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   VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88   

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https://dejure.org/1995,2286
VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 (https://dejure.org/1995,2286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 (https://dejure.org/1995,2286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 (https://dejure.org/1995,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende überwiegende Gründe des Gemeinwohls; Renovierungskosten stehen dem Erhaltungsinteresse an einem Denkmal nicht entgegen - Entschädigungsanspruch als Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 241
  • NVwZ 1996, 1234
  • DVBl 1995, 757
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Eine derartige Bedeutung ist gegeben, wenn das Gebäude für das Leben bestimmter Zeitepochen sowie für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse einen Aussagewert hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.1985 - 11 A 1801/84 - OVGE 38, 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).

    Die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes ist dann gegeben, wenn aus den in § 2 Abs. 1 DSchG genannten Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht (siehe hierzu Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1982 - 9 OE 58/79 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - a.a.O.).

    Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung setzt voraus, daß die Denkmalwürdigkeit entweder in das Bewußtsein der Bevölkerung oder eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen ist (BVerwG, Urteil vom 24.06.1960, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

    Es dient der Ausgrenzung denkmalpflegerisch unbedeutender, nur aufgrund individueller Vorlieben für denkmalwürdig gehaltener Objekte (vgl. Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988, a.a.O.).

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 112/91

    Nutzungbeschränkungen nach Denkmalschutzgesetz NRW

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung, die die Auswirkungen des Denkmalschutzes für die betroffenen Grundstückseigentümer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durch Gewährung einer finanziellen Entschädigung abmildern soll, um sie als mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ansehen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384; BGH, Urteil vom 16.07.1993 - III ZR 60/92 - NJW 1993, 2605; Urteil vom 18.02.1993 - III ZR 20/92 - RdL 1993, 120; Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - NuR 1993, 494).

    Die Junktimklausel gilt nicht für Maßnahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 47.83 - BVerwGE 84, 361 (366)), als welche sich die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - a.a.O.).

    Dabei ist ergänzend hervorzuheben, daß - unterstellt, die Verweigerung der Abbruchgenehmigung stellt eine Nutzungsbeschränkung für die Klägerin dar, die ihr nur gegen eine Ausgleichszahlung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 DSchG zugemutet werden kann, - über die Ausgleichszahlung nicht bereits in dem nutzungsbeschränkenden Verwaltungsakt selbst zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung, die die Auswirkungen des Denkmalschutzes für die betroffenen Grundstückseigentümer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durch Gewährung einer finanziellen Entschädigung abmildern soll, um sie als mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ansehen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384; BGH, Urteil vom 16.07.1993 - III ZR 60/92 - NJW 1993, 2605; Urteil vom 18.02.1993 - III ZR 20/92 - RdL 1993, 120; Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - NuR 1993, 494).

    Dabei kann im wesentlichen auf die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen entschädigungslos hinzunehmenden Nutzungsbeschränkungen und den (Ausnahmetatbeständen Tatbeständen einer entschädigungspflichtigen Enteignung zurückgegriffen werden. In dieser Rechtsprechung haben sich trotz mancher Unterschiede im Detail doch übereinstimmend zwei Fallgestaltungen herausgebildet, in denen die Grundstückseigentümer nicht dem Regelfall entsprechend auf die Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG verwiesen werden können, nämlich zum einen der Eingriff in bereits verwirklichte Nutzungen und zum anderen der Ausschluß von Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage der Dinge objektiv anbieten oder sogar aufdrängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - NuR 1994, 239 zu § 47 Abs. 2 Satz 1 NatSchG Baden-Württemberg).

  • VGH Hessen, 28.11.1984 - 11 UE 139/84
    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerkes kann sich sowohl auf die Zeitgeschichte als auch auf die Ortsgeschichte und Heimatgeschichte beziehen (siehe hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 28.11.1984 - 11 UE 139/84 - DVBl. 1985, 1187).

