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   BVerwG, 28.04.1978 - IV C 53.76   

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BVerwG, 28.04.1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Privater Schießplatz - Vermietung an mehrere Vereine - Einhaltung öffentlicher Belange - Schädliche Umwelteinwirkungen - Zustimmung - Erhebliche Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1978, 774
  • BauR 1978, 385
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Richtig ist allerdings, daß ein Vorhaben nicht schon deshalb - im Sinne seiner Privilegierung - im Außenbereich untergebracht werden "soll", weil es sich nach Lage der Dinge im Innenbereich nicht unterbringen läßt (vgl. Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 112 ff.).

    Seine - im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 - "gesollte" Unterbringung im Außenbereich erfordert, daß eine Bewertung des Vorhabens und des mit ihn verfolgten Zwecks die Privilegierung rechtfertigt; es muß mithin so sein, daß die bei privilegierten Anlagen hinzunehmende (potentiell) stärkere Belastung der öffentlichen Belange gewissermaßen ausgeglichen wird durch das, was dem Vorhaben oder seinen Zweck an Wert zukommt (vgl. auch dazu das Urteil vom 14. März 1975 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 3.67

    Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zwar in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (vgl. BVerwGE 109, 314 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329).

    Die Zustimmung des Nachbarn zu einem immissionsträchtigen Vorhaben kann danach aber dann weiterführen, wenn gesichert ist, dass sie aus tatsächlichen Gründen - auch durch Vereinbarung entsprechender flankierender Maßnahmen - alle andernfalls beachtlichen Interessenkonflikte auch für die Zukunft verlässlich ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, S. 768 ).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Von den übrigen Privilegierungstatbeständen unterscheidet sich diese Regelung insofern erheblich, als sie, ohne den Gegenstand bzw. die Funktion des Vorhabens oder die durch das Vorhaben geförderte Betätigung zu umschreiben, allein darauf abstellt, ob nach Lage der Dinge die Verwirklichung im Außenbereich geboten ist (vgl. BVerwGE 48, 109 und Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen, ob sein Bruder R. als Inhaber dieses Betriebs mit Einwendungen ausgeschlossen oder aufgrund des Hofübergabevertrags zur Mitwirkung bei der Minderung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung verpflichtet ist oder ob eine Baulasterklärung des Klägers als künftiger Eigentümer des Baugrundstücks unzumutbare Belästigungen oder Störungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ausschließen könnte - was rechtlich zweifelhaft erscheint (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.04.1978 - 4 C 53.76 - DVBl. 1979, 622 und das Urteil des 3. Senats vom 25.07.1995, a.a.O.) - bedürfen daher keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1978 - IV C 75.76   

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https://dejure.org/1978,277
BVerwG, 20.10.1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außenbereichsvorhaben - Ausnahmegenehmigung - Bebauungsgenehmigung - Privilegiertes Vorhaben

  • rechtsportal.de

    BBauG § 29 S. 1; BBauG § 35 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines Außenbereichsvorhabens [Anlage der Freikörperkultur] bei Kollision mit Landschaftsschutzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1979, 212
  • DÖV 1979, 541
  • BauR 1979, 122
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG 1960/1976 sind alle Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und die infolgedessen die in § 1 Abs. 6 BBauG 1976 (§ 1 Abs. 4 und Abs. 5 BBauG 1960) genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59 [61 ff.]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Mit der Erteilung einer Baugenehmigung wird festgestellt, "daß das Vorhaben mit dem im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden Recht übereinstimmt" (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - BVerwGE 28, 145 [147 f.]).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Eine solche (Bebauungs-)Genehmigung betrifft in ihrem Feststellungsgegenstand einzig das sog. Bebauungsrecht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [244 f.]); da das Landschaftsschutzrecht kein Bestandteil des Bebauungsrechts ist, werden seine Verbote unmittelbar als solche von einer Bebauungsgenehmigung nicht erfaßt.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Vielmehr lässt diese Vorschrift, vermöge des unbestimmten Rechtsbegriffs der "entgegenstehenden öffentlichen Belange", Raum für einschränkende oder die Zulässigkeit ausschließende landesrechtliche Regelungen, insbesondere im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - BVerwG IV C 75.76 -, juris Rn. 25 f., und v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 21.79 - BVerwGE 67, 84, 86, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Es ist also - innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind - Sache des jeweiligen Antragstellers, durch seinen Genehmigungsantrag festzulegen, was "das Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [85 f.] und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 75.76 - S. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 104.99 -, BauR 2000, 1311, sowie Urteile vom 19. April 1985 - 4 C 25.84 -, BauR 1985, 544, und vom 20. Oktober 1978 - 4 C 75.76 -, BauR 1979, 122.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1978 - VII C 53.76   

