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   BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89   

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BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
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Zu den zulässige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, Schallschutz;

§ 47 Abs. 5 VwGO, Teilnichtigkeit: Grundsätze der Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Gesamtnichtigkeit bei unwirksamer Gebietsfestsetzung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite unwirksamer Festsetzungen von Baugebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtige Festsetzung eines Baugebiets - Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Bauliche oder technische Maßnahmen - Grenzwerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • MDR 1990, 394
  • NVwZ 1990, 159
  • DVBl 1989, 1103
  • BauR 1989, 695
  • ZfBR 1989, 274
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Das Normenkontrollgericht hat also im Wege der Auslegung des Bebauungsplans ermittelt, daß er Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184 = DVBl 1988, 1167 = ZfBR 1989, 35 ) festsetze.

    Ob dies auch schon für § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG galt (vgl. dazu BVerwGE 80, 184 [186]) und ob daraus folgt, daß bestimmte Immissions- oder Emissionswerte nicht einmal zur Konkretisierung dieser Maßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden dürfen, kann hier offenbleiben; denn jedenfalls genügt es, daß der Bebauungsplan die baulichen oder technischen Vorkehrungen als solche festsetzt.

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Nach der Formulierung des Baugesetzbuchs sind Vorkehrungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG nur bauliche oder technische Maßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Ob Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu treffen sind und gegebenenfalls welche, läßt sich ebenfalls erst beurteilen, wenn die Art der baulichen Nutzung festgelegt ist; das zumutbare Maß an Lärm und anderen schädlichen Umwelteinwirkungen richtet sich nach der Schutzwürdigkeit des Gebietes, das die Gemeinde durch gebietsbezogene Bauleitplanung steuern kann (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Zu würdigen sind vielmehr die Festsetzungen in ihrer Bedeutung, die sie für den Plan in seiner Gesamtheit haben (vgl. BVerwGE 54, 5 [11]).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Der beschließende Senat hat diesen Gedanken gerade im Hinblick auf einen Bebauungsplan dahingehend zusammengefaßt, daß eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit führe, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen könne (BVerwGE 40, 268 [274]).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Zu prüfen ist, ob die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - DVBl 1985, 112 [114]).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536 [537]) führt die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) u n d mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Die Festsetzung eines Baugebiets stellt den wichtigsten Fall der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB dar (vgl. aber auch Beschluß des Senats vom 19. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 -).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 17 = UPR 1989, 451) hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 und vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
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