Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 (https://dejure.org/1995,4626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigungsgebühr; Gleichheitsgrundsatz; Hinterliegergrundstück; Anliegergrundstück; Öffentliche Einrichtung; Eigenanteil; Allgemeininteresse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1236
  • NJ 1996, 615
  • DVBl 1996, 1066
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05

    Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen

    Angesichts der dem Normgeber insbesondere bei verhältnismäßig geringen Abgabenlasten verbleibenden großen Erwägungsspielräume kann nicht beanstandet werden, wenn gesetzlich davon abgesehen wird, auch eine Pflicht zur Heranziehung der Hinterlieger zu normieren (entsprechend auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1996, 379).

    Die Rechtsprechung hat allerdings stets herausgestellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 22, 109, 110), dass das Interesse des Durchgangsverkehrs an der Reinhaltung der Straße (anders als an deren Ausbauzustand) von vornherein geringer anzusetzen ist als das des Anliegers, so dass das unter dem Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit bestehende Differenzierungsbedürfnis nicht den bei der Verkehrsbedeutung der Straßen vorhandenen Unterschieden entspricht (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, LKV 1996, 379).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren,

    Zum anderen enthält die Straßenreinigungsgebührensatzung jetzt einen wirksamen Gebührenmaßstab, weil die Neuregelung der umfassenden Heranziehung auch der sogenannten "Hinterliegergrundstücke", wie sie nunmehr § 7 Absätze 2 bis 5 der Satzung festlegt, den von der Rechtsprechung hierzu erstellten Kriterien gerecht wird (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379).

    Das Gericht hat § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG - MV dahin ausgelegt (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, a.a.O.), daß eine Straßenreinigungsgebührenpflicht bereits dann festgesetzt werden kann, wenn das Grundstück entweder an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird, und hierzu Kriterien entwickelt.

    Die 2. Änderungssatzung vom 03. März 1997 legt sich nämlich keine Rückwirkung bei, sondern tritt zum 01. April 1997 in Kraft, so daß für frühere Zeiträume der rechtliche Mangel, der, abgesehen von der fehlenden Beschlußfassung des Vertretungsgremiums über die Kalkulation, in der fehlerhaften Verteilungsregelung des § 7 Abs. 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 09. November 1994 liegt (vgl. OVG Greifswald, 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, a.a.O.), nicht geheilt ist.

  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als

    Insbesondere besteht zwar keine Pflicht zur Heranziehung der Hinterlieger zu Straßenreinigungsgebühren (OVG Greifswald, Urt. v. 21. Dez. 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381), indessen hat sich der Satzungsgeber vorliegend dazu entschlossen (§ 7 der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 6. November 2009), ohne dass dies Anlass zur rechtlichen Beanstandung gibt.

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) dahin ausgelegt, dass eine Straßenreinigungsgebührenpflicht bereits dann festgesetzt werden kann, wenn das Grundstück entweder an der zu reinigenden Straße anliegt oder, wie hier, durch diese erschlossen wird (vgl. OVG M-V, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379) ...".

    In diesem Zusammenhang reicht eine Zugangsmöglichkeit aus (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 21. Dezember 1995, a. a. O.; Beschl. v. 6. Sept. 2000 - 1 L 117/00 -, NordÖR 2001, 117 = S. 3 ff. des amtlichen Umdrucks).

  • VG Leipzig, 20.07.1998 - 6 K 1145/96

    Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren; Erhebung von

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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

    Grenzt das Grundstück geometrisch unmittelbar an diese an, handelt es sich um ein Anliegergrundstück (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, juris); fehlt dagegen eine gemeinsame Grenze mit der gereinigten öffentlichen Straße, kommt eine Gebührenpflicht für das Grundstück nur in Betracht, wenn es sich um ein Hinterliegergrundstück handelt.

    Ob ein Grundstück ein anliegendes oder ein durch die Straße erschlossenes (das heißt: hinterliegendes) Grundstück im Sinne von § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V ist, beurteilt sich danach, ob es an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 1 L 8/14 -, juris Rn. 10).

