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   BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82   

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BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1 S. 2, Art. 19 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 278
  • NJW 1984, 2590
  • NVwZ 1984, 793 (Ls.)
  • DVBl 1984, 1078
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 23. August 1968 (BVerwGE 30, 154) hat es weiter ausgeführt, daß allerdings ein berechtigtes Interesse bestehen könne, auch außerhalb eines Verwaltungsverfahrens in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen Einsicht zu nehmen; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht zu gewähren sei, entscheide die Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 98.57
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Bei seinen Darlegungen hierzu unter Hinweis auf Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 20. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]), daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu leisten ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht beinflussen, soweit dieses für den effektiven Rechtsschutz von Bedeutung ist, übersieht der Kläger, daß diese Erwägungen für den im Einzelfall potentiell materiell Berechtigten, also im Bereich der Sozialhilfe für einen konkreten Hilfesuchenden Bedeutung haben, der für die Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs Rechtsschutz sucht.
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Im Urteil vom 16. September 1980 (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß nach dem Bundesrecht ein allgemeines Recht auf Akten einsieht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens nicht bestehe.
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2005 - 21 E 1487/04

    Einsicht in Jugendamtsakte

    - vgl. Urteile vom 23.8.1968 - IV C 235.65 -, BVerwGE 30, 154 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 10 = DÖV 1968, 836, vom 16.9.1980 - 1 C 52.75 -, BVerwGE 61, 15 = Buchholz 431.0 Rechtsanwälte Nr. 1 = DÖV 1981, 221 = NJW 1981, 535, vom 5.6.1984 - 5 C 73.82 -, BVerwGE 69, 278 = Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 6 = DVBl. 1984, 1078 = NJW 1984, 2590, und vom 18.10.1984 - 7 C 10.81 -, Buchholz 442.061 § 8 FAG Nr. 2 = NJW 1985, 1234 -.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

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