Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schulauflösung - Gemeinderatsbeschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Auflösung von Schulen - Schulorganisationsmaßnahme, Abwägungsgebot und Vorbereitung durch die Verwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 20 Abs. 3; SchVG NW § 8 Abs. 1
Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und Abwägungsgebot - Vorbereitung der planerischen Entscheidung des Gemeinderats durch die Verwaltung, Abwägungsgebot - bei Schulschließungen (Schulauflösungen)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.10.1989 - 1 K 4251/88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1991 - 19 A 2515/89
- BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 1202
- DVBl 1992, 1025
- DÖV 1979, 410
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Ohne Erfolg bleiben muß auch die Rüge einer Abweichung von Rechtssätzen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166.Einen das angefochtene Urteil unmittelbar tragenden, abstrakten Rechtssatz, der im Widerspruch stünde zu den in der Beschwerdebegründung wiedergegebenen Rechtssätzen aus dem Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 -, haben die Kläger mit der Beschwerde nicht bezeichnet.
Wenn das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung nicht im Hinblick auf bestimmte, möglicherweise unzureichend beachtete Planungsalternativen beanstandet hat, folgt daraus nicht, daß es - entgegen BVerwGE 71, 166 - Planungsalternativen generell nicht für abwägungserheblich hält.
- BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Schulorganisatorische Maßnahmen planerischen Inhalts (hier: jahrgangsweise Auflösung einer Hauptschule) müssen dem Gebot der gerechten Abwägung genügen (Fortführung der Rspr. des 7. Senats, vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 7 CB 75.78 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 61).Das Berufungsgericht ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in Übereinstimmung mit derselben davon ausgegangen, daß die Planung einer schulorganisatorischen Maßnahme keine grundsätzlich andersartigen Probleme aufwerfe als eine Planung in anderen Bereichen und daher dem Gebot der gerechten Abwägung genügen müsse (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 7 CB 75.78 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 61); dieses Gebot sei bei einer Schulorganisationsmaßnahme verletzt, wenn nicht alles an Belangen eingestellt worden sei, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, wenn das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden sei oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden sei, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis gestanden habe (vgl. BVerwGE 48, 56).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Daß die Gemeindeverwaltung in Vorbereitung eines Gemeinderatsbeschlusses (NRW) über die Auflösung einer Schule die abwägungserheblichen Belange zusammenstellt und einen Entscheidungsvorschlag macht, verletzt nicht die von der Rechtsprechung (BVerwGE 75, 214 ) aufgezeigten Grenzen anderweitiger Beratung und Information des Entscheidungsträgers.Rechtlich zu beanstanden ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die verfahrensrechtlich geordneten Entscheidungsebenen nicht mehr getrennt, einseitig Absprachen über die weitere Verfahrensgestaltung getroffen und wenn der Gestaltungsspielraum der zuständigen Stelle sachwidrig eingeengt werden (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
- BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO wird durch das Gericht grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - Buchholz 310 § 86 Nr. 21 = DÖV 1963, 886; Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - Buchholz 310 § 132 Nr. 114) oder zumindest substantiiert angeregt hat (vgl. Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 140). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Zur Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, im einzelnen darlegen müssen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht noch hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus im einzelnen noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17; BVerwGE 31, 212 ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Zur Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, im einzelnen darlegen müssen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht noch hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus im einzelnen noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17; BVerwGE 31, 212 ). - BVerwG, 18.04.1983 - 6 C 202.81
Kriegsdienstverweigerungssachen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO wird durch das Gericht grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - Buchholz 310 § 86 Nr. 21 = DÖV 1963, 886; Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - Buchholz 310 § 132 Nr. 114) oder zumindest substantiiert angeregt hat (vgl. Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 140). - BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO wird durch das Gericht grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - Buchholz 310 § 86 Nr. 21 = DÖV 1963, 886; Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - Buchholz 310 § 132 Nr. 114) oder zumindest substantiiert angeregt hat (vgl. Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 140). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.). - BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Diesem Darlegungserfordernis wird die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann gerecht, wenn sie in beiden Entscheidungen, dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigt, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33, vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -). - BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter …
- BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
- BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
Davon abgesehen ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde die sinngemäße Anwendung der Grundsätze des Abwägungsgebots, die die Rechtsprechung bei raumbezogenen Planungen entwickelt und inzwischen in unterschiedlichen Rechtsbereichen auf planerische Entscheidungen übertragen hat (z.B. Beschluß vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 B 32.91 - Buchholz 421 Nr. 106 betr. schulorganisatorische Maßnahmen), im Falle abwägender rundfunkrechtlicher Frequenzentscheidungen bundesrechtlich untersagt sein könnte. - OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
Prognose; Prognoseentscheidung; Schulaufhebung; Schülerzahlen; Schulschließung
"Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025;… Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (…BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert;… VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).