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 222/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379; vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ; vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 1 L 8/14

    Straßenreinigungsgebühren für eine Stichstraße

    Ob ein Grundstück ein anliegendes oder ein durch die Straße erschlossenes (das heißt: hinterliegendes) Grundstück im Sinne von § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V ist, beurteilt sich danach, ob es an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird (OVG Greifswald, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381).

    Mit der weiteren tragenden Erwägung des Verwaltungsgerichts, das vollständige Ausbleiben der Reinigung der öffentlichen Stichstraße lasse die Gebührenpflicht dort insgesamt entfallen (dahingehend auch OVG Greifswald, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381), setzt sich die Antragsbegründung nicht auseinander.

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 250/07

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; Rechtmäßigkeit einer

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379; vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V , Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ; vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • VG Greifswald, 30.01.2008 - 3 A 308/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

    Damit hält sich eine Gemeinde auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Straßenreinigungsgebühren z.B. lediglich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhebt ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 1996, 379; vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 03/07, § 6 Anm. 10.7.4).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 21.12.1995 - 6 L 200/95 , LKV 379 ; vgl. auch Aussprung a.a.O., § 6 Anm. 10.8.7) ist ein kommunaler Eigenanteil in dieser Höhe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Interesse der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr usw.) an der Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung angemessen zu berücksichtigen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2005 - 4 K 21/04

    Beurteilungsspielraum eines Ortsgesetzgebers i.R.d. Einstufung einer Straße im

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  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 17 K 2775/00

    Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung von Straßen an

  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

  • VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12

    Bestimmung des Gebührenschuldners erfolgt nicht nach StrWG MV, sondern nach KAG

  • VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

  • VG Greifswald, 08.08.2013 - 3 A 174/12

    Straßenreinigungsgebühren für angrenzendes Außenbereichsgrundstück

  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von

  • VG Greifswald, 01.11.2013 - 3 A 535/11

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nichtigkeit der

  • VG Greifswald, 12.03.2010 - 3 A 1326/06

    Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebührenbescheid; Vorverfahren; fehlerhafte

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3158
BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94 (https://dejure.org/1996,3158)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1996 - 8 C 27.94 (https://dejure.org/1996,3158)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1996 - 8 C 27.94 (https://dejure.org/1996,3158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Herstellungskosten von unbefahrbaren Wohnwegen - Gleichbehandlung aller betroffenen Grundstückseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses Hinterliegergrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Ein Grundstück, das ausschließlich an einen zwei Anbaustraßen miteinander verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt (sog. zufahrtloses Hinterliegergrundstück), wird durch diesen Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen, sofern das Bebauungsrecht eine Erreichbarkeit in Form einer nur fußläufigen Zugänglichkeit für die Bebaubarkeit des Grundstücks ausreichen läßt (im Anschluß an Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 S. 104 ).

    Die beitragsfähige Erschließungsanlage "Wohnweg" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB endet mithin in Nordrhein-Westfalen im Abstand von 50 m, gerechnet von der Grenze der Anbaustraße, von der der Wohnweg abzweigt (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 S. 104 ).

    Bei solchen zufahrtslosen Grundstücken führt nämlich zur Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB erst die Sekundärerschließung in Verbindung mit der Primärerschließung; ihre Bebaubarkeit setzt das Vorhandensein (bzw. verläßlich zu erwartende Vorhandensein) sowohl des unbefahrbaren Wegs als auch der befahrbaren Verkehrsanlage voraus, in die der Weg einmündet (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O., S. 107 f.).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Die Beantwortung der Frage, ob eine von einem unbefahrbaren Wohnweg abzweigende unbefahrbare Verkehrsanlage mit einer - in Nordrhein-Westfalen - nicht weiter als 50 m von der nächsten befahrbaren Straße entfernten Teilstrecke Bestandteil des Wohnweges ist, richtet sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbild (wie Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 -).

    Gegen die von § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB angeordnete Rückwirkung bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (wie Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 -).