    In diesem Sinne gilt das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses als Korrektiv gegenüber Einzelinteressen und Gruppeninteressen, die auf einen geringeren oder weitergehenden Schutz von Sachen aus Gründen des Denkmalschutzes gerichtet sind (Hess. VGH, Urteil vom 28.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 5 S 1266/92

    Wirksamer Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung; Verhältnis von Ausweisung als

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Dabei kann im wesentlichen auf die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen entschädigungslos hinzunehmenden Nutzungsbeschränkungen und den (Ausnahmetatbeständen Tatbeständen einer entschädigungspflichtigen Enteignung zurückgegriffen werden. In dieser Rechtsprechung haben sich trotz mancher Unterschiede im Detail doch übereinstimmend zwei Fallgestaltungen herausgebildet, in denen die Grundstückseigentümer nicht dem Regelfall entsprechend auf die Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG verwiesen werden können, nämlich zum einen der Eingriff in bereits verwirklichte Nutzungen und zum anderen der Ausschluß von Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage der Dinge objektiv anbieten oder sogar aufdrängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - NuR 1994, 239 zu § 47 Abs. 2 Satz 1 NatSchG Baden-Württemberg).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Mit der Verwendung des Begriffs "eine Enteignung darstellen" knüpft § 26 Abs. 1 Satz 1 DSchG ersichtlich an das herkömmliche - vom Bundesverfassungsgericht mißbilligte (vgl. BVerfGE 79, 174 (192)) - Verständnis des Eigentumsgrundrechts an, das - unter Verkennung der Möglichkeit einer ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung - alle Eigentumsbeschränkungen in den Bereich der entschädigungspflichtigen Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG verwies, die sich nicht mehr als gemäß Art. 14 Abs. 2 GG entschädigungslose Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG deuten ließen.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89

    Muß der Gesetzgeber festlegen, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Die Junktimklausel gilt nicht für Maßnahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 47.83 - BVerwGE 84, 361 (366)), als welche sich die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - a.a.O.).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 20/92

    Ausgleichsanspruch nach Saarländischem Naturschutzgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung, die die Auswirkungen des Denkmalschutzes für die betroffenen Grundstückseigentümer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durch Gewährung einer finanziellen Entschädigung abmildern soll, um sie als mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ansehen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384; BGH, Urteil vom 16.07.1993 - III ZR 60/92 - NJW 1993, 2605; Urteil vom 18.02.1993 - III ZR 20/92 - RdL 1993, 120; Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - NuR 1993, 494).
  • VGH Hessen, 09.04.1984 - 11 UE 149/84

    Information des Verfahrensbevollmächtigten durch die Behörde über direkte

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    "Soll-Vorschriften" gehören grundsätzlich zum "zwingenden" Recht, das strikt zu beachten ist und von dem abzuweichen im Regelfall keine Möglichkeit besteht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.1984 - 11 UE 149/84 - NVwZ 1984, 802).
  • BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92

    Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
    Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung, die die Auswirkungen des Denkmalschutzes für die betroffenen Grundstückseigentümer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durch Gewährung einer finanziellen Entschädigung abmildern soll, um sie als mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ansehen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384; BGH, Urteil vom 16.07.1993 - III ZR 60/92 - NJW 1993, 2605; Urteil vom 18.02.1993 - III ZR 20/92 - RdL 1993, 120; Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 112/91 - NuR 1993, 494).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • VGH Bayern, 08.05.1989 - 14 B 88.02426
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1991 - 1 A 10294/89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 11 A 1801/84
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Das Gericht kann das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 Nr. 1 HDSchG voll überprüfen (so bereits Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 - BRS 57 Nr. 270; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 A 1433/12.Z -, Rn. 8 , juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 3 DSchG a.F.).
  • VGH Hessen, 29.03.2001 - 4 UE 2331/93

    Denkmalschutz und Abrißinteresse bei durch den Eigentümer selbst verschuldetem

    Eine derartige Bedeutung ist gegeben, wenn das Gebäude für das Leben bestimmter Zeitepochen sowie für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse einen Aussagewert hat (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, DVBl. 1995, 757 und bereits zuvor OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.1985 - 11 A 1801/84 -, OVGE 38, 28 sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, DVBl. 1988, 1220).

    Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerkes kann sich sowohl auf die Zeit - als auch auf die Orts- und Heimatgeschichte beziehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O.).

    Die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes ist dann gegeben, wenn aus den in § 2 Abs. 1 HDSchG genannten Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O. und Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1982 - 9 OE 58/79 -).

    Bei der gesetzlichen Formulierung "überwiegende Gründe des Gemeinwohls" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist (Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

    Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gerichtlich voll überprüfbar (s. Dörffeldt / Viebrock, a.a.O., Rdnr. 22; Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88, BRS 57 Nr. 270).
  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Fehlt es an einer derartigen Beeinträchtigung oder ist die zu befürchtende Beeinträchtigung des Kulturdenkmals geringer zu bewerten als die Interessen, die für eine Veränderung sprechen, stehen überwiegende Gründe des Gemeinwohls der Maßnahme nicht entgegen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 -, Rn. 58 f., juris).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Aus den vorstehend genannten Gründen ergibt sich auch die Denkmalwürdigkeit, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Häuser begründet (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - DVBl. 1995, 757; U. v. 12.09.1995 - 3 UE 2679/94 -).

