Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.03.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81   

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BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81 (https://dejure.org/1984,396)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1984 - 1 C 57.81 (https://dejure.org/1984,396)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1984 - 1 C 57.81 (https://dejure.org/1984,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 137
  • NJW 1984, 2053
  • NVwZ 1984, 653 (Ls.)
  • DVBl 1984, 783
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79

    Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Demgemäß hat die Behörde unter Berücksichtigung vorrangigen Rechts aufgrund einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Falles zu entscheiden, ob nach dem Ausweisungszweck die (weitere) Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet geboten ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5 mit Nachweisen).

    Ist z.B. der Ausländer ausgewiesen worden, weil von ihm Straftaten befürchtet wurden, kann demgemäß diese Gefahr deswegen fortbestehen, weil er nach seiner Ausweisung strafbare Handlungen begangen hat (Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1981 - 1 S 411/81

    Ausländerrecht; Verwertungsverbot; nachträgliche Befristung der Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Das Berufungsurteil ist im wesentlichen wie folgt begründet worden (ESVGH 31, 188):.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Auch nach dem Zweck des Verbots, den Strafmakel zu beseitigen und die Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft zu erleichtern (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [365]), ist das Ausländerrecht nicht ausgenommen.
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Soll einem ausgewiesenen Ausländer der (erlaubnisbedürftige) rechtmäßige Aufenthalt wieder ermöglicht werden, so geschieht dies nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Ausländer nicht ausgereist ist, im Wege der Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung und der anschließenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 60, 75 [81]; 60, 133 [138 f.]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 65]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Soll einem ausgewiesenen Ausländer der (erlaubnisbedürftige) rechtmäßige Aufenthalt wieder ermöglicht werden, so geschieht dies nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Ausländer nicht ausgereist ist, im Wege der Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung und der anschließenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 60, 75 [81]; 60, 133 [138 f.]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 65]).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Damit stimmt überein, daß eine der Ausweisung von vornherein beigefügte Frist bereits vor der Ausreise des Ausländers ablaufen und die Sperrwirkung beseitigen kann (BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80] [285]).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Soll einem ausgewiesenen Ausländer der (erlaubnisbedürftige) rechtmäßige Aufenthalt wieder ermöglicht werden, so geschieht dies nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Ausländer nicht ausgereist ist, im Wege der Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung und der anschließenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 60, 75 [81]; 60, 133 [138 f.]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 65]).
  • VGH Bayern, 18.11.1977 - 231 X/76
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
    Insbesondere trifft § 50 Abs. 1 Nr. 1 BZRG nicht zu, denn diese Regelung bezieht sich nur auf die innere und äußere Sicherheit des Staates (Bayer. VGH, NJW 1978, 1123), die durch den Kläger nicht gefährdet wird.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Der zentrale Begriff des Rechtsverkehrs umfasst vielmehr sämtliche Bereiche des Rechtslebens unter Einschluss des Verwaltungs- und damit auch des Staatsangehörigkeitsrechts (vgl. zum Ausländerrecht Urteil vom 5. April 1984 - BVerwG 1 C 57.81 - BVerwGE 69, 137 = Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 6 S. 12 f.; ferner Götz/Tolzmann - Bundeszentralregistergesetz, 4. Aufl. 2000, § 51 Rn. 21).
  • VG Magdeburg, 15.09.2023 - 9 A 69/22

    Keine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sowie Verkürzung der

    Zwar weise die Beklagte zu Recht darauf hin, dass nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.1984 (1 C 57/81) die Tilgung und Tilgungsreife wegen § 49 Abs. 2 BZRG nicht bewirken würden, dass eine Ausweisungsverfügung, die aus Anlass einer strafgerichtlichen Verurteilung erlassen wurde, keine Rechtswirkung mehr entfalte (Rn. 23).

