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   BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84   

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BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84 (https://dejure.org/1985,84)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 (https://dejure.org/1985,84)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 (https://dejure.org/1985,84)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 148
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Eine solche Vorwegnahme der Beweiswürdigung ist jedoch unzulässig und verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (vgl. hierzu Urteile vom 29. Februar 1972 - BVerwG 3 C 106.70 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 11] und vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - [Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2] m.w.Nachw.).

    Um einen unsubstantiierten Beweisantrag oder um untaugliche Beweismittel, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verfahrensweise des Berufungsgerichts hätten rechtfertigen können (vgl. auch hierzu Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - [a.a.O.]), handelte es sich ebenfalls ersichtlich nicht.

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Beweisanträge können nur abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] [37]; Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere die Wahrunterstellung einer Beweistatsache berechtigt die Tatsachsninstanz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ablehnung des angebotenen Beweises; auf eine Beweistatsache kommt es nicht an, wenn der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] [37]).

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Vermutungen oder ein Verdacht genügen nicht (vgl. BVerwGE 13, 156 [161]; 16, 340 [342]; 17, 1 [2]; Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3] zu entsprechenden Regelungen des Bundes und der Länder; Fürst, GKÖD I, K § 13 Rz 11).

    Hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Ernennung bei Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342 f.]; 17, 1 [3]; 31, 1) mit Recht davon ausgegangen, daß allein rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit abgesehen haben würde.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Diese ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [361]).

    Hin Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat (BVerwGE 47, 330 [361]; Beschluß vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50] und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - [a.a.O.] sowie Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 -).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Vermutungen oder ein Verdacht genügen nicht (vgl. BVerwGE 13, 156 [161]; 16, 340 [342]; 17, 1 [2]; Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3] zu entsprechenden Regelungen des Bundes und der Länder; Fürst, GKÖD I, K § 13 Rz 11).

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG 2 C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13], vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [ZBR 1970, 87] und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - [Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG 60 Nr. 2]).

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Vermutungen oder ein Verdacht genügen nicht (vgl. BVerwGE 13, 156 [161]; 16, 340 [342]; 17, 1 [2]; Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3] zu entsprechenden Regelungen des Bundes und der Länder; Fürst, GKÖD I, K § 13 Rz 11).

    Hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Ernennung bei Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342 f.]; 17, 1 [3]; 31, 1) mit Recht davon ausgegangen, daß allein rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit abgesehen haben würde.

  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Damit hat er eine Rüge der Verletzung sachlichen Rechts erhoben (vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 117] und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - [Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35] jeweils m.w.Nachw.).

    Hin Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat (BVerwGE 47, 330 [361]; Beschluß vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50] und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - [a.a.O.] sowie Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 -).

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Für den Umfang der Sachaufklärungspflicht ist dabei die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts maßgebend, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Diese Verwertung, hier insbesondere die Verwertung des Vermerks über ein mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. R. geführtes Telefongespräch, findet aber bei förmlich beantragten Zeugenvernehmungen wie im vorliegenden Fall ihre Grenze (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 7. Aufl., § 98 Anm. 21 unter Hinweis auf § 98 VwGO Lind § 377 ZPO sowie Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 20.79 -).
  • BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79

    Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
    Diese Verwertung, hier insbesondere die Verwertung des Vermerks über ein mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. R. geführtes Telefongespräch, findet aber bei förmlich beantragten Zeugenvernehmungen wie im vorliegenden Fall ihre Grenze (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 7. Aufl., § 98 Anm. 21 unter Hinweis auf § 98 VwGO Lind § 377 ZPO sowie Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 20.79 -).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 20.79

    Bewertung von Prüfungsleistungen - Befangenheit der Mitglieder eines

  • BVerwG, 29.02.1972 - III C 106.70
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 CB 47.76

    Verbilligungsbeträge - Zinssatz bei Erstattungsbetrag

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem schon dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30/84 -, juris, m. w. N.; Plog/Wiedow, BBG, BeamtStG § 12 Rdnr. 4).