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https://dejure.org/1978,613
BVerwG, 28.04.1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1978 - VII C 53.76 (https://dejure.org/1978,613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Errichtung einer eigenen Betriebsstätte - Förderungsvoraussetzungen - Förderungsfähige Investitionen - Vermietung und Verpachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1978, 774
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 6.74
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Das hat dieser Senat (Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 -, NJW 1975, 1853 = DÖV 1975, 786 = GewArch 1976, 38 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41) bereits zu dem Begriff der Betriebsstätte in § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes vom 18. August 1969 - InvZulG 1969 - (BGBl I S 1211) ausgeführt.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß die Auslegung der Vorschrift des § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Rückzahlung mit dem Anspruch auf die Gewährung einer Bescheinigung durch den Bundeswirtschaftsminister nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.

    Das ergibt sich auch daraus, daß der Bundesfinanzhof seinerseits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (a.a.O.) offenbar keine Abweichung zu dem bereits zwei Jahre früher ergangenen und veröffentlichten Urteil dieses Senats vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (a.a.O.) gesehen und deshalb das bei ihm anhängige Verfahren gleichfalls nicht dem Gemeinsamen Senat vorgelegt hat.

  • BFH, 28.10.1977 - III R 77/75

    Gewährung einer Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Vermietung nach

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Nun hat der Bundesfinanzhof darüber hinaus diese Rechtsprechung aufgegriffen und in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (BFHE 123, 542 (545, 546) = BStBl 1978 Teil II S 116) bei einer Entscheidung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst a InvZulG 1969 mit berücksichtigt.

    Das ergibt sich auch daraus, daß der Bundesfinanzhof seinerseits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1977 (a.a.O.) offenbar keine Abweichung zu dem bereits zwei Jahre früher ergangenen und veröffentlichten Urteil dieses Senats vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (a.a.O.) gesehen und deshalb das bei ihm anhängige Verfahren gleichfalls nicht dem Gemeinsamen Senat vorgelegt hat.

  • BFH, 08.10.1976 - III R 87/75

    Zurückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 1976 (BFHE 120, 444 (447]), in dem dieser ausführt, daß eine nach dem Investitionszulagengesetz gewährte Zulage nicht zurückgefordert werden könne, wenn der Investor die von ihm errichtete und seinem Betriebsvermögen zuzuordnende Betriebsstätte unmittelbar nach deren Errichtung verpachte, weil das Investitionszulagengesetz nur auf das Errichten oder die Erweiterung einer Betriebsstätte, nicht aber zugleich darauf abstelle, wer Inhaber der Betriebsstätte sei.
  • BFH, 08.10.1976 - III R 162/73

    Zurückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so BFHE 120, 438 [443, 444]; 121, 266 [267, 268]), daß ein Mißbrauch der Förderung und damit ein Rückforderungsanspruch nach § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 dann nicht bestehe, wenn die Betriebsstätte im ganzen auf einen Dritten übergehe und dieser sie fortführe.
  • BFH, 14.07.1971 - I R 127/68

    Vorliegen einer Betriebstätte - Selbständiger ständiger Vertreter - Überlassung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BFH, 16.08.1962 - I B 223/61

    Anforderungen an die Geschäftseinrichtung einer Mineralölfirma

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Es kommt hinzu, daß für den Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]; BVerwG, Urteil vom 7. September 1973 - BVerwG 7 C 76.72 -, VerwRspr 25, 799 [801]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Es kommt hinzu, daß für den Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]; BVerwG, Urteil vom 7. September 1973 - BVerwG 7 C 76.72 -, VerwRspr 25, 799 [801]).
  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BFH, 18.03.1965 - IV B 411/62

    Beurteilung der Unterverpachtung eines Betriebes zur Milchverarbeitung durch das

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76
    Die Auffassung, daß der Verpächter bei der Verpachtung in dem verpachteten Betriebsvermögen keine Betriebsstätte hat, steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so ua BFHE 71, 585 [591]; 75, 573 [577]; 82, 217 [220, 221]; 103, 195 [201]).
  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 76.72

    Gewährung eines Landeszuschusses zur Erstattung von öffentlich-rechtlichen

  • BVerwG, 02.03.1978 - 7 C 39.76

    Erteilung der Bescheinigung - Zeitpunkt der Antragstellung -

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem

    Ebenso hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (GewArch. 1978, 307 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55) zur Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG ausgesprochen, gerade die Schaffung von Arbeitsplätzen sei ein wichtiger Grund für die Begünstigung der Errichtung oder Erweiterung von Betriebstätten in den Kohlebergbaugebieten gewesen.

