Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,900
VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 (https://dejure.org/1991,900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 (https://dejure.org/1991,900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 (https://dejure.org/1991,900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80a Abs 3 VwGO, § 89 Abs 1 VwGO, § 4 BauNVO, § 6 BauNVO, § 80 Abs 1 S 2 VwGO
    (Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag des Bauherrn nach Art einer Widerklage im Beschwerdeverfahren; Rechtsschutzinteresse für Eilantrag des Nachbarn; Wohnzwecke iSv BauGBMaßnG § 10 Abs 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 172
  • DVBl 1992, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Der Antrag der Antragstellerin, die Stillegung der bereits begonnenen Bauarbeiten anzuordnen, ist unzulässig, da das Gericht nach § 80a Abs. 3 VwGO keine unmittelbaren Maßnahmen gegenüber dem Bauherrn treffen kann, sondern nur die Bauaufsichtsbehörde entsprechend verpflichten kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 -, NVwZ 1991, 592 = BauR 1991, 185).

    Der Hilfsantrag, der Antragsgegnerin aufzugeben, die Stillegung der Bauarbeiten bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Widerspruch anzuordnen, ist nunmehr über § 80a Abs. 3 VwGO und nicht mehr über § 123 Abs. 1 VwGO zu verfolgen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -).

    Diese Bestimmung ist auch auf vor Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG zum 01.01.1991 erhobene Widersprüche anzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 01.03.1991 - 3 TG 7/91 -, NVwZ 1991, 897).

  • VGH Hessen, 01.03.1991 - 3 TG 7/91

    Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - aufschiebende Wirkung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Diese Bestimmung ist auch auf vor Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG zum 01.01.1991 erhobene Widersprüche anzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 01.03.1991 - 3 TG 7/91 -, NVwZ 1991, 897).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Dies bedeutet zugleich, daß sich das Bauvorhaben (Wohnhaus und Hotelanbau) hinsichtlich der überbauten Grundfläche (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, BRS 47 Nr. 68) in die nähere Umgebung einfügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1988 - 10 S 1498/86

    Stillegung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Ohne einen solchen Antrag des Dritten allein aufgrund von § 102 Abs. 1 Nr. 1 HBO i.d.F. vom 25.09.1991 (GVBl. 1991 I S. 301) - HBO 1990 -, der § 83 Abs. 1 HBO 1990 vorgeht, ist die Behörde dazu nicht verpflichtet (a.A. wohl Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 4, wo ausgeführt wird: "Die Behörde hat die Wirkung des Rechtsbehelfs gegenüber dem Begünstigten notfalls durch entsprechende Anordnungen durchzusetzen."), denn der nach § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO bestehende Suspensiveffekt hat lediglich zur Folge, daß zwar das Gebrauchmachen von der nicht für sofort vollziehbar erklärten Baugenehmigung unzulässig, weil suspensionswidrig ist, ein formell illegales Handeln - darauf stellt § 102 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1990 ab (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 02.09.1982 - Nr. 2 B 81 A.984 -, BRS 39 Nr. 228) - darin gleichwohl nicht zu erblicken ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 14.06.1991 - 14 UE 1162/82 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.04.1988 - 10 S 1498/86 -, VBlBW 1988, 435 = NVwZ-RR 1989, 123), denn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs läßt die formelle Legalität eines Vorhabens unberührt und verhindert lediglich die Vollziehbarkeit der Genehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.1988 - 4 B 89.88 -, NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Insoweit ist beachtlich, daß die früher im hinteren Grundstücksbereich vorhandenen ein- und viergeschossigen Wohngebäude entfernt wurden und dadurch die Wohnnutzung insgesamt jedenfalls nicht nennenswert erhöht ist, da die prägende Wirkung des Altbestandes mit dessen Beseitigung nicht automatisch entfällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34 = BRS 46 Nr. 62 = NJW 1987, 1656).
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für den Erfolg der Baunachbarklage und des entsprechenden Eilrechtsschutzes ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung - diese datiert hier vom 16.10.1990 - unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 -, BRS 47 Nr. 156 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Das Hotel A kann dabei nicht als singuläre Anlage, die als Fremdkörper unbeachtlich sein kann, angesehen werden, denn die nähere Umgebung kann wegen der unterschiedlichen gewerblichen Nutzung vornehmlich in Erdgeschossen nicht als im wesentlichen homogene Bebauung qualifiziert werden, und das Hotel A wirkt wegen seiner die übrigen Gebäude erheblich übertreffenden Größe in der Umgebung tonangebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, NVwZ 1990, 755).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Ohne einen solchen Antrag des Dritten allein aufgrund von § 102 Abs. 1 Nr. 1 HBO i.d.F. vom 25.09.1991 (GVBl. 1991 I S. 301) - HBO 1990 -, der § 83 Abs. 1 HBO 1990 vorgeht, ist die Behörde dazu nicht verpflichtet (a.A. wohl Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 4, wo ausgeführt wird: "Die Behörde hat die Wirkung des Rechtsbehelfs gegenüber dem Begünstigten notfalls durch entsprechende Anordnungen durchzusetzen."), denn der nach § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO bestehende Suspensiveffekt hat lediglich zur Folge, daß zwar das Gebrauchmachen von der nicht für sofort vollziehbar erklärten Baugenehmigung unzulässig, weil suspensionswidrig ist, ein formell illegales Handeln - darauf stellt § 102 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1990 ab (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 02.09.1982 - Nr. 2 B 81 A.984 -, BRS 39 Nr. 228) - darin gleichwohl nicht zu erblicken ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 14.06.1991 - 14 UE 1162/82 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.04.1988 - 10 S 1498/86 -, VBlBW 1988, 435 = NVwZ-RR 1989, 123), denn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs läßt die formelle Legalität eines Vorhabens unberührt und verhindert lediglich die Vollziehbarkeit der Genehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.1988 - 4 B 89.88 -, NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Dabei kann er selbst mehrere selbständige Gebäude zu einem einheitlichen baulichen Vorhaben zusammenfassen, wenn die Verwirklichung für ihn nur in dieser Zusammenfassung von Bedeutung ist, weil sonst die Gefahr bestünde, daß ein Teil des Vorhabens zugelassen würde, der für sich betrachtet nicht seinen Absichten entspricht oder diesen gar zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.1980 - 4 C 99.77 -, NJW 1991, 776; Urt. v. 03.05.1974 - IV C 10.71 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91
    Dabei kann er selbst mehrere selbständige Gebäude zu einem einheitlichen baulichen Vorhaben zusammenfassen, wenn die Verwirklichung für ihn nur in dieser Zusammenfassung von Bedeutung ist, weil sonst die Gefahr bestünde, daß ein Teil des Vorhabens zugelassen würde, der für sich betrachtet nicht seinen Absichten entspricht oder diesen gar zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.1980 - 4 C 99.77 -, NJW 1991, 776; Urt. v. 03.05.1974 - IV C 10.71 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109).
  • VGH Hessen, 07.11.1986 - 4 OE 68/83
  • VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/86
  • VGH Hessen, 24.09.1970 - IV TH 36/70
  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 4 UE 1359/85

