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   BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96   

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BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96 (https://dejure.org/1997,578)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2 C 10.96 (https://dejure.org/1997,578)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 (https://dejure.org/1997,578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei Wiedereinstellung - Materielle Beweisladt für Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Allgemeine Belehrungspflicht über Antragsmöglichkeiten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79; BeamtVG § 88 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 55
  • NVwZ 1998, 400
  • DVBl 1997, 1004
  • DÖV 1997, 690
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Demgemäß gebietet ihm die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung aufmerksam zu machen (vgl. neben den vorgenannten Entscheidungen auch Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 Nr. 20 = ZBR 1981, 254]; Beschluß vom 12. Mai 1992 - BVerwG 2 B 60.92 - zu § 88 Abs. 2 BeamtVG).

    Ein derartiger Umstand kann in einer - wie hier - üblicherweise erfolgenden Belehrung liegen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Das Berufungsgericht hat jedoch bei der nach seiner Überzeugung offenen Frage, ob die Beklagte gegenüber der Klägerin von der Praxis der Belehrung abgewichen ist, nicht berücksichtigt, daß der Beamte die materielle Beweislast dafür trägt, ob eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Dienstherrn vorliegt (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17 [25]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Zwar obliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften (BVerwGE 44, 36 [44]), vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwGE 52, 71 [79]; 65, 197 [203]; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - [Buchholz 239.1 § 56 BeamtVG Nr. 5 = ZBR 1993, 182]).
  • BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80

    Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit wird demgegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1]) gegenüber dem Besoldungs- und Versorgungsanspruch selbständig ist und deshalb zunächst durch einen gerade darauf gerichteten Antrag bei der Behörde (vgl. BVerwGE 74, 303 [306]; Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 115.93 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 110]) geltend zu machen war und geltend gemacht worden ist.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 2 B 60.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Demgemäß gebietet ihm die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung aufmerksam zu machen (vgl. neben den vorgenannten Entscheidungen auch Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 Nr. 20 = ZBR 1981, 254]; Beschluß vom 12. Mai 1992 - BVerwG 2 B 60.92 - zu § 88 Abs. 2 BeamtVG).
  • BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Zwar obliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften (BVerwGE 44, 36 [44]), vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwGE 52, 71 [79]; 65, 197 [203]; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - [Buchholz 239.1 § 56 BeamtVG Nr. 5 = ZBR 1993, 182]).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 B 115.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit wird demgegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1]) gegenüber dem Besoldungs- und Versorgungsanspruch selbständig ist und deshalb zunächst durch einen gerade darauf gerichteten Antrag bei der Behörde (vgl. BVerwGE 74, 303 [306]; Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 115.93 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 110]) geltend zu machen war und geltend gemacht worden ist.
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Streitgegenstand des Gerichtsbescheides, wie er durch den Klageantrag bestimmt und durch die Klagebegründung präzisiert wird (BVerwGE 52, 247 [249]; 70, 110 [112]), war die Anerkennung u.a. der durch die Abfindung abgegoltenen Dienstzeiten als ruhegehaltfähig.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Zwar obliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften (BVerwGE 44, 36 [44]), vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwGE 52, 71 [79]; 65, 197 [203]; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - [Buchholz 239.1 § 56 BeamtVG Nr. 5 = ZBR 1993, 182]).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
    Das entspricht insoweit der Rechtslage in Fällen einer zivilrechtlichen Belehrungspflicht, für die der Bundesgerichtshof ausdrücklich eine Umkehr der - dort materiellen und formellen - Beweislast verneint hat (vgl. Urteil vom 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86 - [NJW 1987, 1322] m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter;

    Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) gebietet dem Dienstherrn nicht, Beamte auf den Ablauf von Fristen hinzuweisen und sie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche anzuhalten (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 6 C 34.79 - BVerwGE 65, 197 , vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 und vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 53).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Sie setzt voraus, dass entweder eine solche Aufklärung der allgemeinen Verwaltungspraxis des Dienstherrn entspricht oder der Beamte um eine Aufklärung nachsucht oder der Dienstherr aus den Umständen entnehmen kann, dass der Beamte sich in einem für ihn bedeutsamen Punkt im Irrtum befindet (vgl. Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 ).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 31 Abs. 1 SG) gebietet dem Dienstherrn nicht, Soldaten oder Beamte auf den Ablauf von Fristen hinzuweisen und sie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche anzuhalten (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 6 C 34.79 - BVerwGE 65, 197 und vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 .).
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