    Ungeachtet der Frage, ob es sich bei der Entscheidung über die Ablehnung der Aufhebung bzw. Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes um eine behördliche Entscheidung handelt, die im Zusammenhang mit der Tat ergangen ist und demnach gemäß § 51 Abs. 2 AufenthG von der Tilgungsreife unberührt bleibt (vgl. für eine Beachtlichkeit des Verwertungsverbotes in Bezug auf die Sperrwirkung des § 15 AuslG a.F. BVerwG, U. v. 05.04.1984 - 1 C 57/81 - juris, Rn. 23; für eine Unbeachtlichkeit im Bereich des öffentlichen Rechts Bücherl, in: BeckOK StPO, § 51 BZRG, Rn. 45, Stand 01.07.2023), führt allein der Eintritt der Tilgungsreife angesichts des im Vergleich zum Zweck des Verwertungsverbotes weitergehenden Schutzzwecks des Einreise- und Aufenthaltsverbotes nicht dazu, dass der Zweck der Ausweisung erreicht wäre.

    Während das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG bezweckt, den Strafmakel zu beseitigen und die Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft zu erleichtern (vgl. BVerwG, U. v. 05.04.1984 - 1 C 57/81 - juris, Rn. 23), geht der aufenthaltsrechtliche Zweck des Einreise- und Aufenthaltsverbotes indes über den Zweck der Tilgungsfristen und des Verwertungsverbotes hinaus, da insoweit ferner dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsrechtlich präventiven Gefahrenabwehr im Wege des Fernhaltens eines straffällig gewordenen Ausländers aus dem Bundesgebiet für eine auch unter Orientierung an der Schwere der Tat angemessenen Zeitspanne Rechnung getragen werden soll.

    Im Lichte dessen ist es dem mit dem Einreise- und Aufenthaltsverbot bestimmten Zweck des Fernhaltens aus dem Bundesgebiet sowohl im Rahmen der (erstmaligen) Befristungsentscheidung als auch der Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes immanent, die Schwere der Tat zu berücksichtigen, da der umfassende Schutzzweck des Einreise- und Aufenthaltsverbotes dies erfordert.Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich insofern nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.1984 (1 C 57/81).

    Gegen eine umfassende Übertragung der die alte Rechtslage betreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts spricht ferner der Umstand, dass für die (in dem Urteil vom 05.04.1984 - 1 C 57/81 - gegenständliche) Ermessensausübung im Rahmen der Befristung des "Titelerteilungsverbotes" andere zweckgerechte Erwägungen in Betracht kommen als für die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes.

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Danach dürfen Eintragungen von Verurteilungen, die getilgt worden oder tilgungsreif sind, dem Betroffenen im Rechtsverkehr, wozu auch das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.4.1984, BVerwGE 69, 137, juris Rn. 22 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2009, 3 Bf 7/06, juris Rn. 8), nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Die Dauer der Sperrwirkung ist daher danach zu bestimmen, wann der oder die Ausweisungszwecke voraussichtlich erreicht sein werden, wobei nicht auf die abstrakt möglichen, sondern - entsprechend dem akzessorischen Charakter der Sperrwirkung - auf die in der zugrundeliegenden Ausweisungsverfügung konkret festgelegten Zwecke abgestellt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.6.1998 - 13 S 1099/96 -, InfAuslR 1998, 433; BVerwG, Urteile vom 14.11.1989 - 1 C 17.89 -, InfAuslR 1990, 278, und vom 5.4.1984 - 1 C 57.81 -, NVwZ 1984, 653 = InfAuslR 1984, 201).

    Im Übrigen ist die Prüfung, ob dem Ausländer der Aufenthalt ermöglicht werden soll, dem anschließenden Aufenthaltsgenehmigungsverfahren vorbehalten (so zutreffend BVerwG, Urteil vom 5.4.1984 - 1 C 57.81 -, DVBl. 1984, 783 = InfAuslR 1984, 201, sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.6.1998 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 wurde im Hinblick auf die Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 3 AuslG (vom 28. April 1965 - BGBl. I S. 353) die Zuständigkeit derjenigen Ausländerbehörde für die Befristung angenommen, die die Ausweisung verfügt hat (BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81 -, EZAR 125 Nr. 4; Kanein, AuslR, 4. Aufl., 1988, § 15 AuslG Rdnr. 1).

