Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher Pläne, Auslegung einer sich auf bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage stützenden Landesverordnung, Gegenstandslosigkeit einer landesrechtlichen Ausnahmeregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Festsetzungen in Baustufenplänen nachbarschützend? (IBR 1997, 294)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 101, 364
  • BVerwGE 101, 365
  • NJW 1997, 2127 (Ls.)
  • DVBl 1997, 61
  • DÖV 1997, 32
  • BauR 1997, 72
  • IBR 1997, 294
  • NVwZ 1997, 384
  • ZfBR 1996, 328



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Wird zitiert von ... (181)  

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97  

    Auslegung übergeleiteter Vorschriften und Bebauungspläne

    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - (BVerwGE 101, 364) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Daß § 10 Abs. 9 BPVO als Regelung von nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen im Sinne des § 31 Abs. 1 BBauG/BauGB nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 13.94 (BVerwGE 101, 364) ausgeführt.

    Der erkennende Senat hatte bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 23. August 1996 (a.a.O.) keinen Anlaß zu Zweifeln daran, auch wenn § 10 Abs. 9 BPVO an der Überleitung nicht teilhat.

    Zwar hat der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (a.a.O., ) die in der Entscheidung vom 3. Juni 1971 vertretene Auffassung aufgegeben, § 10 Abs. 9 Satz 1 BPVO sei mit einem durch Auslegung zu konkretisierenden Inhalt übergeleitet worden.

    Der Senat hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (insoweit in BVerwGE 101, 364 nicht abgedruckt) bereits zum Ausdruck gebracht, dagegen, daß das Berufungsgericht die Vereinbarkeit der beiden Asylbewerberunterkünfte mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen bejaht habe, sei revisionsrechtlich nichts einzuwenden.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08  

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gebietet im Denkmalschutzrecht ebenso wenig wie im Baurecht (Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = BRS 46 Nr. 173 S. 398 f. und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ), in jeder Hinsicht nachbarlichen Drittschutz vorzusehen.

    Der nachbarliche Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers führt nicht zu einer Veränderung der Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vorhaben in der Umgebung des Denkmals; er erlaubt nur, dass der Eigentümer des Denkmals als Nachbar - bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts geltend machen darf (vgl. Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - a.a.O. S. 375 f.).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07  

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
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