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   VGH Hessen, 07.06.1977 - II OE 95/75   

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https://dejure.org/1977,10754
VGH Hessen, 07.06.1977 - II OE 95/75 (https://dejure.org/1977,10754)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.06.1977 - II OE 95/75 (https://dejure.org/1977,10754)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - II OE 95/75 (https://dejure.org/1977,10754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 821
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

    Die Bezeichnung des Prozesses als Organstreitigkeit führt aber nicht dazu, ihn deshalb einer Klageart zuzurechnen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht aufgeführt ist (HessVGH, Urt. v. 07.06.1977 - II OE 95/75 -, DVBl. 1978, 821).
  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 2 TG 912/87

    Abhören von Tonbandaufzeichnungen der Stadtverordnetensitzung

    Die Antragsgegnerin zu 2. ist in dem hier vorliegenden Kommunalverfassungsstreitverfahren beteiligtenfähig im Sinne des § 61 Ziff. 2 VwGO (vgl. allgemein zur Zulässigkeit eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens Hess. VGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - II DE 95/75 -, DVBl. 1978, S. 821 ff.).
  • VG Gießen, 13.12.2001 - 8 G 3801/01

    Gemeindevertretung; Sitzungsausschluss; Geschäftsordnung als Satzung

    Denn die Geschäftsordnung muss, wenn sie Vorschriften über die Ahndung von Zuwiderhandlungen enthält, in Form einer Satzung ergehen (so schon Hess.VGH, DVBl. 1978, 821, 822, siehe auch Schmidt/Kneip, HGO, 1995, § 60 Rdnr. 3; Schneider/Dreßler/Lüll, HGO, Stand April 1999, § 60 Rdnr. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.1997 - 2 M 29/97
    Beschränkungen der Redezeit eines Mitgliedes der Gemeindevertretung sind zulässig, soweit sie nach gleichen Grundsätzen erfolgen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges erforderlich sind und nicht außer Verhältnis zu Schwierigkeit und Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit stehen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/93 -, VBlBW 1994, 99, 100, Hess. VGH, Urt. v. 07.06.1977 - II OE 95/75 -, DVBl. 1978, 821; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.11.1989 - 10 M 36/89 -, DVBl. 1990, 159).
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