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   BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80   

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BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80 (https://dejure.org/1982,873)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1982 - 2 C 49.80 (https://dejure.org/1982,873)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 (https://dejure.org/1982,873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Dienstbefreiung bzw. Mehrarbeitsvergütung - Dienstlich verursachte Inanspruchnahme als Voraussetzung für einen diesbezüglichen Anspruch - Qualifizierung der Anfahrt bzw. Rückfahrt zum Ort einer auswärtigen Dienstverrichtung als Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1982, 1190
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 26.79

    Arbeitszeit des Beamten - Hinfahrt mit Dienstwagen - Rückfahrt mit Dienstwagen -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80
    Dies folgt aus dem geringeren Grad der dienstlichen Inanspruchnahme während der Reisezeiten (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 und 27.79 - mit weiteren Nachweisen).

    Hierin kommt allenfalls eine Rufbereitschaft zum Ausdruck, die aber keine Arbeitszeit darstellt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 und 27.79 - unter Hinweis auf BVerwGE 59, 45 [46]).

    Zur Frage des Überraschungsmoments und der Eilbedürftigkeit der Fahrten hat der erkennende Senat in den bereits erwähnten, Beamte im Observationsdienst des Bundesamts für Verfassungsschutz betreffenden Urteilen vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 und 27.79 - ausgeführt, die Besonderheit, daß Fahrten kurzfristig auf Abruf anzutreten seien, wirke sich zwar als Erschwernis auf die vorangehende Freizeit des Beamten aus, lasse aber die Art und Weise der dienstlichen Beanspruchung während der Fahrt unberührt.

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80
    Hierin kommt allenfalls eine Rufbereitschaft zum Ausdruck, die aber keine Arbeitszeit darstellt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 und 27.79 - unter Hinweis auf BVerwGE 59, 45 [46]).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 21.71

    Arbeitszeit eines Beamten - Begriff des Bereitschaftsdienstes - Abgrenzung des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80
    Nur eine solche dienstlich verursachte Inanspruchnahme, die zu dem Bereich der vom Kläger als Kriminalkommissar wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, daß sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleichzuachten ist, kommt als Mehrarbeit in Betracht (vgl. auch Urteil vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 21.71 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 10]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08

    Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung

    EuGH, Urteil vom 9. September 2003 - Rs. C-151/02 (Jaeger), NZA 2003, 1019, 1021 (Rn. 51); Urteil vom 3. Oktober 2000 - Rs. C-303/98 (Simap) -, NZA 2000, 1227, 1230 (Rn. 50); BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 -, DVBl 1982, 1190 f., vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 -, vom 19. Januar 1988 - 1 C 11.85 -, NZA 88, 881 und vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, NVwZ-RR 2009, 525; BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 -, BAGE 119, 41; Wank, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Auflage 2010, § 2 ArbZG Rn. 16.

    BAG, Urteil vom 16. November 2006 - 1 ABR 5/06 - ZBVR 2007, 8; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1982 - 2 C 49/80 -, DVBl. 1982, 1190 und vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 -, ZBR 1987, 275; Zwanziger, DB 2007, 1356 f.; Kock, a.a.O., § 2 ArbZG Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    - 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126, und vom 11. Februar 1982 - 2 C 26.79 -, ZBR 1982, 247.
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85

    Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit -

    Nur eine solche dienstlich verursachte Inanspruchnahme, die zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, daß sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleichzuachten ist, kommt als Mehrarbeit in Betracht (vgl. Urteil vom 27. Mai 19 82 - BVerwG 2 C 49.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG München, 15.11.2022 - M 5 K 20.3819

    Anrechnung von Reisezeiten auf Arbeitszeit

    Nur eine solche dienstlich verursachte Inanspruchnahme, die zum Bereich der von dem Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist, kommt als Dienst im arbeitszeitrechtlichen Sinne in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 C 49.80 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 21, juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 29.1.1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 323 § 72 BBG Nr. 28, juris Rn. 18; so auch die obergerichtliche Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 8.5.2013 - 1 A 1434/11 - juris Rn. 16; OVG RhPf, U.v. 18.11.2005 - 10 A 10727/05 - IÖD 2006, 62, juris Rn. 21; NdsOVG, U.v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 - juris Rn. 36 ff.).