    Die Täuschungshandlung kann auch gegenüber dem Amtsarzt erfolgen, da sich die Ernennungsbehörde maßgeblich auf dessen Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des zur Ernennung anstehenden Bewerbers stützt und dem Bewerber das auch bewusst ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 -, juris, Rdn. 4; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178, juris, Rdn. 14; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, DVBl. 1986, 148, juris, Rdn. 24; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. August 2015 - 2 S 384/14 -, juris, Rdn. 28.
  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

    Im Übrigen ist die tatsachengerichtliche Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO der Überprüfung durch das Revisionsgericht weitgehend entzogen; die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Beachtung der allgemein gültigen Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr; vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 S. 2 und 6).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84   

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BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84 (https://dejure.org/1985,4829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freigestelltes Personalratsmitglied - Zusatzurlaub - Krankenpfleger - Psychiatrische Einrichtung - Unmittelbarer Kontakt mit Kranken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 148
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
    Diese Vorschrift, die die Minderung der Dienstbezüge wegen der zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrates erforderlichen Versäumung von Arbeitszeit verbietet und die wegen ihrer Einwirkung auf die beamtenrechtlichen Ansprüche zum revisiblen Landesrecht nach § 127 Nr. 2 BRRG gehört (s. BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]), erfaßt den vom Kläger geltend gemachten Anspruch nicht.
  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
    Auch bei einer weiten Auslegung des Begriffs der "Dienstbezüge" (s. hierzu BVerwGE 47, 23) muß es sich immer um Geldleistungen handeln.
  • BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81

    Fahndungskostenentschädigung eines Kriminalpolizisten im Außendienst - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
    Das hat der Senat bereits im Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - (Buchholz 238.37 § 42 Nr. 5) ausgesprochen.
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
    Der Senat folgt damit der bereits vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung, daß ein freigestelltes Personalratsmitglied Anspruch auf Gewährung des Zusatzurlaubs hat (BAG NJW 1982, 1348 = AP Nr. 2 zu § 49 BAT).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Er erhält diejenigen Dienstbezüge, die der Dienstherr zu zahlen hätte, hätte der Beamte in seinem bisherigen Aufgabenbereich weiter Dienst geleistet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1985 - 2 C 15.84 - Buchholz 238.3a § 107 BPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1 S. 2; Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 16 und vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 - BVerwGE 145, 368 Rn. 17, 24; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).

    Deshalb rechtfertigt die Tatsache, dass eine bestimmte Tätigkeit von dem freigestellten Personalratsmitglied tatsächlich nicht mehr ausgeübt wird, nicht den Wegfall der mit der Tätigkeit verbundenen finanziellen Leistungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. September 1984 - 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 5 S. 5, vom 18. September 1985 - 2 C 15.84 - Buchholz 238.3a § 107 BPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1 S. 2 zu Schmutzzulagen und Erschwerniszulagen).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Die Bestimmung, die wegen ihrer Einwirkung auf die beamtenrechtlichen Ansprüche zum revisiblen Landesrecht nach § 127 Nr. 2 BRRG gehört (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 15.84 - Buchholz 238.3 A § 107 BPersVG Nr. 3 S. 2), will sicherstellen, dass das freigestellte Personalratsmitglied keine finanzielle Einbuße erleidet.

    Diese Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 2 NPersVG im Sinne des Lohnausfallprinzips (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27. September 1986 - 4 AZR 543/85 - DB 1987, 695 m.w.N.) entspricht dem Charakter der Vorschrift als einer Konkretisierung des allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots nach § 41 Abs. 1 NPersVG und § 107 BPersVG (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 15.84 - a.a.O. S. 3).

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    § 107 BPersVG ist eine Schutzvorschrift, die für die Länder unmittelbar gilt (BVerwG 18. September 1985 - 2 C 15.84 - DVBl. 1986, 148).

    Hierzu gehört bei einem Personalratsmitglied, das ohne die Freistellung Wechselschichtarbeit geleistet hätte, auch der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit nach § 48a BAT (vgl. zum Zusatzurlaub nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über den Urlaub der Bayerischen Beamten und Richter vom 6. April 1981: BVerwG 18. September 1985 - 2 C 15.84 - DVBl. 1986, 148).

