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   BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86   

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https://dejure.org/1987,619
BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung - Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 117 Abs. 1 S. 3, § 116 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 337
  • NJW 1987, 2247
  • NVwZ 1987, 898 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1110
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Denn selbst wenn man von dem späteren Zeitpunkt ausgeht und insoweit einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen annimmt, kann die Entscheidung nicht auf diesem Verstoß beruhen, da das Urteil selbst ausweislich der mit Datum versehenen Urteilsformel bereits am 19. April 1982 beschlossen worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13).

    Jedenfalls würde ein Verstoß allein gegen die Zweiwochenfrist der §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht dazu führen, daß überhaupt kein wirksames Urteil vorläge; es würde sich allein um einen Verfahrensfehler handeln, der unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Umständen zur Aufhebung eines Urteils führen könnte (vgl. Beschluß vom 5. September 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Somit ist die Voraussetzung für § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO erfüllt; der Unterschrift des Richters G. unter das mit Gründen versehene vollständige Urteil bedurfte es nicht, da der Richter zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Urteils wegen Urlaubs an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert war (vgl. Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Eigene Feststellungen des Revisionsgerichts sind hier auch deshalb möglich, weil die Frage der formellen Wirksamkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts eine Sachurteilsvoraussetzung für die Entscheidung des Berufungsgerichts betrifft, deren Vorhandensein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. z.B. Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73, 74).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Da die Landesanwaltschaft Bayern nicht als Vertreterin des Freistaats Bayern, sondern als Vertreterin des öffentlichen Interesses Revision eingelegt hat, kommt es auf das Vorliegen einer Beschwer nicht an (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - BVerwGE 67, 64).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Da sich aus den Akten ergibt, daß die von allen Richtern unterschriebene Urteilsformel spätestens am 10. Mai 1982 der Geschäftsstelle zugegangen ist, ist die Feststellung des Berufungsgerichts, die Urteilsformel sei der Geschäftsstelle (überhaupt) nicht übergeben worden, aktenwidrig und für das Revisionsgericht nicht bindend (vgl. Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 = DVBl. 1984, 91).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Eine weitere Aufklärung dahingehend, ob die Urteilsformel tatsächlich erst am 10. Mai 1982 - also drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung - oder vielleicht früher, insbesondere innerhalb der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 und des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO (zu dessen entsprechender Anwendung auch bei Zustellung nach § 116 Abs. 2 VwGO, vgl. z.B. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16) der Geschäftsstelle übergeben wurde, ist nicht veranlaßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1973 - I 1426/72
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Läßt sich mangels gesonderter Vermerke der genaue Tag der Übergabe an die Geschäftsstelle nicht mehr feststellen, so mag das Bedeutung haben für die Frage, wann das Urteil in dem Sinne wirksam geworden ist, daß bereits (frühestens) ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. August 1973 Nr. 1 1426/72, NJW 1974, 1399).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Welche Art der Bekanntgabe des Urteils gewählt wird, liegt im Ermessen des Gerichts; eine gesetzliche Vorgabe im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses besteht nicht (vgl. BVerwGE 75, 337 ).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Allerdings setzt nach bisheriger Rechtsprechung die Beschwerde eines Vertreters des öffentlichen Interesses keine formelle Beschwer voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1983 - 9 B 2597.82 - BVerwGE 67, 64 ; Urteil vom 19. Januar 1987 - 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 337 ).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    Der Schriftsatz der Klägerin vom 21. Mai 2021, mit dem - ohne eine entsprechende Ankündigung im Schriftsatz vom Vortag - eine weitere Stellungnahme des T ... ... vorgelegt wurde, ging nach dem bindenden Erlass des Urteils durch Übergabe des Urteilstenors an die Geschäftsstelle (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 116 Abs. 2 VwGO) beim Verwaltungsgerichtshof ein (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1987 - 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, B.v. 11.5.2015 - 7 B 18.14 - ZfB 2015, 85 = juris Rn. 7).
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