Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 28.11.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83   

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BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83 (https://dejure.org/1985,643)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 8 C 124.83 (https://dejure.org/1985,643)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 (https://dejure.org/1985,643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung - Grundstücksentwässerung - Mischsystem - Landesrecht - Bundesrecht - Straßenerschließungskosten - Aufwandshöhe - Straßenregenwasserkanalisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 221
  • VBlBW 1986, 58
  • DVBl 1985, 1178
  • DVBl 1985, 1187
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    Damit wird für den Fall einer mehreren Zwecken dienenden Gemeinschaftsanlage wie der hier in Rede stehenden Mischkanalisation (vgl. zu der - auch erschließungsbeitragsrechtlichen - Zulässigkeit der Errichtung solcher Anlagen das Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [252]) deren auf die Straßenentwässerung entfallender Aufwandsanteil durch das Bundesbaugesetz für die Abwicklung über Erschließungsbeiträge "reklamiert" und damit als Kostenmasse der Beitragsordnung des Bundesbaugesetzes zugewiesen.

    Eine mehreren Zwecken dienende Kanalisation setzt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer der Grundstücks- und Straßenentwässerung dienenden Regenwasserkanalisation dargelegt hat (Urteil vom 9. Dezember 1983 - a.a.O. S. 253), in aller Regel aus Bestandteilen zusammen, die einer Prüfung ihrer bestimmungsgemäßen Funktion unter der Frage zugänglich sind, ob sie entweder nur der Grundstücksentwässerung (z.B. die Grundstücksanschlußleitungen), nur der Straßenentwässerung (z.B. die Straßensinkkästen und die diese mit dem Hauptkanal verbindenden Leitungen) oder beiden Zwecken (z.B. der Hauptkanal) dienen.

    Für die Ermittlung der drei Kostenmassen weist der Senat ergänzend auf folgendes hin: In dem Urteil vom 9. Dezember 1983 (a.a.O. S. 253 f.), das nicht die Festsetzung eines Entwässerungsbeitrags, sondern die Festsetzung eines Erschließungsbeitrags betrifft, hat der Senat zur getrennten Ermittlung der erwähnten drei Kostenmassen ausgeführt:.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1983 (a.a.O. S. 255) zur Zuordnung des Aufwands einer mehreren Zwecken dienenden Gemeinschaftsanlage - es handelte sich seinerzeit um eine der Grundstücks- und der Straßenentwässerung dienende Regenwasserkanalisation - ausgeführt: "Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist die Herstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, die nur zum Teil zu einer Erschließungsanlage gehören, erschließungsbeitragsrechtlich unschädlich nur dann, wenn dadurch der Aufwand spürbar gemindert wird.

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    "Nach diesen Vorschriften dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Ermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - in den beitragsfähigen Aufwand ausschließlich Kosten aufgenommen werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich entstanden, d.h. für die Durchführung einer solchen Maßnahme eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. die Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [9] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 [220]).
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    "Nach diesen Vorschriften dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Ermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - in den beitragsfähigen Aufwand ausschließlich Kosten aufgenommen werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich entstanden, d.h. für die Durchführung einer solchen Maßnahme eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. die Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [9] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 [220]).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 131.81

    Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    Anders liegt es jedoch, wenn die Einhaltung dieses Grundsatzes die Gemeinde vor unangemessene Schwierigkeiten stellt und angesichts dessen sich wegen des Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität ein Abweichen vom Grundsatz aufdrängt (s. dazu für einen ähnlichen Zusammenhang Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 131.81 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 29 S. 8 [11 f.]).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit seinem Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - (BVerwGE 38, 275 [276]) zum Ausdruck gebracht, es könne nicht davon ausgegangen werden, daß die Straßenentwässerung die originäre Entwässerung ist, für die gleichzeitige Ableitung des Wassers von den Grundstücken mithin nur Mehrkosten entstehen.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83
    Das führt zu einem Zuordnungsschlüssel, für den es ausschlaggebend auf die durch die Herstellung einer Gemeinschaftseinrichtung hier und dort ersparten Kosten, nicht dagegen auf das Verhältnis der auf der Straße und den auf den anliegenden Grundstücken anfallenden und von der gemeinsamen Kanalisation aufzunehmenden Regenwassermengen ankommt (so aber noch Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - [Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9 S. 13 f. ]).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher

