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   BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89   

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BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89 (https://dejure.org/1991,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1991 - 4 N 2.89 (https://dejure.org/1991,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 4 N 2.89 (https://dejure.org/1991,1553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Flächennutzungsplan Aufstellung - Fehlende Planungskompetenz - Bebauungsplan aufgrund unwirksamen Flächennutzungsplanes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 882
  • DVBl 1992, 574
  • DÖV 1992, 631
  • ZfBR 1992, 136
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Ob etwa dringende Gründe für die Aufstellung eines Bebauungsplans vor Aufstellung des Flächennutzungsplans gegeben sind, ist nach objektiven Kriterien zu entscheiden; der Gemeinde steht insoweit kein "Beurteilungsspielraum" zu (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1982 - BVerwG 4 N 1.81 - BVerwGE 66, 116 ).

    Insoweit bedarf es jedoch im Normenkontrollverfahren keiner Prüfung, weil eine unrichtige Beurteilung der dringenden Gründe für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich wäre (§ 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 155 b Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1979 den Beschluß des Senats vom 18. August 1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Während des Normenkontrollverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - (BVerfGE 77, 288 ff.) § 195 Abs. 3 Unterabsatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Unterabsatz 2 Satz 1 KSVG wegen Unvereinbarkeit mit den §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 8, 147 Abs. 2 BBauG 1976 für nichtig erklärt.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG mit Beschluß vom 19. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - (BVerfGE 77, 288) entschieden.

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    An diese rechtliche Beurteilung durch das Normenkontrollgericht ist der Senat gebunden, da sie jedenfalls nicht auf offensichtlich unhaltbaren rechtlichen Überlegungen oder tatsächlichen Würdigungen beruht (vgl. hierzu Beschluß vom 15. April 1908 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn es überhaupt keinen Flächennutzungsplan gibt, sondern auch dann, wenn nur ein ungültiger Flächennutzungsplan vorhanden ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ; Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 12 u. 13.74 - BRS 30 Nr. 1 ; Löhr, in Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 8 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Daß es nicht auf das Bewußtsein der den Bebauungsplan beschließenden Ratsmitglieder, sondern auf das objektive Verhältnis von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ankommt, hat der Senat bereits zum Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG ausgesprochen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976, a.a.O.; Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; ferner Weyreuther, DÖV 1983, 575 ).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Das Wortpaar "Verfahrens- und Formvorschriften" betrifft alle Vorschriften des Bundesbaugesetzes bzw. des Baugesetzbuchs über die Bauleitplanung, die sich auf den äußeren Ablauf des Planungsverfahrens beziehen und die von den Gemeinden oder ihren Entscheidungsträgern sowie von der Genehmigungsbehörde für die Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten sind (BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1936 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47 ).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 BBauG 1979 erfüllt, so fehlt es auch dann an einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG/BauGB, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan aus einem unerkannt nichtigen Flächennutzungsplan entwickelt hat und deshalb überhaupt nicht beabsichtigte, in Anwendung des § 8 Abs. 4 BBauG zu planen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1976, a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - BRS 42 Nr. 17).
  • OVG Saarland, 02.12.1983 - 2 N 3/83
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Auf einen vom Antragsteller eingereichten Normenkontrollantrag hin stellte das Normenkontrollgericht die Nichtigkeit des Bebauungsplans "Löbel - II. Änderung" mit Urteil vom 2. Dezember 1983 (OVG 2 N 3/83) fest mit der Begründung, die Planung leide, soweit sie eine Garagen- und Stellplatzanlage schräg gegenüber dem Wohnhaus des Antragstellers ausweise, an einem zu ihrer Unwirksamkeit führenden Abwägungsmangel.
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
    Die Rechtslage könnte allenfalls dann anders sein, wenn es für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Löbel" einen weiteren Flächennutzungsplan - etwa der ehemaligen Stadt Dudweiler - gäbe, der bei Unwirksamkeit des vom Stadtverband Saarbrücken aufgestellten Flächennutzungsplans fortgelten würde, sofern er nicht aufgrund besonderer landesrechtlicher Regelung oder wegen Erschütterung seiner Ordnungsfunktion (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG 4 C 6.73 - BVerwGE 45, 25) außer Kraft getreten ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Zwar ist ein Bebauungsplan auch dann nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB genehmigungspflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Flächennutzungsplan im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplans an einem zur Unwirksamkeit führenden beachtlichen Fehler leidet; in diesem Falle kann der Bebauungsplan nur als "vorzeitiger Bebauungsplan" im Sinne von § 8 Abs. 4 BauGB, das heißt insbesondere mit der nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB in diesem Falle erforderlichen Genehmigung rechtswirksam sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 4 N 2.89 -, NVwZ 1992, 882 und juris, Rn. 26 ff.).
  • VG Cottbus, 05.03.2015 - 4 K 374/13

    Immissionsschutzrecht

    Mit dieser Vorschrift knüpft der Gesetzgeber an das in § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB enthaltene bauplanungsrechtliche Entwicklungsgebot an, wonach die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind; im Baurecht ist anerkannt, dass die Gemeinde diesem Gebot nicht nachkommen kann, wenn ein wirksamer Flächennutzungsplan nicht vorhanden ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 4 N 2/89 - juris Rn. 26; s. auch BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 4 CN 3/08 - juris Rn. 18: "Bebauungspläne können grundsätzlich nur aus einem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden").