    Vielmehr wird die reine Fahrtätigkeit wegen der gering erachteten Intensität der dienstlichen Inanspruchnahme in der Regel nicht als Dienst gewertet (BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 C 49.80 - ZBR 1983, 126, juris Rn. 10 ff.; U.v. 29.1.1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28, juris Rn. 18 f.; OVG NW, B.v. 8.5.2013 - 1 A 1434/11 - juris Rn. 16 ff.; OVG RhPf, U.v. 18.11.2005 - 10 A 10727/05 - IÖD 2006, 62, juris Rn. 21; anders zur abweichenden sächsischen Rechtslage: SächsOVG, U.v. 10.12.2019 - 2 A 971/18 - juris Rn. 26 f.; abweichend zu § 11 AZV (Bund): VG Köln, U.v. 1.12.2014 - 9 K 1451/12 - juris Rn. 27).

    Dies folgt aus dem geringen Grad der dienstlichen Inanspruchnahme während der Reisezeiten (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 C 49.80 - ZBR 1983, 126, juris Rn. 10 ff.; U.v. 29.1.1987 - 2 C 14.85 - juris Rn. 18 f.; OVG NW, B.v. 8.5.2013 - 1 A 1434/11 - juris Rn. 16 ff.; OVG RhPf, U.v. 18.11.2005 - 10 A 10727/05 - juris Rn. 21).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise für einen Kriminalkommissar, der dienstliche Verrichtungen wie Rauschgifteinsätze, Ermittlungstätigkeiten vorzunehmen bzw. an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen hatte und hierfür mit dem dienstlich zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeug zu den Orten der Dienstverrichtung angereist ist, entschieden, dass die Fahrten selbst dann nicht als Arbeitszeit zu werten sind, wenn während ihrer Dauer durch Einschaltung des Funkgeräts einfache Funkbereitschaft zu halten war, so dass jederzeit Einsatzbefehle des Dienstherrn an den Kläger erteilt werden konnten (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 C 49/80 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 21, juris Rn. 12 mwN.).

    Es ist deshalb keinesfalls willkürlich, wenn als abgeltungsfähige Mehrarbeit nur eine solche außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit liegende, dienstlich verursachte Inanspruchnahme zählt, die zum Kernbereich der vorgeschriebenen Dienstpflichten gehört oder den Beamten in einer inhaltlich der Dienstverrichtung gleichzuachtenden Weise belastet (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 C 49/80 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 21, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 523/14

    Berücksichtigung von An- und Abreisen zu einer nebenamtlichen Tätigkeit eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 -, DVBl. 1982, 1190 = juris, Rn. 10, sowie Beschluss vom 11. September 2009 - 2 B 29.09 -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 -, DVBl. 1982, 1190 = juris, Rn. 10, sowie Beschluss vom 11. September 2009 - 2 B 29.09 , juris, Rn. 5 f.; ebenso zur Rufbereitschaft BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 6 C 86.79 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 17 = juris, Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 6 A 2520/16 -, juris, Rn. 7; zum Grad der Beanspruchung als Beurteilungsmaßstab auch BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 -, juris, Rn. 39 f.

    Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 C 26.79 -, juris, Rn. 19, vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 -, DVBl. 1982, 1190 = juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 -, DÖD 1987, 212 = juris, Rn. 17 ff.; Plog/Wiedow, BBG, Kommentar, § 72, Stand Dezember 2007, Rn. 3g.

    Fahrten eines Beamten ohne feste Dienstzeit zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten sind ebensowenig Dienst im arbeitszeitrechlichen Sinne, vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 C 26.79 -, ZBR 1982, 247, und vom 27. Mai 1982 - 2 C 49.80 -, DVBl. 1982, 1190 = juris, Rn. 10 ff., wie Wegezeiten im Zusammenhang mit Personalratstätigkeit sowie der Teilnahme an Personalversammlungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit.

  • VG Karlsruhe, 24.11.2009 - 11 K 3998/08

    Polizeidienst; Arbeitszeit; Rüstzeit

    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1982 - 2 C 49/80 -, ZBR 1983, 126; Beschluss vom 11.09.2009 - 2 B 29/09 -, juris).

    Einen Anhaltspunkt für die Bestimmung dieser Grenze bietet die Entscheidung des Gesetzgebers in § 90 Abs. 2 LBG, wonach der Beamte erforderlichenfalls bis zu 5 Stunden im Monat Arbeitszeit, d.h. Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts, ohne Ausgleich zusätzlich zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 80/81 -, ZBR 1983, 126).