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Diese Betrachtungsweise gebietet sich auch, wenn zu entscheiden ist, welche Fläche zu einer bestimmten beitragsfähigen Erschließungsanlage - hier: dem westlichen der beiden zwischen den Straßen H.-weg und Brüningheide verlaufenden Wohnwege - gehört (vgl. in diesem Zusammenhang unter anderem Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [BVerwG 15.02.1991 - 8 C 56/89]) und ob eine von ihr abzweigende Verkehrsanlage als ihr "Anhängsel" und damit als ihr Bestandteil zu qualifizieren ist (vgl. zu diesem Ansatz unter anderem Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Diese Betrachtungsweise gebietet sich auch, wenn zu entscheiden ist, welche Fläche zu einer bestimmten beitragsfähigen Erschließungsanlage - hier: dem westlichen der beiden zwischen den Straßen H.-weg und Brüningheide verlaufenden Wohnwege - gehört (vgl. in diesem Zusammenhang unter anderem Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [BVerwG 15.02.1991 - 8 C 56/89]) und ob eine von ihr abzweigende Verkehrsanlage als ihr "Anhängsel" und damit als ihr Bestandteil zu qualifizieren ist (vgl. zu diesem Ansatz unter anderem Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Rückwirkungsanordnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 177 m.w.N.) nach Rechtssätzen zu beurteilen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten sind.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Dementsprechend ist die von der seinerzeitigen Rechtsprechung gedeckte Verwaltungspraxis bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - (BVerwGE 67, 216 ff. [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]) stets davon ausgegangen, nicht befahrbare Wohnwege seien als Anlagen, die eine solche wegemäßige Erschließung und in der Folge - soweit davon abhängig - eine Bebaubarkeit vermitteln, gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG beitragsfähig (vgl. im einzelnen Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch, BTDrucks 10/4630, S. 161).
  • VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90

    Erschließungsbeitrag für einen vor dem 1987-07-01 hergestellten Wohnweg iSd BauGB

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1961 mußte jeder Grundstückseigentümer damit rechnen, daß die Gemeinde ihm das, was für die Bebaubarkeit seines Grundstücks an wegemäßiger Erschließung erforderlich ist, nicht beitragsfrei zur Verfügung stellt (vgl. etwa VGH Kassel, Beschluß vom 27. August 1991 - 5 TH 3602/90 - KStZ 1991, 215).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 [BVerwG 25.02.1994 - 8 C 14/92]) stellt der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB und damit auch der Begriff des Wohnwegs im Rahmen der zuvor bezeichneten rechtlichen Beschränkung auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist danach insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
    So ist ein Vertrauen unter anderem dann nicht schutzwürdig, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (vgl. BVerfG, unter anderem Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06

    Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein Erschlossensein durch die Anbaustraße G. lediglich angenommen werden, wenn es sich bei dem Weg G. um einen unbefahrbaren Weg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB handelt, der einen Zugang zur Anbaustraße vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 = NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 und - 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 17 Rdnr. 102 m. w. N.).

    Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 27/94 - a. a. O.) Sie sind ihrer Funktion nach dazu bestimmt, den an sie angrenzenden zufahrtslosen Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Für die Frage des Erschlossenseins eines an einen Wohnweg grenzenden Hinterliegergrundstücks durch eine Anbaustraße kommt es mit Blick auf das baurechtliche Erschlossensein der Anliegergrundstücke auf die Länge des Wohnwegs an (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

    Mit der Einfügung des § 39 Abs. 1 Satz 2 KAG wollte der Landesgesetzgeber sich nicht von dieser bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung distanzieren, sondern allein von der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Grundstück, das an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

    Dieses Ergebnis wird durch die von den Klägern herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, juris, sowie vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 und BVerwG 8 C 27.94 - juris), wonach Sekundärerschließungen durch Wohn-/Fußwege irrelevant seien, wenn ein Grundstück bereits von einer Anbaustraße erschlossen werde und eine denkbare Sekundärerschließung den Anliegern keine konkreten Sondervorteile biete, nicht in Frage gestellt.

    In einem solchen Fall wird das Grundstück erst durch den Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen und rechtfertigt der damit verbundene Erschließungsvorteil die Heranziehung der begünstigten Grundstückseigentümer zu den Kosten der Erschließungsanlage Wohnweg (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1993, a.a.O., juris Rn. 17, sowie Urteile vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 und BVerwG 8 C 27.94 - juris, jeweils Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

    Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind nicht befahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 = NVwZ 1994, 912 und vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102).

