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   BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78   

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BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78 (https://dejure.org/1981,65)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 2 C 42.78 (https://dejure.org/1981,65)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 2 C 42.78 (https://dejure.org/1981,65)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - Revisionsentscheidung - Organisationsverfügung - Aufgabenbereich eines Beamten - Ermessenserwägung des Dienstherrn - Umsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 103
  • DVBl 1980, 882
  • DVBl 1981, 495
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78

    Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Zu den Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Änderung des Aufgabenbereichs (Fortführung der Rechtsprechung zur Umsetzung eines Beamten - Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78).

    In Portführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Rechtsnatur der Umsetzung eines Beamten (Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - [DVBl. 1980, 882 - NJW 1981, 67 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]) ist auch die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten durch eine Organisationsverfügung kein Verwaltungsakt.

    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen zur Umsetzung von Beamten vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - (a.a.O.) ferner dargelegt, daß die Qualifizierung der Umsetzung als innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktqualität unabhängig davon ist, ob im Einzelfall tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigt sind und daß die Verneinung eines Verwaltungsakts nicht die Frage der verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer Maßnahme präjudiziert.

    Zum Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen verwaltungsorganisatorische Maßnahmen hat der Senat in den zur Umsetzung des Beamten ergangenen Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - (a.a.O.) ausgeführt, daß der Beamte gegen die Entziehung und Einschränkung von dienstlichen Aufgaben, des funktionellen Amtes im konkreten Sinne, in erheblich geringerem Maße als gegen die Entziehung des Amtes im statusrechtlichen Sinne (etwa durch gesetzmäßige Beendigung des Beamtenverhältnisses) und auch des funktionellen Amtes im abstrakten Sinne (unter anderem durch Versetzung) rechtlich geschützt sei.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Zu den Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Änderung des Aufgabenbereichs (Fortführung der Rechtsprechung zur Umsetzung eines Beamten - Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78).

    In Portführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Rechtsnatur der Umsetzung eines Beamten (Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - [DVBl. 1980, 882 - NJW 1981, 67 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]) ist auch die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten durch eine Organisationsverfügung kein Verwaltungsakt.

    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen zur Umsetzung von Beamten vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - (a.a.O.) ferner dargelegt, daß die Qualifizierung der Umsetzung als innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktqualität unabhängig davon ist, ob im Einzelfall tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigt sind und daß die Verneinung eines Verwaltungsakts nicht die Frage der verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer Maßnahme präjudiziert.

    Zum Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen verwaltungsorganisatorische Maßnahmen hat der Senat in den zur Umsetzung des Beamten ergangenen Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 29.78 und 2 C 30.78 - (a.a.O.) ausgeführt, daß der Beamte gegen die Entziehung und Einschränkung von dienstlichen Aufgaben, des funktionellen Amtes im konkreten Sinne, in erheblich geringerem Maße als gegen die Entziehung des Amtes im statusrechtlichen Sinne (etwa durch gesetzmäßige Beendigung des Beamtenverhältnisses) und auch des funktionellen Amtes im abstrakten Sinne (unter anderem durch Versetzung) rechtlich geschützt sei.

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Zur Umsetzung hat der Senat in den genannten Entscheidungen ausgeführt, daß diese lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde sei (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Durch diese Beschränkung auf die innerbehördliche Organisation unterscheide sich die Umsetzung wesentlich von der Versetzung - der auf Dauer angelegten Übertragung eines anderen Amtes im funktionellen Sinn bei einer anderen Behörde desselben oder eines anderen Dienstherrn - und der Abordnung - der (vorübergehenden) Zuweisung einer dem Amt des betroffenen Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Behörde) desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung; keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung; keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Zur Umsetzung hat der Senat in den genannten Entscheidungen ausgeführt, daß diese lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde sei (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung; keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 5.73

    Umsetzung eines Beamten - Anerkennung als Kinderfacharzt - Einstufung in eine

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Zur Umsetzung hat der Senat in den genannten Entscheidungen ausgeführt, daß diese lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde sei (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung; keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß 'Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzel fall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)' können.
  • BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76

    Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Auch in anderem Zusammenhang hat der erkennende Senat die Frage, ob eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ein Verwaltungsakt sein kann oder nicht, wegen des ohnehin zu gewährenden Rechtsschutzes offengelassen (u.a. zur Anordnung des Wohnens in Gemeinschaftsunterkunft im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 6.77 - [Buchholz 448.11 § 31 ZDG Nr. 1]), in dem Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14) für eine Anordnung des Dienstherrn an bestimmte Lehrer, als Ausbildungslehrer für Lehramtsanwärter tätig zu werden, aber - wenn auch ohne nähere Begründung - bereits eindeutig verneint und damit einen Anhaltspunkt für die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich gegeben.".
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 6.77

    Genehmigung zur Übernachtung außerhalb der dienstlichen Unterkunft -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Auch in anderem Zusammenhang hat der erkennende Senat die Frage, ob eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ein Verwaltungsakt sein kann oder nicht, wegen des ohnehin zu gewährenden Rechtsschutzes offengelassen (u.a. zur Anordnung des Wohnens in Gemeinschaftsunterkunft im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 6.77 - [Buchholz 448.11 § 31 ZDG Nr. 1]), in dem Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14) für eine Anordnung des Dienstherrn an bestimmte Lehrer, als Ausbildungslehrer für Lehramtsanwärter tätig zu werden, aber - wenn auch ohne nähere Begründung - bereits eindeutig verneint und damit einen Anhaltspunkt für die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich gegeben.".
  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß 'Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzel fall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)' können.
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 55.66

    Anspruch auf eine behördliche Bescheinigung des Nichtbestehens eines Verbotes -

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 C 15.76

    Auslegung eines Klageantrages - Anfechtung der Berichtigungsbescheide - Vorliegen

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

  • BVerwG, 20.02.1973 - II B 63.72

    Verletzung eines Beamten in seinen Rechten durch Entziehung seines bisherigen,

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Übersieht der Kläger, dass es sich um Verwaltungsakte handelt, und begehrt er eine Leistung, die ohne Aufhebung der Verwaltungsakte nicht erreicht werden kann, muss der gestellte Antrag so ausgelegt werden, dass das Rechtsschutzziel erreicht werden kann (vgl. für den umgekehrten Fall, die Umdeutung eines Anfechtungsantrags in einen Leistungsantrag, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 C 42/78 -, NVwZ 1982, S. 103 f.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten stellt ebenso wie die Umsetzung eine bloße innerorganisatorische Maßnahme ohne Verwaltungsaktqualität dar (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]).

    Er muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]) nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ; BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]; Urteile vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; st. Rspr.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - (Buchholz 232 § 26 Nr. 21 = ZBR 1981, 339 = DVBl. 1981, 495) entschieden hat, stellt die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten durch eine Organisationsverfügung ebenso wie die Umsetzung eines Beamten (vgl. dazu BVerwGE 60, 144 ) keinen Verwaltungsakt dar.

    Es hat insoweit zwar zutreffend angenommen, daß der Beamte von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 5 GG) keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Amtes im konkret-funktionellen Sinn hat, sondern Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amtes hinnehmen muß (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 65, 270 ; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - und vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - ).

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