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   BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78   

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BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78 (https://dejure.org/1979,104)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1979 - 1 B 238.78 (https://dejure.org/1979,104)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1979 - 1 B 238.78 (https://dejure.org/1979,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 592
  • DÖV 1979, 375
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77

    Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Daß die Ausweisung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und dem zu deren Durchführung ergangenen § 12 AufenthG/EWG nicht zur Abschreckung anderer Ausländer erfolgen darf (BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73] ; Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -), steht dem nicht entgegen, wie der Senat in den erwähnten Beschlüssen vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - (a.a.O.) und vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - dargelegt hat.

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist außerdem geklärt, daß eine Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, in den von der Rechtsprechung aufgezeigten Grenzen weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.]; vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]).

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß solche Ausweisungen keineswegs in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig sind oder gar vorgenommen werden müssen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Die Ausländerbehörde muß nach der Rechtsprechung des Senats vor allem unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Umstände prüfen, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [293]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).

    Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck muß die Ausweisung erforderlich sein (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 4]; BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [138]).

    Von ihr muß eine mögliche und angemessene Wirkung der generalpräventiven Absicht zu erwarten sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]).

    Demgemäß scheiden z.B. Leidenschaftstaten aus, denen ein rational gesteuertes Verhalten gerade nicht zugrunde liegt (Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 30]).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Daß die Ausweisung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und dem zu deren Durchführung ergangenen § 12 AufenthG/EWG nicht zur Abschreckung anderer Ausländer erfolgen darf (BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73] ; Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -), steht dem nicht entgegen, wie der Senat in den erwähnten Beschlüssen vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - (a.a.O.) und vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - dargelegt hat.

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß solche Ausweisungen keineswegs in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig sind oder gar vorgenommen werden müssen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Die Ausländerbehörde muß nach der Rechtsprechung des Senats vor allem unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Umstände prüfen, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [293]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).

    Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck muß die Ausweisung erforderlich sein (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 4]; BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [138]).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Gerade dann aber bereitet die Einschätzung des künftigen Verhaltens des Ausländers in der Regel besondere Schwierigkeiten (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 16]).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Wegen der Häufigkeit des Delikts und der schwerwiegenden Folgen, die das Führen eines Kraftfahrzeugs im Zustand der Trunkenheit haben kann, ist die Ausweisung auch eine erforderliche Maßnahme (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]) Die Erfahrung zeigt, daß mit Strafen und Fahrerlaubnisentziehungen allein auch gegenüber Ausländern Trunkenheitsfahrten nicht genügend vorgebeugt werden kann.

  • BVerwG, 28.01.1977 - 1 B 4.77
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist außerdem geklärt, daß eine Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, in den von der Rechtsprechung aufgezeigten Grenzen weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.]; vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß solche Ausweisungen keineswegs in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig sind oder gar vorgenommen werden müssen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Ist der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, so wird der Zweck der Abschreckung anderer Ausländer allein die Ausweisung grundsätzlich nicht rechtfertigen (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 -).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).
  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
    Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).
  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Würde man ungeachtet dessen, dass das Gericht nach der seit 01.01.2016 gültigen Konzeption des Ausweisungsrechts von Amts wegen eine Ausweisung allein auf generalpräventive Erwägungen stützen kann, auch der Behördenpraxis bei der Frage, ob die Ausweisung eines Ausländers geeignet ist, generalpräventive Wirkungen zu entfalten, Bedeutung beimessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2021 - 11 S 716/20 -, juris Rn. 13; siehe grundlegend BVerwG, Beschluss vom 02.02.1979 - 1 B 238.78 -, juris Rn. 15 ), gibt es im vorliegenden Fall keine Hinweise für eine Inkonsistenz.
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Wie der Senat aber für das Ausweisungsermessen wiederholt ausgesprochen hat, dürfen auch diese Zwecke nicht so verselbständigt werden, daß andere Umstände des Falles von vornherein als bedeutungslos zurücktreten (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 28.78 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 57]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügte Ausweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) setzt voraus, daß von der Maßnahme eine mögliche und angemessene Wirkung der generalpräventiven Absicht zu erwarten ist (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -[Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 59]).

    Eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Ausländer schon lange Zeit im Bundesgebiet lebt (Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O § 10 AuslG Nr. 60]).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen oder ihn auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Verurteilungen wegen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen erfüllt (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60] mit weiteren Nachweisen).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, einen Ausländer mit deutschem Ehegatten allein aus generalpräventiven Gründen auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Das alles hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166 [175 f.]) wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61], vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592]).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Ob man unter diesen Voraussetzungen die Ausweisung als Maßnahme der Gefahrenabwehr oder der Gefahrenvorsorge versteht, ist für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung nicht erheblich; der Zweck des Ermessens nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG umfaßt beide Aspekte (Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 54. f.]).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Gesetzeszweck, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -).

    Das gilt auch für Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschlüsse vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -).