    Sie dienen dazu, den an sie angrenzenden zufahrtslosen (Hinterlieger-) Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O.; Senatsurteile vom 7. Mai 2009 - 9 LB 319/06 - juris und vom 31. Mai 2011 - 9 LB 53/09 - n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - 15 A 1619/17

    Straßenbaubeitrag; Vorausleistungen; Bauprogramm; Mehrfacherschließung; Wohnweg;

    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1996 - 8 C 27.94 -, juris 12 ff., folgt nichts Gegenteiliges.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

    Auf die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob für die beitragsrechtliche Zuordnung der unbefahrbare öffentliche Wohnweg "Lerchenweg" auf alle im Plangebiet befindlichen befahrbaren Erschließungsstraßen im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzuheben ist, in die er einmündet, oder die maßgebliche Erschließungsanlage lediglich die metrisch näherliegende Erschließungsanlage (Anbaustraße) ist, kommt es hier daher nicht an (vgl. zu der Annahme des Verwaltungsgerichts die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, NVwZ 1996, 463 und - 8 C 27.94 -, BWGZ 1996, 364).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

    Während das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen die Bebaubarkeit von an unbefahrbaren Wohnwegen gelegenen Grundstücken bis zu einer Länge der Wege von 50 m normiert (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 58.91 -, NVwZ 1994, 912 = DVBl. 1994, 705 = DÖV 1994, 521 = KStZ 1994, 192; v. 1.3.1996 - 8 C 27.94 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102; v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, aaO), enthält die Niedersächsische Bauordnung keine Begrenzung der Erschließungsfunktion des Wohnwegs auf eine bestimmte Höchstlänge.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95

    Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der

    Grundstücke, die an einen öffentlichen oder privaten unbefahrbaren Wohnweg - wie hier - angrenzen, der zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 27.94 -) nicht nur durch die metrisch nächstgelegene Anbaustraße, in die der Weg einmündet, erschlossen, sondern auch durch die entfernter gelegene zweite Anbaustraße, wenn - die durch die metrisch nächstgelegene Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - auch die entfernter liegende Anbaustraße in Verbindung mit der Sekundärerschließung durch den Wohnweg dem Grundstück das an verkehrlicher Erreichbarkeit vermittelt, was zu dessen Bebaubarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB erforderlich ist.
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Nach dem Willen des Gesetzgebers bedeutet diese Vorschrift eine bewusste Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - juris), wonach ein Grundstück, das allein an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt.
  • VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20

    Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück;

    Nach dem Willen des Gesetzgebers bedeutet diese Vorschrift eine bewusste Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - juris), wonach ein Grundstück, das allein an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt.
  • VG Düsseldorf, 13.02.2003 - 12 K 5936/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag;

  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 78.99
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1995 - 15 A 72/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4933
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1995 - 15 A 72/93 (https://dejure.org/1995,4933)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.1995 - 15 A 72/93 (https://dejure.org/1995,4933)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 (https://dejure.org/1995,4933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bekanntgabe eines Bescheides; Adressat; Bevollmächtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 77
  • DVBl 1996, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keinen Geschäftsführer im Sinne des § 34 Abs. 2 AO, wenn die Gesellschafter keine besondere Regelung über die Geschäftsführung getroffen haben, sodass diese gemäß § 709 Abs. 1 BGB allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht (BFH, Urteil vom 8. November 1995 a.a.O.).

    Entscheidend ist danach, dass der Adressat, falls er den Zugang bestreitet, eine (negative) Tatsache aus seinem eigenen Einfluss- und Wahrnehmungsbereich bekundet, während sich der Dritte mangels eigener Erkenntnisse lediglich darauf berufen kann, dass die Frage des Zugangs offen sei (ebenso bereits OVG Münster, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 - NVwZ-RR 1997, 77 ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 K 91/94 - EFG 2000, 904 ).

    Zu derartigen Umständen, die unter Berücksichtigung der Mitwirkungslasten der Beteiligten von Amts wegen zu ermitteln sind, kann neben etwaigen Anhaltspunkten aus den Akten vor allem ein Bestreiten des Zugangs durch den Adressaten selbst gehören (OVG Münster, Urteil vom 28. November 1995 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

    Macht der Empfänger eines mit gewöhnlicher Post versandten Briefes geltend, den Brief nicht oder erst nach Ablauf der in § 41 Abs. 2 VwVfG angenommenen Frist erhalten zu haben, ist die Vermutung entkräftet (so OVG Münster NVwZ 1995, 1228, 1229; NVwZ-RR 1997, 77, 78).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2468/01

    Fristwahrendes Verlassen des Bescheides aus dem Bereich der Finanzbehörde;

    OVG NRW, Urteil vom 28.11.1995 - 15 A 72/93 -, NWVBl.

