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   OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89   

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OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89 (https://dejure.org/1991,3555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.1991 - 9 L 280/89 (https://dejure.org/1991,3555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - 9 L 280/89 (https://dejure.org/1991,3555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 8 Nr. 2 GemO ND; § 1 ZwVerbG ND; § 6 ZwVerbG ND
    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit; Einschätzungsprärogative; Sinn und Zweck der Ermächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit; Einschätzungsprärogative; Sinn und Zweck der Ermächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 576
  • DVBl 1991, 1004
  • DÖV 1991, 610
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89
    Da der Rat beim Erlaß der Satzung in jedem Falle zunächst das dringende öffentliche Bedürfnis als Voraussetzung des Anschluß- und Benutzungszwangs zu prüfen hat, kann die Betonung der Rolle der Gemeinde - "wenn sie ein dringendes öffentliches Bedürfnis feststellen" - nur im Sinne eines - gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfbaren - Entscheidungsspielraums gedeutet werden (zu Entscheidungsspielräumen jüngst BVerwG DVBl 1991, 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89
    Die gerichtliche Kontrolle der Satzung nach § 8 Nr. 2 NGO beschränkt sich auf den normativen Inhalt der Satzung und schließt insbesondere nicht den Vorgang der Entscheidungsfindung ein (vgl. auch OVG NW OVGE 39, 49).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89
    Daß die Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG unbedenklich ist, bedarf nach dem Stand der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG DVBl 1982, 940, 943) keiner weiteren Ausführungen.
  • BVerwG, 03.08.1988 - 7 B 111.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89
    Der 3. Senat hat an der Auffassung, die Entscheidung darüber, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis im Sinne des § 8 Nr. 2 NGO vorliege, sei in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung zugänglich, auch nach der Neufassung des Gesetzes - allerdings ohne nähere Begründung - festgehalten (vgl. Urt. v. 26.2.1981- 3 A 92/79 - DNG 1988, 367, 398).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89
    § 3 Abs. 1 AVBWasserV schließt zwar eine satzungsrechtliche Regelung aus, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit den Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwiderlaufen (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 754).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Allerdings werden vergleichbare Formulierungen in jüngeren Gesetzen mit dem ausdrücklichen Ziel verwandt, die gerichtliche Überprüfung einzuschränken (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1991, S. 1004 ; Redeker, DÖV 1993, S. 10).
  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Es braucht insoweit der vom Verwaltungsgericht problematisierten Frage, ob der Gemeinde oder dem Gemeindeverband für die Frage des Vorliegens von Gründen des öffentlichen Wohls, eine Beurteilungsermächtigung oder Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (so für das jeweilige Landesrecht: OVG Nds, Urteil vom 8. Januar 1991 - 9 L 280/89 - DVBl. 1991, 1004; OVG NW Urteil vom 28. November 1986 - 22 A 1206/81 - KStZ 1987, 132; ferner Cronauge/Lübking, Kommentar zur Amts- und Gemeindeordnung im Land Brandenburg, § 15 GO, Rn. 10) oder es sich insoweit um einen der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff handelt (vgl. Muth, Kommunalrecht in Brandenburg, Potsdamer Kommentar zur GO, AmtsO und LKrsO, Stand Aug. 2002, § 15 GO, Rn. 5 a.E.) nicht weiter nachgegangen zu werden; auch bei Unterstellung der größtmöglichen Kontrolldichte dient der Zwang zum Anschluss und zur Benutzung der hier vorliegenden leitungsgebundenen Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung offenkundig dem Wohl der Allgemeinheit.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Weil der Rat beim Erlass der Satzung ohnehin das dringende öffentliche Bedürfnis als Voraussetzung der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu prüfen hat, kann die Betonung der Rolle der Gemeinde, wenn sie ein dringendes öffentliches Bedürfnis feststellt, nur im Sinne einer Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraumes gedeutet werden (OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Januar 1991 - 9 L 280/89 - i.E. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. November 1986 - 22 A 1206/81 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. November 2001 - 1 L 374/01-, n.v.).

    Ziel dieser Gesetzesänderung war die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte und die Erleichterung der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs durch die Gemeinde (OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Januar 1991, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an

    Sonst spreche einiges dafür, zu § 8 NdsGO a.F. der Auffassung des 3. Senats zur vollen Überprüfbarkeit des dringenden öffentlichen Bedürfnisses zu folgen (OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991 - 9 L 280/89 -, NVwZ-RR 1991, 576).

