Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.03.1979 - IX 910/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,15068
VGH Baden-Württemberg, 16.03.1979 - IX 910/78 (https://dejure.org/1979,15068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.1979 - IX 910/78 (https://dejure.org/1979,15068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 1979 - IX 910/78 (https://dejure.org/1979,15068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,15068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 916
  • DÖV 1979, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Beschluß vom 16. März 1979 (auszugsweise abgedruckt DVBl. 1979, 916 und DÖV 1979, 528) das Normenkontrollverfahren dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über folgende Fragen vorgelegt:.

    Der beschließende Senat stimmt dem vorlegenden Gericht (vgl. DÖV 1979, 528 [532] = DVBl. 1979, 916 [923]) darin zu, daß beim Unterlassen einer Regelung in einer Rechtsverordnung die Normenkontrolle und auch die Vorlage an des Bundesverwaltungsgericht mit dem Ziel allein der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Unterlassens zulässig sind.

    Das vorlegende Gericht meint (vgl. DVBl. 1979, 916 [921]), am augenfälligsten sei das Normierungsdefizit bei der Aufteilung des Curricularrichtwerts Medizin auf den vorklinischen und den klinischen Studienabschnitt.

    Der Verwaltungsgerichtshof, stellt als bedenklich heraus (vgl. DVBl. 1979, 916 [921 f.]), daß die Aufteilung der Richtwerte bezüglich der Höhe der hierbei zu verwendenden curricularen Eingabewerte voll im inhaltsbestimmenden Gestaltungsspielraum der für die Normierung der Höchstzahl zuständigen Stellen verbleibe.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau, des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1979 - IX 910/89 -, DÖV 1979, 528; OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 - [juris]).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Der CNW ist dabei eine Rechtsnorm zahlenförmigen Inhalts, an die das Wissenschaftsministerium bei der Normierung der Zulassungszahl - trotz des grundsätzlichen Gleichrangs der Verordnungen - gebunden ist (sog. "Norm hinter der Norm", vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1979 - IX 910/89 -, DÖV 1979, 528).

    Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau, mitunter auch der Improvisation, des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1979 - IX 910/78 -, DÖV 1979, 528).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1501/14

    Rechnerische Methode bei der Kapazitätsermittlung

    Abgesehen davon, dass die Bilanzierungssymmetrie eine relative und keine absolute ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2007 - 13 C 115/07 -, juris), geht es hier nicht darum, dass Faktoren auf Lehrangebots- und Lehrnachfrageseite in zu beanstandender Weise nicht nach gleichen Kriterien ermittelt würden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.03.1979 - IX 910/78 -, DÖV 1979, 528, vom 04.03.1994 - NC 9 S 70/93 -, juris, und vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -, juris; Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2 RdNr. 172).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

    Der Senat hat diese demVorlagebeschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. März 1979 - VGH IX 910/78 - (DVBl. 1979, 916 f.) entnommenen Fragen in seinem Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 7 N 1.79 - (DVBl. 1981, 1151 = NVwZ 1982, 104 = KMKHSchR 1981, 900 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 91) geklärt.
  • VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Für ihre gegenteilige Ansicht gibt auch die von einigen Klägern zitierte Entscheidung des VGH Bad.-Württ. (B. v. 16.3.1979 - IX 910/78 -, juris, Rdnrn. 73, 74) nichts her, die lediglich im dargelegten Sinne Aussagen zur Bilanzierungssymmetrie enthält.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2009 - 6 B 10914/09

    Hochschulzulassung bei dezentraler Haushaltsverantwortung

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 24. März 2009 - 6 B 10059/09.OVG - ausgeführt hat, ist Grundvoraussetzung für eine kapazitätserschöpfende Feststellung des Lehrangebotes "die Ausrichtung dieses für die Kapazitätsfeststellung nach dem sog. Bilanzierungsmodell (vgl. VGH Ba.-Wü, Beschluss vom 16. März 1979 - IX 910/78 - DVBl. 1979, 916) systemprägenden Bemessungsfaktors am abstrakten Stellenprinzip, wie es in § 8 KapVO ausgeformt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

    Sie haben durch die zur Überprüfung gestellte Regelung über die Altersermäßigung einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO erlitten, da sie einen Sachverhalt vorgetragen haben, der zu ihren Lasten eine Verletzung von höherrangigem Recht - insbesondere eine Verletzung des Gleichheitssatzes - als möglich erscheinen läßt, und zwar durch normgeberisches Unterlassen, was in einem Normenkontrollverfahren zulässigerweise gerügt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.9.1981, BVerwGE 64, 77; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.3.1979 - IX 910/78 -, DVBl. 1979, 916; Bayer. VGH, Beschluß vom 18.11.1974, BayVBl. 1975, 168; OVG Berlin, Urteil vom 22.4.1983, NVwZ 1983, 416).
  • OVG Berlin, 22.04.1983 - 2 A 6.81

    Unvereinbarkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlender Festsetzung über die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 28.06.1993 - 3 K 6222/92

    Verordnung; Normenkontrollverfahren; Nichtigkeit; Rechtsschutz; Aufstufung eines

    Es fehlt im Falle eines Unterlassens des Normgebers an einer Norm, die für nichtig erklärt werden könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 31; VGH Mannheim, DVBl 1979, 916 [923]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht