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   BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94   

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https://dejure.org/1994,306
BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 (https://dejure.org/1994,306)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 (https://dejure.org/1994,306)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 (https://dejure.org/1994,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Asylklage eines Kurden - Türkei - Fortgesetzte terroristische Aktivitäten - Auf rechtlichen Gesichtspunkt aufmerksam machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 11
  • DVBl 1995, 34
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Dieser rechtliche Ansatz lag im Falle des Beschwerdeführers nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 142 >152 ff.<) und der erkennenden Kammer (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.< und vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, 257 >260<) außerhalb dessen, was als die Entscheidung tragender, rechtlicher Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen war.

    Der Beschwerdeführer hatte insbesondere deshalb keinen Anlaß, einen Ausschluß seines Asylanspruchs wegen fortgesetzter terroristischer Aktivitäten in Erwägung zu ziehen, weil die erkennende Kammer wiederholt die in BVerfGE 81, 142 (152 ff.) niedergelegten Grundsätze bezogen auf vergleichbare Einzelfälle verdeutlicht hat.

    Überdies ist nicht ersichtlich, weshalb das Verhalten des Beschwerdeführers im Bundesgebiet insgesamt in diesem Sinne terroristisch "geprägt" sein sollte (vgl. BVerfGE 81, 142 >153<).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer für den Fall eines erfolgten rechtlichen Hinweises angekündigten Rechtsausführungen der Klage ganz oder teilweise (vgl. § 51 Abs. 1 AuslG , Art. 1 F GFK sowie BVerfGE 74, 51 >66 f.<) stattgegeben hätte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Der einzelne soll nicht bloß Objekt des Verfahrens sein; er soll vielmehr vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 >190<; 86, 133 >144<).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 >210, 211 f.<; 64, 135 >143<; 65, 227 >234<; 86, 133 >144<).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133 >144 f.<).

  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Da der Beschwerdeführer geltend macht, von der Argumentation des Gerichts überrascht und daher am Vortrag rechtlicher Ausführungen zu einem im bisherigen Verfahren nicht erörterten Gesichtspunkt gehindert worden zu sein, ist insoweit das Vorbringen noch ausreichend, er hätte nach einem entsprechenden rechtlichen Hinweis die "Terrorismus-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts rechtlich erörtert, insbesondere auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 8. Oktober 1990, 2 BvR 508/86, InfAuslR 1991, S. 18 ff.) aufmerksam gemacht und sich solchermaßen bemüht, auf die Entscheidungsfindung durch Überzeugungsbildung Einfluß zu nehmen.

    Dieser rechtliche Ansatz lag im Falle des Beschwerdeführers nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 142 >152 ff.<) und der erkennenden Kammer (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.< und vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, 257 >260<) außerhalb dessen, was als die Entscheidung tragender, rechtlicher Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen war.

    So hat die Kammer die weit überdurchschnittlich hervorgehobene Tätigkeit eines Kurden für eine separatistische Organisation nicht als geeignet angesehen, den Asylanspruch des Betroffenen auszuschließen, weil es an tatsächlichen Anhaltspunkten dafür fehlte, daß dieser zugleich der Begehung terroristischer Gewalttaten überführt worden sei (Kammerbeschluß vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.<).

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Dieser rechtliche Ansatz lag im Falle des Beschwerdeführers nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 142 >152 ff.<) und der erkennenden Kammer (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.< und vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, 257 >260<) außerhalb dessen, was als die Entscheidung tragender, rechtlicher Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen war.

    In einem weiteren Beschluß der Kammer vom 25. April 1991 (InfAuslR 1991, 257 >260<) wurde in einem Fall umfangreicher exilpolitischer Betätigungen eines Kurden zugunsten der PKK (u.a. Besetzungen eines SPD-Parteibüros in Hamburg, zweier weiterer Parteibüros und einer Zeitung) ausgeführt, diese Aktivitäten reichten nicht aus, um eine asylhinderliche Verstrickung in terroristische Aktivitäten anzunehmen.

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 >210, 211 f.<; 64, 135 >143<; 65, 227 >234<; 86, 133 >144<).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 >210, 211 f.<; 64, 135 >143<; 65, 227 >234<; 86, 133 >144<).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Insbesondere wird hinreichend deutlich mitgeteilt, wie der Beschwerdeführer auf den von ihm für erforderlich gehaltenen rechtlichen Hinweis reagiert hätte (vgl. hierzu BVerfGE 28, 17 >20<; 72, 122 >132<).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Der einzelne soll nicht bloß Objekt des Verfahrens sein; er soll vielmehr vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 >190<; 86, 133 >144<).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 >39<).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
    Insbesondere wird hinreichend deutlich mitgeteilt, wie der Beschwerdeführer auf den von ihm für erforderlich gehaltenen rechtlichen Hinweis reagiert hätte (vgl. hierzu BVerfGE 28, 17 >20<; 72, 122 >132<).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Nach der Kammer-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es an einer in diesem Sinne terroristischen Prägung des Gesamtverhaltens fehlen, wenn sich die Betätigung auf Geldspenden, Verteilung von Zeitungen und Flugblättern, Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, an Hungerstreiks und nicht gewalttätigen Besetzungsaktionen beschränkt (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 25. April 1991, a.a.O. und vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94 , DVBl 1995, 34).
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