    Soll aber eine Einrichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden, können Rentabilitätsgesichtspunkte mit einbezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Die kommunale Satzungsgebung ist dabei seitens der Gerichte nur dahingehend zu kontrollieren, ob das Ergebnis des Rechtsetzungsaktes mit höherrangigem Recht im Einklang steht, während der Vorgang der Entscheidungsfindung - also die Betätigung des "Normsetzungsermessens" - einer gerichtlichen Prüfung grundsätzlich entzogen ist (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.1.1991 - 9 L 280/89 -, juris, Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 -, juris, Rn. 12; jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Die kommunale Satzungsgebung ist dabei seitens der Gerichte nur dahingehend zu kontrollieren, ob das Ergebnis des Rechtsetzungsaktes mit höherrangigem Recht im Einklang steht, während der Vorgang der Entscheidungsfindung - also die Betätigung des "Normsetzungsermessens" - einer gerichtlichen Prüfung grundsätzlich entzogen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 -, juris, Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.1.1991 - 9 L 280/89 -, juris, Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 9 LB 102/15

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; Eigentumsgarantie; Grundstück;

    Die gerichtliche Überprüfung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses für den Anschluss- und Benutzungszwang beschränkt sich darauf, ob nach den örtlichen Gegebenheiten der Sinn und Zweck der Ermächtigung verkannt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.1.1991 - 9 L 280/89 - NVwZ-RR 1991, 576; Nds. OVG, Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Abdruck S. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04

    Fernwärmeversorgung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, globaler Klimaschutz;

    Soll eine Einrichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden, können Rentabilitätsgesichtspunkte zusätzlich mit einbezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991 - 9 L 280/89 -, NVwZ-RR 1991, 576).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

    Weil der Rat beim Erlass der Satzung ohnehin das dringende öffentliche Bedürfnis als Voraussetzung der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu prüfen hat, kann die Betonung der Rolle der Gemeinde, wenn sie ein dringendes öffentliches Bedürfnis feststellt, nur im Sinne einer Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraumes gedeutet werden (OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Januar 1991 - 9 L 280/89 - i.E. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. November 1986 - 22 A 1206/81 -, jeweils zit. nach [...]; vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. November 2001 - 1 L 374/01 -, n.v.).

    Ziel dieser Gesetzesänderung war die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte und die Erleichterung der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs durch die Gemeinde (OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Januar 1991, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 261/08

    Beurteilungsspielraum; Gefährlichkeit; Gutachterausschuss; Schulweg; Schüler;

    Dabei braucht die Kammer nicht zu entscheiden, ob ein Beurteilungsspielraum für behördliche Entscheidungen nur normativ aus einem Gesetz im materiellen Sinne erwachsen kann ( BVerfG, Beschl.v. 15.05.1995, - 2 BvL 19/91, 2 BvR 1206/91, 2 BvR 1584/91, 2 BvR 2601/93 -, BVerfGE 92, 340 ; Gerhardt in: Schoch pp, VwGO § 114 , Rdnr 55; Kopp/Schenke, VwGO , 15. Aufl. § 114 Rdnr 24) oder ob es ausreicht, wenn eine rechtliche Ermächtigung, ggf. konkludent im Wege der Auslegung aus der Rechtsgrundlage der behördlichen Entscheidung ermittelt werden kann ( BVerwG, Urt.v. 7.11.1985, - 5 C 29/82 -, BVerwGE 72, 195 [BVerwG 07.11.1985 - BVerwG 5 C 29.82] - juris, Rdnr. 11 ff.; Nds. OVG, Urt.v. 08.01.1991, - 9 L 280/89 -, Nds.Rpfl.

    1991, 157 = DÖV 1991, 610 [OVG Niedersachsen 08.01.1991 - 9 L 280/89] = DVBl. 1991, 1004 = NVwZ-RR 1991, 576; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO 2. Aufl. § 114 Rdnr 304 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 24/93

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung trotz Betriebsführung durch Privaten,

  • VG Lüneburg, 07.12.2021 - 3 A 65/19

    Abwasserbeseitigung; Abwassersatzung; Anhörung; Anschluss- und Benutzungszwang;

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93

    Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer;

  • VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 L 487/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 K 6/99

    Überprüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit einer

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