    OVG NRW, Urteil vom 28.11.1995 - 15 A 72/93 -, NWVBl.

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2011 - 8 B 192/11, nicht veröffentlicht, sowie Urteile vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, NVwZ 95, 1228, vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 -, NWVBl 96, 233 und vom 1. April 2003 - 15 A 2468/01 (die zitierten Urteile jeweils zu § 122 Abs. 2 AO); Kopp/Ramsauer, VwVfG § 41 Rdnr. 43.
  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591

    Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht

    Zwar greift die gesetzliche Bekanntgabevermutung dann nicht ein, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass im konkreten Fall die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhende Vermutung, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger binnen weniger Tage erreicht, zutrifft (vgl. OVG NRW vom 28.11.1995, Az. 15 A 72/93, NWVBl 1996, 233; vom 1.4.2003, Az. NVwZ 2004, 120).
  • VG Aachen, 12.11.2012 - 7 K 1689/10

    Aufhebung einer Ordnungsverfügung zur Sanierung einer teilweise eingestürzten

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 -, NVwZ-RR 1997, 77 f.; Müller, in: Huck/Müller, VwVfG, 2011, § 41 Rn. 7; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 41 Rn. 35.
  • LSG Hessen, 13.06.2016 - L 4 KA 27/14

    Abrechnung von Konsultationen zur Unzeit

    Anders nämlich als bei der Verletzung zwingender Bekanntgabevorschriften ist es bei Bestimmungen wie § 37 Abs. 1 S. 2 SGB X, bei denen eine bestimmte Verfahrensweise in das Ermessen der Behörde gestellt wird, auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht sachgerecht, bei der ermessensfehlerhaften Anwendung dieser Normen von der Unwirksamkeit des Zugangs auszugehen (in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 72/93, juris, Rn. 21 f.).
  • LSG Hamburg, 03.08.2016 - L 4 AY 1/14

    Beanspruchung der Gewährung höherer Leistungen nach dem

    Für den Beteiligten ist es keine gravierende Belastung, seinerseits den Bevollmächtigten zu unterrichten, wenn die Bekanntgabe an ihn direkt erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288; OVG Münster, Urt. v. 28.11.1995 - 15 A 72/93, NVwZ-RR 1997, 77; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 41 Rn. 43; a.A. U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 41 Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2003 - 15 A 4624/03

    Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

    zur Wirksamkeit der Bekanntgabe an den Inhaltsadressaten statt an den Vertreter im Falle des § 41 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW BVerwG, Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, NVwZ 1998, 1292 (1293); zur Unerheblichkeit eines Fehlers bei der Ausübung des Auswahlermessens hinsichtlich mehrerer Bekanntgabe-Adressaten: OVG NRW, Urteil vom 28.11.1995 - 15 A 72/93 -, NVwZ-RR 1997, 77 (78).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - 2 E 667/13

    Festsetzung von Rundfunkgebühren hinsichtlich Verjährung

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 12 A 828/12 -, juris Rn. 4 ff., und Urteile vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 -, NWVBl. 1996, 233 = juris Rn. 14, sowie vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, NVwZ 1995, 1228 = juris Rn. 10 ff., jeweils m. w. N.
  • VG Cottbus, 29.07.2010 - 1 K 665/06

    Rückübertragung von Bodenreformgrundstücken; Fehlen eines rechtsstaatswidrigen

  • VG München, 22.11.2021 - M 12 S 21.6040

    Verpflichtung zur Vorsprache bei einem Außentermin der nigerianischen Botschaft

  • VG Hannover, 17.11.2011 - 12 A 1397/11

    Zur zeitlichen Reihenfolge der Ausfertigung und Genehmigung eines Bebauungsplans

  • VG Köln, 04.08.2009 - 14 K 956/06

    Zulässigkeit von Säumniszuschlägen in Abrechnungsbescheiden nach dem KAG bei

  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2009 - 13 L 244/09

    Vorläufige Einstellung der Vollstreckung, Bekanntgabe

  • VG Köln, 09.08.2007 - 1 K 6463/05

    Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit und Vollstreckbarkeit von IHK-Beiträgen;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92   