    Die im Rahmen der Entscheidung über die Befristung vorzunehmende Prüfung erstreckt sich nicht auf die Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorliegen (so bereits zu § 15 AuslG 1965 BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81 -, EZAR 125 Nr. 4).

    Hieraus kann zumindest entnommen werden, dass bei Ausweisungen wegen einer Straftat die jeweilige Tilgungsfrist für die Tat die Obergrenze für eine Befristung darstellt (BVerwG, 05.04.1984, a.a.O.; GK-AuslR, a.a.O., Rdnr. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Bei dieser Prognose (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.5.1993, EzAR 039 Nr. 1 S. 9) sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles - soweit sie geltend gemacht (vgl. § 70 Abs. 1 AuslG) oder sonst für die Behörde erkennbar sind - zu berücksichtigen und ihrem Gewicht entsprechend unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des behördlichen Ermessens, vor allem des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen von Art. 6 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.1979, BVerfGE 51, 386 (398f.); BVerwG, Beschl. v. 2.5.1996, InfAuslR 1996, 303) oder Art. 8 EMRK (siehe dazu etwa EGMR, Urt. v. 19.2.1998, InfAuslR 1998, 201) und des Verwertungsverbotes nach § 51 Abs. 1 BZRG (BVerwG, Urt. v. 5.4.1984, BVerwGE 69, 137 (142ff.)), sachgerecht abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 14.11.1989, Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 8 S. 3; BVerwG, Urt. v. 5.4.1984, a.a.O. 141; BVerwG, Urt. v. 3.6.1982, Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 7.6.1979, Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2; BVerwG, Beschl. v. 7.11.1978, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56; OVG Hamburg, Urt. v. 6.5.1993, a.a.O. S. 11, und Urt. v. 26.3.1992, EzAR 047 Nr. 1 S. 10f; VG Berlin, Urt. v. 2.6.1997, InfAuslR 1998, 57).

    Die Tilgungsfristen nach dem Bundeszentralregistergesetz markieren insoweit aber nur eine rechtliche Grenze des zeitlichen Rahmens, soweit das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG einschlägig ist (BVerwG, Urt. v. 5.4.1984, a.a.O.).

    Im übrigen ist die Prüfung, ob dem Ausländer der Aufenthalt ermöglicht werden soll, dem Aufenthaltsgenehmigungsverfahren vorbehalten (BVerwG, Urt. v. 5.4.1984, a.a.O. 141f.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Danach dürfen Eintragungen von Verurteilungen, die getilgt worden oder tilgungsreif sind, dem Betroffenen im Rechtsverkehr, wozu auch das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.4.1984 - 1 C 57.81 -, NVwZ 1984, 653; Nr. 5.1.2.3.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009, GMBl.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92

    Widerruf einer VS-Ermächtigung - Berücksichtigung einer strafgerichtlichen

    Unter Sicherheit ist in diesem Zusammenhang die innere und äußere Sicherheit des Staates zu verstehen (Urteil vom 5. April 1984 - BVerwG 1 C 57.81 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 40.91

    Sozialhilfe - Hochzeitsfeier

    Die Festlegung eines entsprechenden Sockelbetrages, die nicht dem Gericht, sondern nur der Behörde selbst möglich ist, muß sich jedoch an ausreichenden Erfahrungswerten über die nach den angeführten Kriterien sozialhilferechtlich angemessenen Kosten einer bescheidenen Feier orientieren (vgl. BVerwGE 35, 178 (181) [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]; 69, 146 (158) [BVerwG 05.04.1984 - 1 C 57/81]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen

    Die Sperrwirkung darf grundsätzlich nur so lange fortbestehen, wie es der Ausweisungszweck erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 1984, BVerwGE 69, 137, 141; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage, § 11 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 11 AufenthG Rn. 25 ff., 30).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10