    Dient der Aufwand sowohl der Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke als auch der Straßenentwässerung (abgemagertes Mischsystem), so soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungs- und Anschlußbeitragsrecht, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -, DVBl. 1985, 1178 (1179 f.), der für das Straßenbaubeitragsrecht zu folgen ist, die Verteilung auf die straßenbaubeitragsrechtliche Seite einerseits und die anschlußbeitragsrechtliche Seite andererseits in dem Verhältnis erfolgen, das sich aus der Höhe des Aufwands für eine selbständige Schmutzwasserkanalisation und eine selbständige, der Straßenentwässerung dienende Regenwasserkanalisation ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 4 L 41/11

    Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands im Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung

    Denn eine getrennte Straßenentwässerungskanalisation ist im Regelfall mit Blick auf die Kellertiefen und Bauhöhe der Kellersinkkästen nicht so tief zu legen wie eine Grundstückskanalisation (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 13 Rdnr. 75; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, zit. nach JURIS).

    Denn damit wird im Ergebnis allein auf die Zahl der beteiligten Kostenträger abgestellt und nicht auf die verschiedenen Funktionen der konkret in Rede stehenden Gemeinschaftsentwässerungsanlage (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, zit. nach JURIS zum Anschlussbeitragsrecht).

    Die Veranschlagung der fiktiven Kosten darf nur auf der Grundlage gesicherter Erfahrungswerte erfolgen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. A., § 33 Rdnr. 23 i.V.m. § 13 Rdnr. 75; vgl. auch Brügelmann, BauGB, § 128 Rdnr. 74 zu Erschließungsbeiträgen; BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, zit. nach JURIS zum Anschlussbeitragsrecht) und muss sich daher zumindest grob auf die tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. notwendige Rohrweiten und Verlegetiefen sowie topographische Besonderheiten) beziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1986 - 2 A 963/84
    vgl. zu den Voraussetzungen einer verwaltungsbehördlichen Schätzung: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983, a.a.O. und Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -, KStZ 1986, 31 ff.

    vgl. zu diesem Problem: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -, a.a.O. und Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 112.82 -, a.a.O.

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    Darin werden unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -) im (reinen) Mischsystem - also Grundstücksentwässerung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) und Straßenentwässerung, vorliegend im überwiegenden Gemeindegebiet betrieben - die Kostenmassen außer Acht gelassen, die eindeutig der Straßenentwässerung bzw. der Grundstücksentwässerung zuzuordnen sind.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar den Rückgriff auf gesicherte Erfahrungswerte zugelassen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Gegenstand einer landesrechtlich möglichen Heranziehung zu Beiträgen kann nur der Aufwand sein, der nach Abzug des vom Bundesrecht in Anspruch genommenen Teils verbleibt (BVerwG, Urt. v. 27.06.1985 - 8 C 124.83 -, KStZ 1986, 31, 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt, und deshalb ist keine Ausnahme zu machen, soweit es sich um Kosten handelt, die anhand von - der Gemeinde zugänglichen - Unterlagen (z.B. Rechnungen usw.) ohne weiteres rechnerisch genau festgestellt werden können (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, juris Rn. 19 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1983 - 8 C 112/82 -, Rn. 18).

    Dies gilt z.B. für Fälle, in denen die Kosten für ursprünglich zu Unrecht zur gemeinsamen Aufwandsermittlung zusammengefasste Einzelanlagen insgesamt in Rechnung gestellt wurden und eine centgenaue Aufteilung deshalb nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, juris Rn. 19) oder, weil zwar feststeht, dass der Gemeinde ein beitragsfähiger Aufwand in einer bestimmten Höhe entstanden ist, der Gemeinde aber eine Aufschlüsselung auf verschiedene Erschließungsanlagen nicht mehr möglich ist, weil die Rechnungen für vor langer Zeit auf ihre Kosten durchgeführte Herstellungsarbeiten nicht mehr zugänglich sind (BVerwG, Urteil vom 16. August 1985 - 8 C 120 - 122/83 -, juris Rn. 27 und Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41/84 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsprechung des Urteils vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 31 S. 12 ), derzufolge eine Satzung, die den Entwässerungs beitrag unter Mißachtung des vom Bundesrecht für den Erschließungsbeitrag reklamierten Aufwandanteils zu hoch festlegt, nicht nur gegen Landesrecht, sondern zugleich gegen die bundesrechtliche Regelung in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG verstößt, auch im Fall einer (Regen-)Entwässerungsgebühr gilt, fehlt es an einer Darlegung in der Beschwerdeschrift, inwiefern diese Rechtsfrage im Revisionsverfahren erheblich sein wird.

