Rechtsprechung
BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch gegen Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 15.11.1991 - 5 K 138.91
- BVerwG, 02.12.1992 - 5 C 38.92
- BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Papierfundstellen
- MDR 1994, 847
- DVBl 1994, 425
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).Dem Hilfesuchenden ist zwar im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung zuzumuten, vor Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe die Möglichkeit einer Hilfe durch Dritte zu erkunden (s. BVerwGE 38, 307 ).
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Dies setzt voraus, daß der Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisiert werden kann; denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchzusetzen sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (s. BVerwGE 67, 163 ). - BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Die Bemessung des Barbetrages nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes sodann kann sich auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG stützen (vgl. BVerwGE 72, 354 ).
- BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Aber auch die Ausführungen des Berufungsurteils zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG), nach dem ein Hilfesuchender sich auch dann auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe verweisen lassen muß, wenn er sich nicht auf freiem Fuß, sondern in Untersuchungshaft befindet (siehe BVerwGE 60, 367 ), entsprechen dem Bundesrecht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Mit der der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts entgegengesetzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 16. November 1987 - 8 A 2708/86 -; s. auch Beschluß vom 14. März 1988 - 8 B 742/88 - ) hat das Berufungsgericht nicht die Erwartung verbunden, daß die Vollzugsbehörde oder das für diese zuständige Oberlandesgericht Koblenz ihre bisherige Rechtsmeinung aufgeben würden. - BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70
Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ). - BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 49.87
Sozialhilfe - Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sachleistungen
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Taschengeld in dem zugesprochenen Umfang zur Befriedigung der sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedürfnisse des täglichen Lebens im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG gehört, die nicht durch Sachleistungen der Justizverwaltung gedeckt sind (zur Leistung eines Barbetrags neben Sachleistungen siehe auch Urteil des Senats vom 26. September 1991 - BVerwG 5 C 49.87 -FEVS 42, 138/139>). - BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Dies gilt zum einen für die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Beigeladene für seinen Bedarf nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft aufkommen konnte, und für den Standpunkt, daß der Aufenthalt in Untersuchungshaft als Hinderungsgrund, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, der Leistung von Sozialhilfe nicht entgegenstehe (vgl. BVerwGE 51, 281 für die Verbüßung einer Freiheitsstrafe). - BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76
Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 -ZfSH 1977, 284>). - OLG Schleswig, 27.05.1991 - 2 VAs 4/91
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Sie konnte sich hierbei auf die vom Berufungsgericht zitierte Rechtsprechung des für ihren Bereich zuständigen Oberlandesgerichts (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 30. Juli 1984 - 2 VAs 17/84 - und vom 6. November 1984 - 2 VAs 30/84 - ebenso OLG Schleswig, Beschluß vom 27. Mai 1991 - 2 VAs 4/91 -) sowie Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluß vom 31. Januar 1985 - 2 BvR 1588/84 -) stützen. - BVerwG, 21.12.1964 - V B 70.64
Annahme einer Sozialunwürdigkeit während einer Strafhaft - Annahme einer Anstalt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1987 - 8 A 2708/86
- BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ). - BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit - …
Nur unter dieser Voraussetzung hätte hier aber die Einlegung eines Rechtsmittels als "bereites Mittel" der Selbsthilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16, S. 15 f.]) in Betracht gezogen werden müssen. - BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor …
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).Denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchsetzbar sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (BVerwGE 67, 163 [166] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05
Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus …
Daher war es bereits nach der früheren Rechtsprechung zum BSHG anerkannt, dass bei Unterbringung in einer JVA während der Untersuchungshaft ein sozialhilferechtlich anzuerkennender ergänzender Bedarf bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.Okt.1993 - 5 C 38/92 - FEVS 44, 225). - BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02
Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten …
Insbesondere hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen könne wozu je nach den Umständen des Einzelfalles auch die Beschreitung des Rechtswegs gehören könne , es nicht entscheidend darauf ankomme, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten habe, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhalte oder erhalten, der Anspruch gegen den Dritten also rechtzeitig realisiert werden könne (Urteil vom 12. Oktober 1993 BVerwG 5 C 38.92 Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16). - BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - …
Weil danach die tatsächlichen und nicht die rechtlichen Verhältnisse entscheidend sind, stehen - unabhängig von der Frage, ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht - nur tatsächlich erhaltene oder erhältliche Mittel von dritter Seite als "bereite Mittel" der Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG entgegen (vgl. BVerwGE 5, 27 [30] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15] m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Demgemäß entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Hilfe zum Lebensunterhalt der nicht bedarf, dem mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten bereite Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 38, 307 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3646/92
Sozialhilferecht: Vermögensverwertung durch Beleihung, Prämiensparvertrag
BVerwG, Urteil vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 (8); Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38.92 -, NDV 1994, 152. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - L 23 B 1035/05
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Regelschule - Eingliederungshilfe - …
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch ausschließenden Sinne selbst helfen könne - wozu je nach den Umständen des Einzelfalles auch die Beschreitung des Rechtswegs gehören kann -, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhalten oder den Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisieren kann (Bundesverwaltungsgericht, 5 C 38.92 - Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1999 - 7 S 909/98
Nachrang der Sozialhilfe - Herausgabe einer Schenkung
Es wäre mit dem Nachranggrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Einzelne sich ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, seinen Bedarf von dritter Seite zu befriedigen, an den Träger der Sozialhilfe mit der Bitte um Hilfe wenden könnte, um diesem dann auch die Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Dritten zu überlassen (vgl. §§ 90, 91 BSHG), wenn er selbst bei rechtzeitigem Tätigwerden eine Deckung seines Bedarfs durch den Dritten hätte erreichen können (…BVerwG, Urt. v. 5.5.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 = BVerwGE 67, 133 und Urt. v. 12.10.1993 - 5 C 38.92 -, NDV 1994, 152 jeweils mit Nachweisen). - OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der …
- OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
Eingliederungshilfe; Beförderungskosten; Schulbesuch
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 4 M 4495/98
Festzuschuss; Krankenhilfe; Nachrang; Notwendigkeit; Sozialhilfe; Zahnersatz
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - L 23 B 1064/05
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Regelschule - Eingliederungshilfe - …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2001 - 4 LB 2522/01
Anrechnung; Bedarfsdeckung; Bedarfsmonat; Eilfall; Einkommen; Einkommensgrenze; …
- SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2006 - L 9 AS 341/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2006 - L 23 B 1064/05
Einzelfallhelfer für Schulbesuch einer Behinderten trotz Nachranges der …
- OVG Niedersachsen, 06.11.1998 - 4 L 4221/98
Eingliederungshilfe für Schulbesuch durch; Eingliederungshilfe; Förderbedarf, …
- VG Karlsruhe, 10.10.2003 - 5 K 2580/03
Anspruch eines Gefangenen in einer Strafvollzugsanstalt auf bedarfsorientierte …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2010 - L 8 SO 12/10
- OLG Celle, 18.03.1997 - 1 VAs 18/96
- SG Lüneburg, 18.11.2009 - S 32 SO 165/09
- VG Minden, 25.11.1998 - 6 K 3084/97
Sozialrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 8 A 2820/95
Ausgestaltung des sozialhilferechtlichen Anspruchs eines Häftlings auf Übernahme …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 8 SO 322/16
- SG Köln, 19.05.2016 - S 39 SO 229/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 224/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2008 - L 8 B 76/08
- VG Minden, 23.01.2006 - 6 K 362/04
- VG Berlin, 23.09.1993 - 6 A 298.89
- SG Oldenburg, 11.06.2007 - S 2 SO 84/07