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   BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92, 2 BvL 82/92   

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BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92, 2 BvL 82/92 (https://dejure.org/1994,91)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1994 - 2 BvL 81/92, 2 BvL 82/92 (https://dejure.org/1994,91)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81/92, 2 BvL 82/92 (https://dejure.org/1994,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Hinreichend dargelegte Entscheidungserheblichkeit - Vorlagefrage

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 781
  • DVBl 1995, 560
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Neustadt, 05.07.1991 - 7 K 1789/89
    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Diese Auffassung werde auch wiederholt von Instanzgerichten vertreten (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 2. September 1993 - A 14 S 482/93 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Dezember 1992, VBl.BW 1993, 190; VG Ansbach, Gerichtsbescheid vom 16. Dezember 1992, InfAuslR 1993, 156; VG Neustadt, Urteil vom 5. Juli 1991, NVwZ 1992, 296).

    b) Die Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG läßt sich so verstehen, daß erhebliche konkrete Gefahren für den einzelnen Ausländer im Hinblick auf die bezeichneten Rechtsgüter auch dann zu berücksichtigen sind, wenn sie gleichzeitig für eine Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, oder sogar für die gesamte Bevölkerung eine allgemeine Gefahr darstellen (so schon VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22. Januar 1992 - 11 S 2504/91 - vgl. auch VG Neustadt, Urteil vom 5. Juli 1991 - 7 K 1789/89 -, NVwZ 1992, S. 296 ff.; im Ergebnis auch VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 1991 - 5 K 1742/89 -, InfAuslR 1991, S. 214 f.; vgl. auch GK-Ausländerrecht >Treiber<, § 53 AuslG , Rdnr. 246 i.V.m. Rdnrn. 233 f., 19; ähnlich Marx, Abschiebung von De-facto-Flüchtlingen und rechtliche Handlungsgrenzen, ZAR 1991, S. 127 >128: "Nur in den Fällen, in denen eine konkrete individuelle Betroffenheit nicht geltend gemacht werden kann, weil sich die Furcht auf allgemeine Gefahren etwa eines Bürgerkrieges richtet, ist nach § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG zu entscheiden" sowie S. 130: "Im übrigen sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG gegeben.

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist dann entscheidungserheblich, wenn der Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 37, 328 >334< m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    In dem Vorlagebeschluß müssen ferner der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (BVerfGE 80, 59 >65< m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Dazu muß das vorlegende Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 >172<; 80, 68 >72<; 80, 96 >100<; 88, 70 >74<; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Dazu muß das vorlegende Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 >172<; 80, 68 >72<; 80, 96 >100<; 88, 70 >74<; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Insofern erscheint es mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 62, 223 >229 m.w.N.<; 63, 1 >27 m.w.N.<), daß das Gericht einerseits dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip eine Regelungspflicht für den Gesetzgeber entnimmt, andererseits aber überhaupt nicht diskutiert, ob die Exekutive bei ihrer Ermessensausübung nach § 54 AuslG die angenommene verfassungsrechtliche Schutzpflicht ausreichend berücksichtigt hat.
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Dazu muß das vorlegende Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 >172<; 80, 68 >72<; 80, 96 >100<; 88, 70 >74<; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Dazu muß das vorlegende Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 >172<; 80, 68 >72<; 80, 96 >100<; 88, 70 >74<; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Insofern erscheint es mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 62, 223 >229 m.w.N.<; 63, 1 >27 m.w.N.<), daß das Gericht einerseits dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip eine Regelungspflicht für den Gesetzgeber entnimmt, andererseits aber überhaupt nicht diskutiert, ob die Exekutive bei ihrer Ermessensausübung nach § 54 AuslG die angenommene verfassungsrechtliche Schutzpflicht ausreichend berücksichtigt hat.
  • BVerwG, 11.11.1993 - 9 C 21.93

    Asylverfahren - Altfälle

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
    Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß das vorlegende Gericht entgegen dessen Auffassung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Ergehens der angefochtenen Bescheide hätte zugrunde legen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 9 C 21.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 13 S 1940/91

    Somalia: mangels effektiver Gebietsgewalt der Staatsmacht keine politische

  • VG Stuttgart, 01.02.1991 - 5 K 1742/89
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 11 S 2504/91

    Visumsfreie und aufenthaltsgenehmigungsfreie Einreise in das Bundesgebiet für

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Der Senat kann deshalb im Ansatz der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte nicht folgen, welche § 53 Abs. 6 Satz 1 dahin auslegen, daß er auch allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG erfaßt, sofern sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81 und 82/92 - DVBl 1995, 560).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Zwar kann der Senat schon im Ansatz der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte nicht folgen, welche § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG dahin auslegen, daß er auch allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG erfaßt, sofern sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81 und 82/92 - DVBl 1995, 560).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Fehlt jedoch wie vorliegend eine solche Anordnung, die Abschiebung in einen bestimmten Staat generell auszusetzen, führen allgemeine Gefahren wie die vom Kläger geltend gemachten Bürgerkriegsgefahren auch im Einzelfall - unbeschadet der sonst geltenden Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG - zu einem zwingenden Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wenn angesichts dieser Gefahren eine Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes nicht verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81/92 u. 82/92 - DVBl 1995, 560).
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