    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.; U. v. 12.09.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).

    In einem derartigen Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats zum Denkmalschutzrecht (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.) der Einwand des Eigentümers, die Verweigerung der Abbruchgenehmigung bürde ihm unverhältnismäßig hohe Kosten auf, die sich bei einer zukünftigen Nutzung des Denkmals nicht amortisierten, grundsätzlich nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am unveränderten Bestand eines Kulturdenkmals zu überwinden.

  • VGH Hessen, 20.03.2002 - 4 UE 891/97
    Eine derartige Bedeutung ist gegeben, wenn das Gebäude für das Leben bestimmter Zeitepochen sowie für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse einen Aussagewert hat (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, DVBl. 1995, 757).

    Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerkes kann sich sowohl auf die Zeit- als auch auf die Orts- und Heimatgeschichte beziehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O.).

    Die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes ist dann gegeben, wenn aus den in § 2 Abs. 1 HDSchG genannten Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht (vgl. Hess VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O. und Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1982 - IX OE 58/79 -).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Fehlt es an einer derartigen Beeinträchtigung oder ist die zu befürchtende Beeinträchtigung des Kulturdenkmals geringer zu bewerten als die Interessen, die für eine Veränderung sprechen, stehen überwiegende Gründe des Gemeinwohls der Maßnahme nicht entgegen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 , Rn. 58 f., juris).
  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 4145/96

    Abrissgenehmigung im Sanierungsgebiet - Gültigkeit der Sanierungssatzung

    Da es auf Grund des Vorgesagten nicht um die Erhaltung eines Einzeldenkmals geht, ist es auch unerheblich, ob das "K.................. haus" überhaupt denkmalwürdig im Sinne des § 2 Abs. 1 DSchG ist, insbesondere ob das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, dass es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. zur Denkmalwürdigkeit: Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 -, ESVGH 45, 241 = DVBl. 1995, 757 = BRS 57 Nr. 270).

    Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die die Auswirkungen des Sanierungsrechts für die betroffenen Grundstückseigentümer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durch Gewährung eines Übernahmeanspruchs abmildern soll, um sie als mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ansehen zu können (siehe zu § 26 Abs. 1 DSchG: Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 -, a.a.O., m. w. N.).

  • LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Keine

    Geht es um die Beseitigung eines Denkmals, sind denkmalpflegerische Interessen besonders hoch einzustufen; ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn das Denkmal aus ausschließlich objektbezogenen Gründen nicht erhaltungsfähig ist und deshalb ungeachtet des beantragten Abrisses aus anderen Gründen "dem Untergang geweiht" ist oder wenn eine sinnvolle privatnützige Verwendungsmöglichkeit nicht gegeben ist, ein Bauwerk mithin nur noch Denkmal ist, bei dem jede wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ausscheidet und der Eigentümer aufgrund der Versagung der Genehmigung gezwungen wäre, das Objekt ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit am Denkmalschutz zu erhalten ( VGH Kassel, Urteil vom 16. März 1995, 4 UE 3505/88 , juris, Rn. 59, 60).
  • VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06

    Denkmalschutz; Holz- statt Kunststofffenster; optische Mischung;

    Der auf den Kläger als Eigentümer zukommende Renovierungs- und Instandhaltungsaufwand bei Holz- statt Kunststofffenstern ist nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am historisch materialgerechten Erhalt eines Kulturdenkmals zu überwiegen, das dahingehende Eigentümerinteresse wird durch die §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 2 und 26 Abs. 1 HessDSchG hinreichend gewahrt (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - U. v. 27.09.1996 - 4 UE 1284/96 -).
  • VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13

    Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal

  • VGH Hessen, 07.05.2013 - 4 A 1433/12

    Fotovoltaikanlage und Denkmalschutz

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

  • VGH Hessen, 27.09.1996 - 4 UE 1284/96

    Denkmalschutz: ungenehmigter Austausch von alten Holzfenster gegen

  • VG Köln, 11.09.2001 - 14 K 2838/99

    Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein im Jahre 1947

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 3 UE 2679/94

    Denkmalwürdigkeit eines Bauwerks

  • VG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4645/11
  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
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