    Demgemäß hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (a.a.O.) in einem Falle, in dem der Investor die von ihm errichteten Betriebstätten (Autobahnraststätten) an einen Dritten verpachtet hatte, die Förderungsvoraussetzung nach § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG verneint, weil durch den Verpächter keine Arbeitsplätze geschaffen würden und die bloße Schaffung der Möglichkeit, Arbeitnehmer zu beschäftigen, nicht genüge; außerdem sei unklar, wem die Arbeitsplätze zugerechnet werden sollten, wenn sowohl der Verpächter als auch der Pächter eine Investitionszulagebescheinigung für jeweilige eigene Investitionen forderten.

    Diese Auslegung des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 steht nicht im Zusammenhang mit der Bescheinigung über die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit nach § 1 Abs. 4 InvZulG (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.03.1985 - 8 B 183.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer

    Welche Anforderungen der Gleichheitssatz an die Ausgestaltung von Subventionen im Hinblick auf die Bestimmung der durch die Subvention geförderten Sachverhalte stellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1975 - BVerwG VII C 37/38.73 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38 S. 1 [12], vom 15. Juli 1975 - BVerwG VII C 21.71 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 42 S. 23 [27] und vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55 S. 86 [89]).

    Im Bereich der gewährenden Verwaltung beläßt der Gleichheitssatz dem Träger öffentlicher Verwaltung eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. Urteile vom 15. Juli 1975 und vom 28. April 1978 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85

    Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell

    Allerdings kann - wie dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ( § 305 BGB ) zu entnehmen ist - eine Vollmacht auch durch Vertrag begründet werden (MünchKomm/Th/e/e, 2. Aufl. 1984, § 167 BGB Rdnr. 3; Jauernig, BGB, 3. Aufl. 1984, § 167 Anm. 1; Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. 1980, § 31 II; Flume, Allgemeiner Teil des BGB, Bd. 2, 3. Aufl. 1979, § 49, 1; Köhler, BB 1979, 912 /914; Korte, DNotZ 1984, 82198 f.).
  • BVerwG, 01.03.1985 - 7 B 84.84

    Investitionszulage - Inhaberwechsel - Unmittelbarkeit - Betriebsstätte -

    Dies bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren; es steht zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, daß Investitionen des Vermieters oder Verpächters einer Betriebsstätte nicht förderungsfähig sind, weil sie keinen unmittelbaren Primäreffekt bewirken (vgl. Urteile vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41 = NJW 1975, 1853 = GewArch. 1976, 38], vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 [Buchholz 501.55 Subventionsrecht Nr. 55 = GewArch. 1978, 307] und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - [a.a.O.]; ferner Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - [Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 7]).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (a.a.O.) und vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55 = GewArch. 1978, 307 = VerwRspr. 30, 616 = HFR 1979, 252) darauf hingewiesen, daß die Auslegung des § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Rückzahlung der Investitionszulage und des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 über die Bemessung der Investitionszulage mit der Bescheinigung über die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht in Zusammenhang stehe und der Begriff der besonderen volkswirtschaftlichen Förderungswürdigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen sei.
  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86

    Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft in der Form einer Gesellschaft

    Es genügt nämlich nicht, daß ein Steuerpflichtiger Investitionen für eine Betriebsstätte tätigt, die ein anderer Gewerbetreibender betreibt (BVerwG, U. v. 28.04.78 - 7 C 53.76 -, Buchholz 451.55 Nr. 55; Hess. VGH, U. v. 09.04.84 - VIII OE 2/81 -) .
  • BFH, 10.03.1982 - I R 1/79

    Errichtung eines Betriebsgebäudes - Herstellungskosten - Genossenschaft -

    Es genügt nicht, daß ein Steuerpflichtiger Investitionen für eine Betriebstätte macht, die nicht seinem eigenen Gewerbebetrieb, sondern dem Gewerbebetrieb eines anderen Steuerpflichtigen dient (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144, BStBl II 1981, 538; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. April 1978 7 C 53/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 252).
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