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   BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95   

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BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95 (https://dejure.org/1996,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1996 - 8 C 21.95 (https://dejure.org/1996,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 (https://dejure.org/1996,1095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein - Ausräumbares Hindernis tatsächlicher Art - Dem Grundeigentümer zumutbare finanzielle Mittel - Unterwertige Bebauung - Garagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 133 Abs. 1
    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei Hinderung der Bebaubarkeit, Erschließungsbeitragspflicht bei ausschließlich zulässiger unterwertiger Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 73
  • ZMR 1997, 98
  • DVBl 1997, 497
  • DÖV 1997, 299
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95
    »Eine natürliche Gegebenheit auf einem Grundstück (hier: Abhang), die dessen Bebaubarkeit hindert, schließt ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur aus, wenn das Hindernis nicht mit dem Grundeigentümer zumutbaren (finanziellen) Mitteln ausgeräumt werden kann (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [286 ff.]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - (BVerwGE 79, 283 [286 ff.]) schließt ein durch eine natürliche Gegebenheit auf einem Grundstück begründetes Bauhindernis dessen Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht aus, wenn dieses Hindernis mit dem Grundeigentümer zumutbaren (finanziellen) Mitteln ausgeräumt werden kann.

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95
    Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung eines der Bebaubarkeit seines Grundstücks (hier: mit einer Garage) entgegenstehenden Hindernisses zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch die infolge der Beseitigung dieses Hindernisses eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 [13]).

    Die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit stellt - so hat der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 [13]) klargestellt - ab auf einen Vergleich der Wertsteigerung, die sich aus einer "Umwandlung" eines - infolge des tatsächlichen Hindernisses - nicht bebaubaren in ein - hier mit einer Garage - bebaubares Grundstück ergibt, mit dem Aufwand, der für die zur Bebaubarkeit führenden Maßnahme aufzubringen ist.

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95
    Garagen und garagenähnliche Gebäude stellen regelmäßig keine unterwertige Bebauung dar; etwas anderes kann ausnahmsweise mit Blick auf ein unbebautes lediglich mit einer Garage bebaubares Grundstück gelten, wenn z.B. in dem betreffenden Gebiet kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls aus einem anderen Grund die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen (im Anschluß an Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [39]).«.

    Etwas anderes kann indessen ausnahmsweise für ein unbebautes, mangels hinreichender Breite einzig mit einer Garage (oder einem Stellplatz) bebaubares Grundstück gelten, von dem aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben, beispielsweise weil in dem betreffenden Bereich kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen topographischen oder sonstigen Gegebenheiten des Einzelfalls die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. zu diesem Ansatz schon Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [39]).

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95
    Der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB unterliegen Grundstücke nicht, die wegen ihrer Größe oder ihrer Gestalt nicht oder erst im Zusammenhang mit im fremden Eigentum stehenden Grundstücken entsprechend den baurechtlichen Vorschriften genutzt werden können (vgl. Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 [31 ff.]), also nicht abstrakt bebaubar oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht Bauland im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und deshalb bei der gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmenden Verteilung des Erschließungsaufwands unberücksichtigt zu lassen, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Selbst wenn er, wofür nichts vorgetragen ist, sich auch auf den Bereich des Geländestreifens neben diesem Gebäude erstrecken sollte, wäre es ein Hindernis, das von einem "vernünftigen" Eigentümer ausgeräumt würde, um dadurch die Bebaubarkeit seines Grundstücks zu erreichen (vgl. Urteile vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 78 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Danach (BVerwG, 8 C 21/95, NVwZ 1998, 73) besteht keine Erschließungsbeitragspflicht für ein unbebautes, einzig mit einer Garage (oder einem Stellplatz) bebaubares Grundstück, von dem aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben, beispielsweise weil in dem betreffenden Bereich kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen topographischen oder sonstigen Gegebenheiten des Einzelfalls die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht Bauland im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und deshalb bei der gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmenden Verteilung des Erschließungsaufwands unberücksichtigt zu lassen, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Damit lässt sich allenfalls von einem im Verhältnis zu den übrigen Grundstücken des Abrechnungsgebiets geringfügigen Vorteil sprechen, den die veranlagten Grundstücke der Beigeladenen im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Straße "I. K.' hatten (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 -, NVwZ 1998, 73, juris) und der eine berechtigte Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen, auch diese Grundstücke müssten in die Aufwandsverteilung einbezogen werden, nicht zu begründen vermochte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Übersteigt die Wertsteigerung diesen Aufwand, würde ein "vernünftiger" Eigentümer diese Maßnahme - weil für ihn wirtschaftlich vorteilhaft - durchführen; ihm ist deshalb der für diese Maßnahme anfallende finanzielle Aufwand zumutbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1994 - 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213 und Urt. v. 25.10.1996 - 8 C 21.95 -, NVwZ 1998, 73).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht Bauland im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und deshalb bei der gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmenden Verteilung des Erschließungsaufwands unberücksichtigt zu lassen, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht Bauland im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und deshalb bei der gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmenden Verteilung des Erschließungsaufwands unberücksichtigt zu lassen, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht beitragspflichtig, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).
  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 17 K 1066/14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Straßenreinigungs- und

    Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Hindernissen, die einem tatsächlichen Zugang entgegen stehen, zumutbar, wenn ein "vernünftiger" Eigentümer sie aufbringen würde, um durch eine entsprechende Maßnahme einen Zugang von der gereinigten Straße auf sein Grundstück herzustellen, vgl. zur baurechtlichen Erschließung BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21/95 -, juris Rn. 12.

    Übersteigt die Wertsteigerung diesen Aufwand, würde ein "vernünftiger" Eigentümer diese Maßnahme - weil für ihn wirtschaftlich vorteilhaft - durchführen, und ist ihm deshalb der für diese Maßnahme anfallende finanzielle Aufwand zumutbar, vgl. zur baurechtlichen Erschließung BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21/95 -, juris Rn. 12.

  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 17 K 896/14

    Erschließung eines Grundstücks bei einem Niveauunterschied zwischen Straße und

  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 17 K 8247/13

    Anforderungen an die Bewertung eines Grundstücks als erschlossen

  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 17 K 8246/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Straßenreinigungs- und

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 26/07

    Bauland; Erschließungsbeitrag; programmgemäß fertiggestellte Straße; Rückwirkung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00

    Treu und Glauben/Klagebefugnis, Erschließungsbeitrag/Ablösung,

  • VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 17 K 1067/14

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren für durchgeführte

  • VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09

    Ausbaubeitragsrecht; Artzuschlag; Schule; Sportplatz

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 LB 184/03

    Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück mit Baulandqualität; Einbeziehung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

  • VG Minden, 18.11.2015 - 5 K 1114/14
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 9 LA 257/04

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige

  • OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 9 ME 112/03

    Baugrenze; Bebauungsplan; Erschließung; Erschließungsaufwand;

  • VG Arnsberg, 29.11.2001 - 6 K 3989/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung einer Grundstückseigentümerin zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 3 A 3860/93

    Erschließungsbeitragsrecht: Garagenvorhof als Bauland i.S.d. § 133 Abs. 1 BauGB

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.1998 - 2 L 378/95

    Grundstück; Neue Entschließungsanlage; Äußerer Eindruck; Vorhandene Bebauung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 3 A 4611/95

    Erhebung einer Vorausleistung für die Herstellung einer Straße; Ermittlung der

  • VG Münster, 22.04.1997 - 3 K 2538/94

    Erschließungsbeitragsrecht: Park-and-Drive-Parkplatz

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