    Bestandskräftige Ausweisung; BtM-Delikt; türkischer Staatsangehöriger; Befristung

  • VerfGH Bayern, 22.06.2009 - 114-VI-07

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Berufungszulassung

  • BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 20.11

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen Familienvaters: Befristung der

  • OVG Hamburg, 14.07.1989 - Bf IV 58/88

    Geltendmachung eines Anspruchs auf nachträgliche Befristung einer Abschiebung;

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90

    Berücksichtigung von getilgten Straftaten bei der nachträglichen Befristung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85

    Nachträgliche Befristung der Ausweisung nach asylrechtlicher Anerkennung

  • VG München, 28.06.2012 - M 24 K 12.673

    Ausweisung wegen unzureichender Ermittlung des zugrunde gelegten Sachverhalts

  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

  • VG Freiburg, 23.10.2002 - 2 K 218/01

    Verwertungsverbot von Straftaten bei Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • BVerwG, 06.09.1985 - 1 B 105.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.01.1985 - 1 B 1.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 12564/96

    Ausweisung; Abschiebung; EU-Ausländer; Rauschgifthandel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 11580/91

    Befristung der Ausweisung ; Gewaltstraftat ; Schuldunfähigkeit ; Schizophrenie

  • VG München, 20.08.2020 - M 10 K 18.4743

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

  • VG Sigmaringen, 06.03.2001 - 7 K 1809/99

    Ausländer; Befristung der Wirkung einer Ausweisung

  • VG Berlin, 24.07.2007 - 27 A 180.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fehlender

  • VG Darmstadt, 22.09.2003 - 7 E 1002/00

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung

  • VG Berlin, 13.07.2007 - 27 A 290.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fehlender

  • VG Karlsruhe, 16.11.1998 - 14 K 1806/98

    Antrag eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf Befristung der Wirkung von

  • BVerwG, 13.03.1986 - 1 A 8.86

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83   

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https://dejure.org/1984,382
BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 (https://dejure.org/1984,382)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1984 - 9 B 412.83 (https://dejure.org/1984,382)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1984 - 9 B 412.83 (https://dejure.org/1984,382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im Heimatland - Verfolgung durch nicht-staatliche Stellen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 521 (Ls.)
  • DVBl 1984, 783
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83
    Die Zurechnung von Übergriffen nichtstaatlicher Stellen als staatliche politische Verfolgung ist aber darüber hinaus auch dann gerechtfertigt, "wenn der Staat zur Verhinderung solcher Übergriffe prinzipiell und auf gewisse Dauer außerstande ist, weil er - sei es für das ganze Staatsgebiet, sei es für einzelne Regionen - das Gesetz des Handelns an andere Kräfte verloren hat und seine staatlichen Sicherheits- und Ordnungsvorstellungen insoweit nicht mehr durchzusetzen vermag"(Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83
    Danach ist eine Verfolgung "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG dann, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (vgl.z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Es steht auch mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, wenn das Berufungsgericht für das Vorliegen der politischen oder religiösen Beweggründe im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf den privaten Verfolger und nicht auf den Staat abhebt, dem der Exzeß jedoch zurechenbar sein muß (vgl. Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Zunächst ist es nicht notwendig, daß der Staat bei der Schutzversagung ebenfalls an die asylrechtlichen Merkmale anknüpft, deretwegen die Betroffenen bereits Opfer der privaten Übergriffe geworden waren (Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Politisch motivierte Verfolgungsmaßnahmen einzelner Vorgesetzter oder Kameraden begründen keine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates, sofern dieser sie weder unterstützt noch tatenlos hinnimmt (Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20; allgemein zu Übergriffen staatlicher Sachwalter Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 -).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche

    Daß eine religiöse Motivation auf seiten des türkischen Staates meist nicht feststellbar sein wird, ist asylrechtlich ohne Bedeutung; denn bei Übergriffen nichtstaatlicher Personen oder Gruppen braucht zur Feststellung des Asylanspruchs eine politische Verfolgungsmotivation lediglich des privaten Verfolgers, nicht aber auch des letztlich verantwortlichen Staates festgestellt zu werden, wenn dieser zur Verhinderung der Übergriffe grundsätzlich oder auf gewisse Dauer außerstande ist (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG).
  • VGH Hessen, 05.12.1988 - 12 UE 2487/85

    Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus der Türkei

    Da der türkische Staat -- wie im vorliegenden Fall und auch sonst in der Regel (vgl. 5., S. 33 ff., 48 f.; 11., S. 4 f.; 7., S. 9) -- den erforderlichen Schutz hiergegen nicht bereitzustellen vermag, ist dies als mittelbare staatliche Verfolgung ungeachtet dessen zu werten, daß im Einzelfall eine politische, d.h. religiöse Motivation auf seiten des türkischen Staates nicht festzustellen ist; denn bei Übergriffen nichtstaatlicher Personen oder Gruppen braucht zur Feststellung des Asylanspruchs eine politische Verfolgungsmotivation lediglich des privaten Verfolgers, nicht aber auch des letztlich verantwortlichen Staates festgestellt zu werden, wenn dieser zur Verhinderung der Übergriffe grundsätzlich oder auf gewisse Dauer außerstande ist (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25, Nr. 20 zu § 1 AsylVfG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O., S. 86; Beschluß vom 14. März 1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20.
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 3002/86

    Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen

    Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 12 UE 2586/85

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen - Minderjähriger - alleinstehende

    Daß eine religiöse Motivation auf seiten des türkischen Staates meist nicht feststellbar sein wird, ist asylrechtlich ohne Bedeutung; denn bei Übergriffen nichtstaatlicher Personen oder Gruppen braucht zur Feststellung des Asylanspruchs eine politische Verfolgungsmotivation lediglich des privaten Verfolgers, nicht aber auch des letztlich verantwortlichen Staates festgestellt zu werden, wenn dieser zur Verhinderung der Übergriffe grundsätzlich oder auf gewisse Dauer außerstande ist (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG).
  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 1705/85

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei -

    Daß eine religiöse Motivation auf seiten des türkischen Staates meist nicht feststellbar sein wird, ist asylrechtlich ohne Bedeutung; denn bei Übergriffen nichtstaatlicher Personen oder Gruppen braucht zur Feststellung des Asylanspruchs eine politische Verfolgungsmotivation lediglich des privaten Verfolgers, nicht aber auch des letztlich verantwortlichen Staates festgestellt zu werden, wenn dieser zur Verhinderung der Übergriffe grundsätzlich oder auf gewisse Dauer außerstande ist (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25, Nr. 20 zu § 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 16.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • VGH Hessen, 05.12.1988 - 12 UE 2569/85

    Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus der Türkei

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 2192/86

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Fehler im Verfahren vor dem

  • VGH Hessen, 27.02.1989 - 12 UE 838/85

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christin

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

  • BVerwG, 16.10.1986 - 9 C 320.85

    Verfolgungsmaßnahmen - Staatliche Verantwortlichkeit - Innerstaatlichen

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86

    Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

  • BVerwG, 28.06.1985 - 9 B 168.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 06.02.1989 - 12 UE 2580/85

    Asylrecht syrisch-orthodoxer Christen aus der Südosttürkei

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2702/86

    Asylanträge von Mitgliedern einer türkischen christlichen Familie

  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 12 UE 2643/85

    Asylrecht Türkei: Syrisch-orthodoxe Christen - Minderjähriger - alleinstehende

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politisch motivierte Foltermaßnahmen -

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1472/90

    Zur Verfolgungssituation für syrisch-orthodoxe Christinnen in der Türkei -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • VGH Hessen, 20.11.1989 - 12 UE 2536/85

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Entführung christlicher Frauen

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95
  • BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des Vorliegens politischer

  • BVerwG, 04.05.1987 - 9 B 207.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1986 - 9 B 127.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VG Minden, 27.02.2001 - 11 K 3953/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer für den Fall der erneuten Wiedereinreise

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 13 UE 1568/84
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