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   BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78   

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https://dejure.org/1982,155
BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78 (https://dejure.org/1982,155)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1982 - 7 C 50.78 (https://dejure.org/1982,155)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50.78 (https://dejure.org/1982,155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen - Klagebefugnis des Nachbarn - Verminderte Darlegungslast - Betroffenheitsbeurteilung - Nachbareigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1507
  • MDR 1983, 694
  • NVwZ 1983, 476 (Ls.)
  • DVBl 1983, 183
  • DB 1983, 110
  • DÖV 1983, 287
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78
    Die Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung begründet zwar nicht sozusagen im Umkehrschluß die Klagebefugnis des eine solche Verletzung rügenden Dritten (vgl. BVerwGE 61, 256, 275) [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78].
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30, [65 ff.]) können zwar Grundrechte auch durch Verfahrensfehler von Genehmigungsbehörden verletzt werden, soweit es sich um Verfahrensvorschriften handelt, die für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung und damit grundrechtsrelevant sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 -, juris Rn. 33, vom 7. Mai 1996 - 1 C 10.95 -, juris Rn. 34, und vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50.78 -, juris Rn. 12.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Zur Nachbarschaft in diesem Sinne gehören nur diejenigen Personen, die sich dem Baulärm jedenfalls nicht nachhaltig entziehen können, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt und daher qualifiziert betroffen sind (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 S. 17 ).

    Zur Nachbarschaft in diesem Sinne gehören nur diejenigen Personen, die sich dem Baulärm jedenfalls nicht nachhaltig entziehen können, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt und daher qualifiziert betroffen sind (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 S. 17 ).

    Zur Nachbarschaft in diesem Sinne gehören nur diejenigen Personen, die sich dem Baulärm jedenfalls nicht nachhaltig entziehen können, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt und daher qualifiziert betroffen sind (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 S. 17 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Dieser Anspruch und die immissionsschutzrechtlichen Schutzpflichten sind anders als das Bauplanungsrecht jedoch nicht grundstücksbezogen, sondern bezwecken den Schutz sämtlicher Personen, welche von den Auswirkungen einer genehmigungsbedürftigen oder sonstigen Anlage als Nachbarn und damit nicht bloß als Teil der Allgemeinheit betroffen werden; ausreichend ist, dass sich die Person regelmäßig derartig im Einwirkungsbereich der Anlage aufhält, dass sie durch diese in einer von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG missbilligten Weise betroffen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183).
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