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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86 (https://dejure.org/1986,2818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.11.1986 - 1 E 15/86 (https://dejure.org/1986,2818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. November 1986 - 1 E 15/86 (https://dejure.org/1986,2818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1987, 851
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 1 S 1342/09

    Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde bei Erledigung

    Im vorliegenden Fall ist jedoch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass vom Beschluss des Verwaltungsgerichts als solchem noch irgendwelche nachteiligen Wirkungen ausgehen, abgesehen von der insoweit unbeachtlichen Kostenfolge (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 07.11.1986 - 1 E 15/86 -, DVBl 1987, 851 ; OVG NRW, Beschluss vom 31.05.2002 - 21 B 931/02 -, NVwZ-RR 2002, 875; Beschluss vom 20.03.2007 - 14 B 168/07 - ; BayVGH, Beschluss vom 04.04.2007 - 19 C 07.572 - ; Beschluss vom 25.02.2009 - 9 CS 08.2162 -, ; Bader, VwGO, 4. Aufl. 2007, § 158 Rn. 2; Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl. 2006; § 158 Rn. 4; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006; § 161 Rn. 12; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 08.01.2007 - 7 ME 187/06 - ).
  • VG Gera, 20.07.1998 - 5 E 1043/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    enthaltene Kostenentscheidung als solche nicht anfechtbar, so besteht vorliegend kein Bedürfnis dafür, bei einer Erledigung des Verfahrens einen Rechtsbehelf allein wegen der Kosten zuzulassen, sofern nicht aus der erstinstanzlichen Entscheidung trotz der Erledigung noch irgendwelche nachteiligen Rechtswirkungen zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.11.1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987 S. 851; ferner Hess.VGH, Beschl. v. 04.02.1987 - Gb 32 G 7160/83 T -, Juris).

    Letzeres ist jedoch vorliegend nicht der Fall, zumal der Antragstellerin aus dem ursprünglich angefochtenen Vorschußbescheid - wie dargelegt - keine Vollstreckung mehr droht und eine Umstellung des Rechtsschutzbegehrens im Sinne eines Fortsetzungsfeststellungsantrages analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht kommt (vgl. insoweit ebenfalls OVG Rheinland- Pfalz, Beschl. v. 07.11.1986, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 8 B 82/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer übereinstimmenden

    OVG NRW, Beschluss vom 5.5.1970 - III B 479/69 -, OVGE 25, 247; OVG Hamburg, Beschluss vom 8.5.1995 - OVG Bs VI 19/95 -, MDR 1995, 956; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.10.1972 - 2 B 62/72 -, DVBl. 1973, 894; Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.1997 - 7 M 4238/97, NVwZ-RR 1998, 337; a.A: OVG NRW, Beschluss vom 31.5.2002 - 21 B 931/02 -, NVwZ-RR 2002, 895; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 7.11.1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851.
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Das bloße Interesse der unterlegenen Partei an einer Änderung der für sie ungünstigen Kostenentscheidung kann in einem solchen Fall die weitere Inanspruchnahme der Gerichte regelmäßig nicht rechtfertigen (ebenso für den Verwaltungsprozeß: OVG Koblenz DVBl 1987, 851 mwN; abweichend insoweit: BGHZ 57, 224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2002 - 21 B 931/02
    vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851; zum Zivilprozess: Gottwald, Rechtsmittelzulässigkeit und Erledigung der Hauptsache, NJW 1976, 2250, 2252.
  • OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10

    Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung

    Dies lässt sich weder mit der gesetzgeberischen Wertung in § 158 VwGO noch mit der durch Einführung der Zulassungsberufung und -beschwerde durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz bezweckten Entlastung der zweiten Instanz rechtfertigen (so aber: HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, juris = DVBl. 1987, 851 f.).
  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen

    Das Zulassungsverfahren hat sich durch die Schließung des fraglichen Gaststättenbetriebes im Juni 1997 nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung vom 18. Dezember 1996 objektiv erledigt, denn dadurch ist die streitige Betriebszeitbeschränkung und deren sofortige Vollziehung gegenstandslos geworden und es besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin daran, daß die Beschwerde allein zu dem Zweck zugelassen wird, daß die Antragsgegnerin in dem dann anhängigen Beschwerdeverfahren durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder auf Grund des ebenfalls fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die gegenstandslos gewordene Betriebszeitbeschränkung eine Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses und eine für sie günstigere Kostenentscheidung erreichen könnte (vgl. zu der nach früherem Recht vergleichbaren Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung: wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 - DVBl. 1987 S. 851 f.; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 8. Mai 1995 - OVG Bs VI 19/95 - MDR 1995 S. 956; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 43 vor § 124).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 CS 08.2162

    Erledigung zwischen den Instanzen im Eilverfahren; fehlendes

    In der besonderen Konstellation der Erledigung "zwischen den Instanzen" kommt im Eilverfahren eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO allein mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht mehr in Betracht (vgl. § 158 VwGO; OVG NRW vom 31.5.2002 NVwZ-RR 2002, 895; OVG RhPf vom 7.11.1986 DVBl 1987, 851; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 4 zu § 158).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des

    Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Interesse in seiner Zulassungsschrift schon nicht darlegt, besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse des Klägers daran, die Berufung allein zu dem Zweck durchzuführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen oder durch einen erfolgreichen Feststellungsantrag bei einseitiger Erledigungserklärung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und damit eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, zitiert nach juris; OVG RP, Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851).
  • LSG Sachsen, 25.07.2001 - L 3 AL 58/99

    Rechtsschutzbedürfnis einer Berufung; Rechtmäßigkeit der Versagung einer

    Das bloße Interesse des unterlegenen Beteiligten an einer Änderung der für ihn ungünstigen Kostenentscheidung kann in einem solchen Fall die weitere Inanspruchnahme der Gerichte regelmäßig nicht rechtfertigen (BSG, NZS 1996, 191, OVG Koblenz, DVBl. 1987, 851).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.1998 - 2 B 11508/98

    Divergenz; Divergenzzulassung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

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