    § 12 Abs. 2 ROG löst nicht die Abhängigkeit des niederstufigen vom höherstufigen Plan derart auf, dass er vom Erfordernis eines dem Regionalplan vorangehenden landesweiten Raumordnungsplans entbindet; vielmehr macht die Vorschrift das Bestehen eines wirksamen landesweiten Raumordnungsplans gerade selbst zur Voraussetzung für ihre Anwendung (Kümper/Milstein, a.a.O.. S. 9; ebenso zu § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 4 N 2/89 - juris Rn. 26).

  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 2329/95

    Sportanlage - Lärmschutz bei Altanlage

    Insoweit ist allein bedeutsam, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bebauungsplan objektiv vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 4 N 2.89 -, Buchholz 406.11 § 8 BauGB Nr. 11).

    Ein Beurteilungsspielraum steht der Gemeinde insoweit nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 4 N 2.89 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

    Denn § 8 Abs. 3 BauGB knüpft, ebenso wie die Ausnahmetatbestände des § 8 Abs. 2 S. 2 und des § 8 Abs. 4 BauGB (zu letzterem vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1991, NVwZ 1992, 882 ff.), grundsätzlich an die objektiven Verhältnisse an.

    Ist dies der Fall, so kann es - ebenso wie bei den Ausnahmetatbeständen des § 8 Abs. 2 und 4 BauGB - auf die subjektive Beurteilung des Gemeinderats nicht ankommen (zur "objektiven" Auslegung des § 8 Abs. 4 BauGB vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1991, NVwZ 1992, 882 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    Insbesondere stand nicht bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Veränderungssperre mit Gewissheit fest, dass der künftige Bebauungsplan "Windenergieanlagen Lenthalde" gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB verstoßen wird, weil ihm keine wirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Nutzung der Windenergie zugrunde liegen werden (vgl. zur Verletzung des Entwicklungsgebots bei Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans BVerwG, Beschl. vom 18.12.1991 - 4 N 2.98 - , DVBl. 1992, 574).
  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03

    Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer

    Indes stellt - wofür es allein auf die objektive Rechtslage ankommt (SächsOVG, Beschl. v. 4.2.2004 - 1 BS 394/03 - BVerwG, Beschl. v. - 18.12.1991 - 4 N 2.89 -, DVBl. 1992, 574, 576) - der Wunsch einer lediglich besseren Versorgung des Gebiets durch einen Lebensmittel-Vollsortimenter keinen dringenden Grund dar, der eine vorgezogene Bebauungsplanung erfordern würde.
  • BVerwG, 28.02.2023 - 4 BN 10.22

    Erlass eines gemeinsamen gebietsübergreifenden Bebauungsplans zweier Gemeinden

    Für einen Flächennutzungsplan hat der Senat dies mit Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 4 N 2.89 - (Buchholz 406.11 § 8 BauGB Nr. 11 S. 2) bereits entschieden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05

    Abwägungsfehlerhafte Teilgenehmigung eines Flächennutzungsplanes im Hinblick auf

    Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 BBauG erfüllt, so fehlt es auch dann an einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan aus einem unerkannt nichtigen Flächennutzungsplan entwickelt hat und deshalb überhaupt nicht beabsichtigte, in Anwendung des § 8 Abs. 4 BBauG zu planen (so BVerwG, B. v. 18.12.1991 - 4 N 2.89 - DVBl 1992, 574; ablehnend Bracher a.a.O., Rn.1071 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 K 139/07

    Kein Anhaltspunkt für Wirkungslosigkeit des Saarbrücker Bebauungsplans

    (BVerwG vom 18.12.1991 - 4 N 2.89 -, NVwZ 1993, 882) Ein Abwägungsfehler sei auch nicht darin zu erkennen, dass der Bebauungsplan die preisgekrönte städtebaulich beste Lösung aus dem damals durchgeführten Ideenwettbewerb aufgegriffen habe und durch eine entsprechende Beschlussfassung sich zu Eigen gemacht habe.
  • VG Darmstadt, 02.02.2012 - 7 L 966/11

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Fehlen eines Flächennutzungsplans

    Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher noch nicht aufgestellt oder aber wegen Rechtsmängel unwirksam ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1991 - 4 N 2/89 -, NVwZ 1992, 882).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 K 13/07

    Festsetzung einer Schießplatzanlage in einer öffentlichen Grünfläche in

  • BVerwG, 11.06.1996 - 4 NB 9.96

    Genehmigung eines Bebauungsplans - Umdeutung eines beschlossenen Bebauungsplans

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 29.92

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach Ablauf der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in

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