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   BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79   

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https://dejure.org/1982,628
BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79 (https://dejure.org/1982,628)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1982 - 7 C 54.79 (https://dejure.org/1982,628)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1982 - 7 C 54.79 (https://dejure.org/1982,628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk - Klagebefugnis bei bloß tatsächlicher Betroffenheit - Berücksichtigung eines Zuständigkeitswechsels als Parteiwechsel von Amts wegen - Bindungswirkung eines Standortvorbescheids für spätere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 624
  • DVBl 1982, 960
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Kalkar-Entscheidung (BVerfGE 49, 89, 127) [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] und in seinem das Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich betreffenden Beschluß vom 20. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 30, 56) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] ausgeführt, daß zur Grundsatzentscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Gesetzgeber berufen sei und daß es in einer notwendigerweise mit Ungewißheit belasteten Situation zuvörderst in der politischen Verantwortung des Gesetzgebers und der Regierung liege, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die von ihnen für geboten erachteten Entscheidungen bezüglich der wirtschaftlichen Nutzung der Atomspaltung zu treffen.

    Dem entspricht, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Kalkar-Entscheidung auch geprüft hat, ob die Einräumung eines Versagungsermessens in § 7 Abs. 2 AtG gegen die Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verstößt (BVerfGE 49, 89, 145 f.) [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77].

  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Schließlich hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß bei der gerichtlichen Prüfung atomrechtlicher Genehmigungen der Sachverhalt im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend ist, (BVerwGE 60, 297, 315) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] und sich in diesem Zusammenhang auf das "Würgassen-Urteil" des 1. Senatsvom 16. März 1972 - BVerwG 1 C 49.70 - (in DVBl. 1972, 678, 680) bezogen.

    Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. März 1972 (a.a.O. S. 679 1. Sp.)); die an anderer Stelle dieses Urteils gebrauchte und vom Berufungsgericht als Stütze für seine Auffassung in Anspruch genommene Wendung, dem Vorhaben dürften "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (a.a.O. S. 680 1. Sp.), ist nur eine Umschreibung für dieses Gesamturteil.

  • BVerwG, 22.09.1981 - 1 C 23.81

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Mehrere mit einer Klage geltend gemachte Ansprüche sind in entsprechender Anwendung von § 12 Abs. 1 GKG i.V.m. § 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. September 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - DÖV 1982, 410).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Schließlich hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß bei der gerichtlichen Prüfung atomrechtlicher Genehmigungen der Sachverhalt im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend ist, (BVerwGE 60, 297, 315) [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] und sich in diesem Zusammenhang auf das "Würgassen-Urteil" des 1. Senatsvom 16. März 1972 - BVerwG 1 C 49.70 - (in DVBl. 1972, 678, 680) bezogen.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Kalkar-Entscheidung (BVerfGE 49, 89, 127) [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] und in seinem das Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich betreffenden Beschluß vom 20. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 30, 56) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] ausgeführt, daß zur Grundsatzentscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Gesetzgeber berufen sei und daß es in einer notwendigerweise mit Ungewißheit belasteten Situation zuvörderst in der politischen Verantwortung des Gesetzgebers und der Regierung liege, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die von ihnen für geboten erachteten Entscheidungen bezüglich der wirtschaftlichen Nutzung der Atomspaltung zu treffen.
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der Klage mit dem Hinweis bejaht, es unterliege keinem Zweifel, daß die Kläger von den standortbedingten Auswirkungen des Kernkraftwerks betroffen sein könnten; dies gelte auch für die im Westen Hamburgs lebenden Kläger zu 1 und 3. Gegenüber solchen Erwägungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Dezember 1980 (BVerwGE 61, 256, 262) [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78] darauf hingewiesen, daß § 42 Abs. 2 VwGO das Geltendmachen einer Verletzung von eigenen Rechten und nicht eine bloß tatsächliche Betroffenheit voraussetze; ob aus dieser auf jene zu schließen sei, könne nur anhand der jeweiligen Schutznormen beantwortet werden, auf die sich das Begehren des Klägers stützen lasse.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Der damit eingetretene Zuständigkeitswechsel ist als Parteiwechsel von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwGE 44, 148, 150) [BVerwG 02.11.1973 - IV C 55/70]; da es sich im vorliegenden Fall um eine Nachbarklage handelt, brauchte dem bisherigen Zweitbeklagten auch nicht die Stellung eines Beigeladenen eingeräumt zu werden.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
    Danach ist bei Anfechtungsklagen in der Regel auf die Rechtslage bei Erlaß der (letzten) Verwaltungsentscheidung abzustellen, soweit nicht besondere Vorschriften, insbesondere des Überleitungsrechts, auf einen anderen Zeitpunkt abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - in NJW 1975, 1373).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Darin unterscheidet er sich von dem vorläufigen positiven Gesamturteil, das - auch nach Ansicht des Berufungsgerichts - die Genehmigungsbehörde vor Erlaß einer Teilgenehmigung fällen muß; es bezieht sich auf die Sicherheit der gesamten Anlage und besagt, daß - bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen - dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse" entgegenstehen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

    Es ist "vorläufig", weil es nur auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Aussagen zu beruhen braucht, nicht aber durch eine mindere Intensität der Prüfung - etwa im Sinne einer bloßen Evidenzkontrolle - bedingt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

    Demgemäß ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die gerichtliche Prüfung atomrechtlicher Genehmigungen die Sachlage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend (vgl. Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG, der zufolge eine atomrechtliche Anlagengenehmigung nur erteilt werden darf, wenn der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist, drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 -, NVwZ 1982, S. 624).

    Angesichts der neuen Dimensionen terroristischer Gefährdung konnte diese Frage auch nicht als durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1982 (BVerwG 7 C 54.79, NVwZ 1982, S. 624 ) abschließend geklärt angesehen werden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 2007 - 4 KS 2/04, 4 KS 6/04 -, [...] Rn. 167, 176).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Dem Revisionsgericht ist eine eigene Auslegung dann möglich, wenn das Tatsachengericht in seiner Entscheidung nichts Näheres ausgeführt und insbesondere sein Auslegungsergebnis nicht näher begründet hat (Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 12 = DVBl 1982, 960; vgl. auch Urteile vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 = Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 1 S. 8 f. und vom 23. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.81 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 14 = NVwZ 1985, 181).
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