    Durch sie wird den Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes und den dadurch auftretenden typischen Erschwernissen, für die kein sonstiger Ausgleich vorgesehen ist, Rechnung getragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1982 - 2 C 49/80 -, Buchholz 237.0 § 90 LBG BW Nr. 2 = DVBl. 1982, 1190).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 293/06

    Fahrzeiten eines Mautkontrolleurs als Arbeitszeit; Anspruch auf Ausgleich von

    Eine hiervon abweichende Ansicht lässt sich nicht auf Begründungselemente einer höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung stützen (BVerwG, Urt. v. 27.5. 1982 - BVerwG 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126 f. [127] und OVG Rhld-Pf, Urt. v. 18.11.2005 - 10 A 10727/05 -, NZA-RR 2006, 666 ff., zitiert nach juris, Langtext Rn. 24), die Fälle betraf, in denen es lediglich um die Einordnung eines gelegentlichen Zusatzdienstes ging, der nicht als Dienstgeschäft eingeordnet wurde und außerhalb einer (in ihrer Abgrenzung nicht in Zweifel gezogenen) Regelarbeitszeit stattfand.

    Auch kann einem Beamten - ebenso wie einem Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 29.8. 1991 - 6 AZR 593/88 -, NZA 1992, 67 ff. - zitiert nach juris) - aufgegeben werden, dass er auf Dienstreisen einen Dienstwagen selbst führt, ohne dass dies zwingend zur Folge hätte, dass das Führen des Kraftfahrzeugs zum Dienstgeschäft und/oder die Fahrzeiten zu Arbeitszeiten werden (BVerwG, Urt. v. 27.5. 1982 - BVerwG 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126 f. [127]).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1677/10

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit; für Dienstwaffe und

    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.05.1982 - 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126, und vom 14.05.1987 - 2 C 56.86 -, Buchholz 237.9 § 87 SaarLBG Nr. 1; Beschluss vom 11.09.2009 - 2 B 29.09 -, Juris).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 1.80

    Teilnahme an Personalversammlungen - Außerhalb der Arbeitszeit -

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß auch Fahrten eines Beamten zu wechselnden auswärtigen Einsattorten außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit kein Dienst im Sinne des Arbeitszeitrechts sind (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 - [RiA 1982, 137] und - BVerwG 2 C 27.79 - sowie vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 49.80 -).

    Sie vernachlässigt bei ihren Ausführungen zur rechtlichen Bewertung von Wege- und Reisezeiten innerhalb der Arbeitszeit (vgl. hierzu auch Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 49.80 -), daß der Kläger einen Anspruch auf Dienstbefreiung für Wegezeiten anläßlich einer Personalversammlung außerhalb der Arbeitszeit geltend macht, für die auch sonst im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Dienstbefreiung gewährt wird.

  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09

    Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen

    7 b) Aus diesem Grund ist auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), nach der es darauf ankommt, ob die dienstliche Inanspruchnahme generell dem Inhalt und der Intensität nach als Dienst anzusehen ist (Urteile vom 27. Mai 1982 BVerwG 2 C 49.80 Buchholz 237.0 § 90 LBG BW Nr. 2 und vom 29. Januar 1987 a.a.O.), nicht gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10

    An- und Ablegen der Polizeiuniform als Arbeitszeit

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 80.81
  • VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 321/04

    Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Dienst; Dienstausübung; Dienstherr;

  • BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 18.20

    Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 2.80

    Teilnahme an Personalversammlungen außerhalb der Dienstzeit - Dienstbefreiung für

  • BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 17.20

    Anrechnung von Reisezeiten als Arbeitszeit; Hin- und Rückfahrt zu und von einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 4 B 28.12

    Feuerwehrbeamter; Arbeitszeit; vor- und nachbereitende Tätigkeiten; An- und

  • VG Köln, 01.12.2014 - 9 K 1451/12

    Anerkennung von Zeiten mit einem Dienstwagen auf einer Dienstreise als

  • BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 19.20

    Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines

  • BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 20.20

    Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines

  • VG Koblenz, 20.04.2005 - 2 K 2650/04

    Anerkennung von Reisezeiten als Arbeitszeit; Rückfahrt vom Ort einer auswärtigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 979/09

    Anlegen und Ablegen der Polizeiuniform in einer Dienststelle als Arbeitszeit

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 48.80

    Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils erster Instanz - Zurücklegung des

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 B 96.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 17.85

    Arbeitszeitrechtliche Beurteilungen von Reisezeiten im Schutz- und Begleitdienst

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 16.85

    Arbeitszeitrechtliche Beurteilungen von Reisezeiten im Schutz- und Begleitdienst

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 15.85

    Arbeitszeitrechtliche Beurteilungen von Reisezeiten im Schutz- und Begleitdienst

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