Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.09.1978

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92   

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https://dejure.org/1993,23
BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
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MPU wegen Haschischkonsums

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 15b Abs. 2 StVZO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

  • Wolters Kluwer

    Haschischkonsum - Medizinisch-psychologisches Gutachten - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    MPU-Gutachten bei Cannabiskonsum, Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Fahreignungsprüfung nach Haschisch-Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Voraussetzungen, unter denen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 69
  • NJW 1993, 2365
  • MDR 1993, 1027
  • NZV 1993, 413
  • StV 1993, 539
  • DVBl 1993, 995
 
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Wird zitiert von ... (321)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 B 28.92
    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 -,.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. November 1991 - 19 A 1674/91 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Jedenfalls die Ankündigung dieser Rechtsfolge, die der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entspricht, verleiht bereits der auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützten Gutachtenanforderung Eingriffscharakter (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,19
BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77 (https://dejure.org/1978,19)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.1978 - 1 BvR 525/77 (https://dejure.org/1978,19)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 (https://dejure.org/1978,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Regelung der Aufenthaltsverlängerung für Ausländer ist verfassungsmäßig

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 168
  • NJW 1978, 2446
  • DVBl 1978, 881
  • DÖV 1978, 918
  • DÖV 1979, 370
 
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Wird zitiert von ... (237)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Einem Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland steht das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu (BVerfGE 35, 382 [399]).

    Bei solchen Regelungen hat der Gesetzgeber das Rechtsstaatsprinzip zu beachten (BVerfGE 35, 382 [400] m.w.N.).

    Außerdem sind die Ausländerbehörden trotz des ihnen gesetzlich eingeräumten Ermessens in ihrer Entscheidung nicht frei, sondern haben im Rechtsstaat immer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (BVerfGE 14, 105 [114]), vor allem die zwingenden Gebote des Rechtsstaates, insbesondere den Gleichheitssatz zu beachten (BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]) sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 35, 382 [400 f.]) und des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen; dabei ist davon auszugehen, daß der Ermessensspielraum bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich enger ist als bei der erstmaligen Erteilung.

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, besonders nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; s.a. BVerfGE 10, 89 [99] und 21, 54 [59]).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, besonders nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; s.a. BVerfGE 10, 89 [99] und 21, 54 [59]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, besonders nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; s.a. BVerfGE 10, 89 [99] und 21, 54 [59]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts als solche nicht nachzuprüfen; ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die Fachgerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 [148] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Zudem ermöglichen Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG als zulässige weitere Auslegungskriterien (vgl. BVerfGE 35, 263 [278 f.]) eine zusätzliche Begrenzung der "Belange".
  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Außerdem sind die Ausländerbehörden trotz des ihnen gesetzlich eingeräumten Ermessens in ihrer Entscheidung nicht frei, sondern haben im Rechtsstaat immer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (BVerfGE 14, 105 [114]), vor allem die zwingenden Gebote des Rechtsstaates, insbesondere den Gleichheitssatz zu beachten (BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]) sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 35, 382 [400 f.]) und des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen; dabei ist davon auszugehen, daß der Ermessensspielraum bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich enger ist als bei der erstmaligen Erteilung.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Außerdem sind die Ausländerbehörden trotz des ihnen gesetzlich eingeräumten Ermessens in ihrer Entscheidung nicht frei, sondern haben im Rechtsstaat immer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (BVerfGE 14, 105 [114]), vor allem die zwingenden Gebote des Rechtsstaates, insbesondere den Gleichheitssatz zu beachten (BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]) sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 35, 382 [400 f.]) und des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen; dabei ist davon auszugehen, daß der Ermessensspielraum bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich enger ist als bei der erstmaligen Erteilung.
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Außerdem sind die Ausländerbehörden trotz des ihnen gesetzlich eingeräumten Ermessens in ihrer Entscheidung nicht frei, sondern haben im Rechtsstaat immer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (BVerfGE 14, 105 [114]), vor allem die zwingenden Gebote des Rechtsstaates, insbesondere den Gleichheitssatz zu beachten (BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]) sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 35, 382 [400 f.]) und des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen; dabei ist davon auszugehen, daß der Ermessensspielraum bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich enger ist als bei der erstmaligen Erteilung.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
    Wesentlich ist in jedem Falle die Bereitstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, im besonderen der Rechtsschutz durch die Gerichte; Verfahren und gerichtliche Kontrolle erscheinen geeignet, mögliche Nachteile der Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung bis zu einem gewissen Grade auszugleichen (vgl. BVerfGE 33, 303 [341]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    aa) Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ist der Gesetzgeber gehalten, Gesetze hinreichend bestimmt zu fassen (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Der Grad rechtsstaatlich gebotener Bestimmtheit lässt sich dabei nicht allgemein festlegen: Er ist bei Straftatbeständen (vgl. Art. 103 Abs. 2 GG) oder bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (vgl. Art. 101 Abs. 1 GG) höher als etwa bei solchen Verwaltungsgesetzen, die im Blick auf die Eigenart der geregelten Materie Raum für die Berücksichtigung zahlreicher im Voraus nicht normierbarer Gesichtspunkte durch die Behörden lassen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 -, BVerfGE 49, 168, m. w. N.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    a) Schon nach dem allgemeinen, im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze ist der Gesetzgeber gehalten, Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 134, 141 ; 143, 38 ).
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