    Zum Vorverfahren bei Nachtragsbaugenehmigung; Nachbarklage auf Erlaß einer

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    46 Der Erhebung der Widerklage steht ferner nicht entgegen, dass sie von der Beigeladenen erhoben wurde (vgl. BSG, Urteil vom 29.6.1962 - 2 RU 109/58 - BSGE 17, 139; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 89 Rn. 4; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 89 Rn. 9; Schmid in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 89 Rn. 4; a. A. Peters/Pätzold in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 89 Rn. 11; Wolff in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 89 Rn. 9; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 89 Rn. 4; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 7. Aufl., § 89 Rn. 5; wohl auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/19 - DVBl. 1992, 780, juris Rn. 76).
  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

    Es ist verletzt, wenn durch das Vorhaben bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen im Sinne des Rechtsgedankens des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorgerufen werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 -, BRS 52 Nr. 2 = ESVGH 42, 172; Urteil vom 7. November 1986 - 4 OE 68/83 -, HessVGRspr. 1987 S. 63).

    Erforderlich ist eine mehr als geringfügige, d. h. eine abweichende, störende Überschreitung des vorhandenen Maßes der baulichen Nutzung und ein erhebliches, krasses Herausfallen aus der näheren Umgebung, das nicht auflösbare Probleme verursacht, die auf diese abgewälzt werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Schließlich muss das baurechtswidrige Vorhaben den Nachbarn auch tatsächlich in seinen geschützten Belangen mehr als nur geringfügig beeinträchtigen (st. Rspr. des Hessischen VGH, vgl. u. a. Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 -, juris Rdnr. 64).
  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

    28 Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).

  • VG Gießen, 22.01.2014 - 1 L 2716/13

    Seecontainerwand als Schallschutzwand

    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 mit weiteren Nachweisen).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - , BauR 2000, 873 = BRS 62 Nr. 184; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - , BauR 2000, 873 = BRS 62 Nr. 184; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; vgl. zum Vorstehenden insgesamt Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 64 Rdnr. 205 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 8 L 2436/08

    Nachbarschützende Wirkung der denkmalrechtlichen Vorschriften sowie des

    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - , BauR 2000, 873 = BRS 62 Nr. 184; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte

    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 -- 4 TH 1814/91 --, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 -- 4 TH 1814/91 --, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten -- auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens -- wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 -- 4 TH 1814/91 --, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 -- 4 TH 1814/91 --, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 -- 4 TG 1244/91 --, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2011 - 8 K 3785/10