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https://dejure.org/1996,3930
VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92 (https://dejure.org/1996,3930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.1996 - 5 N 269/92 (https://dejure.org/1996,3930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 5 AbfG, § 1 Abs 1 AbfG HE, § 1 Abs 2 AbfG HE, § 5 Abs 2 AbfG HE
    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für Inanspruchnahme von Fremdleistungen: Kalkulationsgebot für Benutzungsgebühren; Müllkooperationsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 239 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 (Urteil vom 27. April 1961 - VIII C 151.60 -, BVerwGE 13, 214, 224) festgestellt, die Frage nach der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips sei für jedes Haushaltsjahr gesondert zu beantworten.
  • VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
    Letztlich erscheint die Wahl eines Kalkulationszeitraums von nur einem Jahr jedoch nicht zwingend (vgl. Dahmen, a.a.O., § 6 Rdnr. 43 ff., Bayer. VGH, Urteil vom 3. März 1993 - 4 B 92.1878 -, BayVBl. 1993, 528).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
    Das Wesen der Gebühr wird von der herrschenden Meinung als eine öffentlich-rechtliche Geldleistung umschrieben, die aus Anlaß einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme als Gegenleistung auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226; Dahmen in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 2, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 (Urteil vom 27. April 1961 - VIII C 151.60 -, BVerwGE 13, 214, 224) festgestellt, die Frage nach der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips sei für jedes Haushaltsjahr gesondert zu beantworten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1990 - 2 A 2476/86
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, daß sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben  e r f o r d e r l i c h  sein müssen (Dahmen in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 138; OVG NRW, Urteil vom 21. Februar 1990 - 2 A 2476/86 -, ZKF 1991, 180).
  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Der Senat ist in seiner Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage in Hessen, nach der keine gesetzliche Regelung bestand, welchen Zeitraum der Satzungsgeber einer Kalkulation zu Grunde legen darf, davon ausgegangen, dass die Bestimmung des Kalkulationszeitraums im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers steht, wobei er allerdings zu berücksichtigen hat, dass eine am Kostenüberschreitungsverbot, am Kostendeckungsgebot und am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierte Gebührenbemessung umso schwerer zu verwirklichen sein dürfte, je länger der Kalkulationszeitraum ausgedehnt wird (vgl. Beschluss vom 18. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 = Juris).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bestimmung des Kalkulationszeitraums im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers steht, wobei er allerdings zu berücksichtigen hat, dass eine am Kostenüberschreitungsverbot, am Kostendeckungsgebot und am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierte Gebührenbemessung umso schwerer zu verwirklichen sein dürfte, je länger der Kalkulationszeitraum ausgedehnt wird (vgl. Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88).
  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bestimmung des Kalkulationszeitraums im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers steht, wobei er allerdings zu berücksichtigen hat, dass eine am Kostenüberschreitungsverbot, am Kostendeckungsgebot und am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierte Gebührenbemessung umso schwerer zu verwirklichen sein dürfte, je länger der Kalkulationszeitraum ausgedehnt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    So dürfen nur Kosten einfließen, die betriebsbedingt, d.h. erforderlich, sind (VGH Kassel, Beschluss vom 28.03.1996 - 5 N 269/92 -, DVBl 1996, 1066 ).

    was über ein angemessenes Entgelt hinausgeht, zählt nicht mehr zu den erforderlichen Kosten (VGH Kassel, Beschluss vom 28.03.1996 - 5 N 269/92 -, S. 21).

  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).
  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für

    Zu derartigen Fremdleistungen gehören auch Leistungen eines anderen Entsorgungsträgers im Rahmen der Abfallentsorgung (Senatsbeschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88; siehe auch § 9 Abs. 1 Satz 2 HAKA).

