VII C 44.76   

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https://dejure.org/1978,139
BVerwG, 27.01.1978 - VII C 44.76 (https://dejure.org/1978,139)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1978 - VII C 44.76 (https://dejure.org/1978,139)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1978 - VII C 44.76 (https://dejure.org/1978,139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von Abgabensatzungen - Teilnichtigkeit einer Abgabensatzung - Restteil der Abgabensätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 536
 
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Wird zitiert von ... (107)

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Häufig wird sich dies nur anhand des im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willens der Gemeinde entscheiden lassen (vgl. in diesem Sinne auch bereits BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - BVerwGE 40, 268 ; Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl. 1978, 536 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 218.83 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11 = DVBl. 1985, 112 ).
  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Das ergibt sich aus dem deklaratorischen Charakter der in § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO vorgesehenen Erklärung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4 S. 15 f.; Beschluss vom 6. Mai 1993 - 4 N 2.92 - BVerwGE 92, 266 ).

    Darüber hinaus muss aufgrund objektiver Anhaltspunkte mit Sicherheit anzunehmen sein, dass die Norm auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; zu beiden Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4 S. 15 und vom 26. Juni 2014 - 3 CN 1.13 - BVerwGE 150, 129 Rn. 44).

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