  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    "Allerdings wird auf die Regelung in § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückzugreifen sein, wenn es um eine Leistungsbezahlung geht, über welche nach Beginn der Freistellung erstmals oder erneut zu entscheiden ist ... Bei der Einbeziehung von Personalratsmitgliedern in die Leistungsbezahlung ist keine andere Beurteilung geboten als in den Fällen, in denen es um Beförderung, Höhergruppierung oder Bezahlung aus einer höheren Entgeltstufe unter dem Gesichtspunkt fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs geht." (BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5/12 -, juris, Rn. 26, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.9.1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 13/05 -, juris, Rn. 13 ff.; BVerwG, Urteil vom 25.6.2014 - 2 B 1/13 -, juris, Rn. 13 ff., m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 2 B 11/14 -, juris, Rn. 11 ff.).

    Der weitere Einwand der Beklagten, eine leistungsbezogene Besoldung setze eine individuell erbrachte, tatsächliche Leistung voraus, verkennt, soweit er sich auf das Benachteiligungsverbot bezieht, den Charakter und die Tragweite des Beeinträchtigungsverbots für freigestellte Personalratsmitglieder, das Begünstigungen und Benachteiligungen für Personen ausschließt, die Aufgaben und Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, sowie der daraus resultierenden Notwendigkeit der fiktiven Nachzeichnung.(Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.9.1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rn. 15 f., m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 6) Daher kann der Umstand der fehlenden dienstlichen Tätigkeit eines freigestellten Personalratsmitglieds nicht als sachliche Rechtfertigung für die aus diesem Grunde erfolgte Versagung der Teilnahme an dem Verfahren zur Gewährung von Leistungsbesoldung angesehen werden.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.) Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 30.1.2013 - 6 P 5/12 -, juris) festgestellt, dass "bei der Einbeziehung von Personalratsmitgliedern in die Leistungsbezahlung ... keine andere Beurteilung geboten (scil. ist) als in den Fällen, in denen es um Beförderung, Höhergruppierung oder Bezahlung aus einer höheren Entgeltstufe unter dem Gesichtspunkt fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs geht" .

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15

    Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass der für den Personalrat tätige Beschäftigte so behandelt werden soll, als übe er seine bisherige Dienstleistung noch aus, hat er deshalb Anspruch auf alles, was ihm zur Abgeltung seiner Dienstleistung gewährt worden ist (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rdnr. 15).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beamte während seiner Freistellung für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Personalrats besonderen Erschwernissen seiner Tätigkeit, für die eine Zusatzleistung - wie etwa Zusatzurlaub - gewährt wird, ausgesetzt war oder nicht (BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rdnr. 15; BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 -, juris, Rdnr. 24).

  • VG Berlin, 23.06.2016 - 5 K 262.14

    Beamtenrecht: Keine Entschädigung oder "sonstige Entschädigung" bei rechtswidrig

    Andere als finanzielle Vergütungen werden von der Norm nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 -, juris Rn. 20 f.; Weber, a.a.O., Rn. 111; zu § 46 Abs. 2 Satz 1 BayPVG: BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 15/84 -, juris Rn. 14).

    Anknüpfungspunkt des in § 107 BPersVG enthaltenen Verbots ist nicht die personalvertretungsrechtliche Tätigkeit, sondern die bisher erbrachte Dienstleistung: Das freigestellte Personalratsmitglied hat weiterhin Anspruch auf alles, was ihm zur Abgeltung seiner Dienstleistung gewährt worden ist bzw. wäre, wäre er nicht freigestellt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 15/84 -, juris Rn 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 3 A 235/11

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten der Feuerwehr i.R.d. Freistellung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001- 2 C 34.00 - m.w.N., ZBR 2002, 314; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15.84 -, DVBl. 1986, 148; Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58.81 -, ZBR 1985, 117.
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