    Das Urteil vom 27. Juni 1985 (a.a.O.) setzt voraus, daß die Überschreitung der Aufwandsdeckung einen Beitragssatz, der diese Konsequenz hat, unwirksam sein läßt.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Obgleich § 10 KAG 1964 -- im Unterschied zu § 10 Abs. 2 S. 2 KAG 1978 -- einen Abzug der Straßenentwässerungskosten vom beitragsfähigen Herstellungsaufwand nicht ausdrücklich vorsieht, ist dieser auch unter der Geltung der ursprünglichen Gesetzesfassung geboten, wie der erk. Senat mit Rücksicht auf das Vorteilsprinzip und die in § 129 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG angeordnete Sperrwirkung des Bundesrechts entschieden hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.1982 -- 2 S 1679/80 --, BWGZ 1983, 438; Beschluß vom 27.11.1989 -- 2 S 2097/89 --, BVerwG, Urteil vom 27.6.1985 -- 8 C 30.83 --, DVBl. 1985, 1178).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, sind im Falle einer sog. abgemagerten Mischkanalisation, die zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers und des Grundstücksschmutzwassers, nicht dagegen auch zur Aufnahme des Grundstücksoberflächenwassers bestimmt ist, die Straßenentwässerungskosten des Kanalnetzes in der Weise zu ermitteln, daß im wesentlichen die fiktiven Kosten eines Straßenentwässerungskanals den fiktiven Kosten eines Grundstücksentwässerungskanals einander gegenübergestellt werden und hieraus die entsprechenden Kostenanteile errechnet werden; auf die Ermittlung getrennter Kostenmassen für die allein der Straßenentwässerung und allein der Grundstücksentwässerung dienenden Bestandteile der Anlage kann in der Regel verzichtet werden, weil diese Kostenmassen sich weitgehend gegenseitig aufheben (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 -- 8 C 112.82 --, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.6.1985 -- 8 C 30.83 --, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 37, 29 ff.; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Der für das Beitragsrecht nach § 10 KAG vorgeschriebene Abzug der anteiligen Straßenentwässerungskosten beruht auf dem diese Rechtsmaterie beherrschenden Vorteilsprinzip und bei den Kanälen darüber hinaus auf der in § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG bzw. BauGB angeordneten Sperrwirkung des Bundesrechts (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.1982 - 2 S 1679/80 -, BWGZ 1983, 438; BVerwG, Urteile vom 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, DVBl. 1984, 194 und vom 27.6.1985 - 8 C 30.83 -, DVBl. 1985, 1178; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 641).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 15 A 2340/97

    Kalkulation des Kanalanschlußbeitrages

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

  • BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07

    Berechnung der Verteilung der Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 3629/98

    Anforderungen an den Bebauungszusammenhang; Bebauung innerhalb der im

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 90.84

    Keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Herstellungskosten für

  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 144.86

    Kriterien für die Ermittlung des Entwässerungsbeitragssatzes im Fall einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 L 233/01

    Kostenermittlung nach Aufmaßen ist eine taugliche Bestimmung des Aufwands für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - 15 A 959/03

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7644/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zu einem

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87

    Berechnung von Kanalbeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3762/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung eines

  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699

    Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 L 64/89
  • BVerwG, 09.01.1987 - 8 B 103.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Gera, 02.09.1997 - 5 E 1423/96

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • BVerwG, 13.11.1991 - 8 B 78.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3767/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1986 - 12 A 31/85

    Erhebung von Entwässerungsbeiträgen ; Herstellung öffentlicher Einrichtungen ;

  • VG Gera, 01.10.1997 - 5 E 888/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Sachliche

  • BVerwG, 28.08.1995 - 8 B 123.95

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.06.1987 - 8 B 7.87

    Bemessungsgrundlage von gemeindlich erhobenen Entwässerungsbeiträgen im Gegensatz

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.11.1984 - 11 UE 139/84   

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https://dejure.org/1984,2876
VGH Hessen, 28.11.1984 - 11 UE 139/84 (https://dejure.org/1984,2876)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.1984 - 11 UE 139/84 (https://dejure.org/1984,2876)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 1984 - 11 UE 139/84 (https://dejure.org/1984,2876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 237
  • DVBl 1985, 1187
  • DÖV 1985, 837
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 08.06.1982 - IX OE 58/79
    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.1984 - 11 UE 139/84
    Für ein nach Opportunitätsgesichtspunkten (vgl. HessVGH, Urteil vom 8.6.1982, IX OE 58/79) auszuübendes Ermessen gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerkes kann sich sowohl auf die Zeitgeschichte als auch auf die Ortsgeschichte und Heimatgeschichte beziehen (siehe hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 28.11.1984 - 11 UE 139/84 - DVBl. 1985, 1187).

