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   VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93   

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VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 (https://dejure.org/1993,98)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 (https://dejure.org/1993,98)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 (https://dejure.org/1993,98)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung für die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 158 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 601 (Ls.)
  • DVBl 1994, 593
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Sie ist indessen wegen der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwGE 80, 224 ).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Die gerichtliche Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Ämter anhand des vorstehend skizzierten Kontrollmaßstabs ist den Verwaltungsgerichten zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG) durch das Grundgesetz aufgegeben (vgl. hierzu BVerfG a. a. 0., DVBl. 1989, 247).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. BVerfGE 85, 36 (57ff.)), d. h. vom Gericht nachvollziehbar sein (st. Rspr. des Senats a. a. 0.; siehe ferner Beschluß vom 3. März 1992 - 1 TH 2640/91 -).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Ferner werden die nicht berücksichtigten Bewerber/innen in die Lage versetzt, auf Grund einer Einsichtnahme sachgerecht darüber zu befinden, ob sie die zu ihren Ungunsten ausgefallene Auswahlentscheidung akzeptieren oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen; vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - mit weiteren Nachweisen, NVwZ 1990, 284; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 -); siehe hierzu ferner jüngst BVerfG JZ 1993, 798 ).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Hessischen Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 ) verletzt worden.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Hessischen Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 ) verletzt worden.
  • OVG Hamburg, 16.10.1991 - Bs I 64/91

    Auswahlentscheidung; Beförderung; Konkurrentenklage; Beamtenrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    In diesen Fällen wird dem Ergebnis der Vorstellungsgespräche (lediglich) die Bedeutung eines Auswahlkriteriums neben anderen beizumessen sein (vgl. zum Vorstehenden Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 - S. 4 f. des Umdrucks; HambOVGBeschluß vom 16. Oktober 1991, NVwZ-RR 1992, 669 f.).
  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    In diesen Fällen wird dem Ergebnis der Vorstellungsgespräche (lediglich) die Bedeutung eines Auswahlkriteriums neben anderen beizumessen sein (vgl. zum Vorstehenden Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 - S. 4 f. des Umdrucks; HambOVGBeschluß vom 16. Oktober 1991, NVwZ-RR 1992, 669 f.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
    Ferner werden die nicht berücksichtigten Bewerber/innen in die Lage versetzt, auf Grund einer Einsichtnahme sachgerecht darüber zu befinden, ob sie die zu ihren Ungunsten ausgefallene Auswahlentscheidung akzeptieren oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen; vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - mit weiteren Nachweisen, NVwZ 1990, 284; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 -); siehe hierzu ferner jüngst BVerfG JZ 1993, 798 ).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Dabei muß das Anforderungsprofil zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Art. 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, daß die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (Hess. VGH 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - ZBR 1994, 347, 348; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373, 374; OVG Rheinland-Pfalz 14. März 1994 - 13 B 10166/94 - DÖD 1994, 294).
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Er ist durch die Art und Weise des durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende, zugunsten des Beigeladenen getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich der Vergabe des Dienstpostens des Abteilungsleiters V im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Beschwerden - nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), B. vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urt. vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 (202); Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, 1 TG 1585/93, DVBl. 1994, 593 f.) verletzt worden.

    Unter Zugrundelegung der vom Senat in ständiger Rechtsprechung bei Konkurrentenverfahren angewendeten Prüfungsmaßstäbe (vgl. die zusammenfassende Darstellung im B. vom 26. Oktober 1993 a.a.O. S. 593 f. m.w.N.) und unter Berücksichtigung der im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen summarischen Tatsachenfeststellung sowie der eingeschränkten Prüfungskompetenz des Gerichts bei der Kontrolle von Behördenentscheidungen der vorliegenden Art ist die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen vom 8. Februar/3. Mai 1994 rechtlich nicht zu beanstanden.

    Denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, inwiefern sich im Falle einer öffentlichen Ausschreibung die Chancen des Antragstellers, ausgewählt zu werden, hätten verbessern können (vgl. zu diesem Erheblichkeitserfordernis Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1993, a.a.O. und vom 16. August 1994 - 1 TG 966/94), vielmehr liegt die Ausnahme nahe, daß sie sich bei einem größeren Bewerberkreis eher verschlechtert hätten.

    In materieller Hinsicht unterliegt es keinen Bedenken, sondern es war sogar geboten, daß der Antragsgegner für den zu besetzenden Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festgelegt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 m.w.N., DVBl. 1994, 593).

    Dieses vom Antragsgegner gewählte Verfahren und das Ergebnis dieses umfassenden, i.d.F. des Auswahlvermerks vom 3. Mai 1994 auch aktuellen und für den Senat nachvollziehbaren, d.h. den Bedingungen rationaler Abwägung genügenden (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 a.a.O. S. 594) Vergleichs der persönlichen und fachlichen Eignung aller Bewerber für den Dienstposten des Abteilungsleiters V läßt Beurteilungsfehler nicht erkennen.

    Aber auch soweit Beurteilungsfehler unterlaufen sind, kann dies nur dann den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts des Antragstellers rechtfertigen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß bei ordnungsgemäßem Auswahlverfahren die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1993, a.a.O. S. 593 und vom 16. August 1994, 1 TG 966/94).

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).".
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