Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90   

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https://dejure.org/1993,1584
BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90 (https://dejure.org/1993,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 3 C 69.90 (https://dejure.org/1993,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 (https://dejure.org/1993,1584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Leistungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Aufnahme einer Privatklinik in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3008
  • NVwZ 1994, 75 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1218
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90
    Wegen der Einzelheiten des feststehenden Sachverhalts und Verwaltungsverfahrens bis zum 18. Dezember 1986 wird auf das Urteil des erkennenden Senats von diesem Tage - BVerwG 3 C 67.85 - (Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11) verwiesen.

    Im Rahmen der Feststellungsentscheidung ist zu klären, welche vorhandenen Krankenhäuser bedarfsgerecht, leistungsfähig und kostengünstig sind (Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - in Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90
    Den Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit der Leistungsfähigkeit hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - (Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7) angesprochen, in dem er nämlich der Behörde selbst bei gegenwärtiger Leistungsfähigkeit eines neuen Krankenhauses das Recht eingeräumt hat, die Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan zu verweigern, "wenn konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, daß diese Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nachlassen wird".
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90
    Das aus § 1 Abs. 1 KHG abgeleitete Merkmal der Leistungsfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats dann erfüllt, wenn die Klinik den Anforderungen entspricht, die nach dem Stand der Wissenschaft an ein Krankenhaus dieser Art zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - BVerwG 3 C 37.83 - in Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die behördliche Feststellung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines bestimmten Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan die Klärung der Frage voraus, "welche vorhandenen Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen geeignet sind" (Senatsurteil vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 - in Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Krankenhaus leistungsfähig, wenn es dauerhaft über die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für ein Krankenhaus der betreffenden Art erforderliche personelle, räumliche und medizinisch-technische Ausstattung verfügt (vgl BVerfG vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209, 226 = juris RdNr 72; BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 25 RdNr 36; BVerwG vom 16.1.1986 - 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 = juris RdNr 66 f; BVerwG vom 25.3.1993 - 3 C 69.90 - Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 = juris RdNr 34; BVerwG vom 11.11.2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 = juris RdNr 19) .
  • BVerwG, 26.02.2020 - 3 C 14.18

    Sicherstellung der zur Aufnahme in den Krankenhausplan erforderlichen personellen

    Danach setzt die behördliche Feststellung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines bestimmten Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 KHG) die Klärung der Frage voraus, welche vorhandenen Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen geeignet sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 - Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 S. 1 f. und vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Die sächliche und personelle Ausstattung des Krankenhauses muss auf Dauer so angelegt sein, dass die Leistungsfähigkeit konstant erhalten bleibt (BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 - Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 S. 2; Beschluss vom 12. Februar 2007 - 3 B 77.06 [ECLI:DE:BVerwG:2007:120207B3B77.06.0] - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Es muss auf Dauer sichergestellt sein, dass im Krankenhaus jederzeit eine ausreichende Zahl an zur Klinikleitung und zur ärztlichen Fachbetreuung geeigneten Ärztinnen und Ärzten verfügbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 - Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 S. 3).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von

    Als Tatbestandsvoraussetzung für die Aufnahmefeststellung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KHG 1985 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß das betreffende Krankenhaus, um dessen Aufnahme es geht, leistungsfähig, kostengünstig und bedarfsgerecht ist (vgl. nur Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 3 C 69.90 - in Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 m.w.N.).

    Seiner Rechtsnatur nach ist der Krankenhausplan eine verwaltungsinterne Weisung ohne Bindungswirkung nach außen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. März 1993 a.a.O.; Urteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - in Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 2).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 9 S 468/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6665
VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 9 S 468/93 (https://dejure.org/1993,6665)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.1993 - 9 S 468/93 (https://dejure.org/1993,6665)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 9 S 468/93 (https://dejure.org/1993,6665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen eine Schiedsstellenentscheidung zur Pflegesatzfeststellung gemäß KHG BW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 299 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1990 - 9 S 290/90

    Krankenhausfinanzierung - Pflegesatzstreit - der Genehmigungsbescheid der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 9 S 468/93
    Lehnt die Schiedsstelle einen Antrag auf Pflegesatzfestsetzung (als unzulässig) ab, so hat die für die Pflegesatzgenehmigung zuständige Landesbehörde auf Antrag einer Pflegesatzpartei die Schiedsstellenentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und entweder zu genehmigen oder die Genehmigung zu versagen (teilweise Abweichung und Ergänzung zum Senatsurteil vom 06.06.1990 - 9 S 290/90 -, DVBl 1990, 996).

    Den nur vorbereitenden Charakter der Pflegesatzfestsetzung durch die Schiedsstelle und die Rechtsschutzfähigkeit allein der Genehmigungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde - in Baden-Württemberg das jeweilige Regierungspräsidium (vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung vom 26.3.1990, GBl. S. 167) - hat der beschließende Senat im Urteil vom 6.6.1990 - 9 S 290/90 - (DVBl. 1990, 996) angenommen und näher begründet (ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 11.6.1991 - Bf VI 82/90 -).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 9 S 468/93
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch im Lichte des eine Gestaltungsbefugnis der Genehmigungsbehörde verneinenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1993 - 3 C 66.90 - fest; Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht im Urteil vom 21.1.1993 (a.a.O., UA S. 19) davon aus, daß im Falle einer Genehmigungsversagung die Pflegesatzparteien im Rahmen der erneuten Pflegesatzverhandlung die Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 - 9 S 1006/06

    Gerichtliche Überprüfung des Ausdeckelungstatbestandes; Prüfung der

    Daraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ferner, dass gerichtlicher Rechtsschutz nur gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.1993 - 3 C 47/91 -, BVerwGE 94, 301; Beschluss des Senats vom 29.06.1993 - 9 S 468/93 -, DVBl 1993, 1218), wobei freilich § 18 Abs. 5 Satz 1 KHG keine Befugnis der Landesbehörde zu einer von den Vereinbarungen der Pflegesatzparteien oder den Festsetzungen der Schiedsstelle abweichenden Gestaltung oder zur Erteilung einer Teilgenehmigung eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 66/90 -, BVerwGE 91, 363).
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