    In diesem Sinne gilt das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses als Korrektiv gegenüber Einzelinteressen und Gruppeninteressen, die auf einen geringeren oder weitergehenden Schutz von Sachen aus Gründen des Denkmalschutzes gerichtet sind (Hess. VGH, Urteil vom 28.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 3467/88

    Zur konstitutiven Eintragung in das Denkmalbuch

    Entgegen der Auffassung der Kläger stand der Denkmalfachbehörde bei der damals konstitutiven Eintragung kein Ermessen zu, handelte es sich vielmehr um eine gebundene Entscheidung (Hess. VGH, Urt. v. 28.11.1984 - 11 UE 139/84 -, DVBl. 1985, 1187; VG Ffm., Urt. v. 14.07.1981 - IV/3 E 49/80 - DVBl. 1982, 367 - beide gegen Hess. VGH, Urt. v. 24.03.1981 - IX OE 167/77 - ferner OVG Berlin, Urt. v. 10.05.1985 - 2 B 134.83 -, BRS 44 Nr. 122; OVG NRW, Urt. v. 11.12.1989 - 11 A 2467/88 -, NWVBL 1990, 201).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Der Schutzgrad der heimatgeschichtlichen Bedeutung ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß durch das Schutzobjekt (heimat)geschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"; vgl. OVG Lüneburg, U v. 4.6. 1982, NVwZ 1983, 231/232), daß ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist (U d. Senats v. 10.10.1977 I 2022/77, königlicher Reitstall; vgl. auch Hess. VGH, U v. 28.11.1984, DVBl. 1985, 1187/1189) oder daß es einen im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert").
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 229/85

    Denkmalschutz; bewegliches Kulturdenkmal; keine Abwägung bei Eintragung ins

    Die Entscheidung der Behörde darüber, ob sie ein als besonders schutzwürdig erkanntes Kulturdenkmal in das Denkmalbuch eintragen will, setzt keine Abwägung zwischen den für die Eintragung sprechenden öffentlichen Belangen und den dagegen streitenden Interessen des davon betroffenen Eigentümers voraus (so auch HessVGH, Urteil v. 28.11.1984, 11 UE 139/84, RdL 1985, 160; Dietrich/Dietrich- Buchwald, ZfBR 1984, 63 ff.; Moench, NJW 1983, 1998 ff.; Brohm, DVBl. 1985, 599).
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 3 UE 2679/94

    Denkmalwürdigkeit eines Bauwerks

    Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerks kann sich sowohl auf die Zeit - als auch auf die Orts- und Heimatgeschichte beziehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.1984 - 11 UE 139/84 - DVBl. 1985, 1187).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 22/88

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung einer Denkmalzone;

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  • OVG Thüringen, 14.08.1998 - 1 ZKO 1258/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Das Gericht darf also nicht ohne fachkundige Stellungnahmen seine Überzeugung von der Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit des Kulturdenkmals sowie der baulichen Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 ThTSchG bilden (st. Rspr., vgl. nur Hessischer VGH, Urteil vom 28. November 1984 - 11 UE 139/84 - in DVBl. 85, 1187 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1988 - 1 S 1949/87 - in UPR 89, 119 = NVwZ-RR 89, 232).
  • VG Aachen, 10.06.1986 - 5 K 1792/85

    Anforderungen an das Vorliegen eines schutzwürdigen Denkmals;

    Steht fest, daß es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt, so ist es zwingend in die Denkmalliste einzutragen; ein Ermessensspielraum steht der Denkmalbehörde insoweit nicht zu, vgl. Gahlen/Schönstein, Denkmalrecht Nordrhein- Westfalen, § 3 Anm. 2; OVG Berlin, Urteil vom 10. Mai 1985 - OVG 2 B 134.83 - in DVBl 1985, S. 1185 und VGH Kassel, Urteil vom 28. November 1984 - 11 UE 134/84 - in NVwZ 1986, S. 237 für die Denkmalschutzgesetze des jeweiligen Landes.
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