Die organisationsrechtliche Entscheidung ist vielmehr nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind BVerwG, (Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025).
Insoweit wird klarstellend auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, NVwZ 1992, 1202, verwiesen, in dem es heißt (Hervorhebung durch den Senat):.
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule; …
Hierzu führen sie aus, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, nur die Verhinderung eines unzumutbaren Ergebnisses sei relevant, treffe nicht (mehr) die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts; denn mit Urteil vom 7. Januar 1992 (- 6 B 32.91 -, juris) habe es das Abwägungsgebot bei schulorganisatorischen Maßnahmen dem im baurechtlichen Planungsbereich gleichgestellt.Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025;… Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).
13 Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (…BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert;… VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).
Die organisationsrechtliche Entscheidung ist vielmehr nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind BVerwG, (Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025).
- BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …
Sie lassen zudem eine dem Bezeichnungsgebot des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Angabe derjenigen zur Verfügung stehenden und unausgeschöpften Beweismittel vermissen, welche das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach noch hätte heranziehen müssen (zu dieser prozeßordnungsmäßigen Anforderung an eine Aufklärungsrüge vgl. etwa Beschluß vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 B 32.91 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 106 S. 32 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90
Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner - …
Die gerichtliche Aufklärungspflicht ist, wenn sich die Notwendigkeit der Sachaufklärung nicht aus anderen Gründen aufdrängt, nicht verletzt, wenn das Gericht von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung des bisher erreichten Sach- und Streitstandes nicht förmlich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 B 32.91 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 106 S. 32 m.w.N.). - VG Münster, 08.09.2023 - 1 K 339/23
Gesamtschule Münster-Roxel muss genehmigt werden
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. August 2014 - 19 B 909/14 -, juris, Rn. 19 f., m.w.N., vom 11. Juli 2013 - 19 B 406/13 -, juris, Rn. 31 f., m.w.N., vom 31. Mai 2013 - 19 B 1191/12 -, juris, Rn. 12 f., m.w.N., vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, juris, Rn. 22 f., m.w.N., und Urteil vom 3. Mai 1991 - 19 A 2515/89 -, n.v., Urteilsabdruck, S. 10, 14 f., m.w.N.; vgl. ferner auch BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, juris, Rn. 3, und vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75.78 -, juris, Rn. 8. - VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02
Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines …
Für Planungen im Bereich der Schulorganisation stellen sich dabei grundsätzlich keine andersartigen Probleme als für Planungen in anderen Bereichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992, NVwZ 1992, 1202), sodass allgemeine Grundsätze des Planungsrechts Anwendung finden.Denn geht man - wie dies oben im Hinblick auf die Schulnetzplanung bereits geschehen ist - grundsätzlich von der Anwendung allgemeiner planungsrechtlicher Grundsätze auch im Bereich der Schulorganisation aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992, NVwZ 1992, 1202), so folgt aus dem Abwägungsgebot des Planungsrechts für die Antragsteller ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange mit den öffentlichen Belangen, das wiederum voraussetzt, dass keine öffentlichen Belange unberücksichtigt geblieben oder fehlgewichtet worden sind (vgl. Binder, Die Schulschließung als Planungsentscheidung, S. 208 ff.).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …
"Die organisationsrechtliche Entscheidung ist nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind (BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025). - OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11
Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare …
Innerhalb dieses Rahmens besteht ein vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbarer planungsrechtlicher Gestaltungsspielraum (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, NVwZ 1992, 1202 = juris Langtext Rdnr. 3;… VG Trier, Urt. v. 23.8.2005 - 2 K 434/05.TR -, juris Langtext Rdnr. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - 19 B 1191/12