    Ferner ist für die Entscheidung der Frage, ob die Ausweisung eine unangemessene Folge der abgeurteilten Tat ist, bedeutsam, ob nach den Umständen des Falles eine neue Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Ausländer nicht ausgeschlossen werden kann, so daß der Ausweisung, mag sich auch eine Wiederholungsgefahr positiv nicht feststellen lassen, zugleich spezialpräventive Wirkung beigemessen werden kann (Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -, vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 -, vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 -).

  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78

    Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat -

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

    Hie Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, verletzt, wenn sie sich in den von der Rechtsprechung des Senats aufgezeigten Grenzen hält, weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -).

    Schließlich ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß im Rahmen des Ausweisungsermessens auch die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit bedeutsam sein können (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -, vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -) und daß insbesondere zu prüfen ist, ob ein zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    In diesen und vergleichbar gewichtigen Fällen darf die Ausweisung - bei im Übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung - schon vor der Schwelle einer konkreten Wiederholungsgefahr verfügt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.2.1979 - 1 B 238.78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 = DVBl. 1979, 592).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Demgemäß macht die Behörde von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch, wenn nach dem Verhalten des Ausländers damit zu rechnen ist, daß er erneut gegen die Rechtsordnung verstößt, und die Behörde durch die Ausweisung diese Gefahr abwehren will (BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 09.09.1993 - 12 TH 1284/93

    AUSWEISUNG; REGELAUSWEISUNG; TÜRKE; STRAFTAT

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

  • BVerwG, 25.08.1980 - 1 B 801.80

    Entfallen der Grundlage für eine Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken bei

  • BVerwG, 08.06.1979 - 1 B 272.78

    Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 402.79

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Revisionsverfahren - Ausweisung eines

  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 307.78

    Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 655.79

    Ausweisung eines Ausländers nach Verurteilung wegen eines Verkehrsdeliktes -

  • BVerwG, 05.06.1979 - 1 B 323.78

    Ausweisung wegen rechtskräftig festgestellter Trunkenheitsfahrt - Grundsätzliche

  • BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 351.78

    Ausweisung wegen rechtskräftig festgestellter Trunkenheitsfahrt - Grundsätzliche

  • BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 678.79

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb eines Monats

  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 12.09.1979 - 1 B 859.79

    Ausweisung eines Ausländers aus generalpräventiven Erwägungen nach der

  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

  • VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239

    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

  • BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18

    Disziplinararrest; Disziplinarmaß; Generalprävention; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 78.84

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche

  • VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91

    Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte

  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 19 ZB 09.1988

    Verurteilung zu einer Freiheitsstraße von 7 Jahren und 6 Monaten wegen

  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Wahrscheinlichkeit

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen -

  • VG München, 22.11.2018 - M 10 K 18.3238

    Ausweisungsverfügung nach sexuellem Missbrauch von Kindern

  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 186.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90

    Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 30.06.1983 - 1 B 96.83

    Ausweisung eines mit einem Deutschen verheirateten Ausländers zu

  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

  • VG München, 11.03.2021 - M 10 K 19.2769

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 B 44.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • VG München, 16.09.2021 - M 10 K 20.2179

    Ausweisung, Straftaten, Drogenabhängigkeit, Bedingte Ausweisung (verneint),

  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Hinweis auf Verwandtschaft im Heimatland -

  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 B 139.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung politischen Asyls -

  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 101.78

    Relevanz des Zeitabstandes zwischen zwei strafrechtlichen Verurteilungen bei der

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

  • BVerwG, 22.07.1981 - 1 B 89.81

    Berücksichtigung der seit der Straftat und der Verurteilung eines Ausländers bis

  • BVerwG, 27.06.1980 - 1 B 744.80

    Zulässigkeit einer Abweichung der Ausländerbehörde bei Anordnung einer

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

  • BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78

    Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 4.78

    Anforderung an die ermessensfehlerfreie Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 547.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 183.77

    Ausweisung auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung - Ermessensentscheidung der

  • BVerwG, 27.07.1981 - 1 CB 34.81

    Ausweisung bei Vorliegen nicht schwerwiegender Ausweisungsgründe - Ausweisung

  • BVerwG, 03.02.1981 - 1 B 1.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
  • BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 765.80

    Beschwerde gegen die Nichzulassung der Revision - An die Grundsatzrüge zu

  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 754.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.09.1979 - 1 B 332.79

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 161.79

    Rechtfertigung einer Ausweisungsverfügung auf Grund einer einmaligen Verurteilung

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 7.79

    Aufklärungsrüge wegen unterlassener Belegung der Abschreckungswirkung einer

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 54.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 6 S 3275/89

    Jugendhilfe für Volljährige; Ermessen, Beurteilungsspielraum und

  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 834.80

    Ausweisung eines Ausländers - Wiederholungsgefahr für das Begehen von Straftaten

  • BVerwG, 26.11.1979 - 1 B 1194.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 652.79

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb eines Monats

  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.5141

    Ausweisung rechtswidrig (Einzelfall)

  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.707

    Zulassung der Berufung; erhöhte Anforderungen an Annahme einer

  • VG München, 24.02.2022 - M 10 K 20.2954

    Prognose der Wiederholungsgefahr bei einer spezialpräventiven

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