    Solche Entgelte sind nach der ausdrücklichen Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 2 HAKA und § 10 Abs. 2 Satz 2 HessKAG im Rahmen der Gebührenkalkulation ansatzfähig (Senatsbeschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 - a.a.O.; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., Rn 670 m.w.N.), wenn - abgesehen von weiteren, hier unproblematischen Voraussetzungen - eine rechtliche Zahlungsverpflichtung des gebührenerhebenden Entsorgungspflichtigen gegenüber dem Dritten besteht und der Kostenansatz erforderlich ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Es bedarf deshalb der Überprüfung, ob die Wahl des jeweiligen Berechnungszeitraumes noch ermessensfehlerfrei und sachgerecht ist und im Ergebnis nicht zu einer Kostenüberdeckung führt (so für das hessische Landesrecht HessVGH, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 N 269/92 -, GHH 1988, 88, 91; siehe auch BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d. h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.1996 -- 5 N 269/92 --, Gemeindehaushalt 1998, S. 88 ff.).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243).
  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 5 N 3200/02

    Abfallgebühr; Kalkulation; Verlustvortrag aus vergangenen Kalkulationsperioden;

    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung zur Wahl des Kalkulationszeitraums dem Satzungsgeber bei dieser Entscheidung einen gewissen Spielraum zugestanden, wobei der Satzungsgeber aber zu berücksichtigen hat, dass eine am Kostenüberschreitungsverbot, am Kostendeckungsgebot und am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierte Gebührenbemessung umso schwerer zu verwirklichen sein dürfte, je länger der Kalkulationszeitraum ausgedehnt wird (Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 3 K 1703/08

    Abgabenrecht - Gebührenbescheid für Abwasser u. a.

  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

  • VG Gießen, 01.02.2012 - 8 K 2781/11

    Wassergebühren und rechtswidrige Entgelte für Fremdleistungen

  • VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95

    Mitbenutzungsentgelt für Abfallentsorgungsanlage - Betriebskostenanteil

  • VGH Hessen, 23.05.2023 - 5 A 2958/19

    Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

  • VG Wiesbaden, 08.12.2022 - 1 K 1126/18

    Kalkulation von Frischwasser-, Kanal- und Niederschlagswassergebühren;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.1996 - 13 U 156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4136
OLG Karlsruhe, 21.02.1996 - 13 U 156/95 (https://dejure.org/1996,4136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.1996 - 13 U 156/95 (https://dejure.org/1996,4136)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 13 U 156/95 (https://dejure.org/1996,4136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 133 Abs. 3; BGB § 839
    Pflicht der Gemeinde zur Rückzahlung überhöhter Vorausleistungen auf Anliegerbeiträge; Schadensersatzpflicht bei verzögerter Rückzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 490
  • DVBl 1996, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.1996 - 13 U 156/95
    So hat z.B. das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1968, 1250 ) entschieden,, dass Vorausleistungen nicht zu früh angefordert werden dürfen, sondern erst dann, wenn in absehbarer Zeit mit dem Beginn der Erschließungsarbeiten zu rechnen ist, gerade auch deshalb, weil gesetzlich eine Verzinsung der Vorausleistungen nicht vorgesehen war.
  • OLG Naumburg, 21.06.2005 - 11 U 40/05

    Privatrechtlicher Grundstückskaufvertrag einer Gemeinde begründet keine

    Zutreffend ist lediglich der Ausgangspunkt des Landgerichts, wonach es zu den eine Haftung aus § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG begründenden Amtspflichten gehören kann, Zahlungen ohne Verzögerung zu leisten, womit es eines Rückgriffs auf die privatrechtlichen Verzugsbestimmungen nicht bedarf (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1981, III ZR 13/80 = NJW 1982, 1277f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 1996, 13 U 156/95 = NVwZ-RR 1997, 490-491).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1999 - 3 A 300/96

    Erschließungsbeitrag; Vertrag über Vorauszahlungen; Anwendbarkeit des VwVfG NW;

    (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.2.1996 -13 U 156/95 -, NVwZ-RR 1997, 490.).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 25.01.1996 - Bs I 45/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23245
OVG Hamburg, 25.01.1996 - Bs I 45/95 (https://dejure.org/1996,23245)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.1996 - Bs I 45/95 (https://dejure.org/1996,23245)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - Bs I 45/95 (https://dejure.org/1996,23245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,23245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 1066 (Ls.)
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