Klage- und Antragsbefugnis für Rechtsschutz gegen eine Schulauflösung; …
BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, juris, Rdn. 3 und 10 (jahrgangsweise Auflösung einer Hauptschule); OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, juris, Rdn. 22 (Bildung eines Grundschulverbundes); Urteil vom 3. Mai 1991, a. a. O., S. 10 und 14 des Urteilsabdrucks; allgemein zum planerischen Abwägungsgebot BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, BVerwGE 141, 171, juris, Rdn. 54. - BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12
Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 19 B 1129/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abänderung einer …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11
Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 3 M 175/20
Zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab bei der Aufhebung eines Schulstandortes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2003 - 15 B 1185/03
Auflösung einer Hauptschule
- VG Oldenburg, 09.02.2015 - 5 A 1579/14
Aufhebung einer Schule; schulorganisatorische Maßnahme
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - 8 S 92.05
Zur Fusion des Coppi-Gymnasiums mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium - Nr. 30/2006
- VG Hannover, 02.09.2015 - 6 B 3598/15
Aufhebung; Rechtsschutzbedürfnis; Schülerzahl; Schulorganisationsmaßnahme; …
- BVerwG, 24.06.2010 - 3 B 97.09
Angliederung eines Flurstücks an einen Eigenjagdbezirk durch jagdrechtlichen …
- VG Arnsberg, 04.03.2016 - 10 L 1754/15
Eilantrag gegen die Auflösung einer Grundschule in Werl abgelehnt
- OVG Hamburg, 05.08.2005 - 1 Bs 234/05
Zum Abwägungsvorgang bei der Einrichtung von Eingangsklassen einer Schule
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 435/03
Rückwirkung einer Schulschließung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
- VG Minden, 08.02.2013 - 8 K 1834/12
Klage gegen Schließung der Grundschule Nammen erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99
Bestehen eines Anspruchs auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe …
- BVerwG, 01.08.1995 - 8 B 119.95
Anforderungen an die Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht
- VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
- OVG Hamburg, 02.08.2005 - 1 Bs 228/05
Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Jahrgangsstufen an einem Gymnasium; …
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2013 - 4 L 345/13
Humanmedizin; Zulassung zum Studium ; Wintersemester 2012/13
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
Schulschließungen in Bochum-Wattenscheid rechtmäßig
- VG Minden, 27.04.2012 - 8 K 974/11
Klage gegen Schließung der Grundschule Billinghausen in Lage erfolglos
- VG Minden, 11.10.2010 - 8 L 407/10
Eilantrag gegen die Schließung der Grundschule Möllbergen erfolglos
- VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
- VG Meiningen, 16.10.2006 - 1 E 434/06
Schulrecht; Vorläufiger Rechtsschutz der Eltern gegen die für sofort vollziehbar …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - 8 S 77.05
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Entscheidung über …
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 120/13
Schulschließungen in Bochum-Wattenscheid rechtmäßig
- VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
Anordnung des Sofortvollzugs bei Aufhebung einer Schule
- VG Minden, 01.03.2012 - 8 L 41/12
Eilantrag gegen Schließung des Grundschulstandorts Retzen erfolglos
- VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10
Rat der Stadt Blomberg muss über Schulschließung erneut entscheiden
- VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe …
- VG Münster, 21.02.2008 - 1 K 1564/07
Kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Gartenbauschule in Wolbeck
- BVerwG, 23.02.1996 - 8 B 25.96
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an den Bevollmächtigten - Vermutungsregelung …
- VG Düsseldorf, 17.08.2022 - 18 L 1419/22
Auflösung; Schule; Trägerschaft; Landesträgerschaft; Abwägung; Planung; Ermessen; …
- VG Minden, 27.04.2012 - 8 K 1318/11
Jahrgangsweise Schließung einer Grundschule durch den Wegfall der Bildung von …
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1545/12
Schließung einer Grundschule; Schulentwicklungsplan; Anmeldezahlen; Rückgang von …
- VG Minden, 27.04.2012 - 8 K 1929/11
Jahrgangsweise Schließung einer Grundschule durch den Wegfall der Bildung von …
- VG Minden, 29.06.2011 - 8 L 309/11
Ermächtigung einer Gemeinde als Schulträger zur Organisation ihres örtlichen …
- VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
Vorerst keine Teilschließung der Dahlmann-Schule in Berlin-Marzahn
- VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586