    Nichtige Baugenehmigung für ein Hochhaus wegen nichtiger Befreiung

    Die zulässige Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) ist begründet, da die Kläger ein Abwehrrecht (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.) gegen die die der Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmigung vom 13.01.2009 und den ihr von dieser erteilten Befreiungsbescheid vom 13.01.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 20.09.2010 in dem beantragten Umfang, nämlich insoweit haben, als dadurch ein Vorbau zu dem vorhandenen Hochhaus zur G-Straße hin (Anbau an das Haus H in Frankfurt am Main der Kläger) genehmigt wurde, und die Kläger insoweit in eigenen Rechten verletzt sind (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02

    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2009 - 8 L 1/09

    Freßgass-Baustelle nicht stillgelegt

  • VG Gießen, 20.03.2001 - 1 G 262/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

  • VG Gießen, 20.09.1994 - 1 G 883/94

    Baugenehmigung - zur Anordnung des Sofortvollzugs; fehlende Klagebefugnis von

  • VG Gießen, 28.08.2008 - 1 L 1759/08

    Eilverfahren von Anwohnern gegen Baugenehmigungen für holzverarbeitenden Betrieb

  • VG Gießen, 28.08.2008 - 1 L 1760/08

    Eilverfahren von Anwohnern gegen Baugenehmigungen für holzverarbeitenden Betrieb

  • VG Gießen, 26.10.2007 - 1 G 1910/07
  • VG Gießen, 07.12.1998 - 1 G 2001/98

    Zulässigkeit eines - großflächigen - Einzelhandelsbetriebes im Mischgebiet

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09

    Windpark; Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots

  • VG Gießen, 18.01.1994 - 1 G 1816/93

    Voraussetzungen für Gewährung von einstweiligem Drittrechtsschutz im

  • VG Gießen, 23.01.2015 - 1 L 1953/14

    Legehennenanlage als landwirtschaftlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

  • VG Gießen, 19.06.2017 - 1 L 3458/17

    Verhältnis Baugenehmigung zu sanierungsrechtlicher Genehmigung, Kein Drittschutz

  • VG Gießen, 14.12.1993 - 1 G 1203/93

    Sendemast für Mobilfunk - zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2009 - 7 B 1350/09

    Relativierungen des Begriffs der Außenwände i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 1 Bauordnung NRW

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2009 - 8 K 2609/08

    Denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht

  • VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19

    Baugenehmigung mit fehlender Beteiligung der Denkmalschutzbehörde

  • VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07

    Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal

  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 3 M 24/96

    Kanalbelegungsplan; Rundfunkprogramm; Verwaltungsakt mit Doppelwirkung;

  • VG Gießen, 28.12.2009 - 1 L 4134/09

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für ein Geschäftshaus im Bereich des

  • VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19

    Baunachbarrecht

  • OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 1 U 229/18

    Anspruch auf Rückbau eines auf dem Nachbargrundstück neu errichteten Daches

  • VG Gießen, 19.10.2006 - 1 G 2428/06

    Nachbarrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung

  • VGH Hessen, 14.03.2005 - 3 TG 214/05

    Passive Prozessführungsbefugnis; vorläufiger Rechtsschutz, Gebührenfestsetzung;

  • VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14

    Einschreiten gegen Gaststättenfreisitz

  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2011 - 8 K 1835/11

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung

  • VG Gießen, 21.07.2008 - 1 E 4220/07

    Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

  • VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93

    Zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle; zum Nachbarschutz gem BauVorlV HE §

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 3 S 2415/95

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung: überwiegender

  • VG Gießen, 21.11.2005 - 1 E 3059/05

    Unzulässigkeit einer Werbetafel im faktischen Dorfgebiet aus Gründen des

  • VGH Hessen, 26.08.1994 - 3 TH 1957/94

    Baugenehmigung - kein Nachbarschutz aus BauO HE 1976 § 23 Abs 2 (F: 1990-07-20

  • VG Gießen, 04.02.2011 - 1 K 374/09

    Erdrückende Wirkung einer Antennenanlage

  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 3087/13
  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 4398/13

    Klage gegen Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen erfolglos

  • VG Düsseldorf, 14.04.2004 - 4 L 1168/04

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zum Fällen von Buchen und Birken

  • OVG Hamburg, 22.08.2002 - 1 Bs 285/02

    Versetzung eines Lehrers wegen Verhältnis mit Schülerin

  • VG Gießen, 19.07.1999 - 1 G 817/99

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde

  • OVG Sachsen, 15.09.1995 - 1 S 365/95

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei

  • VG Würzburg, 03.02.2009 - W 2 E 08.2277

    Einseitige Erledigungserklärung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht